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Beschlussvorlage (2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 16.11.2020 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 319/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

24.11.2020

vorberatend

öffentlich

5 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Technischer Ausschuss

02.12.2020

vorberatend

öffentlich

10 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

14.12.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Die Aufstellung des 2. Teilbebauungsplanes ORTSMITTE wird beschlossen.
2. Dem Vorentwurf vom 16. November 2020 wird zugestimmt.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Gestaltungsplan
- Erläuterung
- Anlage 0
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 319/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Ursprünglich war vorgesehen, einen zusammenhängenden Bebauungsplan ORTMITTE aufzustellen.
Nachdem jedoch lange Zeit keine Einigung zum Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm zustande kam, beschloss der Gemeinderat am 24. September 2018, zwei Teilbebauungspläne aufzustellen.
Der 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE umfasst das Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm
sowie den nördlich davon gelegenen Kuhbacher Friedhof und dessen Erweiterungsflächen. Nachdem
bereits am 17. September 2019 die endgültige Konzeption zur Friedhofserweiterung um rund
65 Stockwerksgräber beschlossen wurde, konnte im Sommer 2020 eine Einigung zwischen Stadtverwaltung, Eigentümer und Architekt über die Neubebauung des Lamm-Areals erreicht werden. Das
historische Gasthaus wurde im März 2020 abgebrochen.
Am 15. September 2020 stimmte der Ortschaftsrat Kuhbach der Planungskonzeption zu. Das Stadtplanungsamt hatte ein städtebauliches Grundkonzept ausgearbeitet und der vom Eigentümer der
westlichen Grundstückshälfte beauftragte Architekt entwickelte auf dieser Basis eine Bebauung mit
insgesamt 15 Wohnungen und einer Tiefgarage. Die 20 %ige Sozialwohnungsquote der Stadt soll
eingehalten und über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert werden.
Aufgrund der durch die Friedhofserweiterung bedingten Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen
ist der Bebauungsplan im umfangreichen zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht aufzustellen. In
der nun anstehenden frühzeitigen Beteiligung sollen Stellungnahmen zum vorliegenden Grundkonzept eingeholt werden, die dann in die endgültige zeichnerische und textliche Ausarbeitung des Bebauungsplanes einfließen können.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zum 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE mit
dem im Bestandsplan abgebildeten Geltungsbereich zu fassen und dem Vorentwurf sowie der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.