Beschlussvorlage (B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
20. November 2023
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen…
Beschlussvorlage (A) Finanzplanung 2024-2027)
Beschlussvorlage (A) Investitionsprogramm 2024-2027)
Beschlussvorlage (Änderungsliste)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024)
Beschlussvorlage (C) Schuldenentwicklung 2024)
Beschlussvorlage (Gesamtwerk Haushaltsplanentwurf 2024)
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2024_Änderungsliste)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)
20. November 2023
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Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (A) Finanzplanung 2024-2027)Beschlussvorlage (A) Investitionsprogramm 2024-2027)Beschlussvorlage (B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024)Beschlussvorlage (C) Schuldenentwicklung 2024)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Abwasserbeseitigung)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)Beschlussvorlage (Gesamtwerk Haushaltsplanentwurf 2024)Beschlussvorlage (Änderungsliste)Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2024_Änderungsliste)
- Entwurf - November 2023 Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 der Stadt Lahr/Schw. I. Allgemeines Der Vorbericht gibt gem. § 6 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft unter dem Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde. Er soll eine durch Kennzahlen gestützte, wertende Analyse der Haushaltslage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung enthalten. Unter anderem soll im Vorbericht dargestellt werden: o wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten in den beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden o wie sich das Gesamtergebnis und die Rücklagen im Haushaltsjahr und in den folgenden drei Jahren entwickeln werden o welche erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche Auswirkungen sich hieraus für die Haushalte der folgenden Jahre ergeben o wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln entwickeln II. Rückblick auf das Rechnungsjahr 2022 Das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit Erlass vom 24.03.2022 genehmigt. Eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan ist nicht erforderlich geworden. Die Gegenüberstellung der Plandaten mit dem vorläufigen Ergebnis ergibt folgende Abweichungen: 2 Ergebnishaushalt 2022 Planung vorläufiges Abweichung Ergebnis ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen 146.661.250 148.483.380 162.223.200 148.860.505 1.822.130 13.362.695 vorläufiges Ergebnis lt. SAP -15.561.950 -377.125* 15.184.825 vorläufiges ordentliches Ergebnis mit planmäßigen Abschreibungen/Auflösungen -15.561.950 -7.300.000 8.261.950 Finanzhaushalt 2022 Planung Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit vorläufiges Abweichung Ergebnis 145.091.250 151.745.699 153.727.400 152.208.538 6.654.449 1.518.862 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts -8.636.150 -462.839 8.173.311 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10.883.200 9.002.570 25.146.900 18.269.463 -1.880.630 6.877.437 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -14.263.700 -9.266.893 4.996.807 Finanzierungsmittelbedarf -22.899.850 -9.729.732 13.170.118 12.000.000 16.567.245 2.580.000 5.064.344 4.567.245 -2.484.344 9.420.000 11.502.901 2.082.901 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf aus Finanzierungstätigkeit Veränderung des Finanzierungsmittelbestands -13.479.850 1.773.169 15.253.019 * Abschreibungen sind noch nicht gebucht; müssen zusätzlich berücksichtigt werden Ergebnishaushalt 2022: Die Ergebnisverbesserung i.H.v. rd. 15,2 Mio. EUR resultiert einerseits aus Mehrerträgen i.H.v. rd. 1,8 Mio. EUR und andererseits aus Minderaufwendungen i.H.v. rd. 13,4 Mio. EUR (in Summe jeweils im Vergleich zur Planung). Damit zeigt sich erstmalig kein deutliches Plus auf der Ertragsseite. Bei den Steuern zeigte sich insgesamt der Haushaltsansatz von rd. 72,8 Mio. EUR unter Abzug der Corona-Minderträge als erreicht. Mindererträge bei der Gewerbesteuer von rd. 1,3 Mio. EUR konnten durch die übrigen Steuerarten in etwa ausgeglichen werden. Ursächlich für die sonstigen Mehrerträge sind die nicht beeinflussbaren Zuweisungen und Zuwendungen. Hier wurden rd. 2 Mio. EUR Mehrerträge zugeteilt. 3 Die Minderaufwendungen von 13,4 Mio. EUR sind zunächst um die noch nicht eingebuchten Abschreibungen (-8,5 Mio. EUR) zu bereinigen. Die verbleibenden Minderaufwendungen sind ansonsten überwiegend auf den Bereich der Personalaufwendungen (-1,9 Mio. EUR) und auf geringere Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen (-3,0 Mio. EUR) zurückzuführen. In letzterem Titel wurden Ermächtigungsübertragungen von rd. 6,6 Mio. EUR (einschl. der Ermächtigungen aus 2021) beschlossen, sodass hier keine wirkliche Verbesserung vorliegt. Infolge des Umstiegs auf das NKHR zum 01.01.2020 konnte das Haushaltsjahr 2022 bis dato noch nicht abgeschlossen werden. Insbesondere ist die Vermögensbewertung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht ganz fertig gestellt, so dass Abschreibungen und Auflösungen, aber auch andere Bewertungsvorgänge noch nicht abschließend vorgenommen und eingebucht werden konnten. Weitere AbschlussBewertungen wie Abgrenzungen und Rückstellungsaufwand sind ebenso noch nicht enthalten. Insofern ist die aktuelle Prognose zum vorläufigen ordentlichen Ergebnis noch mit einigen Unsicherheiten behaftet. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden auf Grundlage der Planungsansätze berücksichtigt. Insbesondere sind bis zum Jahresende nicht alle Mittel abgeflossen (in Betrachtung mit den Ermächtigungsübertragungen des Vorjahres). Da ein großer Anteil davon für Bewirtschaftungszwecke im Jahr 2023 benötigt wurde, waren im Ergebnishaushalt auf der Aufwandsseite Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 8,3 Mio. EUR erforderlich. Hierin enthalten sind bereits nach 2022 übertragene Ansätze. Der Anteil der Ermächtigungsübertragungen rein aus dem Jahr 2022 lässt sich systembedingt nur abschätzen. Die folgende Tabelle veranschaulicht die Hochrechnung des voraussichtlichen Ergebnisses: 4 (alle Beträge in Euro) = ordentliches Ergebnis: -377.124 Bereinigung um zu erwartende Auflösungen/Abschreibungen: -6.911.000 = daraus abgeleitetes/ voraussichtl. Ergebnis: -7.300.000 geschätzte Summe der Ermächtigungsübertragungen nur aus 2022: -1.750.000 = voraussichtl. bereinigtes Ergebnis (gerundet): -9.000.000 Reduzierung der Ergebnisrücklage Finanzhaushalt 2022: Die vorläufige Ergebnisrechnung für 2022 weist den Zahlungsmittelbedarf i.H.v. rd. -463 TEUR aus (Planung rd. -8,6 Mio. EUR). Das geringere Defizit resultiert einerseits aus den Mehrerträgen im Ergebnishaushalt, die allesamt im Jahr 2022 zahlungswirksam waren und dem mit den Minderaufwendungen verbundenen Nichtabfluss von liquiden Mitteln. Es konnte kein Überschuss wie in den Vorjahren für die ordentlichen Tilgungen und darüber hinaus gehende Investitionen erwirtschaftet werden. Im Bereich der Investitionstätigkeit belaufen sich die vorläufigen Einzahlungen auf einen Betrag von rd. 9,0 Mio. EUR (Planung: rd. 10,9 Mio. EUR). Die Differenz ist insbesondere auf fehlende Veräußerungserlöse aus Grundstücken und Gebäuden zurückzuführen. Die vorläufigen Auszahlungen belaufen sich in Summe auf rd. 18,3 Mio. EUR (Planung: rd. 25,1 Mio. EUR). Der größte Auszahlungsanteil hiervon entfällt auf Baumaßnahmen i.H.v. rd. 14,7 Mio. EUR (Planung: rd. 18,7 Mio. EUR zzgl. Ermächtigungsübertragungen). 5 Der vorläufige Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beläuft sich demnach auf rd. -9,3 Mio. EUR (Planung: rd. 14,3 Mio. EUR), der Finanzierungsmittelbedarf (für lfd. Verwaltungstätigkeiten und Investitionstätigkeiten) auf rd. -9,7 Mio. EUR (Planung: rd. 22,9 Mio. EUR). Infolge der Verschiebungen bei den Maßnahmen und Projekten und dem damit verbundenen Nichteingang von Fördermitteln für Investitionen bzw. Nichtabfluss von investiven Auszahlungsmitteln im Jahr 2022 waren auch im Finanzhaushalt umfassende Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2023 erforderlich. Bei den Einzahlungen beliefen sich diese auf rund 5,7 Mio. EUR, bei den investiven Auszahlungen auf rund 24,6 Mio. EUR. Eine Darlehensneuaufnahme ist im Jahr 2022 in Höhe von 12 Mio. EUR erfolgt. Hierfür wurden der Ansatz aus 2021 (10 Mio. EUR) und 2 Mio. EUR aus dem Ansatz 2022 (12 Mio. EUR) verwendet. Die restliche Kreditermächtigung bezogen auf den Ansatz 2022 gilt kraft Gesetz weiter. Im unterjährigen Haushaltsvollzug 2022 sind zwei Kreditumschuldungen i.H.v. etwa 1,4 Mio. EUR realisiert worden. Eine Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den städt. Eigenbetrieben Abwasserbeseitigung und BGL in kumulierter Höhe von rd. 6,8 Mio. EUR war vorgesehen. Davon wurden in 2022 rd. 1,1 Mio. EUR vom BGL zurückgeführt. Der vorläufige Schuldenstand (Kernhaushalt) beläuft sich zum 31.12.2022 auf rd. 25,4 Mio. EUR. Im Jahr 2022 sind Tilgungen - bereinigt um die Umschuldung i.H.v. 1,4 Mio. EUR - in Summe von rd. 1,6 Mio. EUR erbracht worden. Die Buchung der Sondertilgung für das Rahmenkonto über 500 TEUR erfolgte mit den Raten für 2020-2022 im Jahr 2023. Die liquiden Eigenmittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 haben sich (nach Bereinigung um Haushaltsübertragungen) in der Annahme auf rd. 25 Mio. EUR belaufen. Zum Jahresende 2022 weist der Kassenbestand (Bestand an liquiden Mitteln) -nach der Bereinigung um liquide Vorbelegungen (Ermächtigungsübertragungen)- eine betragsmäßige Größe i.H.v. rd. 16,5 Mio. EUR aus. 6 Da es das Instrument der Haushaltsübertragungen auch im NKHR -nahezu unverändert- gibt, sind diese wichtigen Vorbelegungen zur Liquidität in einer Nebenrechnung aufzuzeigen und bei den Darstellungen zur Liquidität im Rahmen von Haushaltsplan und Jahresrechnung zu berücksichtigen. Das heißt, dass die zum Jahresende 2022 vorhandene Liquidität in Höhe der voraussichtlich ins Jahr 2023 zu übertragenden Ermächtigungen (frühere Haushaltsreste) gebunden ist bzw. sich hieraus Mittelabflüsse ergeben. III. Das Überblick über das Haushaltsjahr 2023 Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Erlass vom 30.03.2023 genehmigt. Eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan ist bislang nicht erforderlich geworden. Ergebnishaushalt 2023 Planung ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen 149.702.170 161.546.840 ordentliches Ergebnis -11.844.670 Finanzhaushalt 2023 Planung Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 148.112.170 152.851.540 Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts -4.739.370 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 8.076.610 18.018.790 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -9.942.180 Finanzierungsmittelbedarf -14.681.550 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Rahmenkonto Ost (Sondertilgung) 7.500.000 2.540.000 500.000 Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit 4.460.000 Veränderung des Finanzierungsmittelbestands Kreditermächtigung -10.221.550 7.500.000 Verpflichtungsermächtigungen 10.795.000 7 Ergebnishaushalt 2023: Für die Haushaltsrechnung 2023 - Anfang November 2023 - wird im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses von rund -9 Mio. EUR erwartet (Planung: Fehlbetrag i.H.v. rd. -11,8 Mio EUR). Da noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt, fanden die Abschreibungen und die Auflösung von Zuwendungen bei diesem Auswertungsstand auf Grundlage der Ansätze der Haushaltsplanung 2023 Berücksichtigung. Die Hochrechnung kann nur als Zwischenstand betrachtet werden. Es sind bis zum Buchungsschluss weitere Veränderungen zu erwarten. Konkretere Aussagen über die Höhe des Ergebnisses können nach Ende des Buchungsschlusses (Ende Februar 2024) und nach Beendigung der Jahresabschlussarbeiten getroffen werden. Die sich abzeichnende leichte Ergebnisverbesserung resultiert dabei aus mehreren kleineren Beträgen. Bei den Steuereinnahmen wird der Ansatz insgesamt wohl nicht ganz erreicht werden. Die Positionen der Zuweisungen und sonstigen ordentlichen Erträge (hier z.B. die Konzessionsabgaben) werden in der Erwartung leicht übertroffen. Ferner zeichnen sich geringe Minderaufwendungen im Wesentlichen bei den Sach- und Dienstleistungen ab. Der Ansatz für den Personalaufwand wird nach Erwartung der Facheinheit ausgeschöpft werden. Da ein großer Anteil der eingesparten Aufwendungen für Bewirtschaftungszwecke im Jahr 2024 benötigt werden dürfte, ist davon auszugehen, dass es zu Ermächtigungsübertragungen ins Folgejahr in maßgeblichem Umfang kommen wird. Unter Berücksichtigung der Vorjahre, der prognostizierten Haushaltsentwicklung und den möglichen Ermächtigungsübertragungen wird die einsetzbare Rücklage wird zum Jahresbeginn 2024 voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein. Durch die fehlenden Jahresabschlüsse ist dies nur ein prognostizierter Wert, der sich noch wesentlich mit der Vorlage der Jahresabschlüsse ändern kann. 8 Finanzhaushalt 2023: Die Entwicklungen des Ergebnishaushalts können auf die Hochrechnung für den operativen Bereich des Finanzhaushalts übertragen werden. Folglich würde sich bei der Gegenüberstellung der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen bzw. den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Zahlungsmittelbedarf von rd. -1,9 Mio. EUR im Vergleich zum Planwert ergeben (rd. -4,7 Mio. EUR). Im Bereich der Investitionstätigkeit kann auf Basis des genannten Bewirtschaftungsstands davon ausgegangen werden, dass die Mittelermächtigungen i.H.v. rd. 42,7 Mio EUR bestehend aus den Haushaltsansätzen 2023 (18,0 Mio. EUR) und den Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2022 (24,7 Mio. EUR) nur anteilig in Anspruch genommen werden. Mit dem Stand der Auswertung Anfang November 2022 waren rund 17,6 Mio. EUR an Auszahlungen für Investitionen auf das Haushaltsjahr 2023 gebucht. Dementsprechend liegen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit, die im Wesentlichen aus Ansätzen für Investitionszuwendungen bzw. Fördermitteln bestehen, mit einem Betrag von rd. 6,8 Mio. EUR unter den 2023 veranschlagten Werten (8,0 Mio. EUR zzgl. 5,7 Mio. EUR Übertragungen aus 2022). Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden sich bis zum Buchungsschluss noch weiter erhöhen. Für den investiven Bereich werden daher zur Fortführung der Maßnahmen sowohl auf der Einzahlungs- als auch auf der Auszahlungsseite Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2023 ins Haushaltsjahr 2024 in einer beträchtlichen Größenordnung erwartet. Wie auch für den Ergebnishaushalt gilt hier, dass die Höhe der abgerechneten Haushaltsmittel erst nach Ende des Buchungsschlusses (Ende Februar 2024) belastbarer werden. Eine Darlehensneuaufnahme ist im Jahr 2023 ist zum dargestellten Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Es steht aus 2022 aktuell noch eine Kreditermächtigung von 10 Mio. EUR und die Kreditermächtigung aus 2023 mit 7,5 Mio. EUR zur Verfügung. Im 9 unterjährigen Haushaltsvollzug 2023 sind drei Kreditumschuldungen i.H.v. etwa 3,8 Mio. EUR realisiert worden. Der vorläufige Schuldenstand (Kernhaushalt) mit der planmäßigen Kreditaufnahme 2023 zum 31.12.2023 wird mit rd. 30,45 Mio. EUR erwartet (Stand 31.12.2022: rd. 25,39 Mio. EUR). Im Jahr 2023 wird mit Tilgungen ohne Umschuldungen in Höhe von rd. 2,4 Mio. EUR gerechnet. Hinzu kommt die jährliche Sondertilgung für das Rahmenkonto über 500.000 EUR. Die bereinigten liquiden Eigenmittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 haben sich auf rd. 16,5 Mio. EUR belaufen. Zum Jahresende 2023 wird der Kassenbestand (Bestand an liquiden Mitteln) nach der Bereinigung um die voraussichtlichen liquiden Vorbelegungen (Ermächtigungsübertragungen) eine angenommene Größe i.H.v. rd. 8,8 Mio. EUR ausweisen. IV. Haushaltsplan 2024 1. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Die Stadt Lahr hat ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Damit gehen weitreichende Änderungen in der Darstellung und Bewertung des Haushaltes einher. Die Einführung des NKHR ist ein Prozess, der nicht mit der technischen Umsetzung im Jahr 2020 abgeschlossen ist. Die Inhalte bzw. Darstellung der Pläne und damit verbunden auch die weitere Implementierung von Zielsetzungen des NKHR unterliegen einer sukzessiven Entwicklung. Die Verwaltung ist noch mit der Einführung des NKHR befasst. Unter anderem bedarf es noch des Abschlusses der Mammutaufgabe „Eröffnungsbilanz“, die Grundvoraussetzung für den ersten Jahresabschluss sein wird. Die dafür notwendige Vermögensbewertung soll in naher Zukunft abgeschlossen werden. Daneben wird auch der weitere Aufbau bzw. die Fertigstellung eines flächendeckenden 10 Verrechnungsmodells für die Kosten- und Leistungsrechnung einen Aufgabenschwerpunkt in der weiteren Zukunft darstellen. Hinweise zum Haushaltsplan 2024: o Erträge und Einzahlungen sind ohne Vorzeichen abgebildet. Aufwendungen und Auszahlungen ist ein Minus vorangestellt. Positive Ergebnisse enthalten demnach kein Vorzeichen, negative Ergebnis ein Minus. o Die veranschlagten Abschreibungen und die Auflösung von Zuwendungen beruhen auf fortgeschriebenen Prognosen, zumal die Vermögensbewertung bzw. die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplans noch nicht abgeschlossen sind. o Die Abschreibungen sind zentral pro Teilhaushalt veranschlagt, da eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenstellen noch nicht erfolgen konnte. Dabei sind die Abschreibungen aus systemtechnischen Gründen auf der ersten Produktgruppe des jeweiligen Teilhaushalts zugeschlagen worden. Diese Vorgehensweise verzerrt zwar gegenwärtig die Aufwendungen wird aber im Zuge der Jahresabschlussarbeiten bereinigt. o Die internen Leistungsverrechnungen und kalkulatorischen Kosten sind noch nicht vollumfänglich abgebildet. 2. Krisensituation Die Kommunalhaushalte der Kommunen befinden sich im Dauerstress und in einem anhaltenden Krisenmodus. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Energiekrise, Inflationsausbrüche, große Fluchtbewegungen und sich verstärkende Spannungen zwischen den Staaten weltweit machen sich bemerkbar und behaften jegliche Kalkulationen mit zunehmender Unsicherheit. Das alles ist gepaart mit einer multiplen, sich überlagernden Mangellage an Rohstoffen, an bezahlbarer Energie und Wohnungen und an Fachkräften. Die Politik setzt zu oft falsche Schwerpunkte. Bund und Land machen zu viele Versprechungen, die der kommunalen Ebene ohne auskömmliche und dauerhafte 11 Finanzierung und Administration und häufig unterlegt mit einer unrealistischen Zeitschiene aufgebürdet werden. Die vielfältigen neuen Aufgaben vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und der Klimaanpassungsarbeit, dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel lassen die künftige Haushaltsplanung noch anspruchsvoller werden. Die Kommunen müssen handlungs- und gestaltungsfähig bleiben. Die kommunale Finanzkraft muss auf Dauer gestärkt werden, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Um den Unsicherheiten zu begegnen wurde die kommunale Deckungsreserve auf dem erhöhten Vorjahresniveau weitergeführt. Außerdem ist der Höchstbetrag der Kassenkredite in der Haushaltssatzung 2024 mit 20 Mio. EUR und damit analog der Haushaltssatzung 2023 ausgewiesen. Dies ist eine präventive Maßnahme aufgrund der besonderen Ausnahmesituation und soll für den Fall der Fälle die Möglichkeit einer entsprechenden Erweiterung der Liquiditätsausstattung der Stadt eröffnen. Letztlich handelt es sich um eine (rein) vorbeugende Maßnahme im Rahmen der städtischen Liquiditätssicherung. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 89 GemO - Liquiditätssicherung) kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Sicherstellung der Auszahlungen Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit für die Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung dann der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt. Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich nach dem Haushaltsplan 2024 auf 163.384.660 EUR, so dass die Genehmigungspflicht (erst) ab einem Höchstbetrag von größer 32.676.932 EUR einsetzt. Insofern ist der für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite Satzungsbestandteil. 12 kein genehmigungspflichtiger 3. Finanzausgleich (FAG) / Orientierungsdaten Die Veranschlagungen der Finanzausgleichsleistungen im Haushaltsplan 2024 basieren auf den fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2024 vom 09.11.2023. Darin berücksichtigt ist die Fortschreibung der Daten nach der Herbst- Steuerschätzung 2023 vom 30.10.2023, welche insbesondere die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer betrifft. Auf die im Haushaltsplan 2024 als Anhang enthaltene Darstellung der FAG-Leistungen „Berechnungsblatt für die wesentlichen FAG-Zuweisungen und Umlagen 2024“ wird verwiesen. Die Fortschreibung der Daten ist erfahrungsgemäß mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Die aktuellen Orientierungsdaten dazu verweisen insbesondere auf die zum Teil noch nicht abschließend beschlossenen Steuerrechtsänderungen (u.a. KiTaQualitätsgesetz, Pauschalentlastungsgesetz, Wachstumschancengesetz, Zukunftsfinanzierungsgesetz). Die Orientierungsdaten wurden mit entsprechend kaufmännischer Vorsicht in den Haushaltsplan der Stadt übernommen. 13 4. Eckdaten Gesamthaushalt 2024 Der Haushaltsplan 2024 weist für den (Gesamt-) Ergebnishaushalt und den (Gesamt-) Finanzhaushalt folgende Eckwerte aus: Ergebnishaushalt 2024 Planung ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen 166.916.100 163.384.660 ordentliches Ergebnis 3.531.440 Finanzhaushalt 2024 Planung Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 165.070.100 153.432.960 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts 11.637.140 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9.742.095 14.290.040 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -4.547.945 Finanzierungsmittelüberschuss 7.089.195 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Rahmenkonto Ost (Sondertilgung) 3.500.000 2.720.000 500.000 Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit 280.000 Veränderung des Finanzierungsmittelbestands 7.369.195 Kreditermächtigung 3.500.000 Verpflichtungsermächtigungen 7.724.000 Für den Ergebnishaushalt weist das Planwerk 2024 bei ordentlichen Erträgen i.H.v. 166.916.100 EUR und ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 163.384.660 EUR als ordentliches Ergebnis einen Überschuss von 3.531.440 EUR aus. 14 Der gesetzliche Haushaltsausgleich (= ordentliche Aufwendungen werden durch ordentliche Erträge gedeckt) ist nach den Planzahlen für 2024 erreicht, was bedeutet, dass der im Jahr 2024 veranschlagte Ressourcenverbrauch planmäßig erwirtschaftet wird (s. hierzu die Ausführungen unter 5.5 „ordentliches Ergebnis“). Der planerische Überschuss für das Jahr 2024 wird der Ergebnisrücklage zugeführt, um die zu erwartenden Fehlbeträge im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung in Teilen ausgleichen zu können. Die einsetzbare Rücklage wird zum Jahresbeginn 2024 voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein. Durch die fehlenden Jahresabschlüsse ist dies nur ein prognostizierter Wert, der sich noch wesentlich mit der Vorlage der Jahresabschlüsse ändern kann. Im NKHR sind auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen) und Erträge (Auflösungen von Zuwendungen und Rückstellungen) in den Haushaltsausgleich einzubeziehen. Im Ergebnishaushalt 2024 sind auf der Ertragsseite nicht zahlungswirksame Auflösungen von Zuwendungen in Höhe von 1,85 Mio. EUR und auf der Aufwandsseite nicht zahlungswirksame Abschreibungen in Höhe von rd. 9,93 Mio. EUR sowie eine Zuführung zu (personalbezogenen) Rückstellungen i.H.v. 17.600 EUR veranschlagt. Hieraus ergibt sich im Saldo ein belastender Betrag i.H.v. rd. 8,11 Mio. EUR, der in das planmäßige Ergebnis bzw. den Haushaltsausgleich einfließt. Im Finanzhaushalt ergibt sich bei Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 165.070.100 EUR und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 153.432.960 EUR Ergebnishaushalts ein (bzw. planmäßiger der laufenden Zahlungsmittelüberschuss Verwaltungstätigkeit) in Höhe des von 11.637.140 EUR. Mit diesem Überschuss können die ordentlichen Kredittilgungen 2024 in Höhe von 2,72 Mio. EUR aus laufenden Mitteln finanziert werden. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (= Betrag der Tilgungen), als eine der wesentlichen Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, ist somit auf Basis der Planwerte 2024 eingehalten. 15 finanziellen Dementsprechend stehen rd. 8,91 Mio. EUR Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel (= Betrag des Zahlungsmittelüberschusses des Ergebnishaushalts, der die Tilgungen übersteigt) zur Verfügung. Das vorgesehene Investitionsprogramm der Stadt weist für das Planjahr 2024 einen Umfang von rd. 14,3 Mio. EUR aus, was im Vergleich zum investiven Vorjahresprogramm (rd. 18,0 Mio. EUR) eine Minderung von rund 3,7 Mio. EUR bedeutet. Nach Abzug der planmäßig vorgesehenen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. rd. 9,74 Mio. EUR (z.B. Einzahlungen aus Investitionszuwendungen) ergibt sich für den Investitionsbereich ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf i.H.v. -4.547.945 EUR. Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Planjahres 2024 ist eine Kreditaufnahme i.H.v. 3.500.000 EUR ausgewiesen. Der um zahlungswirksame Vorbelegungen (Haushaltsübertragungen) bereinigte Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresbeginn 2024 beläuft sich auf rd. 8,8 Mio. EUR und würde sich bei planmäßiger Umsetzung der veranschlagten Mittelansätze auf rd. 16,17 Mio. EUR zum Jahresende 2024 erhöhen. Der Gesamtbetrag der für das Jahr 2024 vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ermächtigungen), beläuft sich auf 7.724.000 EUR. 16 belasten (Verpflichtungs- 5. Ergebnishaushalt 2024 5.1 Bedeutung Der Ergebnishaushalt beinhaltet alle zahlungs- und nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen. Erträge und Aufwendungen sind dabei nicht gleichzusetzen mit Einnahmen und Ausgaben, wie sie im kameralistischen Rechnungssystem aufgezeigt wurden oder mit Ein- und Auszahlungen, die Gegenstand des Finanzhaushaltes sind. Erträge und Aufwendungen sind vielmehr der monetär (in Euro) bewertete Ausdruck einer Leistung, die die Stadt für die Erfüllung einer Leistung in Anspruch nimmt oder gewährt. Die Inanspruchnahme einer Leistung verursacht Aufwand und geht mit einem Ressourcenverbrauch einher. Die Gewährung einer Leistung berechtigt zur Ausweisung eines Ertrags, welcher die verbrauchten Ressourcen ersetzt, soweit die erbrachte Leistung berechnet wird. Dabei haben Erträge und Aufwendungen in diesem Sinne letztlich immer entsprechend hohe Ein- oder Auszahlungen zur Folge. Der Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen bildet das Ergebnis, welches ein Überschuss oder ein Fehlbetrag sein kann. Ein positives Ergebnis (Überschuss) bedeutet Wachstum im Eigenkapital und damit ein Wachstum in den künftigen Möglichkeiten zur Leistungserbringung. Ein negatives Ergebnis (Fehlbetrag) symbolisiert das Gegenteil. Der gesetzlich vorgegebene Haushaltsausgleich wird im NKHR ausschließlich im Ergebnishaushalt bzw. in der Ergebnisrechnung vollzogen. Danach ist Zielsetzung, dass die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Ausgleichsverpflichtung Vorjahren bezieht sich ausgeglichen auf Gesamtergebnishaushaltes. 17 das werden können. Die ordentliche Ergebnis des 5.2 Planaufstellungsverfahren für den Ergebnishaushalt 2024 Die nachstehende Zusammenstellung zeigt die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses 2024 auf: (A) ordentliches Ergebnis: Zwischenstand nach den: - Mittelanmeldungen der Facheinheiten: -2,29 Mio. EUR - Haushaltsgesprächen mit den Facheinheiten: 2,37 Mio. EUR (B) 3,53 Mio. EUR (= Verbesserung um 4,66 Mio. EUR) Haushaltsplan 2024: (inkl. weiterer Änderungen & pauschaler Kürzung) Ausgehend vom ursprünglichen Stand des ordentlichen Ergebnisses nach den Mittelanmeldungen der Facheinheiten mit einem Fehlbetrag von -2,29 Mio. EUR konnte eine Gesamtverbesserung um rd. 5,82 Mio. EUR auf den planmäßigen Stand von rd. 3,53 Mio. EUR erreicht werden. Der Finanzplanungswert des gedruckten Haushaltsplans 2023 für das Planjahr 2024 lag bei 1,11 Mio. EUR. Insofern liegt der nun vorliegende Überschuss um 2,42 Mio. EUR über dem Finanzplanungswert. Wesentlich beigetragen zu diesem Ergebnis hat auch die umgesetzte pauschale Kürzung der nicht in einer besonderen Form gebundenen Aufwendungen (rechtlich, tariflich, vertraglich, gesetzlich) im Nachgang zu den Haushaltsgesprächen mit einem vorgegebenen Wert von 10%. 