Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
18. Dezember 2023
Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste nach HPA)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)
Beschlussvorlage (C1) Finanzplanung 2024 - 2027)
Beschlussvorlage (C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027)
Beschlussvorlage (D) Liquiditätsentwicklung 2024)
Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht 2024)
Beschlussvorlage (F) Kennzahlenübersicht 2024)
Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)
Beschlussvorlage (G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)
Beschlussvorlage (H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung)
18. Dezember 2023
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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (A) Änderungsliste nach HPA)Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)Beschlussvorlage (C1) Finanzplanung 2024 - 2027)Beschlussvorlage (C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027)Beschlussvorlage (D) Liquiditätsentwicklung 2024)Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht 2024)Beschlussvorlage (F) Kennzahlenübersicht 2024)Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)Beschlussvorlage (G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)Beschlussvorlage (G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)Beschlussvorlage (H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung)
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 & 202 Sachbearbeitung: Ziser & Singler Drucksache Nr.: 240/2023 Az.: 902.41/2024 An der Vorlagenersteilung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.12.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff; Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027 Beschlussvorschlag: 1. Haushaltssatzung 2024: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2024 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen. Die im Haushaltsplan 2024 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeun terhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten, die in der Bewirtschaftungszuständigkeät der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaftsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebil det. 2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 (Kernhaushalt). 3. Wirtschaftsplanentwürfe 2024 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung und Investiti onsprogramm 2023 bis 2027: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit der vorgelegten Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027. Drucksache 240/2023 Seite 2 Zusammenfassende Begründung: Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2024 mit Finanzplanung bis 2027 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2024 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr", „Bau- und Gartenbetrieb Lahr" und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2023 eingebracht. Zwischenzeitlich wurde am 30.11.2023 eine Änderungsliste veröffentlicht (nähere Informationen dazu auf Seite 3). Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 über diese Ent wurfsunterlagen vorberaten. Daraus ergab sich lediglich eine Änderung im Finanzhaushalt, während der Ergebnishaushalt unverändert blieb. Mit großer Stimmenmehrheit (jeweils 1-Neinstimme und 1 Enthaltung) wurde der Haushaltsplan 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm bis 2027 an den Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen. Die Wirtschaftsplanentwürfe 2024 jeweils mit Finanzplanung bis 2027 blieben unverändert und wur den einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen. Sachdarstellung Die Eckwerte zum Haushaltsplan 2024 und deren Entwicklung seit der Einbringung sind in folgender Tabelle dargestellt: Stand nach der Beratung im HPA am 04.12.2023 EUR 166.854.250 Stand gedruckter Entwurf/Stand der Einbringung am 20.11.2023 EUR 166.916.100 163.485.410 163.384.660 3.368.840 3.531.440 11.474.540 11.637.140 9.742.095 9.742.095 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 14.240.040 14.290.040 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit -4.497.946 -4.547.945 Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 6.976.595 7.089.195 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf) (*) 3.500.000 3.500.000 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) (*) 3.220.000 3.220.000 280.000 280.000 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands 7.256.595 7.369.195 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (*) 7.724.000 7.724.000 Summe der ordentlichen Erträge Summe der ordentlichen Aufwendungen Veranschlagtes ordentliches Ergebnis ZahlungsmittelüberschussZ-bedarf des Ergebnishaushalts Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (*) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (*) (*) Diese Positionen blieben unverändert im Vergleich zur Einbringung am 20.11.2023. Drucksache 240/2023 Seite 3 Begründung: I) Kernhaushait A) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024: Seit der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2024 mit Finanzplanung bis 2027 im Gemein derat am 20.11.2023 ergaben sich einige Änderungen. Diese sind in der Änderungsliste (Anlage A) aufgeführt. Im Wesentlichen können diese wie folgt benannt werden: • Änderung der FAG-Zuweisungen im Kindergarten- und Krippenbereich • Mittelumverteilung von Haushaltsmitteln der Kita „Schutterflöhe“ • Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge der Stiftung Hospital- und Armenfonds • Mittelumschichtung für „Erschließung/Projektmanagement Klinikum" • Ergebnis der HPA-Beratung am 04.12.2023: ->Ergebnishaushalt: keine Änderungen -^Finanzhaushalt: Ausleuchtung Radweg Kuhbach-Seelbach - Aufstockung der vorhandenen Mittel zur Fortsetzung der Maßnahme Nach der Vorberatung weist der Ergebnishaushalt 2024 als ordentliches Ergebnis einen Überschuss von 3.368.840 Euro aus. Im Vergleich zur Einbringung liegt eine Reduzierung von 162.600 Euro vor. Der ausgewiesene Überschuss kann zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich in voller Höhe der einsetzbaren Rücklage (Anlage E) zugeführt werden. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beläuft sich nach der Fortschreibung gemäß der Änderungsliste auf 11.474.540 Euro. Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2024 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine ver anschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 7.256.595 Euro aus, was einer Erhöhung der liquiden Eigenmittel gleichkommt (Anlage D). Über den als Anlage B beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung 2024 muss nun Beschluss gefasst werden. Der Stellenplan 2024 in seiner haushaltsmäßigen Darstellung konnte zum Versandtag der Tages ordnung nicht fertiggestellt werden und wird nachgereicht. Im Weiteren ist dieser Vorlage auch eine fortgeschriebene Übersicht der Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage F) beigefügt. B) Finanzplanunq mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027: Gemäß § 85 Abs. 4 GemO muss die Finanzplanung mit Investitionsprogramm spätestens mit der Haushaltssatzung beschlossen werden. Die aktuelle Fassung ist als Anlage C beigefügt. Ausgehend vom voraussichtlichen Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2023 in Höhe von rd. 30,45 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2027 auf etwa 39,84 Mio. EUR (Schuldenobergrenze = 39,9 Mio. Euro) erhöhen. Der Stand der liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2027) beläuft sich auf rd. 14,05 Mio. EUR (Anlage D). Drucksache 240/2023 Seite 4 II) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe: Wie in der zusammenfassenden Begründung aufgeführt sind die Wirtschaftsplanentwürfe 2024 der städtischen Eigenbethebe mit jeweiliger Finanzplanung bis 2027 einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen worden. Änderungen haben sich seit der Einbringung keine ergeben. Von allen drei Eigenbetrieben sind die unveränderten Wirtschaftspläne der Vollständigkeit wegen nochmals beigefügt (Anlage G). Es wird gebeten den Beschlussfassungen zuzustimmen. Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): A) Änderungsliste nach HPA B) Haushaltssatzung 2024 C1) Finanzplanung 2024 - 2027 C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027 D) Liquiditätsentwicklung 2024 E) Rücklagenübersicht 2024 F) Kennzahlenübersicht 2024 G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb G3) Wirtschafteplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr Hinweis; Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuleilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.