Beschlussvorlage (06_Fortgeschriebene Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
22. Juni 2020
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2020)
Beschlussvorlage (01_Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2020)
Beschlussvorlage (02_Darstellung der empfohlenen Änderungen -Änderungsliste II-)
Beschlussvorlage (03a_Aktueller GesamtergebnisHH (System-Auswertung))
Beschlussvorlage (03b_Aktueller GesamtfinanzHH (System-Auswertung))
Beschlussvorlage (04a_GesamtergebnisHH (Finanzplanung))
Beschlussvorlage (04b_GesamtfinanzHH (Finanzplanung))
Beschlussvorlage (04c_Investitionsprogramm)
Beschlussvorlage (05_Aktueller Vorbericht 2020)
Beschlussvorlage (06_Fortgeschriebene Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Beschlussvorlage (07_Fortgeschriebene Übersicht für die Verpflichtungsermächtigungen 2020)
Beschlussvorlage (08_Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit)
Beschlussvorlage (09_Fortgeschriebene Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden)
Beschlussvorlage (10_Stellenplan 2020 (haushaltsmäßige Darstellung))
Beschlussvorlage (11_Fortgeschriebener Wirtschaftsplanentwurf 2020 -Bau- und Gartenbetrieb Lahr)
Beschlussvorlage (Anhang zur Vorlage -Säulendiagramm THH 1 - 9)
22. Juni 2020
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Haushaltsjahr 2020)
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Anlage 6 Stadt Lahr/Schwarzwald Fortgeschriebene Übersicht über die Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität Neuer Stand: 28.05.2020 (gem. Änderungsliste II) Finanzhaushalt Vorjahr Haushaltsjahr Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1 1) Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2019 EUR 1 2020 EUR 2 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn 0 3 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn 0 4 = liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 5 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre 6 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr 7 + Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen für Inv.-Zuwendungen, -Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 8 +/- 9 = 8 +/- tatsächliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2019 (Stand 31.12.2019) Haushaltsjahr 2021 Finanzplanung Haushaltsjahr 2022 Haushaltsjahr 2023 EUR 3 EUR 4 EUR 5 15.984.498,82 2 tatsächliche Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO) (Stand: 31.12.2019) Haushaltsplan 2020 15.984.498,82 4.438.244,15 20.422.742,97 veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO) (gem. fortgeschriebenem Stand zum 18.05.2020) -15.180.000,00 -793.700,00 -378.200,00 -274.300,00 5.242.742,97 4.449.042,97 4.070.842,97 3.796.542,97 9 = voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 10 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 0 0 0 0 0 11 - 0 0 0 0 0 12 = vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 20.422.742,97 5.242.742,97 4.449.042,97 4.070.842,97 3.796.542,97 13 nachrichtlich: voraussichtliche Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 2.084.615,83 2.262.380,95 2.477.830,37 2.627.283,39 2.723.230,33 für sonstige bestimmte Zwecke gebunden