Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
28. Juli 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Orientierende umwelttechnische Erkundung)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Überlagerter B-Plan)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
28. Juli 2014
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)
Beschlussvorlage (- Orientierende umwelttechnische Erkundung)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Überlagerter B-Plan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Stallmann Datum: 16.06.2014 Az.: -0690 St Drucksache Nr.: 160/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 02.07.2014 vorberatend Öffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Hugsweier 02.07.2014 vorberatend öffentlich Gemeinderat 28.07.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Beschlussvorschlag: 1. Für das im Übersichtsplan umgrenzte Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE beschlossen. 2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt. 3. Auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplanes wird gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. 4. Der Bebauungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GE RHEINSTRASSE NORD wird teilaufgehoben, und zwar in dem Bereich, der durch den Bebauungsplan RUBINMÜHLE neu definiert wird (private Verkehrsfläche). Anlage(n): - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Bestandsplan - Nutzungsplan BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 160/2014 - Umweltbericht - Orientierende umwelttechnische Erkundung - Überlagerter B-Plan Seite - 2 - Drucksache 160/2014 Seite - 3 - Begründung: Planungsanlass Zur langfristigen Weiterentwicklung der Rubinmühle im Stadtteil Hugsweier wird eine Betriebserweiterung erforderlich. Das Unternehmen plant die Errichtung einer zusätzlichen Produktionshalle. Die innerbetrieblichen Verfahrensabläufe sowie betriebswirtschaftliche Gründe erfordern die Konzentration aller Abteilungen an einem Standort. Eine räumlich vom jetzigen Standort getrennte Erweiterung bzw. Auslagerung einzelner Abteilungen kommt deshalb nicht in Betracht. Sie hätte unweigerlich die Verlegung des gesamten Standorts zur Folge, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Planungserfordernis Die Betriebserweiterung ist auf Flächen vorgesehen, die bisher dem Außenbereich zuzurechnen sind. Durch die Überplanung werden die benötigten Flächen dem Innenbereich zugeordnet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Betriebserweiterung geschaffen. Weiteres Verfahren / Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, die Aufstellung des Bebauungsplans „RUBINMÜHLE“ und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu beschließen. Der anliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes soll als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung dienen. Kosten Die Stadt Lahr wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchführen. Die Firma Rubin trägt die Kosten für externe Planungsleistungen (wie Umweltprüfung, Gutachten, Untersuchungen, etc.) und für ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Für die weitere verkehrliche Anbindung über den Flugplatz Ostbereich soll eine bestehende Wegeverbindung für den Schwerlastverkehr ausgebaut werden. Die Kosten hierfür sollen von der Stadt getragen werden. Zur Anbindung des erweiterten Betriebsgrundstückes ist ein Brückenbauwerk über die Schutter an die Flugplatzstraße herzustellen. Dabei handelt es sich um eine Grundstückszufahrt, die Kosten trägt daher die Eigentümerin. In einem zwischen der Firma Rubin und der Stadt Lahr zu schließendem Städtebaulichen Vertrag sind unter anderem die Kostentragungspflichten festzulegen. Oberbürgermeister Dr. Müller Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.