Beschlussvorlage (- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer)
Sitzung: Technischer Ausschuss (13. Sitzung)
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan)
Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Orientierende Altlastenuntersuchung)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
13. Dezember 2021
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Orientierende Altlastenuntersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplans)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Satzungen)
Bebauungsplan „Roth-Händle-Areal“ Stadt Lahr Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung einer Teilfläche an der Tramplerstraße Planungsbüro Zieger -Machauer GmbH 68804 Altlußheim, Forlenweg 1, Mail: info@pbzm.de Tel: 06205-2320210 Fax: -2320222 www.pbzm.de 3. Mai 2021 Wilhelm Projekt GmbH Hauptstraße 10, 77855 Achern Bebauungsplan „Roth-Händle-Areal“ in Lahr Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung einer Teilfläche an der Tramplerstraße 2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Vorgehen ................... 2 2 Ergebnisse ..................................... 5 2.1 Vögel ............................................. 5 2.2 Fledermäuse.................................. 6 2.3 Mauereidechse .............................. 7 3 Fazit ................................................ 7 1 Anlass und Vorgehen Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Roth-Händle-Areal“ in Lahr wurde durch BIOPLAN Bühl ein Artenschutzrechtliches Gutachten erstellt (Entwurfsstand 18.02.2021). An der Tramplerstraße am nördlichen Rand des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist zusätzlich ein Vorhaben geplant, das im Gutachten von BIOPLAN1 hinsichtlich Vögel nicht abschließend untersucht ist, weil es erst im Oktober 2020 bekannt wurde. Die Lage und Abgrenzung dieses Vorhabens sind der nachstehenden Abbildung zu entnehmen. Das ca. 1.700 m² große Vorhaben an der Tramplerstraße liegt auf Teilflächen der Flurstücke 4668/75, 4668/57 und 4668/5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 6,3 ha. Zur Prüfung der Artenschutzbelange der Vögel wurde die von der Planung betroffene Fläche ergänzend untersucht. Die Übersichtsbegehungen und Untersuchungen erfolgten an drei Terminen am 15.04., 22.04. und 29.04.2021. Da nur eine relativ kleine Fläche im Siedlungsbereich zu betrachten war, konnte dies mit hoher Intensität und Dauer erfolgen. Im vorhandenen Artenschutzrechtlichen Gutachten von BIOPLAN ist der Vorhabenbereich bereits hinsichtlich Fledermäuse und der Mauereidechse betrachtet. Die Untersuchungsergebnisse sind nachrichtlich dargestellt. 1 im Gutachten bezeichnet als Vorhaben 6 bzw. Nördliche Teilfläche im Bereich Wilhelm Architekten (Berichtsteil II) P 1400 Bebauungsplan „Roth-Händle-Areal“ in Lahr Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung einer Teilfläche an der Tramplerstraße Abb. 1 P 1400 Geltungsbereich Bebauungsplan und Lage des Vorhabens (Quellen: Stadtplanungsamt Lahr, IB Burger-Seitz und LUBW) 3 Bebauungsplan „Roth-Händle-Areal“ in Lahr Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung einer Teilfläche an der Tramplerstraße 4 Bei der Teilfläche an der Tramplerstraße handelt es sich um eine gehölzbestandene Böschung und Brachfläche, die nach Norden abfällt. Der Bewuchs besteht aus Gras, Brombeergestrüpp, Sträuchern (Hasel, Rose), Ruderalvegetation und Bäumen. Auf dem Parkplatz befindet sich eine Formschnitthecke (Hainbuche und Hartriegel). Ein Trampelpfad verläuft zu den westlichen Wohngebäuden. Der Baumbestand liegt zur Tramplerstraße hin und besteht im Wesentlichen aus einer Sommerlinde, fünf Eiben und sechs Ahorne. Die teilweise mehrstämmigen Ahorne sind alle im Wipfelbereich gekappt und mit Efeu berankt. Foto 1 Gestrüppreicher westlicher Böschungsbereich Foto 2 Baumbestand im östlichen Böschungsbereich P 1400 Bebauungsplan „Roth-Händle-Areal“ in Lahr Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung einer Teilfläche an der Tramplerstraße Foto 3 2 5 Gehölzbestand im Böschungsbereich an der Tramplerstraße Ergebnisse 2.1 Vögel Alle europäischen Vogelarten fallen unter den besonderen Artenschutz nach § 44 BNatschG. Für die Teilfläche an der Tramplerstraße kommt BIOPLAN (2021, S.19) zu folgender Einschätzung: „Hier sind verschiedene Vogelarten denkbar wie Mönchsgrasmücke, Stieglitz und Grünfink. Nachgewiesen wurden am 28. Oktober 2020 Rotkehlchen und Buchfink, im Herbst 2019 Zaunkönig.