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Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)

                                    
                                        Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018)

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

1 Bürger 1
26.01.2018

Durch die Bautätigkeit der vergangenen Jahre (Neubau
von drei Wohngebäuden in der Albrechtstraße und Bau
eines Spielplatzes) gibt es zu wenige Parkplätze in der
Albrechtstraße und Leopoldstraße. Es wird befürchtet,
dass sich durch den geplanten Neubau der Parkraummangel noch verstärken könnte und zusätzliche Lärmbelästigungen für die Anwohner entstehen.

Nach § 37 Landesbauordnung ist pro Wohneinheit ein KenntnisStellplatz herzustellen. Zusätzlich hierzu sind bei dem nahme
Bauprojekt weitere 0,25 (Besucher-) Stellplätze je
Wohneinheit vorgesehen, wodurch sich ein Stellplatzschlüssel von 1,25 ergibt. Für die somit erforderlichen
14 Stellplätze ist ausreichend Platz auf dem Grundstück vorhanden. Zudem sind 22 überdachte Fahrradstellplätze geplant. Es ist daher davon auszugehen,
dass sich der Wohnungsneubau nicht negativ auf die
Parkraumsituation im Umfeld auswirken wird.

Statt dem Wohnungsneubau sollte auf den Flächen lieber ein öffentlicher Parkplatz für die Bewohner des Kanadarings, der Leopoldstraße, der Albrechtstraße, Gäste
der LGS und der Bahn realisiert werden.

Durch einen öffentlichen Parkplatz würde ein erhöhtes ZurückVerkehrsaufkommen und damit verbunden eine höhere weisung
Lärmbelastung für das Gebiet entstehen. Dies soll im
Interesse gesunder Wohnverhältnisse vermieden werden. Angesichts der aktuellen Wohnraumknappheit ist
es dringend erforderlich Wohnbauprojekte, insbesondere im unteren Preissegment zu fördern. Durch den
Neubau entsteht zu 100% geförderter Wohnungsbau.

2 Bürger 2
27.07.2018

Stellungnahme

Beschluss

Gegen das Bauvorhaben auf den Flurstücken 24324/12 Das Ziel des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, Zurückund 24324/13 (Kleinfeld-Nord Leopoldstraße) wird mit 5. Änderung, ist die Schaffung von neuem Baurecht weisung
folgender Begründung Widerspruch erhoben:
auf den Flurstücken 24324/12 und /13 zur Etablierung
von sozialem Wohnraum im Innenbereich der Stadt.
Als Eigentümer von einem Supermarkt und 4 Häusern Der Anstoß hierzu war die Erforderlichkeit, benötigten
mit 7 Mietpartien und als direkter Nachbar wird der Nut- Wohnraum unter Berücksichtigung der sozialen Bezungsänderung absolut widersprochen. Außerdem soll dürfnisse der Bevölkerung zu schaffen. Die Bebauung
das Grundstück (des Bürgers 2) nicht mehr im Bebau- der Flurstücke folgt dem Gebot der städtebaulichen
ungsplan einbezogen werden, obwohl Interesse daran Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Dieses
besteht. Seit fast einem Jahr wurden von der Stadt Lahr Gebot hat den Zweck zur Minimierung des „Flächensämtliche Informationen verwehrt und/oder ein geplanter verbrauchs“ durch sich in die „grüne Wiese“ ausdehNeubau bestritten.
nende Siedlungsstrukturen. Die erwähnten Flurstücke
1

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018)

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme
sind zur Verwirklichung der genannten Ziele prädestiniert, weshalb die Aufstellung des genannten Bebauungsplans vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Der Gemeinderat folgte damit dem Grundsatz des § 1
Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), wonach
Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist.
Damit die genannten Ziele des Bebauungsplans
(Schaffung von sozialem Wohnraum im Innenbereich
auf den genannten Grundstücken) erfüllt werden können, ist unter anderem die gesicherte Erschließung der
Baugrundstücke eine Grundvoraussetzung. Die Einbeziehung des Grundstücks mit der Flurstücksnummer
25584 und die damit folgenden Gespräche mit dem
Grundstückseigentümer hatten zum Zweck in Erfahrung zu bringen, ob von Seiten des Grundstückseigentümers Interesse daran besteht, Flächen für eine Wendeanlage für ein dreiachsiges Müllfahrzeug der Stadt
zu verkaufen. Der Grundstückseigentümer vertrat sein
Interesse, aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sein
Grundstück im nördlichen Bereich einer Bebaubarkeit
zuführen zu wollen. Interesse an der Verwirklichung
der gezeigten Erschließungsvariante und einem Verkauf der benötigten Flächen bestand jedoch nicht. Dies
wurde auch so den Vertretern der Stadt in den Gesprächen vom Grundstückseigentümer deutlich gemacht.
Da die geplante Erschließungsvariante auf diese Weise nicht durchführbar war, musste eine alternative Er2

Beschluss

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018)

