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Beschlussvorlage (- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Entwurf))

                                    
                                        Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

2019

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis für die archäologische
Stadtkerngrabung in
Lahr „Kleinfeld-Nord“, Leopoldstraße, Ortenaukreis, Stadt Lahr / Schwarzwald
Teil 1. Leistungsbeschreibung
1.1. Vorbemerkung
Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin
(min. Master oder Magister) zu leiten, der/die Erfahrung in der Durchführung von
stadtkernarchäologischen Untersuchungen in Süddeutschland nachweisen kann.
Nach Auftragserteilung ist vom Auftragnehmer (AN) eine Grabungserlaubnis nach §21
DSchG BW beim Landesamt für Denkmalpflege (LAD) zu beantragen. Bestandteil des
Antrags ist das Grabungskonzept der Grabungsfirma (AN) mit Nennung der
Grabungsleitung.
Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den
Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 21 DSchG BW anders geregelt,
gemäß den Richtlinien für Grabungsfirmen und Investoren zur Durchführung
archäologischer Ausgrabungen und Prospektionen in Baden-Württemberg durchgeführt
werden:
https://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/denkmalpflege-bw/geschichte-auftragstruktur/firmenarchaeologie/allgemein/richtlinie_bw_201804_2.pdf

Ergänzend gelten die Prospektions- und Grabungsrichtlinien für drittfinanzierte Maßnahmen
des Verbands der Landesarchäologen (VLA):
http://www.landesarchaeologen.de/fileadmin/Dokumente/Dokumente_Kommissionen/Dokumente_Grabungstechni
ker/grabungsstandards_april_06.pdf

Auch falls die Genehmigung im Rahmen einer Planfeststellung oder eines anderen
denkmalschutzrechtlichen Verfahrens schon erteilt wurde, müssen die archäologischen
Arbeiten entsprechend den o.g. Richtlinien durchgeführt werden. Vor Beginn muss dann
noch das detaillierte Grabungskonzept der Grabungsfirma mit Nennung des Grabungsleiters
dem LAD zur Prüfung vorgelegt werden.
Beim Auffinden von besonders gut erhaltenen baulichen Hinterlassenschaften ist das
weitere Vorgehen mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB), dem LAD und dem
Auftraggeber (AG) vor Ort zu klären.
Bei bedeutenden Befunden und Funden (z.B. Gräbern, Sarkophagen, Töpferöfen o. ä.)
muss umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor Raubgräbern in
Abstimmung zwischen AG und dem LAD gesorgt werden.
1.2. Erläuterung und Ablauf der archäologischen Maßnahme
Das Untersuchungsgebiet bzw. Baugrundstück (ca. 1200 m2) liegt in der Stadt Lahr /
Schwarzwald, Ortenaukreis, „Kleinfeld-Nord“, Leopoldstraße, Flurstücke 24324/12 und
24324/13, innerhalb des seit 20.06.1955 nach § 22 DSchG Baden-Württemberg
ausgewiesenen Grabungsschutzgebietes „Lahr-Mauerfeld, römische Siedlung“
(Denkmallisten-Nr. 9) auf der Gemarkung Lahr.
Kenntnisstand vor Grabungsbeginn:
Im November 2018 führte das LAD auf dem Baugrundstück (Fläche: ca. 1200 m 2)
archäologische Voruntersuchungen durch: Dazu wurde zunächst auf ca. 560 m2 der
Oberboden flächig abgetragen und in der Südostecke des Grundstücks auf 4 × 2,5 m ein
Schurf angelegt, um die Stratigraphie der römischen Schichten zu erfassen (12.13.11.2018). Zudem wurde kurzfristig eine Bodenradar-Untersuchung angesetzt
(15.11.2018).
Direkt unter dem Oberboden, ca. 0,20 m unter der heutigen Oberfläche des
Baugrundstücks, wurde eine nahezu ungestörte römische Kulturschicht angetroffen, in
deren erhaltener Oberfläche scheinbar Reste der jüngsten römischen Bebauung in situ