18 5.3 Ordentliche Erträge Die im Haushaltsplan 2024 bzw. in der Finanzplanung bis 2027 ausgewiesenen ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes bilden sich wie folgt ab: lfd. Nr. Ertragsarten vorl. RE 2022 EUR Ansatz 2023 EUR 1 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen Aufgelöste Investitionszuwendungen u. + beiträge 3 5 + Sonstige Transfererträge Entgelte für öffentliche Leistungen oder + Einrichtungen 6 + Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 8 + Zinsen und ähnliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen u. + Bestandsveränderungen 4 9 10 + Sonstige ordentliche Erträge 11 = Ordentliche Erträge 2 Haushaltsplan 2024 EUR 3 2025 EUR 4 Finanzplanung 2026 EUR 5 2027 EUR 6 74.005.398 47.201.641 76.055.500 49.249.500 78.010.000 62.408.450 80.609.000 63.933.500 82.780.000 65.188.500 84.841.000 65.504.500 0 0 1.590.000 0 1.846.000 0 1.928.800 0 2.014.500 0 2.107.700 0 6.517.121 7.121.700 7.222.000 7.300.000 7.400.000 7.500.000 4.559.220 11.374.559 836.360 4.499.700 5.919.150 1.214.120 4.666.750 5.982.500 2.554.800 4.800.000 6.100.000 2.600.000 4.900.000 6.150.000 2.650.000 5.000.000 6.200.000 2.700.000 0 0 3.989.082 4.052.500 148.483.381 149.702.170 0 0 0 0 4.225.600 4.235.000 4.270.000 4.305.000 166.916.100 171.506.300 175.353.000 178.158.200 Die Ertragsgruppen stellen sich für das Planjahr 2024 wie folgt dar: In den nachfolgenden Ausführungen werden wesentliche Ertragspositionen näher erläutert. 19 Nr. 1 Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A und B 78.010.000 EUR 8.332.000 EUR Der Hebesatz der Grundsteuer A beläuft sich seit dem 01.01.2011 auf 390 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010) und der Hebesatz der Grundsteuer B seit dem 01.01.2017 auf 420 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016). Die Entwicklung der Grundsteuer A und B ist aus der folgenden Grafik ersichtlich: Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht (mehr) verfassungsgemäß ist. Danach darf das geltende Recht nur noch für eine Übergangszeit weiter angewendet werden. Baden-Württemberg hat abweichend von der bundeseinheitlichen Neuregelung von der Öffnungsklausel für ein Landesmodell Gebrauch gemacht. Am 04.11.2020 hat der Landtag ein eigenständiges Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Die Neuregelung 20 gilt ab 01.01.2025. Danach wird anhand der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwertes ein Grundstückswert ermittelt, der dann mit der maßgeblichen Grundsteuermesszahl multipliziert und den neuen Grundsteuermessbetrag ergibt. Dieser wird dann mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert und stellt im Ergebnis den neuen Grundsteuerbetrag dar. Gewerbesteuer Der 36.000.000 EUR Gewerbesteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Gewerbebetriebe (ausgenommen sind z.B. freiberufliche Tätigkeiten und betriebliche Arbeiten im Bereich der Landwirtschaft). Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Hierfür wird mit einer Steuermesszahl der Gewerbesteuermessbetrag errechnet. Dieser wiederum wird mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz vervielfältigt. Der Hebesatz der Stadt Lahr für die Gewerbesteuer beläuft sich seit dem 01.01.2011 auf 390 v.H. (GR-Beschluss v. 22.11.2010). Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen, der örtlichen Steuerverhältnisse und der Gewerbesteuerentwicklung im Vorjahr wird für das Jahr 2024 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 36 Mio. EUR als realisierbar angesehen. Wie sich das Gewerbesteueraufkommen bis zum Jahresende letztlich entwickeln wird, ist in “Normalzeiten“ schon äußerst schwer zu prognostizieren, was nun aufgrund der Krisensituation noch deutlich verschärft wird. Die Gemeinden haben bezogen auf die Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage abzuführen. Für das Planjahr 2024 beläuft sich diese bei einem angenommenen Gewerbesteueraufkommen von 36 Mio. EUR auf 3,23 Mio. EUR. Der Vervielfältiger zur Berechnung der Umlage beläuft sich nach den Orientierungsdaten des Landes im Jahr 2024 voraussichtlich auf 35 vom Hundert. Das Brutto-Gewerbesteueraufkommen verringert sich demnach um die Gewerbesteuerumlage auf ein Netto-Gewerbesteueraufkommen von 32,77 Mio. EUR. 21 Die Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage ist aus der folgenden Grafik ersichtlich: Hundesteuer 230.000 EUR Die Hundesteuersätze sind mit Wirkung zum 01.01.2017 für den Ersthund auf 100 EUR und für jeden weiteren Hund auf 200 EUR festgesetzt worden (Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2016). Vergnügungssteuer 1.900.000 EUR Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016 ist der Steuersatz für Geldspielgeräte ab dem 01.01.2017 auf 18 % und ab dem 01.01.2018 auf 20 % der Bruttokasse erhöht worden. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde der Steuersatz für Geldspielgeräte mit Wirkung ab dem 01.01.2023 auf 22 % Bruttokasse erhöht. Entsprechend wurde der Ansatz unter dieser Prämisse veranschlagt. 22 Zweitwohnungssteuer 70.000 EUR Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde die Zweitwohnungssteuer zum 01.07.2023 eingeführt. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 23.592.000 EUR Die Veranschlagung für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Haushaltsplan 2024 basiert auf einem kommunalen Anteil in Höhe von 7,795 Mrd. EUR (= Stand der fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes aufgrund der Herbst-Steuerschätzung). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt 15 v.H. des im Land erzielten Aufkommens dieser Steuer sowie 12 v.H. des im Land erzielten Aufkommens aus dem Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil wird über eine Schlüsselzahl aufgeteilt, die den Anteil der einzelnen Gemeinde am Landesaufkommen ausdrückt und alle drei Jahre fortgeschrieben wird. Der Berechnung wird die örtliche Steuerleistung der Gemeindeeinwohner/innen bis zu bestimmten Höchstgrenzen (40.000 EUR für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 80.000 EUR für zusammen veranlagte Steuerpflichtige) zugrunde gelegt. Der aktuell geltende Verteilungsschlüssel (Zeitraum 2024 bis 2026) basiert auf der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2019. Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr beläuft sich ab dem Jahr 2024 auf 0,0030265. Damit hat sich die stadtspezifische Schlüsselzahl zum dritten Mal in Folge erhöht bzw. verbessert. Bei den fünf davor erfolgten Neuberechnungen der Schlüsselzahl, die sich über einen Geltungszeitraum von 2003 bis 2017 erstreckt hatten, war es durchgängig zu Reduzierungen bzw. Verschlechterungen gekommen. 23 Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr hat sich wie folgt entwickelt: Jahre 1972 - 1974 1975 - 1976 1977 - 1978 1979 - 1981 1982 - 1984 1985 - 1987 1988 - 1990 1991 - 1993 1994 - 1996 1997 - 1999 2000 - 2002 2003 - 2005 2006 - 2008 2009 - 2011 2012 - 2014 2015 - 2017 2018 - 2020 2021 - 2023 Schlüsselzahl 0,0038599 0,0036283 0,0036246 0,0035662 0,0037290 0,0033716 0,0034488 0,0034124 0,0033495 0,0033583 0,0033733 0,0032458 0,0031720 0,0030739 0,0029621 0,0028371 0,0029018 0,0029799 Veränderung +/- 2024 - 2026 0,0030265 0,0001247 24 -0,0002316 -0,0000037 -0,0000584 0,0001628 -0,0003574 0,0000772 -0,0000364 -0,0000629 0,0000088 0,0000150 -0,0001275 -0,0000738 -0,0000981 -0,0001118 -0,0001250 0,0000647 0,0000781 Entwicklung des Aufkommens aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der Stadt Lahr: Jahr Gesamtaufkommen* Veränderung Vorjahr +/(ab 2010) € € SchlüsselAnteil zahl Stadt Lahr € 1995 3.358.716.348 --- 0,0033495 11.250.020 2000 3.702.648.265 --- 0,0033733 12.490.143 2005 3.295.739.170 --- 0,0032458 10.697.310 2010 3.969.274.248 --- 0,0030739 12.201.152 2011 4.229.617.830 260.343.582 0,0030739 13.001.422 2012 4.636.354.948 406.737.118 0,0029621 13.733.347 2013 5.020.503.188 384.148.240 0,0029621 14.871.232 2014 5.232.831.977 212.328.789 0,0029621 15.500.172 2015 5.563.191.282 330.359.305 0,0028371 15.783.330 2016 5.819.594.226 256.402.944 0,0028371 16.510.771 2017 6.314.160.494 494.566.268 0,0028371 17.913.905 2018 6.600.844.495 286.684.001 0,0029018 19.154.331 2019 6.808.333.614 207.489.119 0,0029018 19.756.422 2020 6.373.130.918 -435.202.696 0,0029018 18.493.551 2021 6.989.467.931 616.337.013 0,0029799 20.827.915 2022 7.012.851.774 23.383.843 0,0029799 20.897.597 2023 7.758.000.000 745.148.226 0,0029799 23.118.064 2024 7.795.000.000 37.000.000 0,0030265 23.591.568 * Spalte "Gesamtaufkommen": bis 2022: endgültige Abrechnung 2023: Planwerte 2024: Fortschreibung Orientierungdaten nach der Oktober-Steuerschätzung 2023 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5.944.000 EUR Die Gemeinden erhalten einen Anteil von 2,2 v.H. am Umsatzsteueraufkommen. Die Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird ebenfalls alle 3 Jahre neu festgesetzt und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen (zu 25 Prozent aus dem Gewebesteueraufkommen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sozialversicherungspflichtigen Entgelten). 25 und zu zu 50 25 Prozent aus den Prozent aus den Im Jahr 2023 ist turnusgemäß die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2024 auf der Basis gemeindescharfer Berechnungen gem. § 5 a des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt. Die daraus resultierenden Schlüsselzahlen sind für die Jahre 2024 bis 2026 gültig. Danach hat sich für die Stadt Lahr eine Schlüsselzahl ab dem 01.01.2024 von 0,0050159 ergeben. Für den vorangegangenen Festsetzungszeitraum 2021 bis 2023 hatte sich die städtische Schlüsselzahl auf 0,0046517 belaufen, so dass sich die ab 2021 geltende Schlüsselzahl im Vergleich hierzu um 0,0003642 erhöht hat. Unter Ansetzung der aktuellen Schlüsselzahl der Stadt Lahr sowie des vom Land für das Jahr 2024 prognostizierten Ausschüttungsvolumens von 1,185 Mrd. EUR (= Stand der fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes aufgrund der Oktober-Steuerschätzung) errechnet sich für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ein Betrag in Höhe von 5.944.000 EUR. Die Entwicklung der Steueranteile der Stadt Lahr an der Einkommen- und Umsatzsteuer ist aus der folgenden Grafik ersichtlich: 26 Leistungen nach dem Familienausgleichsgesetz 1.942.000 EUR Die Kommunen erhalten als Ausgleich für Mindereinnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer im Zuge der Umstellung des Kindergelds zum 01.01.1996 einen zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer. Maßgebend für die Verteilung auf die Kommunen ist die jeweils geltende Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Das Ausschüttungsvolumen 2024 für den Familienleistungsausgleich beläuft sich nach den fortgeschriebenen Orientierungsdaten durch das Land auf voraussichtlich 589,7 Mio. EUR. Unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl (0,0030265) errechnet sich ein voraussichtliches Jahresaufkommen 2024 von ger. 1.942.000 EUR. Nr. 2 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse Schlüsselzuweisungen vom Land 62.408.450 EUR 45.640.000 EUR Unter dieser Position sind die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft einschließlich Mehrzuweisungen und die kommunale Investitionspauschale zusammengefasst. Die Stadt Lahr hat im Jahr 2024 eine auf der Steuerkraft des Jahres 2024 basierende Steuerkraftmesszahl in Höhe von 54.099.522 EUR und eine Steuerkraftsumme in Höhe von 79.748.100 EUR aufzuweisen. Ausgehend vom mit kaufmännischer Vorsicht angenommenen Grundkopfbetrag i.H.v. 1.645 EUR errechnet sich hieraus für die Stadt Lahr ein gemeindespezifischer Kopfbetrag i.H.v. 2.053,50 EUR. Aus diesem Kopfbetrag entwickelt sich multipliziert mit der erhöhten Einwohnerzahl und der Hinzurechnung eines Zuschlags die Bedarfsmesszahl A (Gemeindegröße) in Höhe von 101.525.964 EUR. 27 Für die Ermittlung der Bedarfsmesszahl B (Einwohnerdichte) ist auf Basis der fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes ein Betrag von 82,25 EUR angesetzt worden. Hieraus resultiert eine für die Stadt Lahr relevante Bedarfsmesszahl B in Höhe von 4.059.038 EUR. Die für die Stadt Lahr für das FAG-Jahr 2024 maßgebliche Gesamtbedarfsmesszahl (Bedarfsmesszahl A + B) beläuft sich in der Folge auf einen Betrag von 105.585.002 EUR. Dieser Gesamtbedarfsmesszahl wird die Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt. Die Steuerkraftmesszahl (Steuerkraftsumme ohne Schlüsselzuweisungen) liegt mit 54.099.522 EUR um 51.485.480 EUR unter der Gesamtbedarfsmesszahl, so dass die Stadt aus diesem Unterschiedsbetrag (sog. Schlüsselzahl) im FAG-Jahr 2024 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft erhält. Bei einer üblichen Ausschüttungsquote von 70 v.H. errechnen sich hieraus Schlüsselzuweisungen zuzüglich einer Kompensationszahlung infolge des Flächenfaktors von 15.000 EUR in Summe von rd. 38.830.279 EUR. Damit sind die Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft angestiegen. Auf Grund der großen Abhängigkeit des Haushaltes von den Schlüsselzuweisungen ist zu hoffen, dass die Prognosen so eintreffen. Die Ermittlung der Steuerkraftmesszahl und Steuerkraftsumme für das FAG-Jahr 2024 stellt sich wie folgt dar: 28 2023 Euro 2024 Euro Steuerkraftmesszahl Steuerkraftsumme 54.099.522 79.748.100 € (Ergebnisse 2022) -Stand 27.10.2023Grundsteuer A -umgerechnet- 42.141 Grundsteuer B -umgerechnet- 3.604.328 Gewerbesteuer -umgerechnet- 25.656.581 Gewerbesteuerumlage -3.096.483 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 21.942.285 Familienleistungsausgleich 1.784.720 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 4.165.950 Steuerkraftmeßzahl 2024 Schlüsselzuw. n. mangelnder Steuerkraft 2022 54.099.522 25.648.578 zzgl. Mehrzuweisungen 2022 Steuerkraftsumme 2024 59.230.994 88.116.586 0 79.748.100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Familienleistungsausgleich: Die Schlüsselzahl wurde für die Jahre 2024 bis 2026 wie folgt geändert: Alt: 0,0029799 Neu: 0,0030265 Die Entwicklung der Einwohnerzahl der Stadt Lahr zeigt folgende Grafik auf: 29 Für die Ermittlung der kommunalen Investitionspauschale ist für das FAG-Jahr 2024 auf Basis der fortgeschriebenen Orientierungsdaten ein Betrag von 120 EUR je gewichtetem Einwohner angesetzt worden, was zu Erträgen i.H.v. ger. 6.810.000 EUR führt. Sonstige allg. Zuweisungen vom Land 452.000 EUR Hier handelt es sich um die Zuweisung für Große Kreisstädte und die Zuweisung für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen (inkl. Mehrzuweisungen), der kommunalen Investitionspauschale und der sonstigen allg. FAG-Zuweisungen vom Land ist aus der folgenden Grafik ersichtlich: Angaben in T€ vorl. RE 2022 Ansatz 2023 HH-Plan 2024 Finanzplanung Finanzplanung Finanzplanung 2025 2026 2027 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (inkl. 25.458 27.170 38.830 40.179 41.521 41.259 Investitionspauschale 5.390 5.365 6.810 7.023 6.608 6.859 584 447 452 454 457 459 31.432 32.982 46.092 47.656 48.586 48.577 Mehrzuweisungen) Sonstige allg. FAGZuweisungen Gesamt 45.000 40.000 40.000 35.000 35.000 30.000 30.000 25.000 25.000 20.000 20.000 15.000 10.000 15.000 5.000 10.000 0 5.000 0 vorl. RE Ansatz 2023 2022 vorl. RE Ansatz 2023 2022 Schlüsselzuweisungen HH-Plan 2024 HH-Plan 2024 nach mangelnder Finanzplanung Finanzplanung Finanzplanung 2025 2026 2027 Finanzplanung Finanzplanung Finanzplanung 2025 (inkl. Mehrzuweisungen) 2026 2027 Steuerkraft Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (inkl. Mehrzuweisungen) Investitionspauschale Investitionspauschale Sonstige allg. FAG-Zuweisungen Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land 5.938.800 EUR Hier sind Landeszuweisungen für lfd. Zwecke wie z.B. die Sachkostenbeiträge für die Schulen, Zuweisungen für Einrichtungen wie die Städt. Musikschule, Volkshochschule, Abendrealschule und Abendgymnasium, für die Jugendsozialarbeit an Schulen usw. veranschlagt. 