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Beschlussvorlage (-Fortführung der Haushaltskonsolidierung mit Untersuchungsbereichen und Maßnahmen -Fortsetzung der Finanzagenda mit Einsparungen bei baulichen Investitionen -Bildung einer…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Ziser

Drucksache Nr.: 9/2023
Az.: 20/201

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagen- 25.01.2023
konferenz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss 06.02.2023

vorberatend

öffentlich

13 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Gemeinderat

27.02.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
-Fortführung der Haushaltskonsolidierung mit Untersuchungsbereichen und Maßnahmen
-Fortsetzung der Finanzagenda mit Einsparungen bei baulichen Investitionen
-Bildung einer Baukommission
-Anpassung der Schuldenobergrenze und Aussetzung der Sondertilgungen

Beschlussvorschlag:

Siehe nächste Seite

Drucksache 9/2023

Seite 2

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst zur Sicherung der dauernden finanziellen Handlungs-/ Leistungsfähigkeit der Stadt Lahr folgende Beschlüsse:
1) Der im Haushaltsentwurf ab den Jahren 2024 ausgewiesene Konsolidierungsbeitrag
in Höhe von 1,5 Mio. EUR pro Jahr ist im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung noch mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Das Einsparziel soll primär
durch Einsparungen auf der Aufwandsseite erreicht werden. Daneben sollen auch
Verbesserungen auf der Ertragsseite dazu beitragen. Der Haushaltskonsolidierungsprozess wird nachdrücklich und zielorientiert fortgeführt. Im weiteren Verfahren fließen alle Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung und der Gemeinderatsfraktionen
mit Unterstützung der externen Beratung ein. Hierbei sind insbesondere die in der
Vorlage dargestellten Untersuchungsbereiche und Maßnahmen näher zu untersuchen und zu prüfen.
2) Die langjährige Investitionspriorisierung (Finanzagenda FiA 2030) aus dem Jahr 2022
wird fortgesetzt. Dazu wird im Haushalt- und Finanzplanungszeitraum 2023 - 2026
bei den eingebrachten baulichen Investitionsmaßnahmen ein Einsparvolumen von
10 % beschlossen.
3) Um diese Zielsetzung zu erreichen, wird eine mit Mitgliedern aus Gemeinderat und
Verwaltung zu besetzende Baukommission (beratende Funktion) gebildet. Die weitere formale Ausgestaltung und die Arbeitsabläufe gilt es noch festzulegen.
4) Die bereits etablierte Arbeit der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur bleibt unberührt
und wird zur Erreichung struktureller Verbesserungen konsequent und fokussiert fortgesetzt.
5) Die im Zuge der Haushaltseinbringung 2023 mit Finanzplanung bis 2026 am
21.11.2022 vorgelegte Anpassung der Schuldenobergrenze von 44,9 Mio. EUR wird
durch die angestrebten Einsparungen zum Ende des jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungszeitraumes (aktuell in der Betrachtung bis 2026) auf 39,9 Mio. EUR reduziert. Die Haushalts- und Finanzplanungsunterlagen 2023 bis 2026 wurden entsprechend angepasst.
6) Aufgrund der schwierigen Finanzlage und unter Berücksichtigung der ohnehin hohen

planmäßigen Tilgungen erfolgt eine weitere Aussetzung von Sondertilgungen. Sofern
aufgrund einer deutlich verbesserten Haushalts-/Finanzlage Sondertilgungen in den
kommenden Jahren doch möglich sein sollten, ist hierüber vorab eine gesonderte
Gremiumsentscheidung einzuholen.