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Stadtkerngrabung in
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erhalten sind. Im angelegten Profil ist diese Kulturschicht ca. 0,60 m mächtig: Sie verbirgt
vermutlich 3 aufeinanderfolgende Siedlungsschichten; die Ergebnisse der BodenradarUntersuchung zeigen unter der Oberfläche dieser römischen Kulturschicht Anomalien in
Tiefen von 0,16 und 0,40 m (ca. 0,36 und 0,60 m unter der heutigen Oberfläche). Unter
dieser dunkelfarbigen Kulturschicht wurden im angelegten Schurf, in der Südostecke des
Grundstücks, bis ca. 1,20 m unter der heutigen Oberfläche sowohl Steinlagen in
eventuellen Fundamentgräben als auch ein Graben angetroffen. Im nördlichen Teil des
Baugrundstücks bildeten die Bodenradar-Untersuchung ca. 1,20 m unter der heutigen
Oberfläche eine etwa 2,50 m breite, bogenförmige Struktur sowie etwa 4,50 m östlich
davon und ca. 0,20 m tiefer (ca. 1,40 m unter der heutigen Oberfläche) ein ebenfalls
bogenförmiges Lineament ab.
Zusammenfassend haben die Voruntersuchungen gezeigt, dass auf der gesamten Fläche
(1200 m2) Befunde und Funde aus dem römischen Vicus anzutreffen sind. Unter dem ca.
0,20 m hohen Oberboden, reichen die ungestörten, römischen Schichten von insgesamt
etwa 1,20 m Höhe (Stratigraphie) bis ca. 1,40 m unter die heutige Oberfläche. Einzelne
Befunde wie Brunnen oder Latrinen können tiefer reichen. Das bei der Voruntersuchung
geborgene Fundmaterial reicht von Gebrauchskeramik, darunter die sog. „Lahrer Ware“,
über Tafelgeschirr aus Terra Sigillata, römische Dachziegel, Fundamentsteine und
Steinmauerschutt bis zu Metallartefakten und römischen Münzen aus dem 2. Jahrhundert.
Das gesamte Baugrundstück ist bisher von tieferen Bodeneingriffen verschont geblieben.
Nach dieser Lage der Dinge ist mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden
zu rechnen, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG gelten und der Erhaltungspflicht
nach § 6 DSchG unterfallen. Das Bauvorhaben wird zur unwiederbringlichen Zerstörung
geschützter Denkmalsubstanz führen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen
und das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum Erhalt des
Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen vor
Beginn der Baumaßnahmen einer archäologischen Rettungsgrabung nach dem
Veranlasserprinzip, d.h. auf Veranlasserkosten, mit der die Befunde und Funde fachgerecht
dokumentiert und geborgen werden.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung der Maßnahme:
Es muss eine vollständige und vollflächige archäologische Ausgrabung des gesamten
Baugrundstücks (ca. 1200 m2) – ohne Flächenteilung – erfolgen und alle archäologischen
Befunde vollständig untersucht werden. Das anfallende Bodenmaterial kann grundsätzlich
nicht auf dem Baugrundstück verbleiben: dementsprechend ist der regelmäßige
Abtransport zu organisieren (z.B. kann das Bodenmaterial in mit Schubkarren begehbaren
Containern gesammelt werden).
Alle Befunde müssen im ersten Planum und allen darunteliegenden Horizonten sauber
freigeputzt und fotografisch, zeichnerisch und beschreibend dokumentiert sowie
entsprechend vermessen werden. Sie sind ebenso wie die Siedlungshorizonte digital
dreidimensional einzumessen und in ETRS89/UTM, Zone 32 N (EPSG:25832) zu verorten.
Die Befunde müssen mit ihren Umrisslinien tachymetrisch oder photgrammetrisch
aufgenommen werden.
Sämtliche maschinellen Erdarbeiten und Bodeneingriffe müssen nach Anweisung von AN
und LAD mit einem Bagger mit hydraulisch schwenkbarem, glattem Böschungslöffel
erfolgen, hier in erster Linie zur Erstellung des ersten Feinplanums.
Nach Abtragung des Oberbodens (ca. 0,20 m) bis auf die erste befundführende Schicht
erfolgt die archäologische Befundaufnahme. Danach werden alle weiteren
Befundhorizonte schichtweise, d.h. der Stratigraphie folgend, händisch freigelegt
bis der gewachsene Boden erreicht ist.

