Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats)
Sitzung: Gemeinderat (13. Sitzung)
10. November 2014
10. November 2014
Beschlussvorlage Amt: 502 Huß Datum: 07.10.2014 Az.: 425.223 Drucksache Nr.: 242/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 10.11.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Änderung der Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Änderungsentwurfs. Anlage(n): Änderungsentwurf der Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats (Anlage 1) Derzeitige Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats vom 04.10.2005 (Anlage 2) BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 242/2014 Seite - 2 - Begründung: Aufgrund der bevorstehenden Neubesetzung des Stadtseniorenbeirats nach den Kommunalwahlen am 25.05.2014 werden die nachstehenden inhaltlichen Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen (Änderungen bzw. Ergänzungen sind fettgedruckt/kursiv): Generelle Änderung: Die Bezeichnung „Seniorenbeirat“ wird geändert in „Stadtseniorenbeirat“; Die Bezeichnung „Die Erste Bürgermeisterin“ wird geändert in „Der erste Bürgermeister“ Zu Ziffer 2: Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 10. November 2014 besteht der Stadtseniorenbeirat aus - je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderates sowie - 13 sachkundigen Personen von folgenden Verbänden, Vereinen und kirchlichen Organisationen: - Katholisches Dekanat Lahr - Caritasverband Lahr e.V. - Evangelische Kirchengemeinde - Diakonisches Werk im Evang. Kirchenbezirk Ortenau - Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Lahr und Offenburg - Bürger aktiv Lahr e. V. - Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Lahr - Treffpunkt Stadtmühle - Interessengemeinschaft der Lahrer Turn- und Sportvereine - Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V. - Arbeitsgemeinschaft SPD 60 Plus - Senioren-Union (CDU) - Grüne Alte (Bündnis 90/Die Grünen) - dem Oberbürgermeister, in dessen ständiger Vertretung: Der Erste Bürgermeister Die Fraktionen des Gemeinderats, die Verbände, Vereine und kirchlichen Organisationen schlagen jeweils eine/-n Vertreter/-in sowie eine/-n Stellvertreter/-in vor. Zu Ziffer 3: Der Stadtseniorenbeirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder endet mit der Neubildung des Stadtseniorenbeirats durch den Gemeinderat. Die Neuwahl erfolgt regelmäßig nach jeder Wahl des Gemeinderates. Einzelne Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe, ausscheiden (vgl. § 16 GemO). Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere Person in den Beirat gewählt. Drucksache 242/2014 Seite - 3 - Zu Ziffer 7: Die Sitzungen des Stadtseniorenbeirats sind in der Regel öffentlich. § 35 Abs. 1 GemO gilt entsprechend. Zu Ziffer 8: Die Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Die geänderte Geschäftsordnung wird um Ziffer 11 ergänzt: Die geänderte Geschäftsordnung tritt am 10.11.2014 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Geschäftsordnung. Guido Schöneboom Günter Evermann