Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
18. Dezember 2023
Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste nach HPA)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)
Beschlussvorlage (C1) Finanzplanung 2024 - 2027)
Beschlussvorlage (C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027)
Beschlussvorlage (D) Liquiditätsentwicklung 2024)
Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht 2024)
Beschlussvorlage (F) Kennzahlenübersicht 2024)
Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)
Beschlussvorlage (G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)
Beschlussvorlage (H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung)
18. Dezember 2023
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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (A) Änderungsliste nach HPA)Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)Beschlussvorlage (C1) Finanzplanung 2024 - 2027)Beschlussvorlage (C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027)Beschlussvorlage (D) Liquiditätsentwicklung 2024)Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht 2024)Beschlussvorlage (F) Kennzahlenübersicht 2024)Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)Beschlussvorlage (G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)Beschlussvorlage (G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)Beschlussvorlage (H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 & 202 Sachbearbeitung: Ziser & Singler Drucksache Nr.: 240/2023 Az.: 902.41/2024 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.12.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027 Beschlussvorschlag: 1. Haushaltssatzung 2024: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2024 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen. Die im Haushaltsplan 2024 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten, die in der Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. 2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 (Kernhaushalt). 3. Wirtschaftsplanentwürfe 2024 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit der vorgelegten Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027. Drucksache 240/2023 Seite 2 Zusammenfassende Begründung: Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2024 mit Finanzplanung bis 2027 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2024 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr", „Bau- und Gartenbetrieb Lahr" und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2023 eingebracht. Zwischenzeitlich wurde am 30.11.2023 eine Änderungsliste veröffentlicht (nähere Informationen dazu auf Seite 3). Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 über diese Entwurfsunterlagen vorberaten. Daraus ergab sich lediglich eine Änderung im Finanzhaushalt, während der Ergebnishaushalt unverändert blieb. Mit großer Stimmenmehrheit (jeweils 1-Neinstimme und 1 Enthaltung) wurde der Haushaltsplan 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm bis 2027 an den Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen. Die Wirtschaftsplanentwürfe 2024 jeweils mit Finanzplanung bis 2027 blieben unverändert und wurden einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen. Sachdarstellung Die Eckwerte zum Haushaltsplan 2024 und deren Entwicklung seit der Einbringung sind in folgender Tabelle dargestellt: Summe der ordentlichen Erträge Summe der ordentlichen Aufwendungen Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (*) Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf) (*) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) (*) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (*) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (*) Stand nach der Beratung im HPA am 04.12.2023 EUR 166.854.250 163.485.410 3.368.840 11.474.540 9.742.095 14.240.040 -4.497.945 Stand gedruckter Entwurf/Stand der Einbringung am 20.11.2023 EUR 166.916.100 163.384.660 3.531.440 11.637.140 9.742.095 14.290.040 -4.547.945 6.976.595 7.089.195 3.500.000 3.220.000 280.000 3.500.000 3.220.000 280.000 7.256.595 7.369.195 7.724.000 7.724.000 (*) Diese Positionen blieben unverändert im Vergleich zur Einbringung am 20.11.2023. Drucksache 240/2023 Seite 3 Begründung: I) Kernhaushalt A) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024: Seit der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2024 mit Finanzplanung bis 2027 im Gemeinderat am 20.11.2023 ergaben sich einige Änderungen. Diese sind in der Änderungsliste (Anlage A) aufgeführt. Im Wesentlichen können diese wie folgt benannt werden: • • • • • Änderung der FAG-Zuweisungen im Kindergarten- und Krippenbereich Mittelumverteilung von Haushaltsmitteln der Kita „Schutterflöhe“ Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge der Stiftung Hospital- und Armenfonds Mittelumschichtung für „Erschließung/Projektmanagement Klinikum“ Ergebnis der HPA-Beratung am 04.12.2023: Ergebnishaushalt: keine Änderungen Finanzhaushalt: Ausleuchtung Radweg Kuhbach-Seelbach – Aufstockung der vorhandenen Mittel zur Fortsetzung der Maßnahme Nach der Vorberatung weist der Ergebnishaushalt 2024 als ordentliches Ergebnis einen Überschuss von 3.368.840 Euro aus. Im Vergleich zur Einbringung liegt eine Reduzierung von 162.600 Euro vor. Der ausgewiesene Überschuss kann zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich in voller Höhe der einsetzbaren Rücklage (Anlage E) zugeführt werden. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beläuft sich nach der Fortschreibung gemäß der Änderungsliste auf 11.474.540 Euro. Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2024 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 7.256.595 Euro aus, was einer Erhöhung der liquiden Eigenmittel gleichkommt (Anlage D). Über den als Anlage B beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung 2024 muss nun Beschluss gefasst werden. Der Stellenplan 2024 in seiner haushaltsmäßigen Darstellung konnte zum Versandtag der Tagesordnung nicht fertiggestellt werden und wird nachgereicht. Im Weiteren ist dieser Vorlage auch eine fortgeschriebene Übersicht der Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage F) beigefügt. B) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027: Gemäß § 85 Abs. 4 GemO muss die Finanzplanung mit Investitionsprogramm spätestens mit der Haushaltssatzung beschlossen werden. Die aktuelle Fassung ist als Anlage C beigefügt. Ausgehend vom voraussichtlichen Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2023 in Höhe von rd. 30,45 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2027 auf etwa 39,84 Mio. EUR (Schuldenobergrenze = 39,9 Mio. Euro) erhöhen. Der Stand der liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2027) beläuft sich auf rd. 14,05 Mio. EUR (Anlage D). Drucksache 240/2023 Seite 4 II) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe: Wie in der zusammenfassenden Begründung aufgeführt sind die Wirtschaftsplanentwürfe 2024 der städtischen Eigenbetriebe mit jeweiliger Finanzplanung bis 2027 einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen worden. Änderungen haben sich seit der Einbringung keine ergeben. Von allen drei Eigenbetrieben sind die unveränderten Wirtschaftspläne der Vollständigkeit wegen nochmals beigefügt (Anlage G). Es wird gebeten den Beschlussfassungen zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Anlage 0 A) Änderungsliste nach HPA B) Haushaltssatzung 2024 C1) Finanzplanung 2024 - 2027 C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027 D) Liquiditätsentwicklung 2024 E) Rücklagenübersicht 2024 F) Kennzahlenübersicht 2024 G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.