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Es ist besonders auf die Dokumentation durchgehender Profile zu achten, um der
komplexen Stratigrafie im Stadtkern gerecht zu werden und eine Anbindung der
unterschiedlichen Schichten zu gewährleisten. Dazu muss auch eine Harris-Matrix
erarbeitet werden.
Minibagger- u. Großmaschineneinsatz zur Einzelbefundbearbeitung ist nicht vorgesehen
und erfolgt im Bedarfsfall ausschließlich in Absprache mit dem LAD.
Besonders tief reichende Befunde (Brunnen o. ä.) bedürfen grundsätzlich einer
Einzelfallentscheidung zwischen AG und LAD. Dazu müssen die entsprechenden Befunde
abgebohrt werden.
Da es einer engen Abstimmung mit dem Vorhabenträger, dem LAD und der beauftragten
Grabungsfirma bedarf, findet wöchentlich ein Jour fixe mit allen Beteiligten statt. Abhängig
von der Befundsituation sind auch zusätzliche Besprechungen mit dem LAD möglich.
AG und AN verständigen sich gesondert darüber, ob und ggf. wie die Grabungsflächen nach
Abschluss der Geländearbeiten wieder verfüllt werden müssen.
1.2.1. Grabungsdokumentation
Die archäologische Dokumentation muss in deutscher Sprache nach den o.g. Richtlinien
durchgeführt werden. Für die Maßnahme wird vom Archäologischen Landesmuseum BadenWürttemberg (ALM) eine Vorgangsnummer vergeben, die vom LAD übermittelt wird.
1.2.2. Berichtspflicht
Nach Beginn der Maßnahme muss bei längeren Maßnahmen monatlich ein Zwischenbericht
für den AG und das LAD mit Darstellung des Grabungsablaufes, kurzer Vorstellung der
Befunde und wichtiger Funde sowie einem aktuellem Gesamtplan mit den bearbeiteten
Flächen und archäologisch relevanten Befunden erstellt werden.
Außerdem müssen die bislang entstandenen Kosten gegenüber dem AG beziffert und die
voraussichtliche Kostenentwicklung abgeschätzt werden.
Zur Kostenkontrolle ist dem AG regelmäßig eine Auflistung aller in dem jeweiligen Zeitraum
durchgeführten kostenrelevanten Positionen, geordnet nach den Positionen im
Leistungsverzeichnis, zu übergeben.
1.2.3. Probenentnahmen für naturwissenschaftliche Datierungen und
Untersuchungen
Entsprechende Beprobungen sind in Abstimmung mit dem LAD vorzunehmen.
1.2.4. Arbeitssicherheit
Die archäologischen Arbeiten werden unter Beachtung der Empfehlungen zur
„Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei archäologischen Ausgrabungen“, Düsseldorf
2005, durchgeführt.
https://www.unfallkassenrw.de/fileadmin/server/download/Sonderschriften/S_25_Arbeitssicherheit_Ausgrabungen.pdf

1.2.5. Schutz von nicht untersuchten Befunden
Alle Befundstrukturen, wie z.B. Brunnen, Erdbefunde, Kulturschichten und Mauern, die
nicht vollständig archäologisch untersucht wurden, müssen vor ihrer Überdeckung mit
Boden mit einem Geotextilvlies zu ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei
etwaigen späteren Erdeingriffen abgedeckt werden. Bei Mauern muss das Vlies eng an und
um die Mauern gelegt werden. Das Geotextilvlies muss der für die jeweilige spätere
Belastung geforderten Norm entsprechen.

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1.2.6. Schutz vor Raubgräbern
Bei bedeutenden Befunden/Funden (wie Gräbern o. ä.) muss in Abstimmung mit dem LAD
und dem AG umgehend vom AN für eine durchgehende Bewachung des Fundplatzes auch
außerhalb der Arbeitszeiten gesorgt werden, um die Befunde/Funde vor Raubgräbern zu
schützen.
1.2.7. 3D-Aufnahme von Befunden

