Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINGARTENPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
26. September 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan von club L94)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
26. September 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan von club L94)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage Amt: 61 Hauptvogel Datum: 31.08.2016 Az.: -0691/Ha Drucksache Nr.: 222/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 14.09.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 26.09.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan KLEINGARTENPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 30. August 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KLEINGARTENPARK und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 30. August 2016 als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägung - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan - Gestaltungsplan von club L94 - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Umweltbericht - Schalltechnische Untersuchung - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 222/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 30. Mai 2016 dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINGARTENPARK zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 16. Juni bis zum 15. Juli 2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Sechs Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Sie betreffen die Themen Versorgungsleitungen, Oberflächenentwässerung, Altlasten, Abstände zur Bundesstraße (Bepflanzung und Bebauung), Schutzplanken sowie die Kennzeichnung eines Biotops. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Im Vergleich zum Entwurf zur Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung vom 30. August 2016 nur geringfügige Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen: In den planungsrechtlichen Festsetzungen wurden unter Punkt 5.1 sowie im zeichnerischen Teil die erforderlichen Sicherheitsabstände und Schutzstreifen von 3 m beidseits eine Erdgas-Hochdruckleitung und eine Wassertransportleitung als nicht überbaubare Fläche eingetragen. Zusätzlich wurden unter Punkt 7.6 der Hinweis auf das gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Biotop im Geltungsbereich hinzugefügt. Ebenfalls hinzugefügt wurde unter Punkt 7.9 der Hinweis vom Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz auf ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemmissionen bei Erdarbeiten im Hinblick auf Altlasten. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan KLEINGARTENPARK zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die parallele 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 20. Juli 2016 vom Regierungspräsidium genehmigt. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.