Beschlussvorlage (- Satzungen)
Sitzung: Technischer Ausschuss (5. Sitzung)
6. Juli 2020
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung Oktober 2018)
6. Juli 2020
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung Oktober 2018)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
STADT LAHR Satzung Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. ÄNDERUNG Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259) hat der Gemeinderat am 6. Juli 2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 15.05.2020 - Nutzungsplan M. 1:500 vom 15.05.2020 Beigefügt sind: - Bestandsplan M. 1:500 vom 15.05.2020 - Begründung vom 15.05.2020 - Schalltechnische Untersuchung Oktober 2018 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 15.05.2020 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister STADT LAHR Satzung Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung Örtliche Bauvorschriften Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259) hat der Gemeinderat am 6. Juli 2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2 der Satzung zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des zugehörigen Bebauungsplanes. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 15.05.2020. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 15.05.2020 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister