Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
18. Dezember 2023
Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste nach HPA)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)
Beschlussvorlage (C1) Finanzplanung 2024 - 2027)
Beschlussvorlage (C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027)
Beschlussvorlage (D) Liquiditätsentwicklung 2024)
Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht 2024)
Beschlussvorlage (F) Kennzahlenübersicht 2024)
Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)
Beschlussvorlage (G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)
Beschlussvorlage (H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung)
18. Dezember 2023
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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (A) Änderungsliste nach HPA)Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)Beschlussvorlage (C1) Finanzplanung 2024 - 2027)Beschlussvorlage (C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027)Beschlussvorlage (D) Liquiditätsentwicklung 2024)Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht 2024)Beschlussvorlage (F) Kennzahlenübersicht 2024)Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)Beschlussvorlage (G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)Beschlussvorlage (G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)Beschlussvorlage (H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung)
Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 27.06.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 166.854.250 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 163.485.410 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 3.368.840 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0€ 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0€ 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0€ 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 3.368.840 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 165.008.250 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 153.533.710 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 11.474.540 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.742.095 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 14.240.040 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit -4.497.945 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 6.976.595 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.500.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.220.000 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands 280.000 € 7.256.595 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.500.000 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächti- gungen), wird festgesetzt auf 7.724.000 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000.000 €. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 390 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge § 6 Sperrvermerke Der folgende Haushaltsansatz 2024 unterliegt einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg. Bis zur Mittelfreigabe durch den Gemeinderat bleiben diese Haushaltsmittel gesperrt. Produktbereich 11.24 - Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement: Dritter Ort - Planungsrate Folgemaßnahmen (I11240010012) Lahr/Schwarzwald, den 19.12.2023 Markus Ibert Oberbürgermeister 50.000 €