Beschlussvorlage (Breitbandvernetzung der Lahrer Schulen)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: 15 Beckmann Datum: 30.04.2021 Az.: 048.73/08 Drucksache Nr.: 99/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 14.06.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Amt 20 erfolgt Amt 50 erfolgt Abt 603 erfolgt Erster Bürgermeister Bürgermeister Abt 605 erfolgt OB Büro erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Breitbandvernetzung der Lahrer Schulen Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG mit dem Aufbau eines Glasfasernetzes für die in Trägerschaft der Stadt Lahr stehenden Lahrer Schulen zu beauftragen. 2. Für den nicht durch Fördermittel gedeckten Eigenanteil der Stadt Lahr wird der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ein Investitionszuschuss von 21.840,00 Euro gewährt. Über diesen Betrag wird aus Fördergründen eine Patronatserklärung gegenüber der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG abgegeben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Patronatserklärung erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. 4. Der Gemeinderat stimmt für die Weiterverrechnung der Pachtentgelte für die Glasfaserinfrastruktur der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Breitband Ortenau GmbH & Co KG zu. Anlage(n): Anlage 0 BMBF-Vordr. 0049/01.02 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 99/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 1 463.643 3 417.280 545.230 314.296 5 - 230.934 2 4 6 - 46.364 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 7 ab 07/2022 18.482 / - 18.482 Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ab 2023 64.253 8 ab 2024 91.542 / - 64.253 / - 91.542 Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Nein 1 2 3 4 5 6 7 8 9 ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) vgl. S. 8, Beschlussvorl. Breitbandvernetzung Lahrer Schulen: Zwischensumme der Tiefbaukosten in Phase 1 ebd., Zwischensumme der Tiefbaukosten in Phase 2 ebd., Summe der Bundes- und Landesfördermittel in Phase 1 ebd., Summe der Bundes- und Landesfördermittel in Phase 2 ebd., verbleibender Eigenanteil der Stadt Lahr in Phase 1 ebd., verbleibender Eigenanteil der Stadt Lahr in Phase 2 vgl. S. 7, Beschlussvorl. Breitbandvernetzung Lahrer Schulen: 50% der Pachtkostensumme der Phase 1 ebd., Pachtkostensumme in Phase 1 und 50 % der Pachtkostensumme in Phase 2 ebd., Pachtkostensumme Phase 1 und 2 9 Drucksache 99/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: 1. Ausgangslage Auf der Gemeinderatsklausur am 16. und 17. Oktober 2020 hat sich der Gemeinderat der Stadt Lahr mit den fünf Zukunftsfeldern Digitalisierung, Energie und Klima, Bildung und Soziales, Wohnen sowie Mobilität auseinandergesetzt. Basierend auf den Ergebnissen der Klausur wurde das Aktionsprogramm „Vision Lahr 2030“ entwickelt, auf dessen Grundlage der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung am 14.12.2020 beauftragt hat, zu den in der „Vision Lahr 2030“ priorisierten Maßnahmen ergebnisorientierte Beratungs- und Beschlussvorlagen zu erarbeiten (Drucksache 328/2020). Für das Themenfeld Digitalisierung wurde in der entsprechenden Priorisierungsliste (1) die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie als Leitbild und (2) der Ausbau der Brei tbandnetzinfrastruktur festgehalten. In der Maßnahmenliste des Themenfelds Bildung und Soziales wurde im Kontext der Pflichtaufgaben u. a. der Aus- und Aufbau der Schulen priorisiert. