Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
27. September 2021
27. September 2021
Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Amt: GGA Köchel Datum: 06.09.2021 Az.: Drucksache Nr.: 210/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Erfolgt Amt 20 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachteraus schuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Friesenheim und Schuttertal Beschlussvorschlag: Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstücks werten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden rückwirkend ab dem 03.07.2021 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt: Vertreter für die Gemeinde Schuttertal: Eugen Göppert, 77978 Schuttertal (Schweighausen) Peter Klimsch, 77978 Schuttertal Vertreter für die Gemeinde Friesenheim: Roland Herzog, 77948 Friesenheim Michael Vergin, 77948 Friesenheim Eckhard Schreiber, 77963 Schwanau Markus Reinbold, 79348 Freiamt BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 210/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ^ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) IS Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR i i Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 210/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat Lahr hat die schrittweise Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit den benachbarten Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr am 30.09.2019 (Vorlage 223/2019) beschlossen. Während zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach bereits im vergangenen Jahr 2020 ein Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr gebildet werden konnte, wurde nun am 19.05.2021 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Friesen heim und Schuttertal durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert und Herrn Bürgermeister Thomas Schäfer, Herrn Bürgermeister Erik Weide und Herrn Bürgermeister Matthias Litterst unterzeichnet. Am 03.07.2021 ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Kraft getreten. Der Zusammenschluss mit weiteren Gemeinden folgt im Jahr 2022. Die Mitgliedsgemeinden können in eigener Verantwortung entsprechend einem Einwohnerschlüssel Mitglieder in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen. Vom Gemeinderat Schuttertal wurden am 27.07.2020 (Beschlussvorlage 7/2021) Eugen Göppert und Herr Peter Klimsch als Vertreterder Gemeinde Schuttertal im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Friesenheim wurden am 19.07.2021 (Drucksache 82/2021) Roland Herzog, Mi chael Vergin, Eckhard Schreiber und Markus Reinbold als Vertreter der Gemeinde Friesenheim im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.