Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
18. Dezember 2023
Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste nach HPA)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)
Beschlussvorlage (C1) Finanzplanung 2024 - 2027)
Beschlussvorlage (C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027)
Beschlussvorlage (D) Liquiditätsentwicklung 2024)
Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht 2024)
Beschlussvorlage (F) Kennzahlenübersicht 2024)
Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)
Beschlussvorlage (G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)
Beschlussvorlage (H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung)
18. Dezember 2023
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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027)
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (A) Änderungsliste nach HPA)Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)Beschlussvorlage (C1) Finanzplanung 2024 - 2027)Beschlussvorlage (C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027)Beschlussvorlage (D) Liquiditätsentwicklung 2024)Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht 2024)Beschlussvorlage (F) Kennzahlenübersicht 2024)Beschlussvorlage (G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung)Beschlussvorlage (G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)Beschlussvorlage (G3) Wirtschaftsplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)Beschlussvorlage (H) Stellenplan 2024_haushaltsmäßige Darstellung)
Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Der Gemeinderat der Stadt Lahr / Schwarzwald hat am xx.xx.2023 aufgrund von § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt beschlossen: 1. Erfolgsplan Gesamtbetrag der Erträge Gesamtbetrag der Aufwendungen Bei einem Jahresgewinn/Jahresverlust (-) von 8.580.000 € 8.580.000 € 0,00 € 2. Liquiditätsplan a) Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit 1.906.600 € b) Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit 0€ - 3.108.000 € 3.108.000 € c) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Finanzierungsüberschuss aus Finanzierungstätigkeiten 9.406.800 € -8.214.100 € 1.192.700 € d) geplante Kassenkreditaufnahme -8.700 € e) Endbestand an Zahlungsmitteln 0,00 € 3. Gesamtbetrag der a) vorgesehenen Kreditaufnahmen von b) Verpflichtungsermächtigungen von 4. Höchstbetrag der Kassenkredite von 5. Der beigefügte Stellenplan ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes. Lahr/Schwarzwald, den xx.xx.2023 Markus Ibert Oberbürgermeister 7.723.800 € 4.020.000 € 2.000.000 € Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Vorbericht 1. Allgemeines Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum 01.01.1998 aus dem Haushalt der Gemeinde auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb zu führen (Vorlage 185/1997). Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.1998 wurde mit einer Bilanzsumme von 57.512.602,84 DM (29.405.726,90 €) festgesetzt. Der Eigenbetrieb wurde mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet. Dies entsprach der vom Gemeinderat am 15.12.1997 beschlossenen und am 01.01.1998 in Kraft getretenen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“. In einem weiteren Schritt hat der Gemeinderat am 16.12.2002 beschlossen, das Stammkapital zum 01.01.2003 durch Umwandlung in ein gemeindliches Darlehen auf 0,- € zu reduzieren. Ab dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb erstmals zwei Stellen direkt zugeordnet. Dies wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtssprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren künftig selbst zu erheben. Die Leistungen des Bau- und Gartenbetriebes Lahr werden in Rechnung gestellt. Für die übrigen Leistungen der Dienstellen der Stadtverwaltung ist ein entsprechender Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten. Anstelle eines Betriebsausschusses treten die in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten beschließenden Ausschüsse. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen. Das gemeindliche Darlehen wird im Wirtschaftsjahr 2024, entsprechend der Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen, mit einem Zinssatz von 6,6 % verzinst. Das gemeindliche Darlehen soll zum Jahresende 2024 vom Eigenbetrieb an den Haushalt der Gemeinde zurückgeführt werden. