Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Gemeinderat (14. Sitzung)
15. Dezember 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Nutzungsplan, Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
15. Dezember 2014
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Nutzungsplan, Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Hauptvogel Datum: 24.11.2014 Az.: -0691/Ha Drucksache Nr.: 296/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 03.12.2014 vorberatend öffentlich Gemeinderat 15.12.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 24. November 2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 24. November 2014 beschlossen. Anlage(n): - Abwägung - Bestandsplan, Nutzungsplan, Gestaltungsplan - Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung - Satzungen - Schalltechnische Untersuchung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 296/2014 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 29. September 2014 dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINFELDSÜD, 7. Änderung zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung wird nach § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 13. Oktober 2014 bis 14. November 2014 statt. Während dieser Offenlage gingen 11 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Aus der Bürgerschaft wurden 2 Einwendungen eingegeben. Die Hinweise zu den Themen Altlasten, archäologische Bodenfunde, Grundwasserschutz, Geotechnik und eine Fläche für Versorgungsanlagen wurden in den planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt und hinzugefügt. Weitere Stellungnahmen gab es zu den Themen Abfallentsorgung, Parkdruck im Wohngebiet, Lärmschutzmaßnahmen und Gestaltung der Grünflächen. Die Einwendungen aus der Bürgerschaft betrafen die Themen Verkehrsaufkommen, Verschattung der Reihenhäuser (Königsberger Ring 26, 28, 30, 32 und 34), Zugänglichkeit zu den Gärten, mögliche Beschädigung an den Häusern, beschleunigte Verfahren und Gestaltung der Grünanlage. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.