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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung; Änderung der Betriebssatzung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 30.03.2021 Az.: 922.6022

Drucksache Nr.: 82/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke; freigegeben in der Vorlagenkonferenz am 05.05.2021
Amt
Mitwirkung

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung;
Änderung der Betriebssatzung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr künftig auf der
Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen und beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung.

Anlage(n):
Betriebssatzung - Synopse
Betriebssatzung - Aenderungssatzung
Betriebssatzung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 82/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 82/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum
01.01.1998 aus dem Haushalt auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb
zu führen. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs werden
seit dem 01.01.1998 auf der Grundlage der Betriebskameralistik geführt.
Der Landtag hat am 17.06.2020 als Folge der Einführung des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Eigenbetriebe in Form der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen. In § 12 Absatz 3
Eigenbetriebsgesetz ist nun festgehalten, dass in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs festzulegen ist, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der
Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik
erfolgen soll. Für die Anwendung der Neuregelung wurde den Kommunen eine Übergansfrist bis zum 01.01.2023 gewährt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr, wie auch beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr, künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
zu führen. Damit würden alle Eigenbetriebe der Stadt, die von der Stadtkämmerei betreut werden, deren Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage
der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, die eingeräumte Übergangsfrist hier ebenfalls zu
nutzen. Für die Nutzung der Übergangsfrist spricht insbesondere, dass die Jahresabschlusserstellung auf dem gleichen Rechtsstand erfolgen muss, der zu Beginn der Wirtschaftsplanung vorgelegen hat. Die Rechtsanwendung für das Jahr 2021 scheidet damit aus. Das Jahr 2022 sollte aus Sicht der Verwaltung daher als Übergangsregelung
genutzt werden, um die erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere die notwendigen Systemeinstellungen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vornehmen zu können.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer