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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        1
Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Amt: 15
Beckmann

Datum: 30.04.2021

Az.: 048.73/08

Drucksache Nr.: 99/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 20
erfolgt

Amt 50
erfolgt

Abt 603
erfolgt

Abt 605
erfolgt

OB Büro
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbür ^meister

Erster Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Bürgermeister

Betreff:

Breitbandvernetzung der Lahrer Schulen

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt, die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG mit
dem Aufbau eines Glasfasernetzes für die in Trägerschaft der Stadt Lahr
stehenden Lahrer Schulen zu beauftragen.
2. Für den nicht durch Fördermittel gedeckten Eigenanteil der Stadt Lahr wird
der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ein Investitionszuschuss von
21.840,00 Euro gewährt. Über diesen Betrag wird aus Fördergründen eine
Patronatserklärung gegenüber der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
abgegeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Patronatserklärung erforderli­
che Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
4. Der Gemeinderat stimmt für die Weiterverrechnung der Pachtentgelte für
die Glasfaserinfrastruktur der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG
dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Breitband Orten­
au GmbH & Co KG zu.

Anlaqe(n):

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Handzeichen
Datum

Drucksache 99/2021

BMBF-Vordr. 0049/01.02
AnlageO

Seite - 2 -

Drucksache 99/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
^ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittei
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
545.2301

463.6432

314.2963

417.2804

- 230.9345 6

- 46.364s

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

ab 07/2022 18.4827
/
-18.482

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Stelle f Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

ab 2023 64.2538 9

ab 2024 91.542®

/
-64.253

/
-91.542

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

□ Ja, mit den angegebenen Kosten KJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

□ Nein

□ Ja, mit den angegebenen Kosten

□ Nein

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

1 vgl. S. 8, Beschlussvorl. Breitbandvernetzung Lahrer Schulen: Zwischensumme der Tiefbaukosten in Phase 1
2 ebd., Zwischensumme der Tiefbaukosten in Phase 2
3 ebd., Summe der Bundes- und Landesfördermittel in Phase 1
4 ebd., Summe der Bundes- und Landesfördermittel in Phase 2
5 ebd., verbleibender Eigenantei! der Stadt Lahr in Phase 1
6 ebd., verbleibender Eigenanteil der Stadt Lahr in Phase 2
7 vgl. S. 7, Beschlussvorl. Breitbandvernetzung Lahrer Schulen: 50% der Pachtkostensumme der Phase 1
8 ebd., Pachtkostensumme in Phase 1 und 50 % der Pachtkostensumme in Phase 2
9 ebd., Pachtkostensumme Phase 1 und 2

Drucksache 99/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
1. Ausgangslage

Auf der Gemeinderatsklausur am 16. und 17. Oktober 2020 hat sich der Gemeinderat
der Stadt Lahr mit den fünf Zukunftsfeldern Digitalisierung, Energie und Klima, Bildung
und Soziales, Wohnen sowie Mobilität auseinandergesetzt. Basierend auf den Ergeb­
nissen der Klausur wurde das Aktionsprogramm „Vision Lahr 2030“ entwickelt, auf des­
sen Grundlage der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung am 14.12.2020 beauf­
tragt hat, zu den in der „Vision Lahr 2030“ priorisierten Maßnahmen ergebnisorientierte
Beratungs- und Beschlussvorlagen zu erarbeiten (Drucksache 328/2020).
Für das Themenfeld Digitalisierung wurde in der entsprechenden Priorisierungsliste (1)
die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie als Leitbild und (2) der Ausbau der Breit­
bandnetzinfrastruktur festgehalten, ln der Maßnahmenliste des Themenfelds Bildung
und Soziales wurde im Kontext der Pflichtaufgaben u. a. der Aus- und Aufbau der Schu­
len priorisiert.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und den daraus erwachsenden Anforde­
rungen ist die Versorgung der Schulen mit einer leistungsfähigen Internetanbindung ein
wichtiger Bestandteil der Gesamtdigitalisierungsstrategie. Sowohl in Vorbereitung der
Schülerinnen und Schüler auf die Berufswelt als auch in Hinblick auf das Erlernen eines
verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Medien rücken digitale Lernmittel immer
mehr in den Fokus der Lehrpläne. Die Corona-Pandemie hat die Defizite in diesem Be­
reich nachdrücklich aufgezeigt. Ein Schlüsselelement bei der Bewältigung dieser drän­
genden Aufgaben ist die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur.
Eine Bandbreitenerhebung durch die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG bei den Lahrer Schulen im Jahr 2019 hat ergeben, dass die meisten Lahrer Schulen betreffend ihrer
Breitbandanbindung im Vergleich zu den Vorgaben des Bundes unterversorgt sind. Die
Verwaltung strebt daher den Anschluss aller in Trägerschaft der Stadt Lahr stehenden
Schulen an eine leistungs- und zukunftsfähige Breitbandnetzinfrastruktur an. Gleiches
Ziel verfolgt der Ortenaukreis mit den Lahrer Schulen in dessen Trägerschaft bzw. den
Schulen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg. Hierfür hat die Verwaltung
über die letzten Monate unterschiedlichste Möglichkeiten geprüft, um hier eine tragfähi­
ge und kosteneffiziente Lösung zu erarbeiten.
Folgende Optionen konnten erschlossen werden und standen zur Auswahl:
Kompletter Eigenausbau eines Glasfasernetzwerks
Leitungsmiete einer Coax-Verkabelung (Kupferleitungen) inkl. Baukostenzuschuss
Pacht von Glasfaserleitungen (42,5 km) und Herstellung der jeweils letzten Meile
(3,8 km) im Tiefbau
Unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ist die Pacht
einer leistungsfähigen und bereits vorhandenen Infrastruktur sowie der Anschluss der
Schulen an diese Infrastruktur mittels geförderter, kleinerer Tiefbaumaßnahmen der
wirtschaftlichste und effektivste Weg, um den Breitbandbedarf aller Lahrer Schulen
langfristig, leistungsstark und finanzierbarzu decken.

Drucksache 99/2021

Seite - 5 -

Bei der Pachtlösung werden im Wesentlichen die vorhandenen Strukturen des E-Werks
Mittelbaden, bzw. deren Netzgeselischaft Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG
(nachfolgend: Überlandwerk) genutzt. Diese hat in den vergangen Jahren/ Jahrzehnten
regelmäßig Leerrohre und Gasfaserkabei bei ihren eigenen Tiefbaumaßnahmen mitver­
legt. So ist es möglich fast 42,5 km bestehendes Glasfaserkabel zu nutzen, ohne hierfür
aufwändig in den Untergrund eingreifen zu müssen. Die restliche erforderliche Infra­
struktur wird neu geschaffen.
Die Stadt Lahr hat sich im Jahr 2017 zusammen mit dem Ortenaukreis und fast allen
weiteren Kommunen des Landkreises zusammengeschlossen und die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend: BOKG) gegründet. Diese soll einerseits ein kreiswei­
tes Backbone-Netz aufbauen und andererseits die unterversorgten örtlichen Bereiche
an die leistungsfähige Breitbandinfrastruktur anbinden. Hierzu werden die bestehenden
Fördermöglichkeiten ausgeschöpft. Der ungedeckte Ausgabenanteil wird nach den ein­
gegangenen vertraglichen Verpflichtungen der BOKG im Wege von Investitionszu­
schüssen von den jeweiligen Kommunen, sofern auf deren Gebiet Investitionen getätigt
werden, zur Verfügung gestellt. Die so geschaffene neue Breitbandinfrastruktur ver­
bleibt so lange bei der BOKG, wie die jeweilige Kommune Kommanditistin ist.
Ein weiterer hervorzuhebender Aspekt ist der frühzeitige Anschluss der Stadt Lahr an
den Ortenau Backbone, der aufgrund des Schulnetz-Projekts bereits in 2021 in Lahr re­
alisiert wird. Über diesen Zugangsknoten wird das gesamte Schulnetz breitbandig (10
GBit Up- und Download) angebunden. Zudem ergibt sich die Möglichkeit, bedarfsweise
weitere unterversorgte Gebäude und Gebäudecluster über diesen Zugangsknoten im
Eigenausbau anzubinden.

2. Vorgehenswelse und Rahmenbedingungen

Da die Förderfähigkeit der Tiefbauarbeiten derzeit noch nicht für alle Schufen gleicher­
maßen gegeben ist, soll der Schulnetzaufbau in zwei Phasen erfolgen. Die Schulen, die
unmittelbar förderfähig sind und bei denen der Bedarf besonders groß ist, werden in der
1. Phase erschlossen. Nach Änderung der Förderkulisse können auch die verbleiben­
den Schulen an das Schulnetz angeschlossen werden. Die Umsetzung der 1. Phase
soll noch im Jahr 2021 beginnen. Die 2. Phase wird im Jahr 2023 angestoßen.
Das Schulnetz umfasst somit insgesamt 24 Schulen, wovon sich 16 Schulen in Träger­
schaft der Stadt Lahr
befinden.
In der 1. Phase werden folgende Schulen an das Schulnetz angebunden:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.

Friedrichschule - Gemeinschaftsschule
Theodor-Heuss-Werkrealschule
Max-Planck-Gymnasium
Scheffel-Gymnasium
Schutterlindenbergschule
GS-Förderklasse der Luisenschule
Otto-Hahn-Schule - Realschule
Gutenbergschule - Sonderschule SBBZ

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Seite - 6 -

Folgende in Trägerschaft des Ortenaukreises stehende Schulen werden ebenfalls in der
Phase 1 angeschlossen:

10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.

IBG / Kaufmännische Schulen
Außenstelle der gewerblichen Schule
Außenstelle der kaufmännischen Schule
Maria-Furtwängler-Schule - Berufsschule
Badische Malerfachschule
Brüder-Grimm-Schule
Georg-Wimmer-Schule
Gewerbliche Schule - Berufsschule

Die 2. Phase umfasst folgende Schulen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.

Eichrodtschule - Grundschule
Johann-Peter-Hebel-Schule
Luisenschule - Grundschule
Grundschule Kuhbach
Grundschule Kippenheimweiler
Grundschule Reichenbach
Geroldseckerschule - Grundschule
Pinocchio - Schulkindergarten
Clara-Schumann-Gymnasium (in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg)

Die Grundschulen Sulz, Mietersheim und Langenwinkel werden im Verlauf des Projek­
tes per Richtfunk an das Schulnetz angebunden. Eine Anbindung per Glasfaser ist hier
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich, da sich in der Nähe dieser Schu­
len keine vorhandene Dark Fibre Infrastruktur befindet.
Die mit dem Aufbau der Breitbandinfrastruktur betraute BOKG wird zunächst die Infra­
struktur der Überlandwerk anpachten und der Stadt Lahr ebenfalls auf vertraglicher Ba­
sis zur Verfügung steilen. Mit dem Ortenaukreis wird eine weitere Vereinbarung für die
Schulen in dessen Trägerschaft geschlossen. Für die letzte Meile, wo nicht auf vorhan­
dene Strukturen zurückgegriffen werden kann, werden zunächst bei Bund und Land
Förderanträge gestellt. Die Förderung von bis zu 90 % reduziert den Eigenanteil erheb­
lich. Der ungedeckte Ausgabenanteil wird der BOKG von der Stadt als Investitionszu­
schuss zur Verfügung gestellt. Die Pacht- und Tiefbaukosten für die Schulen in Kreisund Landesträgerschaft werden von den
entsprechenden Trägern übernommen.

3. Ausschreibungserfordernis

Zur Pacht der Dark Fibre Infrastruktur vom E-Werk Mitteibaden existieren keinerlei ver­
gleichbare Alternativen. Eine Ausschreibung hierzu entfällt entsprechend. Die Aus­
schreibung und Vergabe der Tiefbauarbeiten erfolgen über die BOKG.

