Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Technischer Ausschuss (11. Sitzung)
6. Oktober 2021
Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“, Teilgebiet „Zeit-Areal“ Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und Eigentümer Wilhelm Projekt GmbH Achern, über die Durchführung von…
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 Bebauungsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 2 Aktuelle Planung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 Bebauungsplanentwurf o.M. zur Offenlagebeschluss)
Beschlussvorlage (Anlage 4 Übersicht-Bauabschnitte)
Beschlussvorlage (Anlage 5 Kosten der BA)
Beschlussvorlage (Anlage 6 Satzung)
Beschlussvorlage (RahmenModV Zeitareal Lahr)
6. Oktober 2021
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Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“, Teilgebiet „Zeit-Areal“ Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und Eigentümer Wilhelm Projekt GmbH Achern, über die Durchführung von…
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 5 Kosten der BA)Beschlussvorlage (RahmenModV Zeitareal Lahr)Beschlussvorlage (Anlage 1 Bebauungsplan)Beschlussvorlage (Anlage 2 Aktuelle Planung)Beschlussvorlage (Anlage 3 Bebauungsplanentwurf o.M. zur Offenlagebeschluss)Beschlussvorlage (Anlage 4 Übersicht-Bauabschnitte)Beschlussvorlage (Anlage 6 Satzung)
Stadt Lahr L u Beschlussvorlage Datum: 02.09.2021 Amt: 622 Karl Az.: 62/622-Ka Drucksache Nr.: 207/2021 Abstimmung Beratungsfolge Termin' Beratung Kennung Technischer Ausschuss 06.10.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung 61 in der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021 behandelt Eingangsvermerke Oberbüraermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 in der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021 frei gegeben. Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“, Teilgebiet „Zeit-Areal“ Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und Eigentümer Wilhelm Projekt GmbH, Achern über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungs maßnahmen nach dem Baugesetzbuch -BauGB (Rahmenmodernisierungsvereinba rung) Beschlussvorschlag: Dem Abschluss der beiliegenden Rahmenvereinbarung und deren Inhalt werden zu stimmend zur Kenntnis genommen. Anlage(n): RahmenModV Zeitareal Lahr Anlage 1 Bebauungsplan Anlage 2 Aktuelle Planung Anlage 3 Bebauungsplanentwurf o.M. zur Offenlagebeschluss Anlage 4 Übersicht-Bauabschnitte Anlage 5 Kosten der BA Anlage 6 Satzung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Drucksache 207/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen E3 Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt ' -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) K Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 - 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme/ nach Abschluss der Maßnahme in EUR ' • SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1 2. 3. SUIUIME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten OJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein . Drucksache 207/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: 1. Die Eigentümerin beabsichtigt, die Gebäude im Zeit-Areal, die aus städtebaulichen und ge schichtlichen sowie nicht zuletzt sich aus dem einzigartigen Charakter als Gebäudeensemble ergebenden Gründen besonders erhaltenswert sind, für eine sinnvolle Nachnutzung umfassend zu modernisieren. Dieser besonderen Bedeutung wurde bzw. wird seitens der Stadt durch die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen Bebauungsplan und durch die förmliche Fest setzung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB mit Sanierungssatzung vom 30.11.2019 Rechnung getragen. 2. Die Maßnahmen nach Abs. 1 dienen der Behebung der städtebaulichen und funktionalen Miss stände, die als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) aufgezeigt wurden, bzw. der Erreichung der daraus abgeleiteten und vom Gemeinderat am 09.10.2019 beschlossenen Sa nierungsziele. • . . 3. Zuschüsse aus einem Programm der Städtebauförderung erhält die Eigentümerin nicht. Stattdessen strebt dieser an, zur Finanzierung seines Projektes für sich bzw. künftige Erwerber von Wohnungs-ZTeileigentum die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzung für Flerstellungsbzw. Anschaffungskosten nach § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Eigentümerin zuvor zur Durchführung der relevanten Maßnahmen verpflichtet hat - in Form von Modernisierungsvereinbarungen. 4. Für jeden der zeitlich gestaffelten Bauabschnitte sind zu gegebener Zeit noch einzelne Moder nisierungsvereinbarungen zwischen Stadt und Eigentümerin abzuschließen. Die konkret zum Abschluss vorgesehene Rahmenvereinbarung soll die steuerliche Bescheinigungsfähigkeit von bereits entstehenden Kosten sicherstellen und enthält schon wesentliche Eckpunkte und grund sätzliche Regelungen, die ihre Gültigkeit für die Einzelvereinbarungen behalten. 5. Die Verwaltung wurde bereits im Zuge der Beschlussfassung der Sanierungssatzung am 18.11.2019 vom Gemeinderat ermächtigt, mit den Eigentümern im Sanierungsgebiet die zur Er reichung der entsprechenden Ziele erforderlichen Sanierungsvereinbarungen abzuschließen. Im Übrigen entstehen der Stadt Lahr aufgrund der konkreten Vereinbarung wie auch künftiger Einzelvereinbarungen keine Kosten. ' ' Tilman Retters Ralph Brücker Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteiien. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 -5 Gemeindeordnung zu entnehmen.