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000,- € festgesetzt. Der Gemeinderat hat am 05.07.2021 beschlossen, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs ab 01.01.2023 auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen. Hierzu wurde die Betriebssatzung entsprechend geändert. Das neue Eigenbetriebsrecht in Form der Eigenbetriebsverordnung sieht weiter verschiedene Übersichten als Bestandteile des Wirtschaftsplans vor. Der bereits bisher beizufügende Erfolgsplan wird dabei um den Finanzplanungszeitraum ergänzt und Posten wie der Materialaufwand sind nun transparenter zu gliedern. Der bisherige Vermögensplan wird durch den Liquiditätsplan mit Finanzplanung ersetzt. Neu hinzukommt die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität. Die Darstellung der einzelnen Investitionsmaßnahmen war bisher schon erforderlich, unterscheidet sich jedoch in der Darstellungsform. In den Planjahren 2023 und 2024 überschneidet sich das bisherige und das neue Recht in den Plandarstellungen. Die vollständige Umsetzung des neuen Rechts ist daher erstmals ab dem Planjahr 2025 im Wirtschaftsplan dargestellt. Seite 1/6 Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2. Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung Der Erfolgsplan ist entsprechend der zum Jahresabschluss aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert und weist mit Erträgen von 8.580.000,- € und Aufwendungen in Höhe von 8.580.000,- € ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Erträge Die Umsatzerlöse betragen insgesamt 8.498.000,- € (Vorjahr 6.971.900,- €) und beinhalten die Abwassergebühren, die Auflösungen von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen, den Straßenentwässerungskostenanteil, sowie sonstige Umsatzerlöse. Die Aufwendungen der zentralen Abwasserbeseitigung sollen weiterhin vollständig über die Abwassergebühren gedeckt werden. Im Jahr 2023 wurde eine Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2024 durchgeführt. Für die Schmutzwassergebühr wurde ein Gebührensatz von 2,15 €/m³ (2022/2023: 1,61 €/m³) und für die Niederschlagswassergebühr ein Gebührensatz von 0,32 €/m² (2022/2023: 0,31 €/m²) ermittelt. Auf Basis der bisherigen Schmutzwassermengen und versiegelten Flächen ist mit einem Aufkommen an Abwassergebühren für 2024 in Höhe von 6.616.700,- € (Vorjahr: 5.341.000,- €) zu rechnen. Die Abwassergebühren für eigengefördertes Wasser wurden mit 20.000,- € eingeplant und die Auflösungen von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen zusammen mit 560.000,- € (Vorjahr: 565.900,- €) veranschlagt. Unter den sonstigen Umsatzerlösen werden 30.000,- € für sonstige Abwassergebühren eingeplant. Der Straßenentwässerungskostenanteil, der vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb zu bezahlen ist, wird mit 1.271.300,- € angesetzt (Vorjahr: 1.015.000,- €). Die Sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insgesamt 73.000,- € (Vorjahr: 1.086.700,- €) und beinhalten die Erträge für das Durchleitungsentgelt für fremde Abwässer aus der Gemarkung Seelbach und Schuttertal mit 22.000,- € und Erträge aus der Bearbeitung von Abwassergesuchen mit 18.000,- € und für Sonstige betriebliche Erträge 2.600,- €. Für die Nutzung der Abwasserkanäle und das anteilige Abwasserentgelt, das an den Abwasserverband Friesenheim zu entrichten ist, erwartet die Stadt Lahr vom Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Einnahmen in Höhe von 30.400,- €. Zinsen und ähnlichen Erträge werden für die Kassenbestandsverzinsung der Einheitskasse keine angesetzt. Die Nebenforderungen werden mit 9.000,- € eingeplant. Seite 2/6 Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Aufwendungen Der Materialaufwand wird auf insgesamt 5.026.600,- € geschätzt und ist im Vergleich zum Vorjahresansatz von 5.989.500,- € um 962.900,- € gesunken. Diese Verringerung geht im Wesentlichen auf den im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenem Aufwand für Grundstücke und bauliche Anlagen in Höhe von 18.100,00 € (Vorjahr: 168.000 €) sowie die gesunkene Umlage an den Abwasserverband von 4.538.000,- € im Vorjahr auf 4.000.000 €. Hier spiegeln sich die gesunkenen Energiepreise sowie die gesunkenen Preise für die Betriebsstoffe der Kläranlage wider. Bei den weiteren