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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 24.11.2014 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 296/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

03.12.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.12.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 24. November 2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung und die hierzu erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom
24. November 2014 beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung
- Bestandsplan, Nutzungsplan, Gestaltungsplan
- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Satzungen
- Schalltechnische Untersuchung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 296/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 29. September 2014 dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINFELDSÜD, 7. Änderung zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung wird nach § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand
vom 13. Oktober 2014 bis 14. November 2014 statt.
Während dieser Offenlage gingen 11 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher
Belange ein. Aus der Bürgerschaft wurden 2 Einwendungen eingegeben. Die Hinweise zu den
Themen Altlasten, archäologische Bodenfunde, Grundwasserschutz, Geotechnik und eine
Fläche für Versorgungsanlagen wurden in den planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt
und hinzugefügt. Weitere Stellungnahmen gab es zu den Themen Abfallentsorgung, Parkdruck
im Wohngebiet, Lärmschutzmaßnahmen und Gestaltung der Grünflächen.
Die Einwendungen aus der Bürgerschaft betrafen die Themen Verkehrsaufkommen, Verschattung der Reihenhäuser (Königsberger Ring 26, 28, 30, 32 und 34), Zugänglichkeit zu den Gärten, mögliche Beschädigung an den Häusern, beschleunigte Verfahren und Gestaltung der
Grünanlage.

Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.