Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mittelübertragungen 2020 nach 2021)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
13. Dezember 2021
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Lehmann Drucksache Nr.: 261/2021 Az.: 922.6023 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 29.11.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 13.12.2021 beschließend öffentlich Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mittelübertragungen 2020 nach 2021 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Mittelübertragung von 3.910.168,66 € von 2020 nach 2021 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach § 2 (4) EiGBVO zu. Der Gemeinderat bewilligt die Ausgaben der im Wirtschaftsplan 2021 nachgemeldeten Maßnahme „Kanal bei Brücke Gereutertalbach“ in Höhe von 60.000 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Maßnahme „ RW Ableitungssammler Hosenmatten“ Zusammenfassende Begründung: Ein Formeller Beschluss der Mittelübertragungen ist nötig, da der Jahresabschluss 2020 erst im Jahr 2022 angefertigt werden kann, mit dem normalerweise die Mittelübertragungen nach § 2 (4) (EigBVO) beschlossen werden. Die Mittelübertragungen aus dem Jahr 2020 werden aber hiermit formell beschlossen. Nach Prüfung des § 15 EigBG besteht kein Erfordernis zur Änderung des Wirtschaftsplans 2021 bezüglich der nachgemeldeten Maßnahme. Diese wird hiermit bewilligt, da es Einsparungen bei einer anderen Maßnahme gibt und wir im Eigenbetrieb eine generelle Deckungsfähigkeit aller Investitionsmaßnahmen haben, sofern keine Verpflichtungsermächtigung vorliegt. Drucksache 261/2021 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Investitionsmaßnahmen die in 2020 noch nicht abgeschlossen sind und in 2021 weiterlaufen müssen, müssen auch ohne Jahresabschluss 2020 umgesetzt bzw. beauftragt werden. Ziel/e Formeller Beschluss der Mittelübertragungen 2020 nach 2021. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Anlage(n): Anlage Beschluss Mittelübertragungen 2020 nach 2021.xls Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.