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Beschlussvorlage (Zusammenfassung zur Vorlage 154_2022)

                                    
                                        TEIL B: Gesamtzusammenfassung
der Beschlussvorlagen 154, 61,
/2022
I.) Beschlussvorlaqe 154 / 2022
„Gewerbeqebiet Rheinstraße Nord“
(Erschließung, Finanzierung)
Flächenentwicklunq:
-

Der nördliche Erweiterungsbereich ist mit einer Nettobaufläche von 7,5 ha
angedacht

13. Juli 2022

Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt
-

durch zur Verfügung stehende Mitte! (5,231 Mio. Euro) des Rahmenkontos
(Straßenbau)

-

sowie durch Mittel (5,075 Mio. Euro) aus dem Eigenbetrieb (Kanal)

-

Aktuelle Gesamtkosten: 10,305 Mio. €

Finanzierung durch das Rahmenkonto:
-

Stand zum 31.12.2021: - 8,551 Mio. €

-

Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) zeigt zum Ende 2024 einen negativen
Saldo von 14,209 Mio. € (unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen
Straßenbauarbeiten)

-

Rahmenkontenfinanzierung ist bis Ende 2024 genehmigt

-

Rahmenkonto wird mit der Eröffnungsbilanz in den Haushalt überführt

-

Ein Gesamtdefizit nach 2024 (Herstellung Fritz-Rinderspacher-Straße,
Querspange zur Rainer-Haungs-Straße, Fortsetzung David-Schieni-Straße) in
Höhe von 20,765 Mio. € wird erwartet

-

Dem gegenüber stehen Verkaufserlöse von 25 Mio. € bei einem Verkaufspreis
von 90 € / m2

-

Eine Verkaufspreiserhöhung ist angedacht und realisierbar

Finanzierung durch den Eigenbetrieb:
-

Die Finanzierung durch den Eigenbetrieb erfolgt in Höhe von 5,075 Mio. €
Stand 2022

Ansatz WP 2020

200.000,00 € Nicht mehr verfügbar

Ausaaben 2020

-14.321,96 € Verfüat

MiUelübertraqunq 2020 -> 2021

185.678,04 € Nicht mehr verfüabar, ggfs. Rest übertragen

Ansatz WP 2021

2.000.000.00 € Nicht mehr verfüabar

Ausaaben 2021
MiltelUbertragunq 2021 -> 2022

-139.775,06 € verfügt
Noch nicht verfügbar, aber im GR Beschluss
2.045.902,98 € aufqenommen

Ansatz WP 2022

1.900.000.00 € Verfügbar, da HH Genehmigung elnqeqanqen

13. Juli 2022

Pflichten aus dem Bund-Kaufvertaq:
Ostareal (Stadt)
-

Abbruch der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude
(Wert rd. 966 T€)

-

Erschließung (30 DM/m1
2) 3
(Wert rd. 1,3 Mio.)

Fristen aus dem Bund-Kaufvertaq:
Ostareal
-

Abbruchfrist bis zum 31.12.2023. Danach schließt sich eine Gberziehungsfrist
von 4 Jahren an (also bis Ende 2027)

-

Erschließunqsfrist bis zum 31.12.2023. Keine Überziehungsfrist!

Folgen von Fristenüberschreitungen:
Abbruchfrist
-

Rückerstattung Abbruchkosten

-

Verzinsung der abgezogenen Abbruchkosten ab 01.03.1997

-

Erstattung Werte der Gebäude

1. 966 T€
2. 820T€-870T€
3. 1.000 T€
rd. 2.800 T€
+ Gebäuderückbaukosten

13. Juli 2022

Erschließungsfrist (Straße)
-

Rückerstattung nicht erreichte Erschließungskosten

-

Verzinsung der abgezogenen Abbruchkosten ab 01.03.1997

1. 1.300 T€
2. 500 T€
rd. 1.800 T€

Mindestvorgaben zur Umsetzung:
-

zu erreichender Erschließungsaufwand 1.3 Mio. €

-

geschätzte Straßenbauausgaben 5,231 Mio. €

-

Reduzierung auf rd. 4 Mio. € dem Grunde nach möglich, aber nicht zu empfehlen

13. Juli 2022