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und den daraus erwachsenden Anforderungen ist die Versorgung der Schulen mit einer leistungsfähigen Internetanbindung ein wichtiger Bestandteil der Gesamtdigitalisierungsstrategie. Sowohl in Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Berufswelt als auch in Hinblick auf das Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Medien rücken digitale Lernmittel immer mehr in den Fokus der Lehrpläne. Die Corona-Pandemie hat die Defizite in diesem Bereich nachdrücklich aufgezeigt. Ein Schlüsselelement bei der Bewältigung dieser drängenden Aufgaben ist die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur. Eine Bandbreitenerhebung durch die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG bei den Lahrer Schulen im Jahr 2019 hat ergeben, dass die meisten Lahrer Schulen betreffend ihrer Breitbandanbindung im Vergleich zu den Vorgaben des Bundes unterversorgt sind. Die Verwaltung strebt daher den Anschluss aller in Trägerschaft der Stadt Lahr stehenden Schulen an eine leistungs- und zukunftsfähige Breitbandnetzinfrastruktur an. Gleiches Ziel verfolgt der Ortenaukreis mit den Lahrer Schulen in dessen Trägerschaft bzw. den Schulen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg. Hierfür hat die Verwaltung über die letzten Monate unterschiedlichste Möglichkeiten geprüft, um hier eine tragfähige und kosteneffiziente Lösung zu erarbeiten. Folgende Optionen konnten erschlossen werden und standen zur Auswahl: - Kompletter Eigenausbau eines Glasfasernetzwerks Leitungsmiete einer Coax-Verkabelung (Kupferleitungen) inkl. Baukostenzuschuss Pacht von Glasfaserleitungen (42,5 km) und Herstellung der jeweils letzten Meile (3,8 km) im Tiefbau Unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ist die Pacht einer leistungsfähigen und bereits vorhandenen Infrastruktur sowie der Anschluss der Schulen an diese Infrastruktur mittels geförderter, kleinerer Tiefbaumaßnahmen der wirtschaftlichste und effektivste Weg, um den Breitbandbedarf aller Lahrer Schulen langfristig, leistungsstark und finanzierbar zu decken. Drucksache 99/2021 Seite - 4 - Bei der Pachtlösung werden im Wesentlichen die vorhandenen Strukturen des E-Werks Mittelbaden, bzw. deren Netzgesellschaft Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG (nachfolgend: Überlandwerk) genutzt. Diese hat in den vergangen Jahren/ Jahrzehnten regelmäßig Leerrohre und Gasfaserkabel bei ihren eigenen Tiefbaumaßnahmen mitverlegt. So ist es möglich fast 42,5 km bestehendes Glasfaserkabel zu nutzen, ohne hierfür aufwändig in den Untergrund eingreifen zu müssen. Die restliche erforderliche Infrastruktur wird neu geschaffen. Die Stadt Lahr hat sich im Jahr 2017 zusammen mit dem Ortenaukreis und fast allen weiteren Kommunen des Landkreises zusammengeschlossen und die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend: BOKG) gegründet. Diese soll einerseits ein kreisweites Backbone-Netz aufbauen und andererseits die unterversorgten örtlichen Bereiche an die leistungsfähige Breitbandinfrastruktur anbinden. Hierzu werden die bestehenden Fördermöglichkeiten ausgeschöpft. Der ungedeckte Ausgabenanteil wird nach den ei ngegangenen vertraglichen Verpflichtungen der BOKG im Wege von Investitionszuschüssen von den jeweiligen Kommunen, sofern auf deren Gebiet Investitionen getätigt werden, zur Verfügung gestellt. Die so geschaffene neue Breitbandinfrastruktur verbleibt so lange bei der BOKG, wie die jeweilige Kommune Kommanditistin ist. Ein weiterer hervorzuhebender Aspekt ist der frühzeitige Anschluss der Stadt Lahr an den Ortenau Backbone, der aufgrund des Schulnetz-Projekts bereits in 2021 in Lahr realisiert wird. Über diesen Zugangsknoten wird das gesamte Schulnetz breitbandig (10 GBit Up- und Download) angebunden. Zudem ergibt sich die Möglichkeit, bedarfsweise weitere unterversorgte Gebäude und Gebäudecluster über diesen Zugangsknoten im Eigenausbau anzubinden. 2. Vorgehensweise und Rahmenbedingungen Da die Förderfähigkeit der Tiefbauarbeiten derzeit noch nicht für alle Schulen gleichermaßen gegeben ist, soll der Schulnetzaufbau in zwei Phasen erfolgen. Die Schulen, die unmittelbar förderfähig sind und bei denen der Bedarf besonders groß ist, werden in der 1. Phase erschlossen. Nach Änderung der Förderkulisse können auch die verbleibenden Schulen an das Schulnetz angeschlossen werden. Die Umsetzung der 1. Phase soll noch im Jahr 2021 beginnen. Die 2. Phase wird im Jahr 2023 angestoßen. Das Schulnetz umfasst somit insgesamt 24 Schulen, wovon sich 16 Schulen in Trägerschaft der Stadt Lahr befinden. In der 1. Phase werden folgende Schulen