Beschlussvorlage (Vermögensausgleich (aktueller Stand))
Vorlage: Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018
19. März 2018
Beschlussvorlage (Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum…
Beschlussvorlage (Entgeltentwicklung ITEOS)
Beschlussvorlage (Fusionsvertrag)
Beschlussvorlage (Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes)
Beschlussvorlage (Satzung Gesamtzweckverband 4IT)
Beschlussvorlage (Satzung ITEOS (Anstalt öffentlichen Rechts))
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Vermögensausgleich (aktueller Stand) 4IT [ ] Eine zentrale Voraussetzung für den Beitritt der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und für ihre Vereinigung zum Gesamtzweckverband 4IT ist ein für alle Fusionspartner ausgewogener Vermögensausgleich. Dieser muss sowohl das Verhältnis der drei Zweckverbände zueinander im neuen Gesamtzweckverband 4IT wie auch das Verhältnis des Gesamtzweckverbands 4IT zum Land als zweiter Träger von ITEOS berücksichtigen. Zentrale Prämisse für den angestrebten Ausgleich ist, dass kein Fusionspartner in eine Nachschusspflicht gerät und kein monetärer Ausgleich zwischen dem Gesamtzweckverband 4IT und dem Land als gemeinsame Träger von ITEOS erforderlich ist. Ausgangsbasis für den Vermögensausgleich ist das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner/Stolz im Zuge der „commercial due diligence“ erstellte Erstgutachten zur Unternehmensbewertung (Stichtag 31.12.2014), das im weiteren Fusionsprozess fortgeschrieben wurde. Vereinbarte Grundsätze Für den einheitlichen Verschmelzungs- und Fusionszeitpunkt zum 01.07.2018 hat der Lenkungsausschuss die nachfolgenden Grundsätze vereinbart: 1) Stichtag für den finalen Vermögensausgleich ist für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018. 2) Grundlage des Vermögensausgleichs stellt die fortgeschriebene gutachtliche Stellungnahme über die Ermittlung der voraussichtlichen Unternehmenswerte zum 30.06.2018 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner/Stolz dar. 3) Die für die Fusionspartner ermittelten Unternehmenswerte setzen sich aus den eingebrachten Buchwerten sowie aus den stillen Reserven und Lasten zusammen. Sie entsprechen somit nicht den bilanzierten Buchwerten. 4) Die nicht gewinnorientierten Zweckverbände und die DZ BW werden mit Ausnahme der eigenerstellten Softwareverfahren grundsätzlich nach dem Substanzwertverfahren bewertet. Die gewinnorientierten Tochterunternehmen (EVG GmbH, IIRU GmbH, endica GmbH, KRBF GmbH, RZRS GmbH) werden nach dem Ertragswertverfahren bzw. mit dem eventuell höheren Substanzwert bewertet. 5) Die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen werden mit der Umlageverpflichtung gegenüber dem kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) bewertet. 6) Das Land behält für den ermittelten Unternehmenswert der DZ BW einen Anteil am Stammkapital der ITEOS in Höhe von 12 Prozent und übernimmt die damit einhergehende anteilige Trägerhaftung. Vorläufige Unternehmensbewertung Für die Wertermittlung wurde das Unternehmenswertgutachten vom 31.12.2014 auf Grundlage der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 sowie der Hochrechnungen der voraussichtlichen Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und zum 30.06.2018 fortgeschrieben. Vermögensausgleich 4IT [ (aktueller Stand) ] Die Summe der Einzelwerte der Unternehmen beträgt nach Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner/Stolz vor konsolidierter Konzernbetrachtung zum Stichtag 30.06.2018 ca. 126 Mio. Euro, s. Tab. 1. Wert in Tsd. Euro DZ BW 20.211 KDRS 22.996 KIVBF 51.801 KIRU 31.285 Gesamt 126.293 Tab. 1: Voraussichtliche Unternehmenswerte zum 30.06.2018 nach Gutachten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner/Stolz vor konsolidierter Konzernbetrachtung In den Unternehmenswerten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF ist auch der Unternehmenswert des Beteiligungsanteils an der DZ BW erfasst. Dieser Anteil muss beim Vermögensausgleich aus dem jeweiligen Wert der Zweckverbände herausgerechnet werden, da ansonsten eine Doppelerfassung erfolgen würde. Nach Konsolidierung der einzelnen Unternehmenswerte um den Beteiligungsanteil an der DZ BW ergibt sich unter Einhaltung der vereinbarten Grundsätze ein künftiger Gesamtwert von ITEOS von 102 Mio. Euro, s. Tab. 2. Wert in Tsd. Euro DZ BW 12.240 KDRS 22.440 KIVBF 44.880 KIRU 22.440 Gesamt 102.000 Tab. 2: Beteiligungswerte der Fusionspartner nach konsolidierter Konzernbetrachtung Weiteres Vorgehen Aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse für das Jahr 2017 und das erste Halbjahr 2018 sowie der abschließenden Bewertung der stillen Reserven und Lasten (Umlageverpflichtungen für Pensionen und Beihilfen sowie Beteiligungen) können sich bei den oben genannten Unternehmenswerten noch Veränderungen ergeben. Die endgültigen Unternehmenswerte ergeben sich erst aus der Bewertung der Schlussbilanzen zum 30.6.2018. Ein sich daraus eventuell ergebender höherer eingebrachter Unternehmenswert als der vorläufig ermittelte wird dem jeweiligen Partner zugeschrieben und soll ggf. durch niedrigere Entgelte für in Anspruch genommene Leistungen kompensiert werden. Der finale Vermögensausgleich wird dem Verwaltungsrat und der Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT in der zweiten Jahreshälfte 2018 zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.