Drucksache 9/2023

Seite 3

Sachdarstellung
Schon vor der Corona-Pandemie hatte sich der städtische Haushalt in einer schwierigen und stark
herausfordernden Phase befunden. Durch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen hat sich die
strukturelle Finanzsituation weiter zugespitzt. Zu Beginn des Jahres 2022 folgte der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und verschärfte mit allen damit unmittelbar bzw. mittelbar im Zusammenhang stehenden Folgen (Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten, Wirtschaftssanktionen,
Energiekostenentwicklung, Unterbrechung von Lieferketten, Verknappung von Gütern/Rohstoffen,
etc.) die ohnehin schon schwierigen Rahmenbedingungen in starkem Ausmaß. All dies wirkt sich
spürbar sehr bedeutend auf die staatlichen Beziehungen in Europa und der Welt, auf die globale Wirtschaft, den Handel und insbesondere auf die Finanzen aus.
In der Haushaltsrede des Oberbürgermeisters am 21.11.2022 wurde betont, dass der Haushalt trotz
krisenhafter Rahmenbedingungen auch im laufenden Jahr wieder wichtige Impulse setzen soll. Gerade im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten sind im Hinblick auf die Jahre 2023-2026 größere Investitionen notwendig. Daneben sind auch Mittel für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Mobilitäts- und Energiewende, sozialer Wohnungsbau und Digitalisierung vorgesehen. Die
Planungen für den Neubau des Ortenau-Klinikums in Lahr erfordern kurzfristig einen Kita-Neubau an
der Dreyspingstraße, für den die Stadt in den kommenden Jahren 6 Millionen EUR aufwenden muss,
und die Energiekosten im Kernhaushalt erhöhen sich im Vergleich zum Referenzjahr 2021 um knapp
4 Mio. EUR. Auch mussten Kosten für die geplante Container-Anlage bei der Grundschule Mietersheim kurzfristig aufgenommen werden. Auf Grund dieser besonderen Umstände war die von der Verwaltung vorgeschlagene und am 17.05.2021 vom Gemeinderat beschlossene Schuldenobergrenze
für die Stadt (Kernhaushalt) i.H.v. 35 Mio. EUR nicht mehr zu halten und die Anpassung der Schuldenobergrenze auf 44,9 Mio. EUR war mit der Einbringung des Haushaltsentwurfes vorgesehen.
In der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2022 ist der Haushaltsplanentwurf 2023 dem Gemeinderat mit deutlicher Stimmenmehrheit zur Beschlussfassung empfohlen
worden, nicht aber die Finanzplanung, welche bei Stimmengleichheit abgelehnt wurde. Da ein gleichzeitiger Beschluss in einem Paket zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit erforderlich ist, wurde
die Beschlussfassung von der Sitzung am 19.12.2022 ins Jahr 2023 vertagt.
Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Finanzierung des Haushalts erfordern, dass der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes (bzw. der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit) mindestens ausreicht, um die ordentlichen Tilgungen zu decken. Zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Haushaltes ist eine Konsolidierung des Ergebnishaushaltes wesentlich für die weitere Entwicklung. Die begonnene Haushaltskonsolidierung ist nachdrücklich und zielorientiert fortzusetzen. In Erwartung einer finanziellen dauerhaften Auswirkung wurde im Haushalts- und Finanzplanungsentwurf ab den Jahren 2024 ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR pro Jahr
ausgewiesen. Dieser ist im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung noch mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Das Einsparziel soll primär durch Einsparungen auf der Aufwandsseite erreicht werden. Daneben sollen auch Verbesserungen auf der Ertragsseite dazu beitragen.
Im weiteren Verfahren fließen alle Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung und der Gemeinderatsfraktionen mit Unterstützung der externen Beratung ein.

Drucksache 9/2023

Seite 4

Hierbei sind insbesondere die in der folgenden nicht abschließenden Listung dargestellten Bereiche
und Maßnahmen näher zu untersuchen und zu prüfen:
Laufender Konsolidierungsprozess durch externe Begleitung mit 6 Analysesträngen
Maßnahmen in den Bereichen:
➢ Soziales & Kultur
➢ Finanzen
➢ Stadtentwicklung
➢ Sicherheit & Ordnung
➢ Innere Verwaltung
➢ Straßen, Gebäude, Grünanlagen
Einzelvorschläge nach den Haushaltsberatungen:
➢ Externe Beauftragungen für den Bereich Stadtplanung, Recht, Kultur und Veranstaltungen
➢ Abarbeitung der Mittelübertragungen
➢ Erhöhung der Gebühren für Kindertagesstätten und Horte
➢ Abmangelfinanzierung für Kindertagesstätten kirchlicher und freier Träger
➢ Erhöhung der Bestattungsgebühren
➢ Erarbeitung einer Gebührenordnung für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes durch KFZ/Anwohnerparken
➢ Überprüfung der Maßnahmen des Klimaschutzes auf Kosten/Nutzen/CO²-Einsparung
➢ Zentrale und dezentrale Bewirtschaftung der stadteigenen Gebäude
➢ Ausbau von Photovoltaik
➢ Evaluierung des Leistungsangebotes in den Ortsverwaltungen
➢ Konzept zur multifunktionalen Raumnutzung
➢ Erarbeitung einer Satzung für zukünftige Investoren zur Beteiligung an Kosten von Folgemaßnahmen