30 Zuweisungen vom Land - Kinderbetreuung 9.121.000 EUR Es handelt sich hier um die Landeszuweisungen für die Regelkinder- und die Kleinkindbetreuung sowie für die Abgeltung von Leitungszeiten. Dabei ist den Förderberechnungen für die Regelkinder ein Kopfbetrag von 3.772 EUR je gewichtetem Kind, was einen Zuweisungsbetrag von 4.339.000 EUR ergibt und für den Kleinkindbereich ein Kopfbetrag von 16.470 EUR je gewichtetem Kind, was zu einer Zuweisung von 4.169.500 EUR führt, zugrunde gelegt worden. Eine Fortschreibung der Kopfbeträge ist um diese Jahreszeit zu erwarten. Seit dem 01.01.2020 greift die Förderung zur Abgeltung von Leitungszeiten nach dem „Gute-KiTa-Gesetz BW“, die im Zuge des Qualitätsausbaus der Kinderbetreuung aufgelegt wurde und bis zum Jahresende 2022 befristet war. Dieses wurde durch das KiTa-Qualitätsgesetz bis Dezember 2024 abgelöst. Es werden Zuweisungen für 2024 i.H.v. 612.500 EUR erwartet. Nr. 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 1.846.000 EUR Im NKHR sind die bilanziellen Auflösungen von erhaltenen Investitionszuschüssen und Beiträgen nach dem Kommunalabgabenrecht als Pendant zu den auf der Aufwandsseite zu veranschlagenden und zu refinanzierenden Abschreibungen darzustellen. Diese Erträge sind nicht zahlungswirksam und erscheinen daher nicht im Finanzhaushalt. Die Erschließungsbeiträge Auflösung erfolgt der erhaltenen grundsätzlich linear Investitionszuschüsse und und der -wie im Falle Abschreibungen- nach steuerlich vertretbaren Sätzen. Die konkrete Ermittlung der bestehenden Sonderposten zum 01.01.2020 sowie die hieraus zu generierenden Auflösungsbeträge sind ein Teil der umfassenden Arbeiten der Bewertung des städtischen Vermögens und der Schulden, die zum Umstieg in das neue Haushaltsrecht mit dem Ziel der Erstellung einer ersten Eröffnungsbilanz notwendig sind. Hierauf aufbauende Schätzungen und Hochrechnungen haben für die Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen zu einem Planansatz 2024 in Summe von 1.846.000 EUR geführt. 31 An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Auflösungsbeträge für den Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 aufbauend auf der Schätzung für 2024 beruhen. Endgültige Daten werden erst nach Abschluss der Vermögensbewertung vorliegen. Nr. 5 Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einricht. 7.222.000 EUR Hier werden Erträge aus der Benutzung öffentlicher Einrichtungen unabhängig von der Ausgestaltung der Rechtsform (öffentlich-rechtlich per Satzung oder privat-rechtlich per Vertrag) zugeordnet. Unter die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in der NKHR-Darstellung fallen Verwaltungsgebühren für die Inanspruchnahme städtischer Leistungen sowie Gebühren und Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen. Im Wesentlichen handelt es sich um Parkgebühren, Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Musikschulentgelte, Baugenehmigungsgebühren, allgemeine Verwaltungsgebühren und Kindergartenbeiträge. Nr. 6 Sonstige privatr. Leistungsentgelte 4.666.750 EUR In dieser Ertragsgruppe werden Mieterträge inkl. Mietnebenkosten, Erträge aus Pachten, Verkaufserlöse, Erbbauzinsen und Erträge aus Verpflegung dargestellt. Nr. 7 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 5.982.500 EUR Bei dieser Ertragsgruppe sind die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen veranschlagt. Erstattungen sind Ersatz für Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, die eine Stelle für eine andere erbracht hat. Ein großer Anteil entfällt auf Erstattungen von Zweckverbänden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Erstattungen des ZV IGP, die für FAG-Bereinigungen im 32 Zusammenhang mit der Ablieferung der auf dem Verbandsareal angefallenen Grundund Gewerbesteuer stehen. Danach folgen betragsmäßig die Erstattungen, die die Stadt von den Eigenbetrieben für erbrachte Leistungen beansprucht. Nr. 8 Zinsen und ähnliche Erträge 2.554.800 EUR Bei dieser Ertragsgruppe sind Zinserträge aus Darlehen oder Einlagen bei Kreditinstituten, Gewinnablieferungen der eigenen wirtschaftlichen Unternehmen, Dividenden und andere Ausschüttungen aus Beteiligungen veranschlagt. Der größte Anteil dieser Ertragsgruppe entfällt auf die Zinserträge, die aus der Gewährung der (Träger-)Darlehen an die städtischen Eigenbetriebe entstehen, gefolgt von den Erträgen aus Gewinnanteilen. Das gestiegene Zinsniveau macht sich deutlich bemerkbar. Nr. 9 Aktivierte Eigenleistungen 0 EUR Unter diese Ertragsgruppe fallen Eigenleistungen der Stadt bzw. städtischer Facheinheiten, wenn diese zu Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen beitragen und diese in der Folge anlagemäßig zu aktivieren sind. Im Haushaltsjahr 2024 sind hierfür keine Mittel zu veranschlagen. Nr. 10 Sonstige ordentliche Erträge 4.225.600 EUR Der veranschlagte Gesamtansatz beinhaltet im Wesentlichen folgende Erträge: Konzessionsabgaben von Versorgungsunternehmern 2.266.200 EUR Bußgelder 1.608.000 EUR Säumniszuschläge, Mahngebühren u.ä. Entgelte 231.000 EUR Nachzahlungszinsen 100.400 EUR 33 5.4 Ordentliche Aufwendungen Die im Haushaltsplan 2024 bzw. in der der Finanzplanung bis 2027 ausgewiesenen ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes stellen sich wie folgt dar: lfd. Nr. Aufwandsarten vorl. RE 2022 EUR 1 12 - Personalaufwendungen 13 - Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und 14 - Dienstleistungen 15 - Abschreibungen 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 17 - Transferaufwendungen 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 19 = Ordentliche Aufwendungen Ansatz 2023 EUR 2 Haushaltsplan 2024 EUR 3 2025 EUR 4 Finanzplanung 2026 EUR 5 2027 EUR 6 37.918.710 3.037.594 45.114.300 0 48.304.200 0 51.440.000 0 53.500.000 0 55.640.000 0 18.286.796 49.773 470.335 63.991.018 25.106.279 24.060.900 8.678.500 912.500 64.054.650 18.725.990 23.357.540 9.934.100 1.043.200 60.680.250 20.065.370 23.362.100 10.176.400 1.273.264 64.743.200 19.257.800 23.823.400 10.430.700 1.422.094 71.937.700 19.585.300 24.295.500 10.634.000 1.555.265 74.950.900 19.919.500 148.860.505 161.546.840 163.384.660 170.252.764 180.699.194 186.995.165 Die Aufwandsgruppen teilen sich für das Planjahr 2024 wie folgt auf: In den nachfolgenden Ausführungen werden wesentliche Aufwandspositionen näher erläutert. 34 Nr. 12+13 Personal- u. Versorgungsaufwend. 48.304.200 EUR Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2024 in Höhe von insgesamt 48.304.200 EUR veranschlagt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahresergebnissen herzustellen ist es notwendig, hier noch die nach der Einführung des NKHR unter der Aufwandsgruppe „Sonstige ordentlichen Aufwendungen“ zu führenden Aufwendungen für die ehrenamtlichen Beschäftigungsverhältnisse i.H.v. 195.800 EUR hinzuzurechnen, so dass im Weiteren von Gesamtpersonalaufwendungen (in diesem Verständnis) in Summe von 48.500.000 EUR gesprochen wird. Im Vergleich dazu weist das vorläufige Ergebnis 2022 einen Betrag von rund 41,13 Mio. EUR aus. Im Haushaltsjahr 2023 (Ansatz: 45,3 Mio. EUR) wird der Ansatz nach Erwartung der Facheinheit voraussichtlich komplett ausgeschöpft. Die Entwicklung der Gesamtpersonalaufwendungen zeigt die nachstehende Grafik auf: Jahr € 2000 2005 Ergebnis Ergebnis 18.012.171 19.987.468 2010 Ergebnis 21.540.562 2015 Ergebnis 27.057.527 2016 Ergebnis 28.723.536 2017 Ergebnis 30.185.643 2018 Ergebnis 32.653.156 2019 Ergebnis 34.861.204 2020 Ergebnis 36.909.778 2021 Ergebnis 38.861.832 2022 Ergebnis 41.128.468 2023 HH-Plan 45.300.000 2024 HH-Plan 48.500.000 * Ausgliederung Techn.Betrieb zum 01.01.2000 ** Ausgliederung Wald zum BGL zum 01.01.2003 35 Der Tarifabschluss 2023 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 enthält folgende Vereinbarungen: 1. Laufzeit 24 Monate: 01.01.2023 - 31.12.2024 2. Entgelt Entgelterhöhung nach 14 Monaten Verzögerung: o 01.01.2023: keine Erhöhung ("Nullrunde") o 01.03.2024: + 200 EUR, anschließend +5,5 %, mindestens insgesamt 340 EUR Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 EUR in 9 Monatsbeträgen als einkommensteuerfreies "Inflationsausgleichsgeld": o Juni 2023: 1.240 EUR o Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024: je 220 3. weitere Regelungen keine Verlängerung der bestehenden Regelung zur Altersteilzeit Für die Beamten liegt noch kein Verhandlungsergebnis vor. Den Personalaufwendungen Projektförderungen, stehen Zuweisungen personalbezogene und Erträge personenbezogenen aus z. B. Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoveranschlagungsprinzip jedoch nur ertragsseitig abbilden. Nr. 14 Aufwendungen für Sach- u. Dienstleist. Diese Aufwandsgruppe beinhaltet im Wesentlichen 23.357.540 EUR die Gebäude- und Grundstücksunterhaltung, die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, die Mieten und Pachten, die Gebäudebewirtschaftung, die gebäudebezogenen Versicherungen, die Fahrzeugunterhaltung, die EDV-Aufwendungen, Aus- und Fortbildungen sowie Sachmittel für die Schulen (Lehr-/Lernmittel). 36 In dieser Aufwandsgruppe auch enthalten ist der Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen bis zu einem Wert von 800 EUR (ohne Umsatzsteuer), analog der für Betriebe gewerblicher Art (BgA) seit dem 01.01.2018 geltenden steuerlichen Wertgrenze. Für die Unterhaltung/Sanierung der Gebäude und Gebäudetechnik (Konten 4211*) und für die Unterhaltung der baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Konten 4212*) sieht der Plan 2023 Gesamtmittel i.H.v. 5.919.850 EUR vor. Für den Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (einschl. EDVBeschaffungen, Konten 4222*) sind Mittelansätze von zusammen 827.530 EUR vorgesehen. Hiervon entfallen 86.600 EUR auf Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung der städtischen Schulen. Mittel für Investive Maßnahmen sind im Finanzhaushalt veranschlagt. Die Mieten und Pachten (Konten 4231*) sind im Planwerk 2023 in Summe von 2.373.050 EUR veranschlagt. Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Konten 4241*) sieht der Plan 2024 Gesamtmittel i.H.v. 6.110.550 EUR vor. Dieser Ansatz enthält die Beschaffungskosten für Energie (Strom und Gas) mit etwa 3,5 Mio. EUR (im Vorjahr 5,3 Mio. EUR zzgl. Deckungsreserve). Die lfd. EDV-Aufwendungen, inklusive der Mittel für Digitalisierungsprojekte, (Konten 4272*) weisen eine Ansatzhöhe von 1.956.100 EUR aus. 37 Darstellung der wesentl. Sach- und Dienstleistungen (Listung ab 100.000 EUR): Kostenstelle Kostenstelle Beschreibung 11243042 Kaiserstr. 107 Parktheater 11205001 EDV 28105000 Theater- und Konzertaufwand 54105010 Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung 11243062 Otto-Hahn-str. 7 Scheffelgymnasium 54105000 Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße 11205002 Digitalisierung 11243913 Sporthalle + im Bürgerpark Steuer 11243008 Am Schießrain 1 Kita 11243055 Max-Planck-str. 12 Max-Planck-Gymnasium 11205001 EDV 11225000 Finanzverwaltung 11243061 Otto-Hahn-str. 5 Otto-Hahn-Realschule 11243906 Neue Schule Geroldsecker Vorstadt 54105030 Ingenieurbauwerke - Brücken 11243506 Mietersheimer Hauptstr. 21 Feuerwehr 11243073 Stefanienstr. 33 Friedrichschule 11243015 Dinglinger HS 65 Schutterl.-S. Schulgeb 54105010 Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung 11243084 Rainer-Haungs-Straße 11215020 Fortbildung 11243908 Anschlussunterbringung Obdachlose 11243065 Rathausplatz 4 Bürgerbüro 11243066 Rathausplatz 4 Nordflügel 11243053 M.-Luther-Str. 22a Hallensportz. Mauerf. 36505009 KiTa Dreyspring 11243914 Container Karl-Kammer-Straße 11243902 Schillerstraße Verwaltung (ehem. Sparkas 12225001 Meldewesen 54705010 Anrufsammeltaxi 11243073 Stefanienstr. 33 Friedrichschule 11243903 Trafohäuschen Martin-Luther-Straße 11243055 Max-Planck-str. 12 Max-Planck-Gymnasium 11243092 Obdachlosenwohnheim Biermannstr 11243068 Rathausplatz 7 Rathaus 2 11265004 Bußgeldstelle 11243064 Rathausplatz 4 Rathaus 1 57505004 Tourismus 11243038 Kaiserstr. 101 Stadtpark 11215040 Arbeitsschutz, -medizin 11243083 Seepark Haus am See 57505010 Chrysanthema -Budget Abt. 101 11243014 Dinglinger HS 63/65 T.-Heuss-Schule TH 27205000 Mediathek 11243042 Kaiserstr. 107 Parktheater 11243036 Kaiserstr. 64/1 Eichrodtschule Schulgeb. 11243006 Altfelixstr. 10 Geroldseckerschule 11243068 Rathausplatz 7 Rathaus 2 11243016 Dreyspringstr. 16 Schlachthof Kostenart 42110000 42720000 42710000 42710000 42410000 42120000 42720000 42410000 42110000 42410000 42220000 42720000 42410000 42310000 42120000 42110000 42110000 42410000 42120000 42410000 42610200 42310000 42310000 42310000 42410000 42710000 42410000 42310000 42720000 42910000 42410000 42110000 42110000 42310000 42110000 42320000 42410000 42710000 42410000 42910000 42410000 42710000 42410000 42710000 42410000 42410000 42410000 42410000 42410000 38 Kostenart Beschreibung Plan 2024 Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen 605.100 Aufwendungen für EDV 453.800 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe 435.000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe 378.000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 353.800 Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermöge 351.000 Aufwendungen für EDV 343.800 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 309.900 Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen 269.400 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 266.700 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegen 254.300 Aufwendungen für EDV 250.500 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 245.800 Mieten und Pachten 240.000 Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermöge 238.500 Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen 233.800 Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen 233.100 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 232.500 Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermöge 216.000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 213.400 Aus- und Fortbildung, Umschulung 207.000 Mieten und Pachten 204.500 Mieten und Pachten 198.000 Mieten und Pachten 198.000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 191.000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe 190.000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 182.800 Mieten und Pachten 182.000 Aufwendungen für EDV 180.000 Aufwendungen f.so. Sach-u. Dienstlstg. 