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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Änderung der Betriebssatzung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 06.05.2021 Az.: 922.6032

Drucksache Nr.: 104/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

in der Vorlagenkonferenz am 30.06.2021 freigegeben
Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Änderung der Betriebssatzung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr auf der Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen und beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr
nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung.

Anlage(n):
Betriebssatzung - Synopse
Betriebssatzung - Aenderungssatzung
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb
Anlage0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 104/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 104/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Regiebetriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und das Sachgebiet “Betriebsabrechnung” mit Wirkung
zum 01.01.2000 zu einem Eigenbetrieb zusammenzufassen. Die Wirtschaftsführung
und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs werden seit dem 01.01.2000 auf der
Grundlage des Handelsgesetzbuches geführt.
Der Landtag hat am 17.06.2020 als Folge der Einführung des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Eigenbetriebe in Form der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen. In § 12 Absatz 3
Eigenbetriebsgesetz ist nun festgehalten, dass in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs festzulegen ist, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der
Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik
erfolgen soll. Für die Anwendung der Neuregelung wurde den Kommunen eine Übergansfrist bis zum 01.01.2023 gewährt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb, wie auch bei den Eigenbetrieben Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr sowie Abwasserbeseitigung Lahr, künftig wie bisher schon auf
der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen. Damit würden alle
Eigenbetriebe der Stadt deren Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der
Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen.
Die gesetzlich eingeräumte Übergangsfrist muss hier nicht in Anspruch genommen
werden, da die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs bereits
auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs geführt wird.
Daneben schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Regelung zur Vorlage viertjährlicher
Berichte über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes auf eine halbjährliche Berichterstattung abzuändern. Die
bisherige Regelung hat sich in der Praxis als wenig aussagekräftig und ungeeignet herausgestellt und sollte in diesem Zusammenhang geändert werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer