Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den in der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch…
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
22. Juni 2020
Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den in der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch…
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregung von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
22. Juni 2020
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den in der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch…
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregung von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 22.05.2020 Az.: - 0687/Lö Drucksache Nr.: 93/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 22.06.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den in der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Wiederholte Beteiligung der Bürger sowie der Behörden (Offenlage) Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung entsprechend der Vorlage mit Datum vom 22. Mai 2020 zu den während der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird beschlossen. 2. Der gegenüber dem Entwurf vom 5. Februar 2020 geänderte Entwurf zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST in der Fassung vom 22. Mai 2020 wird gebilligt. 3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 22. Mai 2020 ist eine wiederholte Offenlage durchzuführen. Anlage(n): - Abwägung der Anregung von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Planungsrechtliche Festsetzungen - Begründung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 93/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat beschloss am 17. Februar 2020 in öffentlicher Sitzung einstimmig den Entwurf und die Offenlage des einfachen Bebauungsplanes OFFENBURGER STRASSE OST (siehe auch Drucksache Nr. 6/2020 1. Ergänzung). Es handelt sich im Wesentlichen um des Gelände des Lidlund des Kik-Marktes an der B 3. Die Offenlage erfolgte vom 2. März bis zum 3. April 2020. Ab dem 17. März 2020 wurde die Zugänglichkeit in alle Rathäuser in Lahr auf Grund der Corona-Krise deutlich eingeschränkt. Daher wurde am gleichen Tag der Entwurf dieses Bebauungsplanes zusätzlich im Aushangkasten für öffentliche Bekanntmachungen ausgehängt und eine entsprechende Pressemitteilung verschickt. Leider führte eine verspätete Bekanntmachung in einer Tageszeitung dazu, dass die Offenlage unwirksam wurde. Daher soll diese wiederholt werden, was die Möglichkeit eröffnete den Entwurf inhaltlich zu ändern. Im bisherigen Entwurf war Einzelhandel vollständig ausgeschlossen, nun soll er bis zur Grenze der Großflächigkeit zulässig sein, wie in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich dargelegt wird. Dies ist das Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen, die im beiliegenden Abwägungsspiegel aufgeführt sind. Insgesamt wurden 45 externe Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Von den 37 Rückmeldungen enthielten vier eine Stellungnahme zum Planinhalt. Daneben ging eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft ein, ein Schreiben der Anwälte der Firma Lidl. Sie sind zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen von Prof. Dr. Sparwasser und der Verwaltung im Abwägungsspiegel enthalten. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zur 1. Offenlage zu beschließen sowie dem geänderten Entwurf und der Durchführung einer wiederholten Offenlage zuzustimmen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.