Eine 3D Dokumentation erfolgt in Absprache mit dem LAD bei bedeutenden Befunden. Zu
bedeutenden Befundstrukturen können beispielsweise originale Oberflächen und
Architekturreste, Öfen, Brunnen, markante Geländestrukturen, Gräber und sonstige
bedeutende Befundsituationen in situ gehören. Die Aufnahmen sind in den Grabungsablauf so
einzuplanen, dass die entsprechenden Befunde vollständig dokumentiert werden. 3DOberflächendaten müssen in Form von georeferenzierten, hochaufgelösten und fotorealistisch
texturierten 3D-Modellen dokumentiert werden. Die 3D-Modelle sind in adäquater Form
aufzubereiten (z. B. als 3D-Modell, DOM und/oder Orthofotomosaik). Zulässige Formate für
fertig prozessierten 3D-Daten sind: Punktwolken (.las; .pts), Meshs .obj (Texturen als .png)
und DOM und Orthofotomosaike (geotiff).
1.3. Personal
Das eingesetzte Personal erfüllt die Qualifikationsvoraussetzungen der unten aufgeführten
Vergütungsgruppen. Die Qualifikationen nach Gruppe II und III sind dem Auftraggeber
durch Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen etc. nachzuweisen.
Der/die wissenschaftliche Grabungsleiter(in) muss dem LAD vor Beginn schriftlich mitgeteilt
werden und bedarf der Zustimmung. Er/sie soll auf der Grabung ständig anwesend sein.
Urlaubs- und Krankheitsvertretungen etc. sind dem LAD anzuzeigen.
Vergütungsgruppen für das Grabungspersonal:
I
II

III

IV

- Grabungsleitung durch archäologische/n Fachwissenschaftler/in mit
Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 1.1.1.
- Grabungstechniker/in mit Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 1.1.2
- Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Grabungstechnik
- Vermessungstechniker
- Archäologische Fachwissenschaftler/innen mit BA-, MA- oder
vergleichbarem Abschluss
- Grabungszeichner/innen, Dokumentationsassistenten/innen und
Grabungsarbeiter/innen mit mehrjähriger Erfahrung
auf archäologischen Ausgrabungen
- Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung
- Grabungshelfer, unqualifiziert
- Studenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung

Das Personal muss mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelme, Sicherheitsschuhe,
Regen- und Winterschutzkleidung) ausgestattet sein.
Die Zusammensetzung und Stärke des Grabungsteams wird zusammen mit dem
Auftraggeber in Abhängigkeit von der archäologischen Befundsituation und dem
Baufortschritt festgelegt. Das Grabungspersonal soll entsprechend dem Arbeitsanfall
sinnvoll eingesetzt werden. Änderungen während der Maßnahme erfolgen nur in
Abstimmung mit dem Auftraggeber. Es muss ein Tagesrapport mit Stundennachweis
geführt werden, in dem die Namen und die jeweilige Vergütungsgruppe notiert werden. Der
Rapport sollte vom Auftraggeber täglich abgezeichnet werden.
Der Baggermaschinist muss Erfahrung in sorgfältigem lagenweisem Bodenabziehen und
dem Herstellen eines Feinplanums nachweisen.
1.4.1. Grabungsausstattung
Zur Ausstattung gehören das zur ordnungsgemäßen Durchführung der archäologischen
Außen- und Innenarbeiten erforderliche grabungstechnische Werkzeug und die
fotografische, zeichnerische, vermessungstechnische Ausrüstung sowie die entsprechende
EDV-Ausrüstung; ebenso die übliche Grabungsstellenausrüstung, wie z.B. Metallsuchgerät,
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Pürckhauer, Abdeckfolien, Grabungsschirme, kleine Grabungszelte usw.
1.4.2. Grabungsstelleneinrichtung
Aufenthalts- und/oder Bürocontainer bzw. Bauwagen sowie Baustellentoiletten oder
entsprechende vom AG zur Verfügung gestellte Ersatzeinrichtungen.
1.5. Aufarbeitung im Innendienst
Zur Aufarbeitung gehören alle im Rahmen der Fundbearbeitung und Dokumentationsaufarbeitung im Innendienst zu erbringenden Leistungen gemäß den Nebenbestimmungen
der Grabungsgenehmigung und den Richtlinien für Grabungsfirmen und Investoren zur
Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Prospektionen in Baden-Württemberg
sowie ggf. den o.g. Richtlinien des VLA.
Aufarbeitung: Dazu gehören u.a. die Fundbearbeitung (Säuberung, Beschriftung,
Auflistung, Trennung der Funde nach Materialgruppen und Bestimmung der Funde), die
Aufbereitung der digitalen Daten und die Erstellung von Planunterlagen, div. Listen sowie
die Erarbeitung des Abschlussberichtes.
Dokumentationsabgabe: Übergabe der vollständigen Unterlagen spätestens zu dem in
der Grabungsgenehmigung festgelegten Termin:
 an den AG einen Abschlussbericht
 an das LAD einen Abschlussbericht sowie die vollständigen
Dokumentationsunterlagen in digitaler Version, Ausdrucke aller zeichnerischen
Dokumente und der Fundliste sowie Übergabe aller analogen Originale.
Fundübergabe: Die Funde werden an das LAD mit den Unterlagen gemäß den o.g.
Richtlinien überstellt. Das Fundmaterial muss fachgerecht, nach den aktuellen
Restaurierungsstandards erstversorgt (z.B. Lagerung im Kühlschrank) vom AN an das LAD
übergeben werden. In Rücksprache mit dem LAD werden bestimmte Materialgruppen
(Metall, fragiles Glas, Organik etc.) direkt an die Restaurierungswerkstatt des LAD
übergeben.
1.6. Eingriffs- und Abbruchklausel
Nach fachlicher Begutachtung durch das LAD kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber
sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus finanziellen Gründen jederzeit Einfluss auf den
Umfang der Befunduntersuchungen genommen werden. Falls keine oder nur wenige
relevante Befunde vorliegen, kann jederzeit ein Abbruch der Gesamtmaßnahme bzw. von
Teilabschnitten erfolgen.