“ Die drei zusätzlichen Begehungen im April 2021 ergaben keine Hinweise auf streng geschützte, seltene oder Vogelarten der „Rote Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs“. In den Bäumen konnten keine mehrjährig nutzbaren Nester, Höhlen oder Spechtlöcher festgestellt werden. Aufgrund der Lage und Größe der Fläche war mit dem Vorkommen von störungstoleranten Vogelarten der Siedlungsbereiche zu rechnen. Bei den Begehungen war nur eine geringe Vogelaktivität zu verzeichnen. Es wurden nur ungefährdete, verbreitete und häufige bis sehr häufige Arten beobachtet (siehe Tab. 1). Die Fläche stellt auch kein essenzielles Nahrungshabitat für Vögel dar. P 1400 Bebauungsplan „Roth-Händle-Areal“ in Lahr Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung einer Teilfläche an der Tramplerstraße Tab. 1 6 Artenliste der nachgewiesenen Vogelarten Artname Amsel Buchfink Eichelhäher Kohlmeise Mönchsgrasmücke Ringeltaube Rotkehlchen Zilpzalp wissenschaftl. Name Turdus merula Fringilla coelebs Garrulus glandarius Parus major Sylvia atricapilla Columba palumbus Erithacus rubecula Phylloscopus collybita RL BW RL D BNatSchG n n n n n n n n n n n n n n n n b b b b b b b b Rote Liste (RL): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste n = nicht in der Roten Liste geführt. RL D 2016, RL BW 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): s = streng geschützte Art, b = besonders geschützte Art Für die vorkommenden Vogelarten können Verstöße gegen die Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen werden, wenn Rodungsarbeiten und Baufeldräumung im Winter außerhalb der Vogelbrutsaison erfolgen. Das Eintreten des Störungstatbestandes (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) kann ausgeschlossen werden. Bei allgemein häufigen Vogelarten haben die lokalen Populationen naturgemäß Ausdehnungen, die es ihnen ermöglichen, Störungen einzelner Brutreviere zu verkraften, ohne dass die Population als Ganzes destabilisiert wird2. Für die ungefährdeten und noch relativ häufigen Arten wird angesichts ihrer landesweiten und regionalen Verbreitung und weiträumig vorhandenen geeigneten Lebensräumen ein günstiger Erhaltungszustand angenommen. Da allenfalls einzelne Brutpaare betroffen sind, wird die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Das Eintreten des Schädigungsverbots von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) kann ausgeschlossen werden. In der vorhabenbezogenen Beurteilung der Entfernung von Gehölzbeständen, die unter den Vögeln ausschließlich häufigen Gehölzbrütern als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen, plädieren TRAUTNER et al. (2015), diese nicht als verbotsrelevant im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen. 2.2 Fledermäuse Durch BIOPLAN wurden im Geltungsbereich mindestes fünf Fledermausarten nachgewiesen. Etwa 95% der Aufnahmen stammen von der Zwergfledermaus, von der zwei Wochenstuben im Geltungsbereich liegen. Für die Teilfläche an der Tramplerstraße kommt BIOPLAN (2021, S.25) zu folgender Einschätzung: „Im Bereich der nördlichen Teilfläche sind keine geeigneten Quartierstrukturen für Fledermäuse vorhanden. Ausnahmsweise können Einzeltiere jedoch von außen nicht sichtbare Spalten in bzw. an Gehölzen als Quartier nutzen. Der Bereich eignet sich als (Zwischen-)Jagdgebiet für verschiedene Siedlungsarten wie Zwergfledermaus oder Breitflügelfledermaus. 2 BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3/06 - Hessisch-Lichtenau, juris Rn.132 P 1400 Bebauungsplan „Roth-Händle-Areal“ in Lahr Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung einer Teilfläche an der Tramplerstraße 7 Aufgrund der Größe der Teilfläche wird ein essentielles Jagdgebiet jedoch ausgeschlossen. Dies gilt auch für essentielle Leitlinien.“ Verstöße gegen § 44 BNatSchG sind für die Artengruppe Fledermäuse mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. 2.3 Mauereidechse Die streng geschützte Mauereidechse wurde durch BIOPLAN in mehreren Bereichen des Plangebietes nachgewiesen. Für die Teilfläche an der Tramplerstraße kommt BIOPLAN (2021, S.25) zu folgenden Ergebnis: „Diese Teilfläche wurde für die saP ebenfalls hinsichtlich möglicher Vorkommen der Mauereidechse untersucht. Hierbei wurden keine Individuen dieser Art festgestellt.“ Verstöße gegen § 44 BNatSchG sind für die Mauereidechse mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. 3 Fazit Durch das Vorhaben auf der Teilfläche an der Tramplerstraße werden nach fachgutachterlicher Einschätzung weder bei streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie noch bei europäischen Vogelarten Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG berührt, wenn Rodungsarbeiten und die Baufeldräumung im Winter erfolgen. Altlußheim, den 03.05.2021 P l an un g sb ür o Z ie ge r- Ma c ha ue r GmbH Thomas Senn Dipl.-Ing., Landschaftsplaner P 1400 68804 Altlußheim, Forlenweg 1, Mail: info@pbzm.de Tel: 06205-2320210 Fax: -2320222 www.pbzm.de