Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Gemeinderat (14. Sitzung)
14. Dezember 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
14. Dezember 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage Amt: 61 Etter Datum: 29.10.2015 Az.: -0684 Et Drucksache Nr.: 299/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 25.11.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 14.12.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan MOSCHEE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 16. November 2015 zu den während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan MOSCHEE wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan MOSCHEE wird in der beigefügten Fassung vom 16. November 2015 als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange - Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern - Textliche Festsetzungen - Begründung - Bestandsplan - Nutzungsplan - Gestaltungsplan - Umweltbericht - Schalltechnische Untersuchung - Satzung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 299/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2015 dem Entwurf des Bebauungsplans MOSCHEE zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 10. August bis zum 18. September 2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. 15 Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aus der Bürgerschaft sind im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans MOSCHEE 6 Einwendungen eingegangen. Eine davon wurde in Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgebracht. Die Abwägung aller Einwendungen erfolgt ebenfalls in tabellarischer Form, indem den Stellungnahmen die jeweiligen Bewertungen des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber gestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan MOSCHEE zu fassen. Da die parallel vorgenommene Änderung des Flächennutzungsplans – der Beschluss zur Offenlage der 7. Änderung wird am 7. Dezember 2015 durch den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lahr / Kippemheim gefasst – noch nicht wirksam ist, muss der Bebauungsplan dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach erfolgter Genehmigung kann der Bebauungsplan MOSCHEE mit der öffentlichen Bekanntmachung voraussichtlich 2016 in Kraft treten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.