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4. Finanzielle Auswirkungen aus Pacht- und Tiefbaukosten

Aus dem Pachtvertag zwischen der Überlandwerk und der BOKG entstehen die nach­
folgenden Pachtkosten, welche ebenfalls auf vertraglicher Basis über eine Erhöhung
der jährlichen von der Stadt Lahr an die BOKG zu leistende Umlage beglichen werden.
Phase 1:

Phase

Schule

Meter An­
mietung
Glasfaser

Preis der An­
pachtung pro
Jahr
4.406,37 €
4.273,84 €
5.035,47 €
6.924,42 €
3.834,00 €
3.711,17€
7.184,14€

1
1

Schutterlindenberg-Schule Grundschule
Theodor-Heuss-Schule Werkrealschule

2742,83
2660,34

1
1
1
1
1
1

Luisenschule Grundschule Außenstelle Industriehof
Max-Planck-Gymnasium
Otto-Hahn-Realschule
Scheffel-Gymnasium
Friedrichschule Gemeinschaftsschule
Gutenbergschule Sonderpädagogisches Bildungs- und
Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Lahr

3134,43
4310,25
2386,55
2310,09
4471,92
992,56

1.594,55 €

Summe (brutto)

36.963,96 €

Phase 2:

Phase

Meter An­
mietung
Glasfaser

Schule

2
2
2

Johann-Peter-Hebel-Schule Grundschule
Eichrodtschule Grundschule
Luisenschule Grundschule

4085,78
719,57
2949,93

2
2
2
2
2

Grundschule Reichenbach
Grundschule Kuhbach
Grundschule Kippenheimweiler
Geroldseckerschule Grundschule
Pinocchio Schulkindergarten,

6469,41
6469,41
8400,01
4211,97
667,28
Summe (brutto)

Preis der An­
pachtung pro
Jahr
6.563,80 €
1.155,99 €
4.739,07 €
10.393,11 €
10.393,11 €
13.494,62 €
6.766,53 €
1.071,99 €
54.578,23 €

Es ergeben sich somit jährliche brutto Pachtkosten von insgesamt 91.542.19 €.
Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von fünfzehn Jahren.
Die notwendigen Tiefbaukosten sind förderfähig und werden insgesamt durch eine 90prozentige Förderung vom Bund und vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die An­
tragstellung erfolgt über die BOKG.

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Die voraussichtlichen Tiefbaukosten setzen sich wie folgt zusammen:

Phase

Schule

1
1

Schutterlindenberg-Schule Grundschule
Theodor-Heuss-Schule Werkrealschuie

1

Luisenschule Grundschule Außenstelle Industrie­
hof
Max-Planck-Gymnasium

1
1
1
1
1

2
2
2
2
2
2
2
2

Tiefbaukosten
insgesamt

Eigenanteil
Stadt Lahr

35.952,40
48.328,40

3.595,24
48.328,40

66.416,40

6.641,64

85.456,40

85.456,40

51.184,40
55.944,40
62.227,60

5.118,44
5.594,44
62.227,60

Otto-Hahn-Realschule
Scheffel-Gymnasium
Friedrichschule Gemeinschaftsschule
Gutenbergschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förder­
schwerpunkt Lernen Lahr
Zwischensumme Phase 1 (brutto)

139.720,40

13.972,04

545.230,39

230.934,20

Johann-Peter-Hebel-Schule Grundschule
Eichrodtschule Grundschule
Luisenschule Grundschule
Grundschule Kuhbach
Grundschule Kippenheimweiler
Grundschule Reichenbach
Geroldseckerschule Grundschule
Pinocchio Schulkindergarten,
Zwischensumme Phase 2 (brutto)

35.000,40
31.192,40
79.934,80
76.317,20
92.120,40
70.795,60
45.282,00
33.001,20
463.643,99

3.500,04
3.119,24
7.993,48
7.631,72
9.212,04
7.079,56
4.528,20
3.300,12
46.364,40

1.008.874,38

277.298,60

Gesamtsumme (brutto) i

Die aufgeführten Tiefbaukosten iHv. 1.008,874,38 € werden voraussichtlich mit einer
Summe i.H.v. 731.575,78 Euro, vorbehaltlich einer Förderzusage (90 Prozent) geför­
dert. Daraus ergibt sich insgesamt ein Eigenantei! der Stadt Lahr iHv. 277.298,60 Euro
brutto.

5. Spezialfälle: Theodor-Heuss-Werkrealschule, Max-Planck-Gymnasium, Fried­
richschule
In der dargestellten Tabelle sind für die Anbindung der Theoder-Heuss-Werkrealschuie,
des Max-Planck-Gymnasiums und der Friedrichschule Tiefbaukosten i.H.v. 195.922,40
Euro brutto berücksichtigt. Diese drei Schulen wären erst in der 2. Ausbauphase (2023)
des Schulnetz-Projektes förderfähig. Auf Grundlage der folgenden Argumentation emp­
fiehlt die Verwaltung, diese Schulen trotz fehlender Förderfähigkeit bereits in der 1.
Ausbauphase zu berücksichtigen:
Der Glasfaserausbau ist zwingender Bestandteil zur Umsetzung des Digitalpakts an
Schulen. Ohne schnelles Internet laufen die aktuellen Ausbaumaßnahmen der lokalen
Netzwerke (Gebäudeverkabelung, WLAN, Ausbau Netzwerkverteiier) ins Leere. Das
durchschnittliche Alter der Serversysteme, welche sich derzeit noch direkt in den

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Schulen befinden und welche pädagogische Musterlösungen für Unterrichtszwecke bereitstelien, ist ca. sechs Jahre alt. Angedacht ist, diese Serversysteme in den kommen­
den 12-18 Monaten förderwirksam durch neue, leistungsfähigere Systeme zu erneuern.
Um die dafür zur Verfügung stehenden Förderprogramme auf Bundes- und Landesebe­
ne bestmöglich ausschöpfen zu können, ist es unabdingbar, alle größeren Schulen
gleichwertig zu behandeln. Dadurch lässt sich auch sicherstellen, dass diese Schulen
nicht weiter mit alten Serversystemen und langsamer Bandbreite arbeiten müssen, wel­
che nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und den Digitalisierungsan­
forderungen im Schulbereich entgegenwirken. Insbesondere die aktuell stark steigende
Zahl mobiler Endgeräte (Tablets und Laptops) macht eine hohe Bandbreite so wie eine
gute Infrastruktur bereits heute unabdingbar. Aber auch die zentrale Kontrolle aller In­
ternetzugänge der Schulen wäre hinsichtlich der Firewalls, des Jugendschutzes und der
Anbindung an das KISS-Netzwerk (abgesichertes Schulnetzwerk für die Kommunikation
mit den Schulämtern und anderen staatlichen Institutionen) ebenfalls bereits heute not­
wendig.

6. Kostensynergien
Diese Anforderungen werden derzeit mit großem Aufwand an jeder Schule separat si­
chergestellt. Durch die Zentralisierung können viele weitere Kostenherde an den Schu­
len eingegrenzt werden: Den Ausgaben stehen Ersparnisse und eine deutliche Quali­
tätsverbesserung gegenüber. Als Beispiel wäre hier der Internetprovidervertrag jeder
Schule zu nennen. Um an den hier erfassten 16 Schulen die notwenige Bandbreite si­
cherzustellen, würden die 16 Internetproviderverträge monatliche Gesamtkosten iFlv.
15.232 Euro verursachen. Durch die Zentralisierung der digitalen Infrastruktur im Rat­
haus wird es genügen, einen Internetprovidervertrag zu unterhalten, um damit alle
Schulen mit den notwendigen Internetdienstleistungen versorgen zu können. Die Kos­
ten für einen entsprechend dimensionierten Internetprovidervertrag werden sich auf
5.474 Euro monatlich belaufen. So erzielt man alleine bei diesem Beispiel eine unmit­
telbare Kostenersparnis von ca. 117.000 € jährlich. Weitere Einspareffekte ergeben sich
bei den Unterhalts- und Wartungskosten der einzelnen Systeme und Anbindungen.