an das Schulnetz angebunden: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Friedrichschule – Gemeinschaftsschule Theodor-Heuss-Werkrealschule Max-Planck-Gymnasium Scheffel-Gymnasium Schutterlindenbergschule GS-Förderklasse der Luisenschule Otto-Hahn-Schule – Realschule Gutenbergschule - Sonderschule SBBZ Drucksache 99/2021 Seite - 5 - Folgende in Trägerschaft des Ortenaukreises stehende Schulen werden ebenfalls in der Phase 1 angeschlossen: 10. IBG / Kaufmännische Schulen 11. Außenstelle der gewerblichen Schule 12. Außenstelle der kaufmännischen Schule 13. Maria-Furtwängler-Schule – Berufsschule 14. Badische Malerfachschule 15. Brüder-Grimm-Schule 16. Georg-Wimmer-Schule 17. Gewerbliche Schule - Berufsschule Die 2. Phase umfasst folgende Schulen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Eichrodtschule – Grundschule Johann-Peter-Hebel-Schule Luisenschule – Grundschule Grundschule Kuhbach Grundschule Kippenheimweiler Grundschule Reichenbach Geroldseckerschule – Grundschule Pinocchio – Schulkindergarten Clara-Schumann-Gymnasium (in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg) Die Grundschulen Sulz, Mietersheim und Langenwinkel werden im Verlauf des Projektes per Richtfunk an das Schulnetz angebunden. Eine Anbindung per Glasfaser ist hier unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich, da sich in der Nähe dieser Schulen keine vorhandene Dark Fibre Infrastruktur befindet. Die mit dem Aufbau der Breitbandinfrastruktur betraute BOKG wird zunächst die Infrastruktur der Überlandwerk anpachten und der Stadt Lahr ebenfalls auf vertraglicher Basis zur Verfügung stellen. Mit dem Ortenaukreis wird eine weitere Vereinbarung für die Schulen in dessen Trägerschaft geschlossen. Für die letzte Meile, wo nicht auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden kann, werden zunächst bei Bund und Land Förderanträge gestellt. Die Förderung von bis zu 90 % reduziert den Eigenanteil erheblich. Der ungedeckte Ausgabenanteil wird der BOKG von der Stadt als Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt. Die Pacht- und Tiefbaukosten für die Schulen in Kreisund Landesträgerschaft werden von den entsprechenden Trägern übernommen. 3. Ausschreibungserfordernis Zur Pacht der Dark Fibre Infrastruktur vom E-Werk Mittelbaden existieren keinerlei vergleichbare Alternativen. Eine Ausschreibung hierzu entfällt entsprechend. Die Ausschreibung und Vergabe der Tiefbauarbeiten erfolgen über die BOKG. Drucksache 99/2021 Seite - 6 - 4. Finanzielle Auswirkungen aus Pacht- und Tiefbaukosten Aus dem Pachtvertag zwischen der Überlandwerk und der BOKG entstehen die nachfolgenden Pachtkosten, welche ebenfalls auf vertraglicher Basis über eine Erhöhung der jährlichen von der Stadt Lahr an die BOKG zu leistende Umlage beglichen werden. Phase 1: Phase Meter Anmietung Glasfaser Schule 1 1 Schutterlindenberg-Schule Grundschule Theodor-Heuss-Schule Werkrealschule 2742,83 2660,34 1 1 1 1 1 1 Luisenschule Grundschule Außenstelle Industriehof Max-Planck-Gymnasium Otto-Hahn-Realschule Scheffel-Gymnasium Friedrichschule Gemeinschaftsschule Gutenbergschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen Lahr 3134,43 4310,25 2386,55 2310,09 4471,92 992,56 Preis der Anpachtung pro Jahr 4.406,37 4.273,84 5.035,47 6.924,42 3.834,00 3.711,17 7.184,14 € € € € € € € 1.594,55 € 36.963,96 € Summe (brutto) Phase 2: Phase Meter Anmietung Glasfaser Schule 2 2 2 Johann-Peter-Hebel-Schule Grundschule Eichrodtschule Grundschule Luisenschule Grundschule 4085,78 719,57 2949,93 2 2 2 2 2 Grundschule Reichenbach Grundschule Kuhbach Grundschule Kippenheimweiler Geroldseckerschule Grundschule Pinocchio Schulkindergarten, 6469,41 6469,41 8400,01 4211,97 667,28 Summe (brutto) Preis der Anpachtung pro Jahr 6.563,80 € 1.155,99 € 4.739,07 € 10.393,11 10.393,11 13.494,62 6.766,53 1.071,99 54.578,23 € € € € € € Es ergeben sich somit jährliche brutto Pachtkosten von insgesamt 91.542,19 €. Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von fünfzehn Jahren. Die notwendigen Tiefbaukosten sind förderfähig und werden insgesamt durch eine 90prozentige Förderung vom Bund und vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Antragstellung erfolgt über die BOKG. Die voraussichtlichen Tiefbaukosten setzen sich wie folgt zusammen: Drucksache 99/2021 Phase Seite - 7 - Schule 1 1 Schutterlindenberg-Schule Grundschule Theodor-Heuss-Schule Werkrealschule 1 Luisenschule Grundschule Außenstelle Industriehof Max-Planck-Gymnasium 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 Tiefbaukosten insgesamt Eigenanteil Stadt Lahr 35.952,40 48.328,40 3.595,24 48.328,40 66.416,40 6.641,64 85.456,40 85.456,40 51.184,40 55.944,40 62.227,60 5.118,44 5.594,44 62.227,60 139.720,40 13.972,04 545.230,39 230.934,20 Johann-Peter-Hebel-Schule Grundschule Eichrodtschule Grundschule Luisenschule Grundschule Grundschule Kuhbach Grundschule Kippenheimweiler Grundschule Reichenbach Geroldseckerschule Grundschule Pinocchio Schulkindergarten, Zwischensumme Phase 2 (brutto) 35.000,40 31.192,40 79.934,80 76.317,20 92.120,40 70.795,60 45.282,00 33.001,20 463.643,99 3.500,04 3.119,24 7.993,48 7.631,72 9.212,04 7.079,56 4.528,20 3.300,12 46.364,40 Gesamtsumme (brutto) 1.008.874,38 277.298,60 Otto-Hahn-Realschule Scheffel-Gymnasium Friedrichschule Gemeinschaftsschule Gutenbergschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen Lahr Zwischensumme Phase 1 (brutto) Die aufgeführten Tiefbaukosten iHv. 1.008.874,38 € werden voraussichtlich mit einer Summe i.H.v. 731.575,78 Euro, vorbehaltlich einer Förderzusage (90 Prozent) gefördert. Daraus ergibt sich insgesamt ein Eigenanteil der Stadt Lahr iHv. 277.298,60 Euro brutto. 5. Spezialfälle: Theodor-Heuss-Werkrealschule, Max-Planck-Gymnasium, Friedrichschule In der dargestellten Tabelle sind für die Anbindung der Theoder-Heuss-Werkrealschule, des Max-Planck-Gymnasiums und der Friedrichschule Tiefbaukosten i.H.v. 195.922,40 Euro brutto berücksichtigt. Diese drei Schulen wären erst in der 2. Ausbauphase (2023) des Schulnetz-Projektes förderfähig. Auf Grundlage der folgenden Argumentation empfiehlt die Verwaltung, diese Schulen trotz fehlender Förderfähigkeit bereits in der 1. Ausbauphase zu berücksichtigen: Der Glasfaserausbau ist zwingender Bestandteil zur Umsetzung des Digitalpakts an Schulen. Ohne schnelles Internet laufen die aktuellen Ausbaumaßnahmen der lokalen Netzwerke (Gebäudeverkabelung, WLAN, Ausbau Netzwerkverteiler) ins Leere. Das durchschnittliche Alter der Serversysteme, welche sich derzeit noch direkt in den Drucksache 99/2021 Seite - 8 - Schulen befinden und welche pädagogische Musterlösungen für Unterrichtszwecke bereitstellen, ist ca. sechs Jahre alt. Angedacht ist, diese Serversysteme in den kommenden 12-18 Monaten förderwirksam durch neue, leistungsfähigere Systeme zu erneuern. Um die dafür zur Verfügung stehenden Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene bestmöglich ausschöpfen zu können, ist es unabdingbar, alle größeren Schulen gleichwertig zu behandeln. Dadurch lässt sich auch sicherstellen, dass diese Schulen nicht weiter mit alten Serversystemen und langsamer Bandbreite arbeiten müssen, welche nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und den Digitalisierungsanforderungen im Schulbereich entgegenwirken. Insbesondere die aktuell stark steigende Zahl mobiler Endgeräte (Tablets und Laptops) macht eine hohe Bandbreite so wie eine gute Infrastruktur bereits heute unabdingbar. Aber auch die zentrale Kontrolle aller Internetzugänge der Schulen wäre hinsichtlich der Firewalls, des Jugendschutzes und der Anbindung an das KISS-Netzwerk (abgesichertes Schulnetzwerk für die Kommunikation mit den Schulämtern und anderen staatlichen Institutionen) ebenfalls bereits heute notwendig. 