Beschlussvorlage (Anlage 0)
29. Januar 2024
1 Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 261/2023 Az.: 625.21-5 Federführende Stelle: GGA Sachbearbeitung: Köchel An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 29.01.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr Beschlussvorschlag: Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden ab dem 01.03.2024 auf 4 Jahre, somit bis zum 29.02.2028, nachstehende Perso nen bestellt: Vorsitzender, stellvertretende Vorsitzende und ehrenamtliche Gutachter: Bernd Haller Vorsitzender, Dipl.-Sachverständiger (DIA) Helmut Scherr Stellvertreter Vorsitzender, Dipl.-Ing (FH), von der IHK Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Karl Stiegeler Stellvertretender Vorsitzender, Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachverständi ger (DIA), Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) Weitere ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter: Für die Stadt Lahr Stefan Frick Dipl.-Ing. (FH), Architekt und Dipl.-Sachverständiger (DIA) Georg Heer Dipl.-Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl.-Sachverständiger (DIA) Miriam Köchel Dipl.-Sachverständige (DIA), Leiterin der Geschäftsstelle des Ge meinsamen Gutachterausschusses Lahr Peter Lehre Dipl.-Ing. (FH), freier Architekt Christoph Schmieder Dipl.-Agrar Ing. (FH), Landwirt Susanne Steiert Dipl.-Sachverständige (DIA), Betriebswirtin VWA Michael Vergin Dipl.-Sachverständiger (DIA), zertifizierter Immobilienmakler Drucksache 261/2023 Seite 2 Peter Winkels Dipl.-Ing. Vermessungswesen, Bauamtsleiter, Gemeinde Neuried Markus Wörle Dipl.- Ing. (FH) Weinbau und Oenologie Für die Stadt Ettenheim Bernd Billharz Dipl. Ing., Freier Architekt Rainer Gruninger Dipl. Verwaltungswirt (FH) und Finanzwirt Michaela Schöf fel Dipl. Ing. (FH), Architektur Für die Gemeinde Friesenheim Julius Haas Forstwirtschaftsmeister, ÖbvS vom Regierungspräsidium Freiburg für das Sachgebiet Baumpflege und Landwirtschaft Roland Herzog Selbstständiger Zimmerermeister Eckhard Schrei ber Dipl. Ing (FH), Architekt Michael Vergin Dipl. Sachverständiger (DIA), zertifizierter Immobilienmakler Für die Gemeinde Kappel-Grafenhausen Martin Häfele Dipl. Bankbetriebswirt, Immobilienwertermittler Heidi Uhl Bauzeichnerin Mathias Walther Dipl. Betriebswirt, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Makler Für die Gemeinde Kippenheim Frank Degenhart Dipl. Ing (FH), Vermessung, Leiter Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg und Kinzigtal Rainer Kary Dipl. Ing. (FH), Architekt, Stadtbaumeister a.D. Friedbert Kern Gewerbetreibender, Landwirt Für die Stadt Mah berg Wolfgang EhretWeber Dipl. Betriebswirt (FH), Freier Sachverständiger und immobilienbewerter, Dip.-Sachverständiger (DIA) Manfred Steiner Dipl. Ing. (FH) Marion Zehnle Dipl. Ing. Bauingenieurin, Geschäftsführerin Für die Gemeinde Meißenheim Christian Maurer Verwaltungsfachangestellter, Nebenerwerbslandwirt Max Schnebel Staatl. anerkannter Betriebswirt des Handwerks, Bauleiter, Fliesen-, Platten-, Mosaiklegermeister Für die Gemeinde Neuried Franca Biegert Verwaltungsfachangestellte Ulrike JägerSchnebel Sparkassenbetriebswirtin, Sparkassenfachwirtin für Immobilienberatung Anne Walter Diplom-Immobilienwirtin (DIA) und Gebäudebewerterin (DIA) Thomas Eble Landwirt Drucksache 261/2023 Seite 3 Für die Gemeinde Ringsheim Manfred Weber Zentralheizungsbauer Wolfgang Weber Dipl. Bauing. (FH), selbständiger Bauunternehmer Für die Gemeinde Rust Dr. Karl-Fleinz Debacher Rektor GMS i. R. Günter Erny Dipl. Ing. (FH), Freier Architekt Für die Gemeinde Schuttertal Flerr Eugen Göppert Land- und Forstwirt, selbständiger Unternehmer Herr Peter Klimsch Staatl. gepr. Bautechniker, Sachverständiger Energieeffizienz Für die Gemeinde Schwanau Karl-Rainer Kopf Schornsteinfegermeister, ÖbuV Sachverständiger für das Schorn steinfegerhandwerk Michael Lutz Bautechniker, selbständig Michael Oberle Fachbauleiter, Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschä den Für die Gemeinde Seelbach Michael Bau mann Selbstständiger Maurermeister und Bautechniker Roni Bücher Selbstständiger Metallbaumeister Gesetzliche Vertreter des Finanzamtes Lahr Hans Joachim Hopfner Steueramtsrat Franziska Küh ner (Stellvertre terin) Steueramtsfrau Drucksache 261/2023 Seite 4 Sachdarstellung Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobiiienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammiungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverord nung - GuAVO) maßgebend. Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere: • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung. ® Ermittlung von Bodenrichtwerten. • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Kapitalisierungszinssätze, Sachwert faktoren, Umrechnungskoeffizienten). • Erstellung von Gutachten überden Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken. • Gutachten über die Flöhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile. • Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. • Gutachten über Miet- und Pachtwerte. • Erstellung von Berichten über die Situation des Grundstücksmarktes im Zuständigkeitsgebiet. Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung sind der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter auf 4 Jahre zu bestellen. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu be stellen. Die zu bestellenden Gutachter müssen entsprechend den Vorgaben des § 192 Abs. 3 BauGB in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Be reich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Darüber hinaus ist für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ein Bediensteter der zuständigen Finanzbe hörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen. Nach § 5 Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss bei der Erstattung von Gutach ten und zur sonstigen Wertermittlung in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, die Anzahl der zu bestellenden Mitglieder im Gemein samen Gutachterausschuss Lahr an die jeweilige Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden zu kop peln. Demnach können zwei Mitglieder für die ersten 5.000 Einwohner und darüber hinaus für jede weiteren angefangenen 5.000 Einwohner ein weiteres Mitglied durch die jeweiligen Gemeinden in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen und vom Gemeinderat Lahr bestellt werden. Die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich umfangreiche Erfahrungen in vielschichtigen Bewertungsaufgaben angeeignet. Für die Stadt Lahr haben sich die langjährigen ehrenamtlichen Gutachter im Gutachterausschuss, Stefan Frick, Georg Heer, Miriam Ko chel, Peter Lehre, Christoph Schmieder, Susanne Steiert, Michael Vergin und Peter Winkels bereit er klärt, für die kommenden vier Jahre weiterhin im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr mitzuwirken. Darüber hinaus würden auch der bisherige Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr, Bernd Haller und der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Helmut Scherr weiterhin im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr mitwirken. Der langjährige ehrenamtliche Gutachter im landwirtschaftlichen Bereich, Hermann Zucker steht für die anstehende Bestellung nicht mehr zur Verfügung. Für diesen Bereich wird empfohlen, Herrn Markus Wöhrle aus Lahr zu bestellen. Vom Gemeinderat Ettenheim wurden am 24.10.2023 (Beschlussvorlage BV-283/2023) Bernd Billharz, Rainer Gruninger, Michaela Schöffel und Karl Stiegier als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachteraus schuss Lahr vorgeschlagen. Darüber hinaus wurde Herr Karl Stiegeler als stellvertretender Vorsitzen der im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Drucksache 261/2023 Seite 5 Vom Gemeinderat Seelbach wurden am 16.10.2023 (Beschlussvorlage 85/2023) Michael Baumann und Roni Bücher als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Friesenheim wurden am 13.11.2023 (Beschlussvorlage 119/2023) Roland Herzog, Eckhard Schreiber, Michael Vergin und Julius Haas als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachteraus schuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Schuttertal wurden am 17.10.2023 (Beschlussvorlage DS 23/82) Eugen Göppert und Peter Klimsch als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Kappel-Grafenhausen wurden am 23.10.2023 (Beschlussvorlage 118/2023) Heidi Uhl, Martin Häfele und Mathias Walther als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vor geschlagen. Vom Gemeinderat Kippenheim wurden am 25.10.2023 (Beschlussvorlage 19/2020 3. Ergänzung) Rai ner Kary, Frank Degenhart und Friedbert Kern als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Mahlberg wurden am 06.11.2023 (Beschlussvorlage 187/2023) Marion Zehnle, Wolfgang Ehret-Weber und Manfred Steiner als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Meißenheim wurden am 23.10.2023 (Beschlussvorlage 176/23) Christian Maurer und Max Schnebel als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Neuried wurden am 15.11.2023 (Beschlussvorlage 167/2023) Anne Walter, Ulrike Jäger-Schnebel, Franca Biegert und Thomas Eble als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachteraus schuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Ringsheim wurden am 10.10.2023 (Beschlussvorlage 2023/145) Manfred Weber und Wolfgang Weber als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Rust wurden am 09.10.2023 (Beschlussvorlage Nr. 151/2023) Günter Erny, Dr. KarlHeinz Debacher und Ewald Scherer als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorge schlagen. Vom Gemeinderat Schwanau wurden am 16.10.2023 (Beschlussvorlage 126/2023) Michael Oberle, Michael Lutz und Karl-Rainer Kopf als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorge schlagen. Der bisherige Gutachterausschuss setzt sich aus sehr erfahrenen und langjährig tätigen Mitgliedern zusammen. Die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich um fangreiche Erfahrungen in vielschichtigen Bewertungsaufgaben angeeignet. Die Verwaltung empfiehlt daher, die oben aufgeführten Personen als Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zu bestellen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: El Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.