Beschlussvorlage (Anlage 6 Satzung)
Sitzung: Technischer Ausschuss (11. Sitzung)
6. Oktober 2021
Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“, Teilgebiet „Zeit-Areal“ Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und Eigentümer Wilhelm Projekt GmbH Achern, über die Durchführung von…
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 Bebauungsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 2 Aktuelle Planung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 Bebauungsplanentwurf o.M. zur Offenlagebeschluss)
Beschlussvorlage (Anlage 4 Übersicht-Bauabschnitte)
Beschlussvorlage (Anlage 5 Kosten der BA)
Beschlussvorlage (Anlage 6 Satzung)
Beschlussvorlage (RahmenModV Zeitareal Lahr)
6. Oktober 2021
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Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“, Teilgebiet „Zeit-Areal“ Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und Eigentümer Wilhelm Projekt GmbH Achern, über die Durchführung von…
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 5 Kosten der BA)Beschlussvorlage (RahmenModV Zeitareal Lahr)Beschlussvorlage (Anlage 1 Bebauungsplan)Beschlussvorlage (Anlage 2 Aktuelle Planung)Beschlussvorlage (Anlage 3 Bebauungsplanentwurf o.M. zur Offenlagebeschluss)Beschlussvorlage (Anlage 4 Übersicht-Bauabschnitte)Beschlussvorlage (Anlage 6 Satzung)
Satzung der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Roth-Händle-Areal" Aufgrund des § 142 Abs. 3 Satz. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner öffentlichen Sitzung am 18. November 2019 folgende Satzung beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes . - . (!) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. (2) Das insgesamt ca. 6,6 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Roth-Händle-Arear. (3) Das Sanierungsgebiet besteht aus folgenden Grundstücken der Gemarkung Lahr: FlurstückNr. Grundbuch Nummer/ Bestands verzeichnis Nummer Straße, Hausnummer 4360/8 10226/3 Trampierstraße 20, 22 4360/3 11227/10 4660 12615/1 4360/12 11224/8 4660/4 4660/5 10937/9 11437/5 4660/6 10937/6 Trampierstraße 16/1 4360/11 11722/1 2.366 4668/75 414096/1 Trampierstraße 16/2, 16/3, 16/4, 16/5 Trampierstraße Grundstücksfläche Grundstücksfläche 1.281 Grundstücksfläche 4668/58 4668/53 13358/7 Trampierstraße Trampierstraße 2 . 485 21 Grundstücksfläche Grundstücksfläche Industriehof 1/1 3.011 Grundstücksfläche Industriehof 1/1 3.011 Grundstücksfläche 4668/59 4668/59 310/87 14084/1 14084/1 Größe in m2 Beschreibung 2.889 Grundstücksfläche 156 Wegfläche 564 Grundstücksfläche 1.733 Straßenfläche Trampierstraße 10, 12 812 Grundstücksfläche Trampierstraße 14, 16 1.188 478 Grundstücksfläche Trampierstraße 18 Trampierstraße FlurstückNr. Grundbuch Nummer/ Bestands verzeichnis Nummer Straße, Hausnummer Größe in m2 Beschreibung 4668/57 13527/2 13528/1 13529/1 13530/2 13531/1 13532/1 13683/1 Industriehof 1 3.541 Grundstücksfläche 4668/5 4668/20 414096/1 2.323 2118/2 IndustriehofS Industriehof 5/1, 5/2, 5 2.842 Grundstücksfläche Grundstücksfläche 4668/19 7772/4 Industriehof 9/1, 9 2.746 Grundstücksfläche 4668/1 11290/5 Industriehof 3.992. 4668/3 4668/64 7301/32 Industriehof 6 1.969 Grundstücksfläche Industriehof 4/1, 4 Industriehof 2/1, 4/2 3.502 Grundstücksfläche 4668/66 13817/10 1653616537/1 1.530 Grundstücksfläche 4668/21 4668/67 16736/1 14281/6 Industriehof 2 1.961 Grundstücksfläche 522 4668/71 4668/65 14504/1 Industriehof 4/3 Industriehof 4/4, 4/5 Grundstücksfläche Grundstücksfläche 14016/1 Industriehof 4/15 4668/74 7301/33 13358/11 Industriehof Industriehof 10/1 4668/63 13564/1 Industriehof 10/2 4668/61 1346113462/1 4668/28 2.789 Straßenfläche Grundstücksfläche 4.172 3.397 Grundstücksfläche 818 Grundstücksfläche 828 Grundstücksfläche Industriehof 10 1.064 G,rundstücksfläche 12733/3 Johann-SebastianBach-Straße 1 4.777 Grundstücksfläche 4668/73 14563/1 Werderstraße 7.442 4668/72 14525/1 Industriehof 4/6,. 4/7 1.820 Grundstücksfläche Grundstücksfläche 4668/60 Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lagepian des Stadtplanungsamtes vom 22. Oktober 2019 (Originalmaßstab 1:2.000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. (4) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusämmenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteiiungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. §2 Verfahren Die Sanierüngsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden keine Anwendung. §3 Genehmigungspflicht Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. Es wird nach § 144 Abs. 3 eine allgemeine Genehmigung für das gesamte Sanierungsgebiet erteilt. §4 Festlegung der Frist zur Durchführung der Sanierung Die Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“ wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB zunächst bis zum 30. November 2027 zeitlich befristet. §5 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus 2, Schillerstraße 23, Stadtplanungsamt eingesehen werden. Sanierungsgebiet Roth-Händle-Areal