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Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“, Teilgebiet „Zeit-Areal“ Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und Eigentümer Wilhelm Projekt GmbH Achern, über die Durchführung von…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Karl

Drucksache Nr.: 207/2021
Az.: 62/622-Ka

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
61

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
15.09.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

06.10.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“, Teilgebiet „Zeit-Areal“
Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und Eigentümer Wilhelm Projekt
GmbH Achern, über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Rahmenmodernisierungsvereinbarung)

Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der beiliegenden Rahmenvereinbarung und deren Inhalt werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
RahmenModV Zeitareal Lahr
Anlage 1 Bebauungsplan
Anlage 2 Aktuelle Planung
Anlage 3 Bebauungsplanentwurf o.M. zur Offenlagebeschluss
Anlage 4 Übersicht-Bauabschnitte
Anlage 5 Kosten der BA
Anlage 6 Satzung
Anlage 0
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen

Drucksache 207/ 2021

Seite 2

☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Drucksache 207/ 2021

Seite 3

Sachdarstellung
1. Die Eigentümerin beabsichtigt, die Gebäude im Zeit-Areal, die aus städtebaulichen und geschichtlichen sowie nicht zuletzt sich aus dem einzigartigen Charakter als Gebäudeensemble
ergebenden Gründen besonders erhaltenswert sind, für eine sinnvolle Nachnutzung umfassend
zu modernisieren. Dieser besonderen Bedeutung wurde bzw. wird seitens der Stadt durch die
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen Bebauungsplan und durch die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB mit Sanierungssatzung vom 30.11.2019
Rechnung getragen.
2. Die Maßnahmen nach Abs. 1 dienen der Behebung der städtebaulichen und funktionalen Missstände, die als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) aufgezeigt wurden, bzw. der
Erreichung der daraus abgeleiteten und vom Gemeinderat am 09.10.2019 beschlossenen Sanierungsziele.
3. Zuschüsse aus einem Programm der Städtebauförderung erhält die Eigentümerin nicht. Stattdessen strebt dieser an, zur Finanzierung seines Projektes für sich bzw. künftige Erwerber von
Wohnungs-/Teileigentum die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzung für Herstellungsbzw. Anschaffungskosten nach § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Eigentümerin zuvor zur Durchführung der relevanten
Maßnahmen verpflichtet hat – in Form von Modernisierungsvereinbarungen.
4. Für jeden der zeitlich gestaffelten Bauabschnitte sind zu gegebener Zeit noch einzelne Modernisierungsvereinbarungen zwischen Stadt und Eigentümerin abzuschließen. Die konkret zum
Abschluss vorgesehene Rahmenvereinbarung soll die steuerliche Bescheinigungsfähigkeit von
bereits entstehenden Kosten sicherstellen und enthält schon wesentliche Eckpunkte und grundsätzliche Regelungen, die ihre Gültigkeit für die Einzelvereinbarungen behalten.
5. Die Verwaltung wurde bereits im Zuge der Beschlussfassung der Sanierungssatzung am
18.11.2019 vom Gemeinderat ermächtigt, mit den Eigentümern im Sanierungsgebiet die zur E rreichung der entsprechenden Ziele erforderlichen Sanierungsvereinbarungen abzuschließen. Im
Übrigen entstehen der Stadt Lahr aufgrund der konkreten Vereinbarung wie auch künftiger Ei nzelvereinbarungen keine Kosten.

Tilman Petters

Ralph Brucker

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.