Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Technischer Ausschuss (13. Sitzung)
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan)
Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Orientierende Altlastenuntersuchung)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
13. Dezember 2021
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Orientierende Altlastenuntersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplans)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Satzungen)
Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Gauggel Drucksache Nr.: 250/2021 Az.:-0691/Ga An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 01.12.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 13.12:2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschlüsse - Berichtigung des Flächennutzungsplans Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 08. November 2021 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in beigefügter Fassung vom 08. November 2021 als Satzungen beschlossen. 3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Zusammenfassende Begründung: Mit dem Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL sollen die wesentlichen Sanie rungsziele wie Modernisierung privater Gebäude, Aufwertung des angrenzenden Umfelds, sowie die Schaffung von Wohnraum planungsrechtlich gesichert werden.