Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
14. Dezember 2020
Beschlussvorlage (Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr
- Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2)
Beschlussvorlage (1. Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal)
Beschlussvorlage (2. Grundriss Gemeinderatssaal)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht der Drogenberatung Lahr an den Ortenaukreis, Stand August 2020)
14. Dezember 2020
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Beschlussvorlage (Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr
- Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2)
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (2. Grundriss Gemeinderatssaal)Beschlussvorlage (1. Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal)Beschlussvorlage (Sachstandsbericht der Drogenberatung Lahr an den Ortenaukreis, Stand August 2020)
1 Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Datum: 02.11.2020 Az.: 424.12962 Amt: 50 Töpfer Drucksache Nr.: 306/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 25.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 30.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 14.12.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister — Bürgermeister I |V WM Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämrnprei Rechts- und OrdnungsarntA QT/4V7/ Betreff: Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr - Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2 Beschlussvorschlag: 1. Den Erweiterungsplänen der Substitutionspraxis Lahr wird zugestimmt. 2. Für die Umbaumaßnahmen werden Kosten in Höhe von 50.000 € erwartet. Die Stadt Lahr gewährt zu diesem Zweck einen Zuschuss bis zu 30.000 €, die Kassen ärztliche Vereinigung hat eine Förderung von 20.000 € in Aussicht gestellt. 3. Der Gemeinderat bewilligt hierfür bei der Kostenstelle 31605001 "Förderung der Wohlfahrtspflege" und der Kostenart 43180000 "Zuschüsse an übrige Bereiche" ge mäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von bis zu 30.000 €. Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen erfolgt durch betragsgleiche Einsparungen bei der Kostenstelle 36205003 "Jugenderholungsmaßnahmen". 4. Mit dem bwlv (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Re habilitation gGmbH) als Träger der Drogenberatung Lahr wird ein entsprechender Mietvertrag ausgearbeitet und abgeschlossen. Anlaqe(n): 1. Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal 2. Grundriss Gemeinderatssaal 3. Sachstandsbericht der Drogenberatung Lahr an den Ortenaukreis, Stand August 2020 Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 306/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Substitutionspraxis ist räumlich sehr beengt und muss sich erweitern, um eine adäquate Versor gungsstruktur gewährleisten zu können. Der bwlv (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH) als bisheriger Träger der Substitutionspraxis kann diese Auf gabe nicht weiter übernehmen und hat im vergangenen Jahr einen Prozess der Umstrukturierung sowohl in Lahr als auch in Kehl eingeleitet. Gemeinsames Ziel von Träger, Drogenberatung, Substitu tionspraxis, Kreis- und Stadtverwaltung ist es, dass die soziale und medizinische Betreuung der Kli enten weiterhin unter einem Dach angeboten werden kann. Bricht diese Versorgungsstruktur weg, können viele Substituierte ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachkommen und ihren Alltag nicht mehr bewältigen. Aus diesem Grund hat gerade die Stadt Lahr ein großes Interesse an der Aufrechterhal tung des Angebotes. Derzeit werden ca. 80 Personen in der Lahrer Praxis substituiert, weitere bei Lahrer Hausärzten und in Offenburg. Ab einer Größenordnung von ca. 100 Patienten ist die Praxis in der Lage, nicht mehr defizitär zu arbeiten, was mithilfe der neuen Räumlichkeiten möglich sein wird. Das Gebäude in der Jammstraße wurde vor einigen Jahren von der Kirchengemeinde an die Stadt übergeben, die es sa niert und an die Drogenberatung vermietet hat. Der Gemeindesaal wird derzeit von der Kirchenge meinde genutzt, in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde eine Kündigung zum 31.12.2020 ausgesprochen, um dort die Substitutionspraxis erweitern zu können. Die geplanten Um baumaßnahmen können somit ab Januar beginnen. Die vorgesehenen baulichen Veränderungen finden vornehmlich im ehemaligen Gemeindesaal statt. Der Saal wird zur Umnutzung als Substituti onspraxis mit Ständerwänden neu aufgeteilt. Die Räumlichkeiten müssen in diesem Zuge saniert und zusätzlich ausgestattet werden um den Hygieneanforderungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet unter anderem den Einbau von Waschmöglichkeiten in den Behandlungsräumen, die Sanierung des Besucher-WCs und die Einrichtung eines Laborraums. Im Zuge der Umnutzung müssen aus brand schutzrechtlichen Gründen im Bestand einige Veränderungen vorgenommen werden. Für höheren Einbruchsschutz müssen zusätzlich die Tür- und Fensteröffnungen ertüchtigt werden. Nach langen Verhandlungen hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zugesagt, die Stadt Lahr soll die noch fehlenden Differenz der Kosten für den Umbau tra gen. Der Mietvertrag wird gestaffelt sein, sodass zunächst auf Mieteinnahmen