6. Kostensynergien Diese Anforderungen werden derzeit mit großem Aufwand an jeder Schule separat sichergestellt. Durch die Zentralisierung können viele weitere Kostenherde an den Schulen eingegrenzt werden: Den Ausgaben stehen Ersparnisse und eine deutliche Qualitätsverbesserung gegenüber. Als Beispiel wäre hier der Internetprovidervertrag jeder Schule zu nennen. Um an den hier erfassten 16 Schulen die notwenige Bandbreite sicherzustellen, würden die 16 Internetproviderverträge monatliche Gesamtkosten iHv. 15.232 Euro verursachen. Durch die Zentralisierung der digitalen Infrastruktur im Rathaus wird es genügen, einen Internetprovidervertrag zu unterhalten, um damit alle Schulen mit den notwendigen Internetdienstleistungen versorgen zu können. Die Kosten für einen entsprechend dimensionierten Internetprovidervertrag werden sich auf 5.474 Euro monatlich belaufen. So erzielt man alleine bei diesem Beispiel eine unmi ttelbare Kostenersparnis von ca. 117.000 € jährlich. Weitere Einspareffekte ergeben sich bei den Unterhalts- und Wartungskosten der einzelnen Systeme und Anbindungen. 7. Finanzielle Abwicklung Die städtische Beteiligung an der BOKG wird vom Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr gehalten. Die aus der Breitbandversorgung der Lahrer Schulen in städtischer Verantwortung erwachsenden laufenden Aufwendungen für die Anpachtung des bestehenden Breitbandnetzes sowie die jährliche Betriebskostenumlage werden daher vom Eigenbetrieb getragen. Diese Aufwendungen mindern das vom Eigenbetrieb zu versteuernde jährliche Ergebnis. Die für den Breitbandausbau noch erforderlichen Tiefbaumaßnahmen werden unter Nutzung von Fördermittel durch die BOKG vorgenommen. Die Bilanzierung des geschaffenen Anlagevermögens erfolgt auf Ebene der BOKG. Dies erhöht den Wert der Beteiligung. Die der BOKG aus dem Breitbandausbau entstehenden ungedeckten Tiefbauausgaben sind vom Eigenbetrieb in Form eines Investitionszuschusses zu leisten. Drucksache 99/2021 Seite - 9 - 8. Patronatserklärung Mit der Abwicklung der Fördermittelbeantragung und –bewilligung haben die Fördermittelgeber die atene KOM GmbH beauftragt. Diese setzt als Teil der Förderrichtlinien bei Förderzusagen voraus, dass sich die geförderten Kommunen gegenüber dem Maßnahmenträger, hier die BOKG, verpflichten, den ungedeckten Teil der Maßnahmen (10 % bzw. 21.840,00 €) verpflichtend zu übernehmen. Dies hat im Wege einer Patronatserklärung zu erfolgen. Die aufgeführte Summe iHv. 21.840 Euro lässt sich nicht unmittelbar in der Aufstellung der Tiefbaukosten auf Seite 6 dieser Vorlage ablesen. Dieser Betrag ist im Eigenanteil der Stadt Lahr der Phase 1 (230.934,20 Euro) eingeschlossen. Dies resultiert daraus, dass sich die Patronatserklärung nur auf den Eigenanteil der förderfähigen Schulen in Phase 1 bezieht. Durch den Ausbau von drei nicht förderfähigen Schulen in Phase 1 ist der tatsächliche Eigenanteil deutlich höher. Eine Patronatserklärung stellt eine Sicherheit zu Gunsten Dritter dar und fällt unter § 88 GemO. Diese Verpflichtungserklärung ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Leistung der Stadt stellt eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar. Bei Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben zu bestätigen. Bei Gründung der BOKG wurde diese im Wege eines Betrauungsaktes mit dem Breitbandaufbau im Ortenaukreis und dem Gebiet der Stadt Lahr betraut. Der Brei tbandausbau in unterversorgten Gebieten stellt eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) dar. Im Betrauungsakt wurden u.a. als zulässige Ausgleichsleistung Zuschüsse für Investitionen definiert. Die beihilferechtliche Zulässigkeit ist demnach als gegeben anzusehen. 9. Fazit Der Digitalpakt Schule ist ein Grundpfeiler für die Digitalisierung der Schulen und ein elementarer Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Stadt Lahr. Die Breitbandvernetzung der Schulen ist die Voraussetzung für das Gelingen des Digitalpakts Schule. Die Einbindung vorhandener Infrastruktur ist die im Vergleich zu den Handlungsalternativen kostengünstigere und schneller umzusetzende Lösung und deshalb vorzuziehen. Der Neuausbau anlässlich der Breitbandanbindung der Schulen kann auch den weiteren Breitbandausbau forcieren. Netzausbau und Digitalpakt Schule sind im Verbund ein Meilenstein der Digitalisierungsstrategie der Stadt Lahr. Markus Ibert Oberbürgermeister Peter Kees Abteilungsleiter