173.700 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 170.000 Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen 165.800 Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen 165.300 Mieten und Pachten 149.900 Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen 146.400 Leasing 121.000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 119.200 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe 118.100 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 113.100 Aufwendungen f.so. Sach-u. Dienstlstg. 111.600 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 110.800 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe 108.700 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 108.300 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe 108.000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 107.500 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 105.500 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 103.900 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 101.000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 100.600 (Vorjahr: 11.046.550) 10.366.100 Nr. 15 Abschreibungen 9.934.100 EUR Die zahlungsunwirksamen Abschreibungen symbolisieren Ressourcenverbrauch, der dadurch entsteht, dass Sach- oder Finanzvermögen für die Leistungserbringung eingesetzt und dabei planmäßig oder außerplanmäßig verbraucht wird. Der Fokus für politische Entscheidungen soll damit weg vom Zeitpunkt der Investition und hin zum Zeitraum der Leistungserbringung gerückt werden. Es kommt also nicht nur darauf an, ob die Stadt in der Lage ist, finanzielle Mittel für ihre Investitionstätigkeit bereitzustellen, sondern vielmehr darauf, inwieweit die aus der Investition sich ergebenden Abschreibungen dauerhaft im Ergebnishaushalt durch das dort vorhandene Ressourcenaufkommen gedeckt werden können. Für den Wert des Vermögens sind im NKHR die Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Für die Nutzungsdauer ist der Zeitraum vorzusehen, in dem der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Die Vermögensbewertung ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Die im Haushaltsplan 2024 aufgenommenen Abschreibungsansätze in Summe von 9.934.100 EUR beruhen aus diesem Grunde noch auf Schätzungen und Hochrechnungen, die als Grundlage jedoch den gegenwärtigen und vorläufigen Ergebnisstand der anhängigen Vermögensbewertung verwenden. Die Abschreibungen wurden zentral pro Teilhaushalt veranschlagt, da eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenstellen noch nicht erfolgen konnte. Dabei sind die Abschreibungen aus systemtechnischen Gründen auf der ersten Kostenstelle des jeweiligen Teilhaushalts zugeschlagen worden. Diese Vorgehensweise verzerrt zwar gegenwärtig die Aufwendungen auf Ebene der verwendeten Kostenstelle, wird aber im Zuge der Jahresabschlussarbeiten bereinigt. Nr. 16 Zinsen u. ähnliche Aufwendungen 1.043.200 EUR In dieser Aufwandsgruppe sind die Zinsen und ähnliche Aufwendungen darzustellen, die im Wesentlichen Zinsaufwendungen an Kreditinstitute und an sonstige inländ. Bereiche entsprechen. 39 Aufgrund des enormen Zinsanstiegs wird mit erhöhten Kreditzinsen gerechnet. Das hohe Kreditvolumen der kommenden Jahre belastet den Ergebnishaushalt daher deutlich. Der Zinsansatz wurde im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2022 von rd. 470 TEUR auf 1.043 TEUR deutlich angehoben. Seit Mitte des Jahres 2022 werden keine Verwahrentgelte (sog. Negativzinsen) mehr von den Kreditinstituten erhoben. Nr. 17 Transferaufwendungen 60.680.250 EUR Unter dieser Aufwandsgruppe sind Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Dritte sowie (Finanz-)Umlagen zusammengefasst. Vom o.g. Gesamtbetrag entfallen auf Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte insgesamt 17.074.750 EUR. Der größte Anteil hiervon entfällt auf die Bezuschussungen für den Betrieb von Kindertagesstätten kirchlicher und freier Einrichtungsträger. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Betriebskostenzuschüsse (Abmangelfinanzierung) sowie die Zuschüsse für die Kleinkindbetreuung. Auch hier wirkt sich der Tarifabschluss und zusätzliche Personalkosten aus. Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Aufteilung der Zuschüsse auf die jeweiligen Kostenstellen: 40 Kostenstelle 11145050 42405201 11145070 12205006 31805008 11225000 11145000 41405000 57105003 11305003 12605000 21101501 28105020 31805002 42405701 26205000 42405601 36205006 57505020 21405002 52205010 36505056 12205000 36805004 36501000 31605001 21405003 36505041 42105001 36505053 36505046 36505050 36505741 36505641 36505042 36505043 36505241 36505242 36505044 36505055 36505441 36505047 36505541 36505049 36505052 36505045 42405000 36505054 36505141 36505048 36205005 36505742 36505057 Kostenstelle Beschreibung Europaangelegenheiten, Internationales Badesee in Kippenheimweiler Bürgerschaftliches Engagement Ordnungswesen allgemeine Daseinsvorsorge Finanzverwaltung Repräsentation Hebammenförderung Wirtschaftsförderung -Öffentlichkeitsar. Stadtmarketing allgemeiner Brandschutz Vorkostenstelle Abt. 501 Kulturförderung Lahrpass Freibad im Stadtteil Sulz Musikpflege Freibad im Stadtteil Reichenbach sonstige Förderung der Jugendhilfe Weihnachtsaktionen/Tannenbäume Projekt Beruf & Co. Wohnraumförderung Kindertagespflege Fundsachen, Fundtiere Gemeinwesenarbeit Vorkostenstelle Abt. 502 Förderung der Wohlfahrtspflege Projekt Erfolgreich in Ausbildung Waldorfkindergarten Christophorus e.V. Zuschüsse an Sportvereine u. -verbände ZU Kath. Kindergarten St. Maria Kindertagesstätte Don Bosco Zuschuss Kindergarten Schutterflöhe e.V. ZU Kath. Tageseinrichtung St. Landolin ZU Katholischer Kindergarten "St. Josef" Kinderstube e.V. Zuschuss Die kleinen Strolche e.V. Zuschuss Ev. Kindergarten "Kiwy" Zuschuss Kath. Tageseinrichtung Sophie Scholl ZU WaldkigaFlitzebogen e.V. Zuschuss Zuschuss Kath. Kindergarten St. Raphael Ev. Kindergarten Langenwinkel Zuschuss Ev. Kindertagesstätte Schanz Zuschuss Ev. Kindergarten Springbrunnen Zuschuss Ev.Kindergarten "Regenbogen" Zuschuss Zuschuss KiTa "Lahrer Pünktchen" Ev.Martinskindergarten Zuschuss EB Bäder, Versorgung und Verkehr ZU Kath. KiGa St. Peter und Paul Ev. Kindergarten Hugsweier Farbklecks ZU Ev. Kindergarten Burgheim Zuschuss Jugendsozialarbeit an Schulen Kath. Tageseinrichtung St. Elisabeth ZU Zuschuss KiTa Geroldsecker Vorstadt 41 Plan 2024 1.000,00 1.500,00 2.000,00 4.800,00 5.500,00 6.200,00 7.000,00 7.500,00 9.700,00 10.000,00 15.000,00 21.500,00 24.650,00 30.000,00 33.000,00 33.600,00 34.500,00 35.000,00 38.000,00 40.000,00 50.000,00 77.300,00 83.500,00 92.500,00 120.650,00 133.100,00 180.000,00 205.250,00 260.000,00 264.350,00 323.900,00 326.800,00 352.600,00 371.900,00 381.300,00 452.250,00 471.500,00 473.750,00 497.400,00 543.750,00 552.500,00 690.000,00 693.700,00 699.750,00 708.200,00 775.100,00 800.000,00 834.950,00 898.100,00 963.750,00 988.750,00 1.062.650,00 1.385.050,00 17.074.750,00 Zu den (Finanz-)Umlagen gehören die Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs- und Kreisumlage, die im Haushaltsplan 2024 in Summe von 43.583.000 EUR veranschlagt sind. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuerumlage ist das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer, für die Finanzausgleichs- und Kreisumlage die Steuerkraftsumme. Für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage auf Basis des veranschlagten Gewerbesteueraufkommens 2024 i.H.v. 36 Mio. EUR ist entsprechend dem Haushaltserlass des Landes ein Vervielfältiger von 35 v.H. angesetzt worden. Die Finanzausgleichs- und Kreisumlage sind aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahresansätzen gesunken Steuerkraftsumme (Planjahr 2023: 88.116.586 EUR; Planjahr 2024: 79.748.100 EUR) um rd. 8.368.000 EUR niedriger zu veranschlagen. Bei der Berechnung der Finanzausgleichsumlage ist ein voraussichtlicher Umlagesatz von 22,1 % der Steuerkraftsumme und bei der Kreisumlage ein Hebesatz von 28,5 v.H. (entsprechend dem Vorjahr) der Steuerkraftsumme zugrunde gelegt worden. Die Entwicklung der (Finanz-)Umlagen zeigt die folgende Grafik auf: 42 Die Entwicklung des Nettoaufkommens aus Steuern und ähnlichen Abgaben (Nr. 1) sowie den FAG-Zuweisungen in Form der Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) und den sonstigen allg. FAG-Zuweisungen vom Land (Nr. 2) unter Absetzung der (Finanz-)Umlagen (Nr. 17) zeigt nachfolgende Grafik auf: 43 Angaben in T€ vorl. RE 2022 Ansatz 2023 HH-Plan 2024 Finanzplanung Finanzplanung Finanzplanung 2025 2026 2027 Steuern u. ähnl. Abgaben 74.005 76.056 78.010 80.609 82.780 84.841 FAGZuweisungen 31.432 32.982 46.092 47.656 48.586 48.577 ./. Umlagen 49.157 47.908 43.583 46.350 52.932 55.486 Gesamt 56.280 61.130 80.519 81.915 78.434 77.932 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 vorl. RE 2022 Ansatz 2023 HH-Plan 2024 Steuern u. ähnl. Abgaben Finanzplanung 2025 FAG-Zuweisungen Nr. 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Finanzplanung 2026 Finanzplanung 2027 ./. Umlagen 20.605.370 EUR Unter dieser Aufwandsgruppe werden alle ordentlichen Aufwendungen veranschlagt, die nicht den vorgenannten Aufwandspositionen zuzuordnen sind. Darunter fallen beispielsweise Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten, allgemeine Geschäftsaufwendungen, nicht gebäudebezogene Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten, Mitgliedsbeiträge, Erstattungen an Dritte sowie bei Bedarf eine Deckungsreserve, ein globaler Minderaufwand oder sonstige allgemeine oder pauschale Aufwandspositionen. Im NKHR sind unter dieser Aufwandsgruppe auch die Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten verortet. Die Erstattungen an Dritte (Konten 445*) belaufen sich auf eine veranschlagte Gesamtsumme von 14.011.980 EUR. Mit einem Betrag i.H.v. 10.063.480 EUR entfällt der größte Anteil davon auf Kostenerstattungen an den BGL (Konten 4455*), wobei davon rund 1.165.000 EUR den Straßenentwässerungskostenanteil darstellen. 44 Ein weiterer Großteil sind die Erstattungen an Zweckverbänden und dergleichen mit 3.538.000 EUR. Bei den Erstattungen an Zweckverbände und dergleichen handelt es sich überwiegend um die (Brutto-)Ablieferung der für das Areal des Zweckverbandes IGP vereinnahmten Grund- und Gewerbesteuerbeträge. Dabei findet gleichzeitig eine Verrechnung um die daraus resultierenden FAG-Auswirkungen statt. Im Haushaltsplan 2024 ist eine Deckungsreserve i.H.v. 250.000 EUR veranschlagt. Diese belief sich in den letzten Jahren stets auf 100.000 EUR und wurde ab dem Haushaltsjahr 2023 angehoben, um in Zeiten der Krisen handlungsfähig zu bleiben. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Deckungsreserve Mittel zur Deckung von Bestimmungen über- und beinhaltet die außerplanmäßigen Aufwendungen (mit Auszahlungen im entsprechenden Teil des Finanzhaushaltes) und stellt insoweit einen Pauschal- oder Vorsorgeansatz dar. Wie in den Vorjahren weist auch der Haushaltsplan 2024 einen globalen Minderaufwand aus. Dieser beläuft sich auf 890.000 EUR. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Ergebnishaushalt eine pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen unter Angabe der zu kürzenden Teilhaushalte veranschlagt werden (globale Minderausgabe). Die Facheinheiten haben durch geeignete Begleitmaßnahmen eigenverantwortlich sicherzustellen, dass der veranschlagte globale Minderaufwand und damit die entsprechenden Einsparungen erreicht werden. 5.5 Ordentliches Ergebnis Nr. 20 Ordentliches Ergebnis 3.531.440 EUR Das ordentliche Ergebnis ist der Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes. In den Teilergebnishaushalten wird jeweils für die angestellte Betrachtungsebene ein anteiliges ordentliches Ergebnis ausgewiesen. Das ordentliche Ergebnis zeigt auf, inwieweit es der Kommune gelingt bzw. gelungen ist, innerhalb des Haushaltsjahres den mit der kommunalen Aufgabenerfüllung verbundenen Ressourcenverbrauch zu erwirtschaften. 45 Auf der Ebene des Gesamthaushalts steht das ordentliche Ergebnis somit vor dem Hintergrund des Generationenprinzips im Fokus der gesetzlichen Haushaltsausgleichsverpflichtung. Damit soll der Beachtung der Generationengerechtigkeit im kommunalen Haushalt verstärkt Ausdruck verliehen werden. Der gesetzliche Haushaltsausgleich ist erreicht, wenn die Summe aller ordentlichen Erträge mindestens der Summe aller ordentlichen Aufwendungen entspricht. Damit fordert der Gesetzgeber von den Kommunen einen vollständigen Ausgleich des Ressourcenverbrauchs, indem als gesetzliche Hürde im Haushaltsausgleich eine Null im Ergebnishaushalt zu erreichen ist, allerdings unter Berücksichtigung möglicher Fehlbeträge aus Vorjahren, deren Ausgleich jeweils vorrangig zu erfolgen hat. Nur dann ist dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch entsprechende ordentliche Erträge wieder ersetzen soll, Rechnung getragen worden. Nicht berücksichtigt werden kalkulatorische Elemente, die in der Unternehmenswirtschaft unabdingbar sind. Die Berücksichtigung kalkulatorischer Wagnisse ist genauso wenig gesetzlich gefordert, wie die allgemeine Steigerung des Eigenkapitals zur Schaffung von Rücklagen. Dies ist dem kommunalpolitischen Ermessen und den finanzstrategischen Erwägungen des Gemeinderats unterstellt. Im Ergebnis bedeutet aber eine kommunale Strategie zur Eigenkapitalstärkung oder wenigstens zur Bewahrung eines gleichbleibenden Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapital das Ziel, im Ergebnishaushalt nicht nur eine Null, sondern einen Überschuss zu erwirtschaften. Der Haushaltsplan 2024 weist als ordentliches Ergebnis einen Überschuss von 3.531.440 EUR aus. Der gesetzliche Haushaltsausgleich (= ordentl. Aufwendungen werden durch ordentl. Erträge gedeckt) ist nach den Planzahlen erreicht, der veranschlagte Ressourcenverbrauch wird im Jahr 2024 erwirtschaftet. Verglichen mit dem Finanzplanungswert i.H.v. 1,11 Mio. EUR liegt das nun vorliegende Ergebnis um 2,42 Mio. EUR darüber. 