verzichtet wird bis die Praxis nicht mehr defizitär arbeitet und anschließend schrittweise eine angemessene Miete erhoben werden kann. Mit der Kirchengemeinde fanden im vergangenen Jahr vielfältige Gespräche statt, um eine Lösung für die ab Januar fehlenden Räume zu finden. So konnte die Garage der Drogenberatung als Lager fläche gewonnen werden. Noch offen ist, wo künftig die Gemeindearbeit stattfinden kann. Teilweise kann der Doler Platz als Ausweichfläche genutzt werden, dies ist aber nach Rückmeldung der Ge meindemitglieder nicht ausreichend. Die Kirchengemeinde wollte auf die Stadtverwaltung mit mögli chen Plänen zur Schaffung eines Anbaus an die Kirche zukommen. Sobald diese vorliegen, können sie geprüft werden. Eine alternative Unterbringung der Substitutionspraxis z.B. in Form von Contai nern oder in umliegenden Räumlichkeiten wurde geprüft und ist aus Sicherheitsgründen (Betäu bungsmittelgesetz) sowie fehlenden Angeboten nicht zu realisieren. Die Verwaltung empfiehlt, den Zuschuss zu gewähren. Die Versorgung der Substituierten in Lahr ist zwingend notwendig und ermöglicht den Klienten eine Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeits leben. Die Erweiterung der Praxisräume bietet für viele neue Klienten eine wohnortnahe Versorgung und stellt die Praxis zukunftsfähig auf - auch in Hinblick auf die Nachfolgesuche der derzeit behan delnden Substitutionsärztin. Dass die Kirchengemeinde die Räumlichkeiten dadurch nicht mehr nut zen kann, ist bedauerlich, war aber in der Abwägung nicht vermeidbar. Die Verwaltung wird bei der Suche nach Alternativen weiterhin unterstützen. k. Drucksache 306/2020 Seite - 3 - Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. -Zahlungen in Höhe von bis zu 30.000 € ist durch Corona bedingte Einsparungen bei der Stadtranderholung möglich (entfallene Mietkosten und Bustransfer). &A\\ Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung Silke Kabisch Abteilungsleitung Stadt Lahr L -) Stadtbauamt Abt. Gebäudemanagement Frau Kabisch, Tel.: 0640 Herr Horn Tel.; 0696 andreas.horn@lahr.de 60/603 TGM 02.11.2020 Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal Jammstr. 2 Trockenbauarbeiten (Zwischenwände, Deckenverkleidung) Malerarbeiten (Innenwände) Bodenlegerarbeiten (Parkett ausbessern, aufbereiten und versiegeln) Schlosserarbeiten (Fenster- und Türgitter anbringen) .Schreinerarbeiten (neue Innentüren, Außentüren und Fenster ertüchtigen) Fliesenarbeiten (im Bereich WC, Labor und Handwaschbecken) Sanitärarbeiten (Sanitärobjekte erneuern, neue WC-Anlage, 3 Handwaschbecken Elektroarbeiten (Beleuchtung neu aufteilen und erneuern) Sonstiges (Fluchtwegekennzeichnung, Rauchmelder, Feuerlöscher) Unvorhergesehenes Summe 3:\TGM\Mitarbeiter\Horn\Pfarrhaus ChristuskircheMJmbau Gemeindesaal\Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal Final.xls 12.000€ 3.000€ 5.500€ 4.000€ 8.500€ 2.000€ 6.500 € 3.500€ 2.000€ 3.000€ 50.000 € Schematischer Grundriss - Maße sind vor Ort zu prüfen ! Unterschrift Architekt: ä L 1 —1 Stadtbauamt Lahr Abt. Gebäudemanagement Projekt: t 1.00 50 +T------ *---- *- 14 ^54 12 -- ---- **- Pianstand: Nutzungsänderung ehern. Pfarrhaus Christuskirche Jammstraße 2 Grundriss EG ^ ,5°, Bearbeiter: Wörner/Horn 1 H/B = 297/420 r0.12m21 Unterschrift Bauherr: Datum: 02.11.2020 Bauantrag Maßstab: 1:100 Allplan 2019 Praxis für Suchtmedizin Lahr Stand 06.08.2020 Im dritten Jahr des Bestehens hat die Praxis für Suchtmedizin Lahr in den Räumlichkeiten der Drogenhilfe Lahr die Patientenzahl weiter ausgebaut auf nunmehr 80 Patienten. Seit dem 14. Februar 2020 führt Frau Dr. Jamal (nach Zusage von der Kassenärztlichen Vereinigung) die Praxis mit einem eigenen Kassensitz. Die zuvor geltende „Ermächtigung“ ist beendet. Die Praxis ist nach wie vor in den begrenzten Räumlichkeiten der Drogenhilfe Lahr untergebracht. Die enge Zusammenarbeit von Medizin und Sozialer Betreuung der Klientinnen unter einem Dach ist gewährleistet und erfolgreich. Die dringend notwendige Erweiterung der Räumlichkeiten am Standort ist nur möglich, wenn der von der evangelischen Kirchengemeinde wenig benutze Gemeindesaal als zukünftige Praxis genutzt werden kann. Dies hat die entscheidenden Vorteile, dass ein separater Eingang für die Praxis für Suchtmedizin vorhanden wäre und die Behandlung unter einem Dach weitergehen könnte. Die Stadt Lahr hat der evangelischen Kirchengemeinde die Räumlichkeiten (Gemeindesaal) zum 30.12.2020 gekündigt und in Aussicht gestellt, dass die Praxis nach einem Umbau in den Gemeindesaal umzieht. Der bwlv würde die Räumlichkeiten von der Stadt Lahr anmieten und dann an Frau Dr. Jamal untervermieten. Damit wäre eine nachhaltige Struktur geschaffen, die es ermöglicht, dass Frau Jamal die Praxis wirtschaftlich führen und perspektivisch eine/n Nachfolger finden kann. Zur Finanzierung des Umbaus hat die Kassenärztliche Vereinigung bisher einen Betrag von 10.000 Euro schriftlich zugesagt. Es besteht nach wie vor Gesprächsbedarf mit der KV, da die ursprünglich in Aussicht gestellten 25.000 Euro derzeit nicht zur Verfügung stehen und die Finanzierung eines notwendigen Umbaus somit nicht gesichert ist. Die Stadt Lahr wird die Thematik im September und Oktober im Sozialausschuss und im Gemeinderat der Stadt Lahr erörtern.