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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Amt: GGA
Köchel

Datum: 06.09.2021 Az.:

Drucksache Nr.: 210/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.09.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102
Erfolgt

Amt 20
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachteraus­
schuss Lahr;
Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Friesenheim
und Schuttertal

Beschlussvorschlag:
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstücks­
werten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) werden rückwirkend ab dem 03.07.2021 bis zum Ablauf der verbleibenden
Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt:
Vertreter für die Gemeinde Schuttertal:
Eugen Göppert, 77978 Schuttertal (Schweighausen)
Peter Klimsch, 77978 Schuttertal
Vertreter für die Gemeinde Friesenheim:
Roland Herzog, 77948 Friesenheim
Michael Vergin, 77948 Friesenheim
Eckhard Schreiber, 77963 Schwanau
Markus Reinbold, 79348 Freiamt

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag
□ mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:
□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 210/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
^

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
IS Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

i
i

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten

□ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Drucksache 210/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat Lahr hat die schrittweise Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit
den benachbarten Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr am 30.09.2019 (Vorlage 223/2019)
beschlossen.
Während zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach bereits im vergangenen Jahr 2020
ein Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr gebildet werden konnte, wurde nun am 19.05.2021 die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Friesen­
heim und Schuttertal durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert und Herrn Bürgermeister Thomas
Schäfer, Herrn Bürgermeister Erik Weide und Herrn Bürgermeister Matthias Litterst unterzeichnet.
Am 03.07.2021 ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Kraft getreten. Der Zusammenschluss mit
weiteren Gemeinden folgt im Jahr 2022. Die Mitgliedsgemeinden können in eigener Verantwortung
entsprechend einem Einwohnerschlüssel Mitglieder in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr
vorschlagen.
Vom Gemeinderat Schuttertal wurden am 27.07.2020 (Beschlussvorlage 7/2021) Eugen Göppert und
Herr Peter Klimsch als Vertreterder Gemeinde Schuttertal im gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Friesenheim wurden am 19.07.2021 (Drucksache 82/2021) Roland Herzog, Mi­
chael Vergin, Eckhard Schreiber und Markus Reinbold als Vertreter der Gemeinde Friesenheim im
Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.