Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
23. März 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 1)
Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 2)
Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 3)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
23. März 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 2)Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 3)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 1)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage Amt: 61 Etter Datum: 23.02.2015 Az.: 0684/Et Drucksache Nr.: 71/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 04.03.2015 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 19.03.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 23.03.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan SEEPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Der geringfügigen Änderung des Geltungsbereichs auf städtischem Grundstück entlang der Vogesenstraße wird zugestimmt. 2. Die Abwägung vom 23. Februar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan SEEPARK (Entwurf) wird beschlossen. 3. Der Bebauungsplan SEEPARK wird in der beigefügten Fassung vom 23. Februar 2015 als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange - Bestandsplan - Nutzungsplan - Gestaltungsplan - Textliche Festsetzungen - Begründung - Satzung - Umweltbericht - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 1 - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 2 - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 3 - Schalltechnische Untersuchung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 71/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 13. Oktober 2014 dem Entwurf des Bebauungsplans SEEPARK zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 27. Oktober bis zum 28. November 2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. 13 Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Im Vergleich zum Entwurf zur Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung vom 23. Februar 2015 nur sehr geringfügige Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen: Gewässerrandstreifen: Aufgrund des neuen Wassergesetzes werden entlang den bestehenden Gräben Gewässerrandstreifen nachrichtlich in den Textteil des Bebauungsplans übernommen. Geltungsbereich entlang der Vogesenstraße: Östlicher Fahrbahnrand und östliche Grundstücksgrenze der Vogesenstraße liegen im Bereich des Bebauungsplans SEEPARK rund. 5 m auseinander. Die Planungen zum Seepark reichen bis an den heute vorhandenen, östlichen Fahrbahnrand, der Geltungsbereich des Bebauungsplans orientierte sich bisher an der Grundstücksgrenze der Vogesenstraße. Damit die Planungsbereiche übereinstimmen, wurde der Geltungsbereich auf städtischem Grundstück angepasst und reicht nun bis an den östlichen Fahrbahnrand heran. Hinweis der DB auf Planfeststellungsverfahren zum Ausbau Rheintalbahn: Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes SEEPARK werden gegenüber der DB keine Schutz-, Entschädigungs-, oder sonstigen Ansprüche aus Immissionen oder sonstigen Auswirkungen des Vorhabens und des Betriebes der Eisenbahnstrecke begründet, die über das Schutzniveau hinausgehen, das zum Zeitpunkt der Offenlage der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren (5. November – 4. Dezember 2008) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren ist. Anpassung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz im Umweltbericht: Die Aufforstung des Feuchtwaldes/ Auenwaldes wurde in der Planungsbilanz in die Ausgleichsberechnung miteinbezogen. Allerdings wird diese Maßnahme bereits als Ausgleich für die Ertüchtigung des Schutterentlastungskanals herangezogen. Dies hätte eine Doppelbewertung dargestellt. Trotz entsprechender Anpassung bleibt die Eingriffs-AusgleichsBilanz für den Seepark deutlich positiv. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan SEEPARK zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.