7. Finanzielle Abwicklung
Die städtische Beteiligung an der BOKG wird vom Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr gehalten. Die aus der Breitbandversorgung der Lahrer Schulen in städti­
scher Verantwortung erwachsenden laufenden Aufwendungen für die Anpachtung des
bestehenden Breitbandnetzes sowie die jährliche Betriebskostenumlage werden daher
vom Eigenbetrieb getragen. Diese Aufwendungen mindern das vom Eigenbetrieb zu
versteuernde jährliche Ergebnis.
Die für den Breitbandausbau noch erforderlichen Tiefbaumaßnahmen werden unter
Nutzung von Fördermittel durch die BOKG vorgenommen. Die Bilanzierung des ge­
schaffenen Anlagevermögens erfolgt auf Ebene der BOKG. Dies erhöht den Wert der
Beteiligung. Die der BOKG aus dem Breitbandausbau entstehenden ungedeckten Tief­
bauausgaben sind vom Eigenbetrieb in Form eines Investitionszuschusses zu leisten.

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Seite-10-

8. Patronatserklärung
Mit der Abwicklung der Fördermittelbeantragung und -bewilligung haben die Fördermit­
telgeber die atene KOM GmbFI beauftragt. Diese setzt als Teil der Förderrichtlinien bei
Förderzusagen voraus, dass sich die geförderten Kommunen gegenüber dem Maß­
nahmenträger, hier die BOKG, verpflichten, den ungedeckten Teil der Maßnahmen
(10 % bzw. 21.840,00 €) verpflichtend zu übernehmen. Dies hat im Wege einer Patro­
natserklärung zu erfolgen.
Die aufgeführte Summe ihlv. 21.840 Euro lässt sich nicht unmittelbar in der Aufstellung
der Tiefbaukosten auf Seite 6 dieser Vorlage ablesen. Dieser Betrag ist im Eigenanteil
der Stadt Lahr der Phase 1 (230.934,20 Euro) eingeschlossen. Dies resultiert daraus,
dass sich die Patronatserklärung nur auf den Eigenanteil der förderfähigen Schulen in
Phase 1 bezieht. Durch den Ausbau von drei nicht förderfähigen Schulen in Phase 1 ist
der tatsächliche Eigenanteil deutlich höher.
Eine Patronatserklärung stellt eine Sicherheit zu Gunsten Dritter dar und fällt unter § 88
GemO. Diese Verpflichtungserklärung ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmi­
gung vorzulegen.
Die Leistung der Stadt stellt eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar. Bei Vorlage an
die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben zu bestäti­
gen. Bei Gründung der BOKG wurde diese im Wege eines Betrauungsaktes mit dem
Breitbandaufbau im Ortenaukreis und dem Gebiet der Stadt Lahr betraut. Der Breit­
bandausbau in unterversorgten Gebieten stellt eine Dienstleistung von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI) dar. Im Betrauungsakt wurden u.a. als zulässige
Ausgleichsleistung Zuschüsse für Investitionen definiert. Die beihilferechtliche Zulässig­
keit ist demnach als gegeben anzusehen.

9. Fazit
Der Digitalpakt Schule ist ein Grundpfeiler für die Digitalisierung der Schulen und ein
elementarer Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Stadt Lahr. Die Breitbandver­
netzung der Schulen ist die Voraussetzung für das Gelingen des Digitalpakts Schule.
Die Einbindung vorhandener Infrastruktur ist die im Vergleich zu den Handlungsalterna­
tiven kostengünstigere und schneller umzusetzende Lösung und deshalb vorzuziehen.
Der Neuausbau anlässlich der Breitbandanbindung der Schulen kann auch den weite­
ren Breitbandausbau forcieren. Netzausbau und Digitalpakt Schule sind im Verbund ein
Meilenstein der Digitalisierungsstrategie der Stadt Lahr.

Oberbürgermeister

Abteilungsleiter