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Teil 2: Preisanfrage
Das Preisangebot (netto) erfolgt auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung.

Als Grabungsleiter/in ist Frau / Herr ………………..………………………… vorgesehen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------Bestätigung
Hiermit wird bestätigt, dass die Firma zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr als
fünf archäologische Dokumentationen mit überschrittenem Abgabetermin zu bearbeiten
hat.
Datum …………………….
Unterschrift …………………………………………
----------------------------------------------------------------------------------------------------2.1. Personalkosten für alle archäologischen Arbeiten vor Ort
(Stundensätze gemäß Pos. 1.3. für die unter 1.2. erläuterten Arbeiten
Einzurechnen in die EP`s sind sämtliche Personal-, Material -, Sach- und Fahrtkosten)

2.1.1. Vergütungsgruppe I

EP pro Std.

.................... €

2.1.2. Vergütungsgruppe II

EP pro Std.

.................... €

2.1.3. Vergütungsgruppe III

EP pro Std.

.................... €

2.1.4. Vergütungsgruppe IV
EP pro Std. .................... €
----------------------------------------------------------------------------------------------------2.2.
aus:

Archäologische Aufarbeitung im Innendienst gemäß Pos. 1.5. des LV, bestehend

2.2.1. Fundbearbeitung als Voraussetzung für die Berichterstellung,
(Reinigung, Beschriftung, wissenschaftliche Bestimmung, Fundauflistung, Verpackung)

2.2.1.1.

Keramik, trocken verpackt

EP pro kg

.................... €

2.2.1.3.

Steinartefakte

EP pro kg

.................... €

2.2.1.4.

Metallfunde

EP pro kg

.................... €

2.2.1.5.

Knochenmaterial

EP pro kg

.................... €

2.2.1.6.

Steinobjekte, wie Inschriftensteine etc.,

EP pro Stück .................... €

2.2.2. Sieben und Schlämmen von Sediment
z. B. zum Auslesen zoologischer Kleinfunde
(Reste von Kleinsäugern, Fischeschuppen etc.)

EP pro 10 Liter-Sack .................... €
2.2.3. Schlämmen von paläobotanischen Proben
nach der wash-over Methode zum Auslesen von
Makroresten zur naturwissenschaftlichen Untersuchung

EP pro 10 Liter-Sack .................... €
2.2.4. Dokumentationsaufarbeitung,
bestehend u. a. aus der Aufbereitung der digitalen Daten, evtl. der Digitalisierung der