Neben der Konsolidierung des Ergebnishaushaltes wird die langjährige Investitionspriorisierung (Finanzagenda FiA 2030) aus dem Jahr 2022 fortgesetzt. Dazu wird im Haushalt- und Finanzplanungszeitraum 2023 - 2026 bei den eingebrachten baulichen Investitionsmaßnahmen ein Einsparvolumen
von 10 % beschlossen.

Drucksache 9/2023

Seite 5

In Zahlen dargestellt bedeutet dies:
Summe der Auszahlungen für Baumaßnahmen 2023-2026:
10% Einsparvolumen:

58.566.500 €
5.856.650 €

Summe der Einzahlungen für Baumaßnahmen 2023-2026
10% geringere Einzahlungen:

16.979.340 €
1.697.934 €

Gesamtsumme:

4.158.716 €

Die Veranschlagung erfolgt im Finanzhaushalt auf den Investitionsaufträgen I61200009999 Pauschale Minderauszahlungen Baumaßnahmen und I61200059999 Pauschale Mindereinzahlungen
Baumaßnahmen für die Förderungen. Im laufenden Haushaltsjahr wird die Einsparung durch die
Nicht-Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Auszahlungsansätze abgebildet. In Summe ist
der Betrag der pauschalen Minderauszahlung zu erreichen, was sich auf die einzelnen Maßnahmen in
unterschiedlichen Prozent-Sätzen verteilen kann.
Zur Erreichung dieser Zielsetzung wird eine mit Mitgliedern aus Gemeinderat und Verwaltung zu besetzende Baukommission (beratende Funktion) gebildet. Die weitere formale Ausgestaltung und die
Arbeitsabläufe gilt es noch festzulegen.
Die bereits etablierte Arbeit der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur bleibt unberührt und wird zur Erreichung struktureller Verbesserungen konsequent und fokussiert fortgesetzt. Sie befasst sich in der
Regel mit finanziellen Konsolidierungsthemen, während die Baukommission sich primär der bautechnischen Betrachtung annehmen wird.
Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Änderungsliste nach der ersten Vorberatung im Hauptund Personalausschuss am 05.12.2022 und des dargestellten Einsparvolumens von 10 % kann die
Schuldenobergrenze von ursprünglich 44,9 Mio. EUR auf 39,9 Mio. EUR zum Ende des jeweiligen Finanzplanungszeitraumes (aktuell in der Betrachtung bis 2026) abgesenkt werden. Der Schuldenstand zum Jahresende 2022 beträgt aktuell 25,39 Mio. EUR im Kernhaushalt. Weitere Schulden wie
beispielsweise aus Eigenbetrieben oder dem Rahmenkonto OST sind hierin unverändert nicht enthalten.
In wie weit die Schuldenobergrenze in Zukunft Bestand haben kann, ist maßgeblich von den Erfolgen
des Konsolidierungsprozesses, der Finanzagenda und den konjunkturellen Entwicklungen abhängig.
Aufgrund der schwierigen Finanzlage und unter Berücksichtigung der ohnehin hohen planmäßigen
Tilgungen erfolgt eine weitere Aussetzung von Sondertilgungen. Die Stadt Lahr sieht im Kernhaushalt
für neu aufzunehmende Darlehen eine Tilgungsdauer von 20 Jahren vor, wobei auch Zeiträume von
25 oder 30 Jahren möglich sein können. Insofern sind erhöhte Tilgungsleistungen bereits berücksichtigt.

Drucksache 9/2023

Seite 6

Sofern aufgrund einer deutlich verbesserten Haushalts-/Finanzlage Sondertilgungen in den kommenden Jahren doch möglich sein sollten, ist hierüber vorab eine gesonderte Gremiumsentscheidung einzuholen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.