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

schließungslösung gefunden werden, die auf Flächen
des Grundstücks Nr. 25584 nicht mehr angewiesen
war.
Die Bebauung des Grundstücks Nr. 25584 war und ist Zurückkein Bestandteil des oben erläuterten städtebaulichen weisung
Ziels des Bebauungsplans, weshalb es auch nicht Bestandteil der Planung wurde. Auf die Aufstellung von
Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht
kein Anspruch (§ 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB). Dies gilt
auch sinngemäß für die Einbeziehung von Grundstücken als Teilbestandteil einer Bebauungsplanaufstellung.
Dem Grundstückseigentümer wurden demnach keine
Informationen verwehrt. Auch wurde nie bestritten,
dass ein Neubau geplant ist, da dies der Grund war,
warum die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnahm und ihn in einem persönlichen
Gespräch über die Planung informierte.
U.a. sind hier auch folgende Punkte zu beachten:
Sicherheitsaspekte Das Gefühl von Sicherheit und des Wohlfühlens existieren nicht mehr. Diebstahl, Einbruch, Störungen, Sachbeschädigungen, Verschmutzungen und Belästigungen
nehmen zu. Täglich wird das Grundstück als Durchgang
benutzt, es wird über Zäune und Tore geklettert, kommt
zu Anfeindungen und Bedrohungen.

3

Insofern die vom Bürger geschilderte Situation von ZurückKriminalität und Vandalismus zutrifft, handelt es sich weisung
hierbei um ein ernstzunehmendes Problem, welches
einer Lösung bedarf. Die Herstellung und Sicherung
der allgemeinen Sicherheit fällt jedoch in den Aufgabenbereich der Polizei und kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt, bez. gelöst werden.

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018)

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Bei dem Vorhaben der Wohnbau Stadt Lahr GmbH in
der Leopoldstraße, handelt es sich um einen Wohnungsneubau durch den elf öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Es ist daher nicht
davon auszugehen, dass sich durch das Vorhaben die
Kriminalität im Umfeld erhöht.
Parkplatzmangel, Grundstückszufahrten und Verkehrsaufkommen Da jetzt schon keine Parkplätze hier im nächsten Umfeld
zur Verfügung stehen, wird immer wieder mehr und
mehr das Grundstück von unbefugten Fremden zugeparkt. Immer wieder wird man eingeparkt. Der Supermarkt wird Probleme mit der Belieferung bekommen. Es
gibt jetzt schon oft Probleme, dass die Lieferanten wegen der unzählig geparkten Fahrzeuge nur schwer
durchkommen. Das Gleiche trifft auch auf den Müllwagen zu, der beim Rückwärtsfahren in die Leopoldstraße
auch schon mal nicht ganz durch kommt.
Da wir in unserem Viertel jetzt schon ein extrem hohes
Verkehrsaufkommen haben, ist es unzumutbar und verantwortungslos, den Bürgern noch mehr zuzumuten. Die
Hofein- und -ausfahrt wird jetzt schon als Umgehungsstraße zur Leopoldstraße genutzt. Wenn dann noch zusätzlicher Verkehr auf der Rückseite stattfindet, ist es
kaum vorstellbar, was dann los ist. Unterstützung von
polizeilicher Seite kommt auch nicht, wenn der Hof zugeparkt wird, da die Abschleppkosten und Beauftragung
selbst zu tragen sind.

4

Siehe Stellungnahme zu Bürger 1

Bei der unbefriedigenden Parksituation im Umfeld Zurückweihandelt es sich in erster Linie um ein Problem, das sung
durch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu regeln ist, die
nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sind.
Angesichts der zur Verfügung gestellten neuen Stellplätze auf dem Baugrundstück sind Verschlechterungen für Anlieferung oder Abfallentsorgung nicht zu erwarten. Für die vorherige Kleingartennutzung gab es
keine Stellplätze auf den jeweiligen Parzellen.

Wie auch unten durch Bürger 2 geschildert, handelt es Zurückweisich bei der Erschließungsstraße für die geplante sung
Wohnbebauung um eine ruhige Nebenstraße. Dies
wird sich durch 11 neue Wohnungen (anstelle von
mehreren Kleingärten) nur unwesentlich ändern.

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018)

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Lärmbelastung Durch die Bundesstraße 3 wird die Lärmbelastung immer größer, oft durch die ganze Nacht. Wenn dann auf
der Rückseite auch noch weiterer Verkehr stattfinden
wird und dann noch durch die neu geplante Häuserfront
der Schallpegel steigt, werden die Wohnungen nicht
mehr zu vermieten sein. Die Mieter beklagen sich zunehmend, dass kein Fenster mehr aufgemacht werden
kann. Nicht nur wegen des Lärms, sondern auch wegen
der verschmutzten Luft. Wenn dann auch noch der Verkehr vom geplanten Neubau dazu kommt, weiß jeder
kluge Kopf, dass sich Lärm überproportional erhöht. Es
kann doch nicht sein, dass jetzt vor Schlafzimmern von
der Stadt Lahr auch noch ein Parkplatz gebaut wird.

Wertminderung Durch die weiteren Belastungen ist jetzt schon abzusehen, wie der Wert der Immobilien abnimmt. Es ist auch
immer schwieriger, gute Mieter zu bekommen, die die
jetzt schon herrschende schlechte Wohnsituation wenigstens für wenige Jahre hinnehmen wollen.