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Feldzeichnungen, Erstellung der Gesamt- und Phasenplänen, div. Listen, Abschlussbericht,
Bericht für Archäologische Ausgrabungen in Baden-Württemberg usw.
incl. Übergabe je eines Abschlussberichts an den AG und die Überstellung eines
Abschlussberichtes und der vollständigen Dokumentationsunterlagen in digitaler Version, der
Ausdrucke aller zeichnerischen Dokumente und der Fundliste sowie Übergabe aller analogen
Originale an das LAD sowie Transport etwaiger Funde ins jeweilige Fundmagazin

2.2.4.1. Grundpreis

pauschal

2.2.4.2. Zuschlag für jeden im Planum dokumentierten
archäologischen Befund (lt. Befundkatalog)

.……………………..€

von je ………………………€

2.2.4.3. Zuschlag für jeden untersuchten archäologischen Befund
(lt. Befundkatalog)
von je ………………..……€
oder
2.2.

Archäologische Aufarbeitung im Innendienst gemäß Pos. 1.5. des LV:
bestehend u. a. aus Fundbearbeitung, Erstkonservierung, der Aufbereitung der digitalen
Daten, evtl. der Digitalisierung der Feldzeichnungen, Erstellung der Gesamt- und
Phasenplänen, div. Listen, Abschlussbericht, Bericht für Archäologische Ausgrabungen in
Baden-Württemberg usw.
incl. Übergabe je eines Abschlussberichts an den AG und die Überstellung eines
Abschlussberichtes und der vollständigen Dokumentationsunterlagen in digitaler Version, der
Ausdrucke aller zeichnerischen Dokumente und der Fundliste sowie Übergabe aller analogen
Originale an das LAD sowie Transport etwaiger Funde ins jeweilige Fundmagazin

Die Dokumentationsaufarbeitung wird mit ………….% der Gesamtpersonalkosten für
die Feldarbeit gemäß Pos. 2.1 berechnet
-----------------------------------------------------------------------------------------------------2.3.1. Grabungsausstattung gemäß Pos. 1.4.1.
Vorhalten

pro Woche

.................... €

2.3.2. Eventualposition, wenn nicht vom AG gestellt
Grabungsbaustelleneinrichtung
gemäß Pos. 1.4.2 1 x An-und Abtransport

pauschal

.................... €

2.3.3. Eventualposition
Grabungsbaustelleneinrichtung, Vorhalten
pro Woche
.................... €
----------------------------------------------------------------------------------------------------2.4.1. Eventualposition, wenn nicht vom AG gestellt
Kettenbagger, ca. 20 t, mit mind. 2 m breitem Böschungslöffel,
Kosten incl. aller Verbrauchsstoffe und mit einem in der Erstellung
Eines archäologischen Feinplanums erfahrenen Maschinisten

EP pro Std.
2.4.2. Eventualposition
An – und Abtransport Großbagger

EP

.................... €
.................... €

2.4.3. Eventualposition
Stillstand und Vorhalten des Großbaggers
während der Grabung bis zur Entscheidung zw. AG
und dem LAD über weitere Bearbeitungsschritte

EP pro Std.

.................... €

2.4.4. Eventualposition
7

EP pro Tag

.................... €

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Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis für die archäologische
Stadtkerngrabung in
Lahr „Kleinfeld-Nord“, Leopoldstraße, Ortenaukreis, Stadt Lahr / Schwarzwald
Raupen-Minibagger mit Böschungslöffel,
Kosten incl. aller Verbrauchsstoffe und Fahrer
Größe: ca. 2 t

EP pro Tag

2.4.5. Eventualposition
An – und Abtransport Minibagger

EP

.................... €
.................... €

----------------------------------------------------------------------------------------------------2.5.1. Eventualposition, falls erforderlich und nicht vom AG gestellt,
Bauzaun, Elemente 2 m hoch u. ca. 3 m lang incl. Fußteilen, verschlossen,
An- und Abtransport, Auf- und Abbau

Preis pro Element
2.5.2. Eventualposition
Bauzaun, Vorhalten

pro Woche

................... €
.................... €

3. Eckdaten zur Grabungsdurchführung
3.1.

Angaben zur Mannschaftsstärke
a) während den laufenden Ausgrabungsarbeiten
b) während der Aufbereitungsphase

3.2.

Grobe Angabe zur veranschlagten Dauer der Ausgrabungsarbeiten

3.3.

Falls angeboten: Grobe Angabe zur Dauer der Baggerarbeiten

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