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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 16.11.2020 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 319/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

24.11.2020

vorberatend

öffentlich

5 Ja, 1 Enth.

Technischer Ausschuss

02.12.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

14.12.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbüroerajfeister

Erster Bürgermeister

Uiök

io

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmjerei

Rechts- und
Ordnunqsamt

ftn

—

'<

Betreff:
2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
-Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden

Beschlussvorschlag:
1.

Die Aufstellung des 2. Teilbebauungsplanes ORTSMITTE wird beschlossen.

2.

Dem Vorentwurf vom 16. November 2020 wird zugestimmt.

3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffent­
lichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

Anlaae(n):
- Bestandsplan
- Gestaltungsplan
- Erläuterung
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig
□

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

□ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)

mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 319/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Ursprünglich war vorgesehen, einen zusammenhängenden Bebauungsplan ORTMITTE aufzustellen.
Nachdem jedoch lange Zeit keine Einigung zum Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm zu­
stande kam, beschloss der Gemeinderat am 24. September 2018, zwei Teilbebauungspläne aufzu­
stellen.
Der 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE umfasst das Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm
sowie den nördlich davon gelegenen Kuhbacher Friedhof und dessen Erweiterungsflächen. Nachdem
bereits am 17. September 2019 die endgültige Konzeption zur Friedhofserweiterung um rund
65 Stockwerksgräber beschlossen wurde, konnte im Sommer 2020 eine Einigung zwischen Stadt­
verwaltung, Eigentümer und Architekt über die Neubebauung des Lamm-Areals erreicht werden. Das
historische Gasthaus wurde im März 2020 abgebrochen.
Am 15. September 2020 stimmte der Ortschaftsrat Kuhbach der Planungskonzeption zu. Das Stadt­
planungsamt hatte ein städtebauliches Grundkonzept ausgearbeitet und der vom Eigentümer der
westlichen Grund Stücks hälfte beauftragte Architekt entwickelte auf dieser Basis eine Bebauung mit
insgesamt 15 Wohnungen und einer Tiefgarage. Die 20 %ige Sozialwohnungsquote der Stadt soll
eingehalten und übereinen städtebaulichen Vertrag abgesichert werden.
Aufgrund der durch die Friedhofserweiterung bedingten Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen
ist der Bebauungsplan im umfangreichen zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht aufzustellen. In
der nun anstehenden frühzeitigen Beteiligung sollen Stellungnahmen zum vorliegenden Grundkon­
zept eingeholt werden, die dann in die endgültige zeichnerische und textliche Ausarbeitung des Be­
bauungsplanes einfließen können.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zum 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE mit
dem im Bestandsplan abgebildeten Geltungsbereich zu fassen und dem Vorentwurf sowie der Durch­
führung der frühzeitigen Beteiligung zuzustimmen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.