Beschlussvorlage (Neufassung der Entgeltordnung und Überarbeitung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
19. November 2018
19. November 2018
Beschlussvorlage Amt: Std. MS Himmelsbach Datum: 06.11.2018 Az.: Drucksache Nr.: 267/2018 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.11.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.11.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neufassung der Entgeltordnung und Überarbeitung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr Beschlussvorschlag: I. Der Gemeinderat beschließt als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Lahr. II. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr. Anlage(n): 1. Entgeltordnung 2. Allgemeine Benutzungsbedingungen 3. Entgeltkalkulation BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 267/2018 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: 1. Ausgangslage Die Städtische Musikschule Lahr ist ein wichtiger Partner in der kommunalen Bildungslandschaft und ermöglicht eine durchgehende musikalische Bildung vom Kleinkindes- bis ins Erwachsenenalter. Sie bietet von niederschwelligen bis hin zu berufsvorbereitenden Angeboten eine breitgefächerte Bildungspalette an. Ziel ist es auch, einer großen Bandbreite der Lahrer Bevölkerung bezahlbaren Musikschulunterricht zu ermöglichen. Dies wird einerseits über die Entgeltstruktur mit unterschiedlichen Ermäßigungen (z. B. berücksichtigt die Lahr-PassErmäßigung die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nutzer) wie auch durch eine auf hohe Belegungsquoten ausgerichtete Unterrichtsorganisation (Gruppenangebote oder Unterricht im Klassenverband) oder flexible personalwirtschaftliche Instrumente (nachfrageabhängiger Einsatz von Honorarkräften) erreicht. Jahr 2010 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schüler 1.173 1.025 1.637 1.637 1.584 1.789 1.930 Erteilte Unterrichtseinheiten 18.360 22.067 22.037 23.341 22.724 23.361 23.731 Zuschuss pro Anzahl Anzahl HonorarUnterrichtseinheit TVöD-Lehrkräfte Lehrkräfte 23,6 23 23 20,6 23 21 22,1 23 23 24,1 22 25 22,8 21 25 24,9 20 28 22,8 21 24 Auf Grund der guten Qualität des Unterrichts ist die Nachfrage seit 2008 stark gestiegen. Durch den Einsatz von Honorarkräften und durch die bessere Auslastung der Räumlichkeiten konnten Kosten pro Unterrichtseinheit um rund 50 % reduziert werden. Dennoch sind die tariflichen Anpassungen im TVöD für die festangestellten Mitarbeitenden in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Aus diesem Grund ist eine Erhöhung der derzeitigen Entgelte notwendig. Der Stellenplan (Jahreswochenstunden der nach TVöD bezahlten Angestellten) ist seit 2008 nicht erhöht worden. Das Verhältnis Jahreswochenstunden TVöD-Lehrkräfte zu Honorarlehrkräften lag 2017 bei 52 % zu 48%. Musikschule Lahr Oberkirch Hornberg Emmendingen Offenburg Staufen Titisee Breisach Musikum Lahr Entgelt Schüler E45 bisher: 119,00 €, neu: 126,00 € 109,89 € 108,00 € 97,50 € 105,00 € 96,00 € 91,00 € 92,00 € 114,00 € Die Musikschule Lahr liegt im Vergleich mit anderen öffentlichen Musikschulen bei den Entgelten für Einzelunterricht an der Spitze. Allerdings bietet das breitgefächerte Angebot auch günstigere Unterrichtsformen in Gruppen. Somit wird sichergestellt, dass auch einkommensschwächere Familien mit oder ohne LahrPass in der Lage sind, ihren Kindern den Unterricht an der Musikschule zu ermöglichen. Die Unterrichtsnachfrage an der Städtischen Musikschule ist im gesamten Angebotsbereich ungebrochen hoch. Drucksache 267/2018 1. Ergänzung Seite - 3 - 2. Erläuterungen zur Entgeltordnung 2.1 Grundlagen der Kalkulation/Entgeltdarstellung nach Kostendeckungsgraden Der Kostendeckungsgrad der Musikschule konnte durch die Anpassung der Entgelte im Jahr 2008 und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Leistungsangebots verbessert werden und liegt seit dem Jahr 2010 bei durchschnittlich 65 %. Das Kalkulationsschema der aktuell durchgeführten Entgeltberechnung entspricht weitestgehend der bereits bei der letzten Neufassung der Entgeltordnung zugrunde gelegten Systematik. Eine Übersicht der bisherigen Entgelte, der kostendeckenden Entgelte und der jeweiligen Kostendeckungsgrade ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Mit der Anpassung der Entgelte wird mittelfristig ein durchschnittlicher Kostendeckungsgrad von 70 % angestrebt. Für die Anpassung der Entgelte galten des Weiteren folgende Maßgaben: Abweichend vom damaligen Modell wurden nicht die pauschalen Brutto-Personalkosten zuzüglich prozentualer Sach- und Gemeinkostenzuschläge verwendet, sondern die tatsächlichen Kosten der Musikschule. Die Kalkulation auf Vollkostenbasis enthält sämtliche Personalkosten, Ausgaben für Honorarkräfte, den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand und die kalkulatorischen Kosten abzüglich der Einnahmen aus Kostenersätzen und Zuweisungen. Diese wurden mit einem Aufschlag in Höhe von 3 % versehen, um zukünftig zu erwartende Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Die Entgelte basieren auf einer linearen Entgeltstruktur, d.h. die kostendeckenden Preise pro Unterrichtsminute sind je Unterrichtsform gleich. Von einer Gewichtung der Kosten in Abhängigkeit der Unterrichtsform wurde abgesehen. Bei der Entgeltkalkulation wurde keine Differenzierung zwischen den Kosten pro Unterrichtsminute von fest angestellten Lehrkräften und Honorarkräften vorgenommen, da grundsätzlich einheitliche Entgelte für die einzelnen Unterrichtsangebote – unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis der Lehrkräfte – gelten. Drucksache 267/2018 1. Ergänzung Seite - 4 - Der angestrebte Kostendeckungsgrad ist bei den einzelnen Unterrichtsangeboten für Erwachsene höher als bei den Unterrichtsangeboten für Kinder und Jugendliche. Somit findet in den Entgeltvorschlägen die besondere Förderwürdigkeit des Kinder- und Jugendbereichs Berücksichtigung. 2.2 Erläuterungen zum Textteil Entgeltordnung (Anlage 1) Die Entgeltübersicht wurde überarbeitet und dem jetzigen Stand der Unterrichtsangebote angepasst. Unter anderem wurden die Angebote Instrumentenkarussell, Blockflötengruppe für Kindergarten- und Schulkinder und der Kombi-Unterricht herausgenommen. Weiter wurden die Unterrichtsfächer Werkstattangebote, Trommelbande, Cajon Kids, GrooveLab und GrooveLab Kids in die Übersicht aufgenommen. Die bisherige Vorgehensweise bei der Geschwister- und Mehrfachermäßigung wurde neu geregelt. Die Geschwisterermäßigung soll außerdem in eine Familienermäßigung umgewandelt werden. Die Änderungen sollen für eine bessere Klarheit bei den Musikschulentgelten und zu mehr Gerechtigkeit für die Kunden sorgen. Es gibt zukünftig nur noch ein mögliches Ergebnis bei der Berechnung der Ermäßigungen. Die Reihenfolge der Anmeldungen hat künftig keine Auswirkung auf die Gebührenberechnung, da die Unterscheidung nach erstem, zweiten, dritten, … Kind entfällt. Dies führt zu einer deutlichen Erleichterung der Verwaltungsarbeit. 2.2.1 Familienermäßigung Erhalten zwei oder mehr Personen einer Familie Instrumental- oder Vokalunterricht an der Städt. Musikschule Lahr, wird eine Familienermäßigung gewährt: Die Familienermäßigung soll wie folgt gestaffelt sein: 10 % Ermäßigung bei zwei Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach 15 % Ermäßigung bei drei Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach 30 % Ermäßigung bei vier Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach 50 % Ermäßigung bei fünf oder mehr Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach. Die Mehrfachermäßigung soll bei einer Familienermäßigung von 50 % entfallen. Anzahl Schüler 2 Schüler 3 Schüler 4 Schüler 5 und mehr Schüler Geschwisterermäßigung - bisherige Regelung 1. Kind 0 % 2. Kind 20 % 1. Kind 0% 2. Kind 20 % 3. Kind 30 % 1. Kind 0 % 2. Kind 20 %, 3. Kind 30 % 4. Kind 40 % 1. Kind 0 % 2. Kind 20 %, 3. Kind 30 % 4. Kind 40 %, 5. und weitere Kinder 100 % Familienermäßigung - zukünftige Regelung jedes Fam.-Mitglied 10 % jedes Fam-Mitglied 15 % jedes Fam.-Mitglied 30 % jedes Fam.-Mitglied 50 % Mehrfachermäßigung entfällt Rabattfähig sind Einzel- oder Gruppenunterricht in Instrumental- und Vokalfächern (siehe Entgeltordnung: rotmarkierte Textfelder). Drucksache 267/2018 1. Ergänzung Seite - 5 - 2.2.2 Mehrfachermäßigung Schüler, die zwei oder mehr Instrumental- bzw. Vokalfächern im Einzel- und Gruppenunterricht belegen, sollen gestaffelt nach der insgesamt gebuchten wöchentlichen rabattfähigen Unterrichtszeit nachstehende Ermäßigung erhalten: Stufe I ab 46 rabattfähigen Unterrichtsminuten 12 % Ermäßigung Stufe II ab 91 rabattfähigen Unterrichtsminuten 14 % Ermäßigung Stufe III ab 136 rabattfähigen Unterrichtsminuten 15 % Ermäßigung Stufe IV ab 226 rabattfähigen Unterrichtsminuten 17 % Ermäßigung Die bisherige Regelung gewährte auf das 2. und jedes weitere Unterrichtsfach einen Nachlass von 20 %. Somit wurden bisher Unterrichtsfächer unterschiedlich bewertet. Künftig soll sich der Rabatt nach der gebuchten Unterrichtszeit richten. 2.2.3 Ermäßigungen für LahrPass-Inhaber Der Hinweis „Mietentgelte sind davon ausgeschlossen“ soll dem § 5 (3) hinzugefügt werden. 3. Erläuterung zu den Allgemeinen Benutzungsbedingungen (Anlage 2) In Bezug auf die Allgemeinen Benutzungsbedingungen von 2008 wurden kleinere redaktionelle Änderungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen (§ 4 Blockflöten und Rhythmikgruppen für Schulkinder ersetzt durch Werkstattangebote, § 5 Hinweis auf gelegentlichen Gruppenunterricht, § 21 Elternbeirat). Die § 9 Unterrichtsdauer und § 13 Öffentliches Auftreten sollen entfallen. Der § 18 Bild- und Tonaufnahmen soll in die Allgemeinen Benutzungsbedingungen 2018 aufgenommen werden. Weiter soll die Nummerierung neu vorgenommen werden. __________________________ Guido Schöneboom Erster Bürgermeister __________________________ Tobias Meinen Leiter Musikschule