46 Die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses zeigt die folgende Grafik auf: lfd. Nr. Ertragsarten vorl. RE 2022 EUR Ansatz 2023 EUR 1 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen Aufgelöste Investitionszuwendungen u. + beiträge 3 5 + Sonstige Transfererträge Entgelte für öffentliche Leistungen oder + Einrichtungen 6 + Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 8 + Zinsen und ähnliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen u. + Bestandsveränderungen 4 9 3 11 = Ordentliche Erträge Aufwandsarten 15 - Abschreibungen 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 17 - Transferaufwendungen 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 19 = Ordentliche Aufwendungen 5 6 80.609.000 63.933.500 82.780.000 65.188.500 84.841.000 65.504.500 0 0 1.590.000 0 1.846.000 0 1.928.800 0 2.014.500 0 2.107.700 0 6.517.121 7.121.700 7.222.000 7.300.000 7.400.000 7.500.000 4.559.220 11.374.559 836.360 4.499.700 5.919.150 1.214.120 4.666.750 5.982.500 2.554.800 4.800.000 6.100.000 2.600.000 4.900.000 6.150.000 2.650.000 5.000.000 6.200.000 2.700.000 Ansatz 2023 EUR 2 0 0 0 0 4.225.600 4.235.000 4.270.000 4.305.000 166.916.100 171.506.300 175.353.000 178.158.200 Haushaltsplan 2024 EUR 3 2025 EUR 4 Finanzplanung 2026 EUR 2027 EUR 5 6 37.918.710 3.037.594 45.114.300 0 48.304.200 0 51.440.000 0 53.500.000 0 55.640.000 0 18.286.796 49.773 470.335 63.991.018 25.106.279 24.060.900 8.678.500 912.500 64.054.650 18.725.990 23.357.540 9.934.100 1.043.200 60.680.250 20.065.370 23.362.100 10.176.400 1.273.264 64.743.200 19.257.800 23.823.400 10.430.700 1.422.094 71.937.700 19.585.300 24.295.500 10.634.000 1.555.265 74.950.900 19.919.500 148.860.505 161.546.840 20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 2027 EUR 78.010.000 62.408.450 1 13 - Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und 14 - Dienstleistungen 4 Finanzplanung 2026 EUR 76.055.500 49.249.500 vorl. RE 2022 EUR 12 - Personalaufwendungen 2025 EUR 74.005.398 47.201.641 0 0 3.989.082 4.052.500 148.483.381 149.702.170 10 + Sonstige ordentliche Erträge lfd. Nr. 2 Haushaltsplan 2024 EUR -377.124 -11.844.670 163.384.660 170.252.764 180.699.194 186.995.165 3.531.440 1.253.536 -5.346.194 -8.836.965 Kann ein Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge nicht erreicht werden, so gilt der Haushaltsausgleich dennoch als erreicht, wenn zu Beginn des Haushaltsjahres in ausreichender Höhe Rücklagen aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse aus Vorjahren und/oder Überschüsse des Sonderergebnisses bzw. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses zur Verfügung stehen. Wenn auch diese Verrechnungsmöglichkeiten nicht zu einem Ausgleich führen, hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass ein Haushaltsausgleich auch in einem mehrjährigen Zeitraum bewerkstelligt werden kann. Danach kann in der 4. Ausgleichsstufe ein verbleibender Haushaltsfehlbetrag längstens in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Als letzte Stufe sieht der Gesetzgeber eine Verrechnung des Fehlbetrages mit dem Basiskapital (= Eigenkapital) vor. Informationen zur gesetzlichen Behandlung des Haushaltsergebnisses im ordentlichen (und im außerordentlichen) Teil des Ergebnishaushalts geben die Zeilen 25 bis 35 im nachrichtlichen Teil des Ergebnishaushalts. Die haushaltsrechtlichen 47 Vorschriften sehen vor, dass positive ordentliche Ergebnisse der im Eigenkapital auszuweisenden „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zuzuführen sind. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses steht kraft Gesetzes zur Abdeckung von entsprechenden Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Auf Basis des vorläufigen Ergebnisses 2022 und der aktuellen Prognosen zum Ergebnis 2023 kann davon ausgegangen werden, dass die einsetzbare Rücklage zum Jahresbeginn 2024 voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein wird. Durch die fehlenden Jahresabschlüsse ist dies nur ein prognostizierter Wert, der sich noch wesentlich mit der Vorlage der Jahresabschlüsse ändern kann. Der planerische Überschuss von 3.531.440 EUR für das Jahr 2024 wird der Ergebnisrücklage zugeführt, um die zu erwartenden Fehlbeträge im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung in Teilen ausgleichen zu können. 5.6 Außerordentliches Ergebnis Nach dem neuen Haushaltsrecht wird das Gesamtergebnis in zwei Teilbereiche, das ordentliche Ergebnis und das außerordentliche (Sonder-)Ergebnis, unterschieden. Der Gesetzgeber möchte damit im Wesentlichen zwei Umständen einen besonderen Ausdruck verleihen und hat diese deshalb in den außerordentlichen Teil des Ergebnishaushalts verwiesen: o im Falle von außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallenden Erträgen und Aufwendungen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind, lässt es der Gesetzgeber zu, diese in Ausnahme vom Prinzip der Generationengerechtigkeit nicht der normalen Ausgleichsverpflichtung zu unterwerfen, sondern ausnahmsweise ggf. einen dauerhaften Rückgang des Eigenkapitals in Kauf zu nehmen. Hierunter fallen insbes. Großschadensereignisse, bei denen Kommunen hohe Aufwendungen zu tragen haben. o für Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen, die wegen der im neuen Haushaltsrecht geltenden Vollvermögenssicht eine Rolle spielen, fordert der Gesetzgeber die Ausweisung in einem gesonderten Ergebnis, um dem Auftreten und der Behandlung dieser Vorgänge Transparenz zu verleihen. 48 Infolge dieser Sonderrolle und der fehlenden Vorhersagemöglichkeit werden außerordentliche Erträge und Aufwendungen nur auf der Ebene des Gesamthaushalts geplant. Aus diesem Grund sind die hierfür vorgesehenen Planpositionen im Ergebnishaushalt 2024 ff. auch wie folgt mit Null ausgewiesen. Das veranschlagte Gesamtergebnis entspricht damit jeweils betragsidentisch dem planerisch veranschlagten ordentlichen Ergebnis. 6. Finanzhaushalt 2024 6.1 Bedeutung Der Finanzhaushalt beinhaltet die Einzahlungen und Auszahlungen für das Haushaltsplanjahr. Der Finanzhaushalt und die in der Jahresrechnung folgende Finanzrechnung beinhalten ausschließlich Ansätze und Verbuchungen, die auf echten Liquiditätsveränderungen beruhen. Insofern stellt der Finanzhaushalt eine echte Cashflow-Rechnung dar. Der grundsätzliche Aufbau ähnelt der handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung. Ergebnis des Finanzhaushaltes in diesem Sinne ist die Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes während des Haushaltsjahres, so dass ausgehend vom Anfangsbestand an liquiden Mitteln aus dem Finanzhaushalt heraus der Endbestand an liquiden Mitteln abgeleitet werden kann. Auf dem Weg dorthin zeigt der Finanzhaushalt die Entwicklung der Liquidität in drei Sektoren auf: 1. Liquiditätsveränderungen aus laufender Verwaltungstätigkeit In diesen Sektor münden alle Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes, die im laufenden Haushaltsjahr zu Zahlungen führen. Insoweit entspricht dieser Sektor im Wesentlichen dem kameralen Verwaltungshaushalt. Der sich im Saldo dieses Sektors ergebende Cashflow, der Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes ist vergleichbar mit der früheren Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Anforderungen an die Höhe des Saldos sind zwar gesetzlich 49 nicht normiert. Allgemeine Grundsätze zur ordnungsgemäßen Finanzierung des Haushalts erfordern jedoch wie bisher, dass dieser Saldo mindestens ausreicht, um die (ordentlichen) Tilgungsverpflichtungen des Haushalts zu bedienen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Kredite für Investitionsgüter aus der laufenden Leistungserbringung zurückbezahlt werden. Ein negativer Cashflow in diesem Bereich bringt einen dringenden Handlungsbedarf zum Ausdruck. Der verbleibende Teil steht zur Finanzierung der Investitionen zur Verfügung (Netto-Investitionsrate). In den Teilfinanzhaushalten wird dieser Sektor für alle dort aufgezeigten Betrachtungsebenen jeweils nur summarisch in Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt. 2. Liquiditätsveränderungen aus Investitionstätigkeit In diesem Sektor werden alle investiven Auszahlungen und die mit Investitionen direkt zusammenhängenden Einzahlungen dargestellt. Der Saldo dieses Sektors, der Finanzierungsmittelüberschuss oder Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit, ist in der Regel negativ und gibt an, in welcher Höhe liquide Mittel zur Finanzierung von Investitionen erforderlich sind. Dieser Betrag ist mindestens in dieser Höhe grundsätzlich kreditfinanzierbar und gibt insoweit über die Höhe der möglichen Kreditaufnahme Auskunft. Neben der Kreditfinanzierung kommen jedoch vorrangig die Finanzierung aus dem laufenden Zahlungsmittelüberschuss aus Sektor 1 sowie die Finanzierung aus den vorhandenen Liquiditätsmitteln in Betracht. Letzteres äußert sich dann schlussendlich in einem negativen Gesamtsaldo des Finanzhaushaltes, was den Abfluss von liquiden Mitteln zum Ausdruck bringt. Die Teilfinanzhaushalte geben auf allen dort aufgezeigten Betrachtungsebenen nicht nur Auskunft über die Investitionstätigkeit im Stile des Gesamtfinanzhaushaltes, sondern darüber hinaus auch detailliert Auskunft über jede einzelne Investitionsmaßnahme und die damit verbundenen Einzahlungen und Auszahlungen. 50 3. Liquiditätsveränderungen aus Finanzierungstätigkeit In diesem Sektor wird die Kreditfinanzierung dargestellt. Sofern Kredite zur Finanzierung der Investitionstätigkeit benötigt werden, weil nicht ausreichend eigene liquide Mittel zur Verfügung stehen, werden diese in diesem Bereich als Einzahlungen dargestellt. Die Tilgung von vorhandenen Krediten ist in den Auszahlungen enthalten. Der Saldo dieses Sektors, der Finanzierungsmittelüberschuss oder Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit, weist die planerische Netto-Neuverschuldung aus. Da Kredite einzelnen Investitionsmaßnahmen nicht unmittelbar zugeordnet werden können, ist dieser Sektor in den Teilfinanzhaushalten nicht enthalten. Ergebnis des Finanzhaushaltes Das Ergebnis des Finanzhaushaltes wird durch die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres zum Ausdruck gebracht. Diese kann nur dann in einen steuerungswirksamen Bezug gebracht werden, wenn auch der Gesamtbestand an liquiden Mitteln zu Beginn des Jahres bekannt ist. Dieser Bestand ist naturgemäß bei rechtzeitigen Haushaltsplanungen nicht bekannt, weil er frühestens zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres vorliegt. Außerdem ist dieser Bestand i.d.R. vorbelastet durch Vorgänge, die z.B. die Liquidität kurzfristig beeinflussen (Kassenkredite) oder durch Haushaltsübertragungen (ehem. Haushaltsreste), auf deren Grundlage noch Auszahlungen stattfinden werden, die aber in den laufenden Ansätzen des neuen Haushaltsjahres nicht enthalten sind. Über den Liquiditätsbestand in diesem Sinne ist eine Anlage zum Haushaltsplan zu führen, die Auskunft über die voraussichtliche Entwicklung des Liquiditätsmittelbestands unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände gibt. Die Vorausschau kann durchaus größeren Schwankungen zum später tatsächlichen Stand liquider Mittel unterliegen. 51 6.2 Planaufstellungsverfahren für den Finanzhaushalt 2024 In der Sitzung der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur am 16.05.2023 haben sich die Gremienmitglieder mehrheitlich für ein „Sabbatjahr“ (=reduziertes Haushaltsjahr) ausgesprochen. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Veranschlagung neuer Haushaltsmittel erfolgen darf, außer es handelt sich um zwingend notwendige Investitionen oder die Fortsetzung einer Maßnahme. Von den Facheinheiten sind für das Planjahr 2024 Mittelbedarfe für zwingend notwendige bzw. für Fortsetzungsmaßnahmen in Höhe von 14.290.040 EUR angemeldet worden. Vom vorgesehenen Investitionsvolumen 2024 entfällt der größte Anteil mit rd. 8,95 Mio. EUR auf den Bereich der Baumaßnahmen. Im Weiteren ist für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden ein Betrag i.H.v. 2,25 Mio. EUR und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zuschüsse an Dritte für investive Maßnahmen) ein Ansatz i.H.v. 2,07 Mio. EUR veranschlagt worden. Weitere Erläuterungen finden sich weiter hinten im Vorbericht. 6.3 Liquiditätsveränderungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Sektor der laufenden Verwaltungstätigkeit stellt sich der Finanzhaushalt im Planwerk 2024 wie folgt dar: 52 Nr. vorl. RE 2022 EUR Ansatz 2023 EUR 1 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen Auszahlungen aus laufender 16 Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des 17 Ergebnishaushalts VE 2024 EUR 3 4 2 2025 EUR Finanzplanung 2026 2027 EUR EUR 5 6 7 72.671.046 76.055.500 78.010.000 0 80.609.000 82.780.000 84.841.000 46.965.146 49.249.500 62.408.450 0 63.933.500 65.188.500 65.504.500 0 0 0 0 0 0 0 4 Entgelte f. öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Haushaltsplan 2024 EUR 6.305.780 7.121.700 7.222.000 0 7.300.000 7.400.000 7.500.000 4.916.775 4.499.700 4.666.750 0 4.800.000 4.900.000 5.000.000 16.148.639 5.919.150 5.982.500 0 6.100.000 6.150.000 6.200.000 684.617 1.214.120 2.554.800 0 2.600.000 2.650.000 2.700.000 4.053.696 4.052.500 4.225.600 0 4.235.000 4.270.000 4.305.000 151.745.699 148.112.170 165.070.100 38.013.048 45.097.500 48.286.600 0 51.440.000 53.500.000 3.037.594 0 0 0 0 0 0 18.792.824 24.060.900 23.357.540 0 23.362.100 23.823.400 24.295.500 325.326 912.500 1.043.200 0 1.273.264 1.422.094 1.555.265 63.379.038 64.054.650 60.680.250 0 64.743.200 71.937.700 74.950.900 28.660.709 18.725.990 20.065.370 0 19.257.800 19.585.300 19.919.500 152.208.539 152.851.540 153.432.960 -462.840 -4.739.370 11.637.140 0 169.577.500 173.338.500 176.050.500 55.640.000 0 160.076.364 170.268.494 176.361.165 0 9.501.136 3.070.006 -310.665 Nr. 17 Zahlungsmittelübersch./-bedarf ErgHH 11.637.140 EUR Um Ergebnishaushaltes den Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des (= aus laufender Verwaltungstätigkeit) zu erhalten, müssen die ordentlichen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes um die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen bereinigt werden. Nicht zahlungswirksam sind u.a. die Abschreibungen, die Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen, Veräußerungsgewinne und -verluste und die Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen. Bezogen auf die Haushalts- bzw. Finanzplanung 2024 ff. sind auf Basis der Plandaten im Jahr 2024 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit niedriger als die Einzahlungen. Somit Ergebnishaushaltes. ergibt Für Zahlungsmittelüberschüssen sich das des ein Zahlungsmittelüberschuss Haushaltsjahr Ergebnishaushalts 2025 in kann ausreichender des von Höhe ausgegangen werden, sodass ebenso eine Netto-Investitionsrate ausgewiesen werden kann. Im Jahr 2026 reicht der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus, um die Auszahlungen für ordentlichen Tilgungen in voller 53 Höhe zu tätigen. Für das Haushaltsjahr 2027 ergibt sich, auf Basis der Plandaten, knapp ein Zahlungsmittelbedarf. 6.4 Liquiditätsveränderungen aus Investitionstätigkeit Im Planjahr 2024 stehen den Investitionseinzahlungen i.H.v. 9.742.095 EUR Investitionsauszahlungen i.H.v. 14.290.040 EUR gegenüber, so dass sich ein Saldo von -4.547.945 EUR ergibt. Das für das Jahr 2024 vorgesehene Investitionsprogramm mit einem Umfang von rd. 14,3 Mio. EUR weist im Vergleich zum Vorjahresprogramm (rd. 18,0 Mio. EUR) ein niedrigeres Volumen von rd. 3,7 Mio. EUR aus. Im Sektor der Investitionstätigkeit stellt sich der Finanzhaushalt 2024 wie folgt dar: Nr. vorl. RE 2022 EUR Ansatz 2023 EUR 1 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 28 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 2 Haushaltsplan 2024 EUR VE 2024 EUR 3 4 2025 EUR Finanzplanung 2026 2027 EUR EUR 5 6 7 8.552.029 5.403.310 3.695.795 0 2.963.300 1.697.700 1.188.000 3.260 222.000 445.000 0 1.320.000 2.960.000 1.090.000 402.398 2.450.000 5.000.000 0 4.960.000 1.200.000 1.200.000 44.884 1.300 1.300 0 1.300 1.300 1.300 0 0 600.000 0 600.000 0 0 9.002.571 8.076.610 9.742.095 0 9.844.600 5.859.000 3.479.300 803.232 3.082.000 2.250.000 0 2.650.000 1.250.000 1.050.000 14.651.289 11.759.490 8.949.240 6.844.000 11.031.300 10.970.100 6.974.000 676.043 418.500 479.400 880.000 1.032.000 102.000 152.000 600.300 405.000 375.400 0 450 0 0 1.185.365 2.253.800 2.066.000 0 2.137.000 1.130.000 1.650.000 353.233 100.000 170.000 0 100.000 100.000 100.000 30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 18.269.462 18.018.790 14.290.040 7.724.000 16.950.750 13.552.100 9.926.000 Veranschlagter 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -9.266.891 -9.942.180 -4.547.945 7.724.000 -7.106.150 -7.693.100 -6.446.700 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -9.729.731 -14.681.550 7.089.195 7.724.000 2.394.986 -4.623.094 -6.757.365 32 54 6.4.1 Investitionseinzahlungen 9.742.095 EUR Nr. 18 Einzahlungen aus Investitionszuw. 3.695.795 EUR Hierunter fallen staatliche Investitionszuweisungen (z.B. für geförderte Schulbau-, Kindertagesstättenbau-, Straßenbau-, Stadtsanierungsmaßnahmen oder geförderte Erwerbsmaßnahmen, wie z.B. Feuerwehrfahrzeuge), Investitionszuschüsse Dritter sowie ggf. Spenden mit besonderer Zweckbestimmung für investive Maßnahmen. Die im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Einzahlungen aus Investitions- zuwendungen stellen sich wie folgt dar: Auftrag I12600050002 I12600050003 I21100050500 I21105050001 I36500050000 I51100050010 I51100050070 I51100050080 I51100050200 I54100050005 I54100050007 I54106050002 I61200059999 Auftrag Beschreibung Plan 2024 Förderung Neubau Feuerwache West 115.000 Zusch. Fahrzeuge Feuerschutz WLF 230.000 Friedrichschule -Förderung Schulgipfel 280.000 GS Mietersheim - Förderung Containeranl. 390.000 Zuschuss Kita Dreyspringstraße 500.000 Zuschüsse Sanierung "Kanadaring" 849.000 Zuw. Realisierung v. Mobilitätsstationen 102.000 Zuw. Nördl. Altstadt -Stadtgeschichtl. M 19.300 Zuschüsse Sanierung Innenstadt/Marktstr. 264.000 Zuweisungen für Radweglückenschluss SWEG 50.000 Zuschuss - Neubau Brücke Kruttenaustraße 987.439 Zuschuss Neubau Brücke Hexenmatt 235.000 Pauschale Mindereinzahlungen Baumaßnahm. -325.944 (Vorjahr: 5.403.310) 3.695.795 Das mit den Vorberatungen in den Haushaltsplan 2024 eingebrachte Einsparvolumen bei den baulichen Investitionsmaßnahmen in Höhe von 10 % wirkt sich auch auf die Förderungen aus. Der Wert beläuft sich für 2024 auf -325.944 EUR und ist auf dem Investitionsauftrag I61200059999 an zentraler Stelle veranschlagt. 55 Nr. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u.ä. 445.000 EUR Hierunter fallen insbesondere Erschließungsbeiträge. Nr. 20 Einz. a. d. Veräußerung v. Sachverm. 5.000.000 EUR Zum Sachvermögen zählen z.B. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bei der veranschlagten Mittelansatz handelt es sich insbesondere um erwartete Grundstückserlöse, u.a. aus der Abrechnung des Baugebietes Hosenmatten. Nr. 21 Einzahlungen a. d. Veräußer. v. Finanzverm. 1.300 EUR Der Posten enthält die Rückzahlung von gewährten Ausleihungen. Der Planansatz steht für Darlehensrückflüsse im Bereich der Wohnungsbauförderung/-fürsorge. 6.4.2 Investitionsauszahlungen 14.290.040 EUR Für folgende Investitionstätigkeiten sind größere Auszahlungsbeträge vorgesehen (Listung Investitionsaufträge ab 100.000 EUR). 56 Auftrag I21105010004 I51100000101 I21100010501 I11330110003 I36500010140 I54100020022 I54104020000 I54106020000 I54100020027 I11330110000 I11330110001 I36500010032 I54106020005 I51100000200 I52200300000 I61200059999 I12600100040 I21106010004 I42410030030 I54100020025 I54800110000 I11200100010 I51100400000 I21107010006 I54100020002 I54100020028 I54104020001 I51100030201 I21100010604 I54100020024 I54100020026 I61200009999 Auftrag Beschreibung GS Mietersh. Errichtung Containeranlage Kanadaring -Investitionszuwendungen Friedrichschule -Erweiter. (Schulgipfel) Grunderwerb u. Planung Neubau Klinikum Sport-Kita -Neubau der Einrichtung Neubau Brücke Kruttenaustraße Gewerbegeb. Langenw.-Endausbau Handwerk. Erschließung des Baugebiets Heubühl Ausbau des Rosenweg Erwerb Grundstücke Erwerb Grundstücke -Bodenbevorratung Kita Bottenbr. Umbau Neubau Brücke Hexenmatt Innenstadt/Marktstraße-Investitionszuw. Zuführ. an Kapitalrücklage Wohnbau GmbH Pauschale Mindereinzahlungen Baumaßnahm. Erwerb Fahrzeuge Feuerschutz WLF Schule/Kita Reichenbach/Kuhbach Ausgleichsmaßnahme Dammenmühle Kreuzung B 415 - Willy-Brandt-Str. Erwerb Grundstücke Güterverkehrsterminal Erwerb Anlagev. EDV Gesamtverwaltung Realisierung von Mobilitätsstationen GS Sulz - Einbau Brandmeldeanlage Bau von Radwegen Bädleweg - Parkplätze u. Fußverbindung Gewerbegeb. Langenw. -Endausbau Bestand Neues Quartier Lahr West -Vereinsheim Theodor-Heuss-S. - Erweiterung Erschließung Dammenmühle (Sport-Kita) Erschließung Klinikum (Knotenpunkt B415) Pauschale Minderauszahlungen Baumaßnahm. Plan 2024 1.730.000 1.415.000 1.400.000 1.000.000 1.000.000 800.000 550.000 550.000 535.000 500.000 500.000 500.000 470.000 440.000 375.000 325.944 308.000 200.000 200.000 200.000 200.000 170.000 166.000 157.500 150.000 150.000 150.000 120.000 100.000 100.000 100.000 -994.360 (Vorjahr: 16.779.490) Nr. 24 Ausz. für den Erw. von Grundst. und Geb. 13.568.084 2.250.000 EUR Der Gesamtansatz für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden teilt sich auf in den Grunderwerb und die Planung des Neubaus Klinikum i.H.v. 1.000.000 EUR, den allg. Grunderwerb i.H.v. 500.000 EUR, die im Zuge des Arbeitsprogramms Energie und Klima beschlossene Bodenbevorratung i.H.v. 500.000 EUR, den Erwerb von Gewässerrandstreifen i.H.v. 25.000 EUR, den Erwerb von Waldflächen i.H.v. 25.000 EUR und den Erwerb von Flächen für das Güterverkehrsterminal i.H.v. 200.000 EUR. 57 Nr. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Entsprechend den Mittelveranschlagungen verteilen 8.949.240 EUR sich die vorgesehenen Baumaßnahmen schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche/Rubriken: Schulen und Kindertagesstätten rd. 5,3 Mio. EUR Von den hier vorgesehenen investiven Maßnahmen i.H.v. 5.266.600 EUR sind u.a. Mittel i.H.v 1.400.000 EUR für Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen der Friedrichschule im Rahmen des sog. „Schulgipfels“ eingeplant. 1.730.000 EUR entfallen auf die Errichtung einer Containeranlage bei der Grundschule Mietersheim. Ein weiterer Betrag i.H.v 1.000.000 EUR ist für die KiTa auf dem Areal der Dammenmühle vorgesehen. Für die Maßnahme Kita/Schule Reichenbach/Kuhbach sind 200.000 EUR Planungsmittel vorgesehen. Straßenbau/Infrastruktur/Bau von Fuß- und Radwegen rd. 3,8 Mio. EUR Von den hier veranschlagten Investitionen i.H.v. 3.845.000 EUR entfallen u.a. 535.000 EUR auf den Ausbau des Rosenwegs. Mittel i.H.v. 800.000 EUR sind für den Neubau der Brücke in Kruttenau vorgesehen. Insgesamt 1.250.000 EUR sind für die Erschließung des Baugebiets Heubühl und der Gewerbegebiete Langenwinkel berücksichtigt. Die einzelnen Projekte lassen sich den Teilfinanzhaushalten und dem als Anlage beigefügten Investitionsprogramm entnehmen. Jede einzelne Investitionsmaßnahme ist dort mit ihren (ggf.) Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt. Das mit den Vorberatungen in den Haushaltsplan 2024 eingebrachte Einsparvolumen bei den baulichen Investitionsmaßnahmen in Höhe von 10 % ist auf dem Investitionsauftrag I61200009999 an zentraler Stelle veranschlagt. Der Wert beläuft sich für 2024 auf -994.360 EUR. Aus der Gesamtsumme der baulichen Investitionen von 9.943.600 EUR (gem. der Priorisierungsliste) wurde daher nur der Betrag i.H.v. 8.949.240 EUR veranschlagt. 58 Nr. 26 Auszahlungen f. d. Erw. v. bew. Vermögen 479.400 EUR Die Ansätze für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen belaufen sich in der Summe auf 479.400 EUR. Nr. 27 Auszahlungen f. d. Erw. v. Finanzvermögen 375.400 EUR Hier handelt es sich im Wesentlichen um die geplante Zuführung zur Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH (375.000 EUR). Nr. 28 Auszahlungen f. Investitionsförder.maßn. 2.066.000 EUR An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen Dritter sieht das Planwerk 2024 Auszahlungen in Summe von 2.066.000 EUR vor. Der betragsmäßig größte Anteil entfällt mit 1.415.000 EUR auf Investitionsförderungen im Rahmen der Stadtsanierungsmaßnahmen „Kanadaring“. Weitere Beträge sind beispielsweise für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme der Innenstadt/Marktstraße (440.000 EUR) oder für Fördermaßnahmen im Zuge der Aufstellung von Mobilitätsstationen (166.000 EUR) vorgesehen. Nr. 29 Auszahlungen f.d. Erw. imm. Gegenstände 170.000 EUR Der Auszahlungsansatz für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen bezieht sich im Wesentlichen auf die Beschaffung von Lizenzen und Software für den EDV-Bereich bzw. die Gesamtverwaltung. Nr. 31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -4.547.945 EUR Der Saldo der investiven Einzahlungen und Auszahlungen ergibt den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus der Investitionstätigkeit. Dieser Saldo ist in der Regel negativ und gibt an, in welcher Höhe liquide Mittel zur Finanzierung von Investitionen erforderlich sind. Dieser Betrag ist mindestens in dieser Höhe 59 grundsätzlich kreditfinanzierbar und gibt insoweit über die Höhe der möglichen Kreditaufnahme Auskunft. Der Haushaltsplan 2024 weist diesen Saldo i.H.v. -4.547.945 EUR aus. Verpflichtungsermächtigungen 7.724.000 EUR Das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen ist auch im neuen Haushaltsrecht (NKHR) unverändert geblieben. Verpflichtungsermächtigungen beziehen sich auf Investitionen, für die im Haushaltsjahr Verpflichtungen eingegangen werden sollen, die aber erst in Folgejahren zu Auszahlungen führen. Aus diesem Grunde sind Verpflichtungsermächtigungen bei den investiven Auszahlungen im Gesamtfinanzhaushalt sowie in den Teilhaushalten bei den dort dargestellten Maßnahmen verortet. Die Gesamtsumme der Verpflichtungs- ermächtigungen ist nach wie vor ein Bestandteil der Haushaltssatzung. Im Haushaltsplan 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Summe von 7.724.000 EUR ausgewiesen. Diese teilen sich auf folgende Maßnahmenbereiche auf: - Hochbaumaßnahmen: 5.000.000 EUR - Tiefbaumaßnahmen: 1.750.000 EUR - Bewegliches Sachvermögen: 880.000 EUR - Grünbaumaßnahmen: Auf die im Haushaltsplan 94.000 EUR 2024 enthaltene Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen wird verwiesen. Nr. 32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf 7.089.195 EUR In Zeile 32 des Finanzhaushaltes wird als sog. „Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf“ der Saldo aus dem Finanzierungsmittelüberschuss-/ bedarf 60 aus Investitionstätigkeit und dem Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes dargestellt. Das Planwerk 2024 weist hier ein Ergebnis i.H.v. 7.089.195 EUR aus. Ein positiver Saldo zeigt an, dass liquide Mittel im Haushaltsjahr übrig sind und somit -unter Berücksichtigung der Tilgungsauszahlungen- dem Liquiditätsmittelbestand zugeführt werden können. Ein negativer Saldo bringt zum Ausdruck, in welcher Höhe liquide Mittel zur abschließenden Finanzierung des Haushalts erforderlich sind. Diese können dann entweder aus dem Finanzierungsbereich des Finanzhaushaltes, d.h. aus Kreditaufnahmen oder aber aus vorhandenen liquiden Mitteln stammen. Letzteres führt -unter Berücksichtigung der Tilgungsauszahlungen- zu einer Abnahme des Liquiditätsmittelbestandes. 6.5 Liquiditätsveränderungen aus Finanzierungstätigkeit Im Sektor der Finanzierungstätigkeit stellt sich der Finanzhaushalt wie folgt dar: 6.5.1 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Kreditaufnahmen/Kreditermächtigung 2024 3.500.000 EUR Im Haushaltsplan 2024 ist der Kreditbedarf für die Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Jahres 61 2024 i.H.v. 3.500.000 EUR ausgewiesen. Damit hat sich die in der Finanzplanung 2023 vorgesehene Kreditaufnahme von 7 Mio. EUR durch das reduzierte Investitionsvolumen halbiert. Unter Berücksichtigung dieser planerischen Darlehensaufnahme und der vorgesehenen Kredittilgungen (auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen) würde sich der planerische Schuldenstand (Kernhaushalt), ausgehend vom Stand 31.12.2023 von rd. 30,45 Mio. EUR auf 31,23 Mio. EUR zum Jahresende 2024 erhöhen. 6.5.2 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Kredittilgungen 2024 2.720.000 EUR Die planmäßigen Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten belaufen sich im Haushaltsjahr 2024 auf 2.720.000 EUR. Die aus dem Entschuldungskonzept bereits für 2021 und 2022 ausgesetzten Sondertilgungen i.H.v. mind. 2 Mio. EUR wurden mit Beschluss am 27.02.2023 bis auf weiteres ausgesetzt. Die planerische Schuldenobergrenze zum Ende des jeweiligen Finanzplanungszeitraumes wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 27.02.2023 auf max. 39,9 Mio. Euro erhöht, um die anstehenden Maßnahmen des Investitionsprogramms finanzieren zu können. Sondertilgung Rahmenkonto Ost 500.000 EUR An Sondertilgungsleistungen für das Rahmenkonto Ost ist erneut ein Jahresbetrag i.H.v. 500.000 EUR veranschlagt. 6.6 Stand und Entwicklung der Liquidität Das Gesamtergebnis des Finanzhaushaltes weist die Entwicklung der Liquidität wie folgt aus: 62 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres Finanz planung 2025 2026 2027 EUR EUR EUR vorl. RE 2022 EUR HH-Plan 2023 EUR HH-Plan 2024 EUR 1.773.170 -10.221.550 7.369.195 4.754.986 -1.913.094 -4.717.365 7.369.195 12.124.181 10.211.087 5.493.722 16.169.195 20.924.181 19.011.087 14.293.722 2.922.644 3.056.618 3.109.072 3.225.185 aufsaldiert Voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Beginn des Haushaltsjahres 2024 (unter Berücksichtigung von 8.800.000 finanziellen Vorbelegungen aufgrund von Haushaltsübertragungen 2023) Voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Ende des Haushaltsjahres Mindestliquidität 2.553.202 2.736.737 Ausweislich der Zeile 9 der Anlage „Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität“ beläuft sich der um Vorbelegungen (Haushaltsübertragungen) bereinigte voraussichtliche Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2023 auf rd. 8,8 Mio. EUR (= voraussichtlicher Anfangsbestand zu Beginn des Planjahres 2024). Somit liegt zum 01.01.2024 eine voraussichtlich verfügbare Liquidität in der vorbezifferten Höhe zur Eigenfinanzierung des Haushalts vor. Für die weitere Entwicklung wird auf die Ausführungen zur Finanzplanung (unter V.) verwiesen. Änderung des Finanzierungsmittelbestandes 7.369.195 EUR Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt weist eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 7.369.195 EUR aus. Der Bestand an liquiden Eigenmitteln beläuft sich zum 01.01.2024 auf rd. 8,8 Mio. EUR (Bestand an liquiden Mitteln nach Bereinigung um Vorbelegungen vor Buchungsschluss). Ausgehend von diesem Betrag würde sich der Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 2024 bei einer planmäßigen Umsetzung der Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes auf voraussichtlich rd. 16,17 Mio. EUR erhöhen. Die Hochrechnung ist mit den entsprechenden Unsicherheiten behaftet. 63 7. Stand und Entwicklung der Rückstellungen und der Schulden 7.1 Stand und Entwicklung der Rückstellungen An dieser Stelle wird zukünftig über den Stand möglicher Rückstellungen zu informieren und darzustellen sein, welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht. Nachdem die Bewertung noch nicht abgeschlossen ist, können Aussagen über möglicherweise nach dem 01.01.2020 bestehende Rückstellungen (z.B. Anfangsbestand für Altersteilzeit) noch nicht getroffen werden. Der Plan 2024 enthält Ansätze für die Zuführung zu (personalbezogenen) Rückstellungen i.H.v. 17.600 EUR (Stand der Rückstellungen zum 01.01.2024: 62.300 EUR). 7.2 Stand und Entwicklung der Schulden Der planerische Schuldenstand (Kernhaushalt) stellt sich für das Jahr 2024 entsprechend dem aktuellen Entwurfsstand wie folgt dar: voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 (gerundet): + Neuaufnahmen 2024: 30.450.000 EUR 3.500.000 EUR ./. Tilgungen 2024 -ordentliche Tilgungen: 2.720.000 EUR -Sondertilgungen: 0 EUR Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024: 31.230.000 EUR Im Weiteren wird auf die im Haushaltsplan 2024 als Anlage enthaltene „Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden“ verwiesen. 64 V. 1. Finanzplanung Allgemeines Entsprechend den neuen gesetzlichen Regelungen im NKHR ist der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen und vom Gemeinderat spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen. Damit beabsichtigt der Gesetzgeber, der Finanzplanung mehr Gewicht zu verleihen. Dies ist auch erforderlich, sofern der Haushaltsplan seiner neuen Aufgabe als Instrumentarium zur Unterstützung langfristiger, zumindest aber mittelfristiger Ziele gerecht werden soll. Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung die vom Innenministerium bekannt gegebenen Orientierungsdaten entsprechend der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Der Finanzplan ist grundsätzlich kein Bestandteil der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans, sondern als Anlage hierzu zu führen. Die Finanzplanungswerte bis zum Jahr 2027 können den entsprechenden Unterlagen „Gesamtergebnishaushalt“ und „Gesamtfinanzhaushalt“ sowie dem zugehörigem „Investitions-/Maßnahmenprogramm“ entnommen werden. 2. Ergebnishaushalt Die Entwicklung der ordentlichen Ergebnisse bis 2027 stellt sich wie folgt dar: Ordentliches Ergebnis vorl. RE 2022 EUR HH-Plan 2023 EUR HH-Plan 2024 EUR -377.124 -11.844.670 3.531.440 65 Finanz planung 2025 2026 2027 EUR EUR EUR 1.253.536 -5.346.194 -8.836.965 Die ertrags- und aufwandsseitigen FAG-Leistungen sind auf Basis der vom Land zur Verfügung gestellten Fortschreibung der Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts- und Finanzplanung vom 09.11.2023 unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Daten nach der Herbst-Steuerschätzung 2023 vom 30.10.2023 ermittelt worden. Die Fortschreibung der Daten ist unter Anlehnung der bislang prognostizierten Entwicklung der Steuerkraftsummen mit der gebotenen kaufmännischen Vorsicht berechnet worden. Dies gilt allgemein schon in „Normalzeiten“ und wird durch die anhängigen ökonomischen Belastungen bzw. Auswirkungen der Krisen deutlich verschärft und ungewisser. Derzeit lässt sich nicht belastbar abschätzen, wie sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen infolge der Pandemie darstellen bzw. wie lange und wie stark hierdurch negative Auswirkungen auf die Wirtschaft bestehen werden. Die bis 2027 geplanten ordentlichen Ergebnisse zeigen eine stärkere Schwankungsbreite auf, was nicht zuletzt auf die Pendelwirkungen des FAG zurückzuführen ist. So führt insbesondere eine hohe Steuerkraft jeweils zwei Jahre später zu deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen bei gleichzeitig deutlich höher abzuführenden FAG- und Kreisumlagen, was in den Jahren 2026 und 2027 deutlich wird. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist in den Finanzplanungsjahren 2025 und 2026 mit einem Hebesatz i.H.v. 29,4 v.H. und im Finanzplanungsjahr 2027 i.H.v. 30,0 v.H. angesetzt worden. Der enorme Sprung in den Aufwendungen für Energiebeschaffungen 2023 ist zwar inzwischen etwas rückläufig, dennoch wurden die Kosten für die Bewirtschaftung in den Jahren 2024 ff. auf einem deutlich höheren Niveau fortgeschrieben als in vergangenen Haushalten. Der enorme Sprung bei den Personalaufwendungen durch die hohen Tarifsteigerungen wurde auch in die Folgejahre weiterprojiziert. Letztlich steht die 66 Fortentwicklung aller Aufwendungen für in Abhängigkeit der Krisensituation und den gestiegenen Kosten. 3. Finanzhaushalt Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes im entsprechenden Sektor des Finanzhaushalts stellen sich wie folgt dar: vorl. RE 2022 EUR Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes -462.839 HH-Plan 2023 EUR HH-Plan 2024 EUR Finan z planu ng 2025 2026 2027 EUR EUR EUR -4.739.370 11.637.140 9.501.136 3.070.006 -310.665 Die Finanzplanung weist in den Jahren bis 2023 jeweils einen Zahlungsmittelbedarf aus. Für die Jahre 2024 bis 2026 wird mit einem Zahlungsmittelüberschuss gerechnet, ehe für 2027 wieder ein negativer Wert erwartet wird. Auch hier macht sich die Pendelwirkung des FAG stark zahlungsmäßig bemerkbar. Im investiven Sektor des Finanzhaushaltes stellt sich die geplante Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wie folgt dar: Finanz planung 2025 2026 2027 EUR EUR EUR vorl. RE 2022 EUR HH-Plan 2023 EUR HH-Plan 2024 EUR Einzahlungen Investitionstätigkeit 9.002.570 8.076.610 9.742.095 Auszahlungen Investitionstätigkeit 18.269.463 18.018.790 14.290.040 16.950.750 13.552.100 9.926.000 Finanzierungsmittelüberschuss/ bedarf aus Investitionstätigkeit -9.266.892 -9.942.180 -4.547.945 -7.106.150 -7.693.100 -6.446.700 -462.839 -4.739.370 11.637.140 9.501.136 3.070.006 -310.665 Liquiditätsmittelbestand -1.773.170 10.221.550 -7.369.195 -4.754.986 1.913.094 4.717.365 abzüglich Tilgungsleistungen -5.064.344 -3.040.000 -3.220.000 -3.140.000 -3.290.000 -3.460.000 Kreditaufnahmen 16.567.245 7.500.000 3.500.000 5.500.000 6.000.000 5.500.000 Gesamt 9.266.892 9.942.180 4.547.945 7.106.150 7.693.100 6.446.700 9.844.600 5.859.000 3.479.300 Finanzierung aus : Zahlungsmittel-überschuss/ -bedarf des Ergebnishaushaltes 67 Der Finanzierungsbereich des Finanzhaushaltes bildet sich folgendermaßen ab: vorl. RE 2022 EUR Einzahlungen aus 16.567.245 Kreditaufnahmen Auszahlungen für 5.064.344 Kredittilgung Auszahlungen für 0 Rahmenkonto Ost (Sondertilgung) Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungs11.502.901 tätigkeit Finanz planung 2025 2026 2027 EUR EUR EUR HH-Plan 2023 EUR HH-Plan 2024 EUR 7.500.000 3.500.000 5.500.000 6.000.000 5.500.000 2.540.000 2.720.000 2.640.000 2.790.000 2.960.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 4.460.000 280.000 2.360.000 2.710.000 2.040.000 Die geplanten Kreditaufnahmen sind im Zeitraum von 2024 bis 2027 in Gesamthöhe von 20,5 Mio. EUR ausgewiesen, bei gleichzeitigen Tilgungsleistungen in Summe von rd. 11,11 Mio. EUR (ohne Sondertilgungen für das Rahmenkonto Ost), so dass sich hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung für den Kernhaushalt i.H.v. 9,39 Mio. EUR errechnet. Für das Haushaltsjahr 2023 und Finanzplanungszeitraum 2024-2026 wurde mit den gemeinderätlichen Vorberatungen bei den eingebrachten baulichen Investitionsmaßnahmen ein Einsparvolumen von 10 % beschlossen. Dies bedeutet bei der Summe der Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024-2026 mit 34.389.600 EUR ein Volumen von 3.438.960 EUR einzusparen. Parallel reduzieren sich durch angenommene geringere Förderungen auch die Einzahlungen für Baumaßnahmen im gleichen Zeitraum mit 6.981.440 EUR um 10 % mit 698.144 EUR. Die Gesamteinsparsumme für den Zeitraum 2024 bis 2026 beläuft sich auf 2.740.816 EUR. Die Veranschlagung erfolgt im Finanzhaushalt auf den Investitionsaufträgen I61200009999 „Pauschale Minderauszahlungen Baumaßnahmen“ und I61200059999 „Pauschale Mindereinzahlungen Baumaßnahmen“ für die Förderungen. Im laufenden Haushaltsjahr wird die Einsparung durch die Nicht-Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Auszahlungsansätze abgebildet. In Summe ist der Betrag der pauschalen Minderauszahlung zu erreichen, was sich auf die einzelnen Maßnahmen in unterschiedlichen Prozent-Sätzen verteilen kann. 68 Ausgehend vom erwarteten Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2023 i.H.v. rd. 30,45 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2027 unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen auf rd. 39,8 Mio. EUR erhöhen. Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.02.2023 beschlossene Schuldenobergrenze beläuft sich auf eine neue Summe von 39,9 Mio. EUR und ist damit planerisch eingehalten. Gleichzeitig werden die aus dem Entschuldungskonzept bereits für 2021 und 2022 ausgesetzten Sondertilgungen i.H.v. mind. 2 Mio. EUR bis auf weiteres ausgesetzt. Die jährlichen Tilgungsleistungen teilen sich in ordentliche Tilgungen und die Auszahlungen für das Rahmenkonto Ost (Sondertilgungen) in Höhe von 0,5 Mio. EUR pro Jahr auf. Die Liquidität im Finanzhaushalt (Gesamtsicht) entwickelt sich wie folgt: Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres Finanz planung 2025 2026 2027 EUR EUR EUR vorl. RE 2022 EUR HH-Plan 2023 EUR HH-Plan 2024 EUR 1.773.170 -10.221.550 7.369.195 4.754.986 -1.913.094 -4.717.365 7.369.195 12.124.181 10.211.087 5.493.722 16.169.195 20.924.181 19.011.087 14.293.722 2.922.644 3.056.618 3.109.072 3.225.185 aufsaldiert Voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Beginn des Haushaltsjahres 2024 (unter Berücksichtigung von 8.800.000 finanziellen Vorbelegungen aufgrund von Haushaltsübertragungen 2023) Voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Ende des Haushaltsjahres Mindestliquidität 2.553.202 2.736.737 Für den Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 verbessert sich der Finanzierungsmittelbestand in Summe von rd. 5,5 Mio. EUR. Der voraussichtliche Bestand an liquiden Eigenmitteln würde sich demnach bis zum Finanzplanungsende (31.12.2027) auf rd. 14,3 Mio. EUR erhöhen. 69 Die gesetzliche Vorgabe der vorzuhaltenden Mindestliquidität wird im gesamten Betrachtungszeitraum deutlich erfüllt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende belastende Entwicklung der Jahre 2028 ff. notwendig. VI. Ausblick Für das Planjahr 2024 und das Finanzplanungsjahr 2025 sind im ordentlichen Ergebnis Überschüsse, für die Finanzplanungsjahre 2026 und 2027 Defizite ausgewiesen. Die Planungsdaten zeigen auf, dass die Ausgaben weiter schneller und stärker steigen als die Einnahmen. Insgesamt geht es um Nachhaltigkeit und strategische Verbesserung des strukturellen Finanzierungsdefizits. Dabei ist nicht nur der Jahreshaushalt und die drei folgenden Finanzjahre Fokus, sondern ein Zeitraum von etwa zehn Jahren im Blick. Erst das ermöglicht die eigentliche Nachhaltigkeitsbetrachtung. Deshalb arbeitet die Haushaltsplanung an einem städtischen Finanzierungs- und Investitionskonzept mit einem Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2035, der „Finanzagenda Lahr 2035“. Mittels dieser längerfristigen Betrachtung soll aufgezeigt werden, wie sich die weitere Finanzierungs- und Investitionsentwicklung der Stadt in der Prognose darstellt, welche zukunftsgerichteten Finanzierungsmaßnahmen zur Verbesserung möglich bzw. notwendig sind und welche Investitionsspielräume sich daraus ergeben. Dafür bedarf es in diesen heraufordernden Zeiten einem klaren Signal der Geschlossenheit. Alle sind gemeinsam aufgerufen, für die kommenden Jahre kluge Entscheidungen zu treffen und Weichenstellungen für eine generationengerechte Zukunft unserer Stadt vorzunehmen. Wir haben viele herausfordernde Aufgaben vor uns. Wir haben aber auch schon vieles in Bewegung gebracht und arbeiten längst an der Transformation aus den Krisen heraus. 70 In diesem Sinne wünschen wir uns allen, dass es gelingt, gemeinsam einen Kompass zu finden, um für die gute Zukunft unserer Stadt neue Wege zu wagen. Gemeinsamkeit steht dabei für den gemeinsamen Willen, neue Wege zu gehen und Lösungen zu finden. Lahr, im November 2023 DER STADTKAMMERER DER OBERBÜRGERMEISTER Markus Wurth 71