Beschlussvorlage (01_Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2020)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
22. Juni 2020
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2020)
Beschlussvorlage (01_Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2020)
Beschlussvorlage (02_Darstellung der empfohlenen Änderungen -Änderungsliste II-)
Beschlussvorlage (03a_Aktueller GesamtergebnisHH (System-Auswertung))
Beschlussvorlage (03b_Aktueller GesamtfinanzHH (System-Auswertung))
Beschlussvorlage (04a_GesamtergebnisHH (Finanzplanung))
Beschlussvorlage (04b_GesamtfinanzHH (Finanzplanung))
Beschlussvorlage (04c_Investitionsprogramm)
Beschlussvorlage (05_Aktueller Vorbericht 2020)
Beschlussvorlage (06_Fortgeschriebene Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Beschlussvorlage (07_Fortgeschriebene Übersicht für die Verpflichtungsermächtigungen 2020)
Beschlussvorlage (08_Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit)
Beschlussvorlage (09_Fortgeschriebene Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden)
Beschlussvorlage (10_Stellenplan 2020 (haushaltsmäßige Darstellung))
Beschlussvorlage (11_Fortgeschriebener Wirtschaftsplanentwurf 2020 -Bau- und Gartenbetrieb Lahr)
Beschlussvorlage (Anhang zur Vorlage -Säulendiagramm THH 1 - 9)
22. Juni 2020
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Haushaltsjahr 2020)
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Anlage 1) (Stand vom 28.05.2020 gem. Änderungsliste II) Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 21. Mai 2019 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am ………………. die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 139.187.250 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 142.834.850 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis - 3.647.600 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis - 3.647.600 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 137.687.250 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 135.304.550 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 2.382.700 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 13.859.500 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 44.322.200 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit - 30.462.700 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf - 28.080.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 17.400.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.500.000 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands 12.900.000 € - 15.180.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt 17.400.000 €. auf § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtig10.010.000 €. ungen), wird festgesetzt auf § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000.000 €. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 390 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge Lahr/Schwarzwald, den ……………… Markus Ibert Oberbürgermeister 390 v.H.