5

Beschluss

Zur Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses des ZurückBebauungsplans wurde im Rahmen der Offenlage ein weisung
öffentlich einsehbares Lärmschutzgutachten erstellt.
Daraus geht hervor, welche Vorgaben eingehalten
werden müssen, damit an dieser Stelle gesunde
Wohnverhältnisse geschaffen werden. Hierzu zählen
unter anderem Auflagen an die Grundrissorientierung
von Aufenthaltsräumen sowie Anforderungen an die
Schalldämmung von Außenbauteilen.
Hinsichtlich der Verkehrslärmsituation in der Nachbarschaft zeigen die Ergebnisse der schallschutztechnischen Untersuchung, dass durch die Änderung des
Bebauungsplans sowohl Erhöhungen als auch Minderungen der Beurteilungspegel zu erwarten sind. Selbst
an den Immissionsorten mit wahrnehmbaren Steigerungen der Beurteilungspegel werden die Immissionsgrenzwerte, aufgrund der vergleichsweise geringen
Grundbelastung, weiterhin deutlich unterschritten. Es
ist somit keine wesentliche Änderung der Verkehrslärmsituation für die Nachbarschaft im Sinne der
16. Bundesimmissionsschutzverordnung zu erwarten.

Der vom Bürger befürchtete Wertverlust durch die ZurückBaustelle in seinem direkten Wohnumfeld ist als pri- weisung
vatwirtschaftlicher Belang zu werten. Im Bauleitplanverfahren finden privatwirtschaftliche Belage keine
vorrangige Berücksichtigung, da gemäß § 1 (5) Baugesetzbuch dem Wohl der Allgemeinheit und nicht Einzelner entsprochen werden soll. Eine sich auch von

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OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

der Dimensionierung in die nähere Umgebung einfügende hochwertige Nutzung wie Wohnen führt zudem
nicht zu einer Wertminderung für das Nachbargrundstück.

Feuerwehr - Brandschutz Die Feuerwehr hat über den momentanen Fußweg /
kleine einspurige Straße keine vernünftige Zufahrt.
Der Bürgerverein von Dinglingen, der auch gegen den
geplanten Bau ist, teilte mit, dass die Feuerwehr sogar
am Königsberg Ring Probleme mit der Zufahrt schon auf
angeblich normalen Straßen und es mussten weitere
Maßnahmen, u.a. durch Parkverbot, unternommen werden. Es ist abzusehen, dass dann auch hier der momentane Bestand für alle Anwohner Einschneidungen geben
wird. Durch das ungeplante Vorgehen wird sich der Rattenschwanz verlängern und die momentanen Anwohner
noch mehr beschnitten werden.

Die Erreichbarkeit des Grundstücks für die Feuerwehr Zurückwurde im Vorfeld der Planung geprüft. Dabei wurden weisung
verschiedene Varianten geprüft, durch die die Zufahrt
für die Feuerwehr und auch die Abfallentsorgung erleichtert werden könnte. Durch Rücksprache mit dem
Leiter der Feuerwehr konnte jedoch sichergestellt werden, dass die Erschließung des Grundstücks auch
ohne eine der Varianten, wie dem Grundstückserwerb
von angrenzenden Flächen oder den Anschluss der
Leopoldstraße an die B3, auf jeden Fall gewährleistet
ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie das Einrichten
von Halteverbotsbereichen, sind nicht Gegenstand des
Bauleitplanverfahrens.

Verlust der grünen Oase Die Kündigungen, das Auflösen der Kleingärten, die ja
auch nicht ganz regelkonform waren, mindert die Lebensqualität vom ganzen Umfeld. U.a. Verschlechterung
der Luft, wenn diese Gärten nicht wieder aktiviert werden.
Die momentane Sackgasse hat sich inzwischen zu einer
schönen Spielstraße entwickelt, diese würde auch wegfallen.

Angesicht der aktuellen Wohnraumknappheit ist es Zurückdringend erforderlich, das Baugebiet zu realisieren. weisung
Durch die zentrale Lage ist das Gebiet eine ideale
Nachverdichtungsfläche zur Innenentwicklungsförderung. Aus diesem Grund ist eine Wohnbebauung an
dieser Stelle als dringlicher zu erachten, als die Nutzung durch Kleingärten. Zur Ermittlung der geeigneten
Dichte diente die umliegende Bestandsbebauung als
Orientierung. Mit drei Vollgeschossen fügt sich das
neue Wohngebäude harmonisch in die Umgebungsbe-

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Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018)

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Wenn das Bauvorhaben wirklich gegen den Wider- bauung ein und aus ökologischen Gesichtsgründen
spruch aller Anwohner und Bewohner der ganzen Um- wurde zudem eine Dachbegrünung im Bebauungsplan
gebung durchgezogen werden soll, wäre es wenigstens festgesetzt.
zu überdenken, ob der Bau nicht auch in einer kleineren
Version verwirklicht werden könnte.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

7

Beschluss