Aufwendungen handelt es sich um die Unterhaltung der Pumpwerke mit 40.000,- € (Vorjahr: 315.000,- €), die Maschineninstandhaltung der Pumpwerke mit 110.000,- € (Vorjahr: 80.000,- €), sowie die Fahrzeug- und Geräteunterhaltung mit 45.000,- € (Vorjahr: 45.000,- €). Im Vorjahr waren hier noch deutlich höhere Aufwendungen für ein altersbedingt ausgefallenes Pumpwerk erforderlich. Für den Betriebsaufwand der Kanäle werden 300.000,- € (Vorjahr: 210.000,- €) angesetzt. Die Kanalunterhaltung wird mit 30.000 € angesetzt (Vorjahr 150.000 €). Für den Betriebsaufwand Pumpwerke werden 130.000,- € (Vorjahr: 130.000,- €) eingeplant. Als Abwasserentgelt an den Abwasserverband Friesenheim werden 350.000,- € (Vorjahr: 350.000,- €) veranschlagt. Hiervon trägt der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr anteilig die Kosten (siehe Sonstige betriebliche Erträge). Für die Anschaffung von Werkzeug sowie Schutzkleidung sind jeweils 500,- € (Vorjahr: 500,- €) vorgesehen. Die Personalaufwendungen der Mitarbeitenden des Eigenbetriebs für die Veranlagung und das Einziehen der Abwassergebühren betragen voraussichtlich 91.600,- € (Vorjahr: 79.700,- €). Für „Löhne und Gehälter“ werden 70.300,- € (Vorjahr: 60.900,- €), für „Soziale Abgaben“ 15.000,- € (Vorjahr: 13.000,- €) sowie für „Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung“ 6.300,- € (Vorjahr: 5.800,- €) angesetzt. Die Abschreibungen sind mit 1.513.300,- € veranschlagt (Vorjahr: 1.500.000,- €). Bei den Abschreibungen wird angenommen, dass die Neuinvestitionen durchschnittlich zur Jahresmitte erstmals abgeschrieben werden. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Kanalanlagen von 50 Jahren beträgt der Abschreibungssatz analog den Auflösungen von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen 2%. Bei den neu hinzukommenden Investitionen wird mit einem hälftigen Abschreibungssatz von 1% kalkuliert. Die Summe der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beträgt insgesamt 986.200,- € (Vorjahr: 643.600,- €). Dabei handelt es sich um Aufwendungen für Versicherungen (25.000,- €), Bürobedarf (500,- €), Frankieraufwand (7.000,- €), Prüfung- und Beratungskosten (15.000,- €), Kosten für die Aus- und Weiterbildung (1.000,- €), anteilige Kanal-GIS-Kosten (18.000,- €) sowie um weitere sonstige betriebliche Aufwendungen (225.000,- €). Für die von der Stadtverwaltung Lahr, insbesondere von der Tiefbauabteilung, erbrachten Leistungen muss eine Kostenerstattung erfolgen. Der so genannte „Verwaltungskostenbeitrag“ wird mit 693.700 € angesetzt. Seite 3/6 Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ An Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden insgesamt 962.000,- € (Vorjahr: 630.500,- €) erwartet. Dabei handelt es sich um „Kreditmarktzinsen“ mit 385.000,- € (Vorjahr: 236.600,- €) und die „Zinsumlage an den Abwasserverband Raumschaft Lahr“ mit 200.000,- € (Vorjahr: 194.000,- €). Die Rückführung des gemeindlichen Darlehens war jeweils in den vorangegangenen Wirtschaftsplänen eingeplant. Aufgrund der Liquiditätssituation des städtischen Haushalts konnte bislang auf die Rückführung des Darlehens noch verzichtet werden. Zwischenzeitlich geht man von einer Rückführung zum Jahresende 2024 aus. Aufgrund einer Betriebsprüfung der Stadt Lahr wird ab dem Jahr 2017 einheitlich für alle Eigenbetriebe eine Vereinbarung über das jeweilige gemeindliche Darlehen geschlossen. Die Zinsen orientieren sich künftig am Euribor zuzüglich eines gewährten Aufschlags in Höhe von 2,5 %. Der Euribor lag zum Stichtag 30.06.2023 bei 4,13 %, sodass die Gesamtverzinsung im Jahr 2024 mit 6,6 % veranschlagt wird. Die Zinsen für das gemeindliche Darlehen belaufen sich bei einer Verzinsung von 6,6 % auf 377.000,- €. Ab dem Jahr 2025 entfallen diese Zinsen. Durch die geplante Fremdfinanzierung werden hierfür die Kreditmarktzinsen ansteigen. Bei den Sonstigen Steuern werden 300,- € für Kfz-Steuern eingeplant. 3. Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Der Ansatz für Investitionen in „Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen“ beläuft sich im Jahr 2024 insgesamt auf 3.108.000,- €. (Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2022-2027 Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Spalte „Ansatz 2024“). Zur Finanzierung der Ausgaben/Investitionen stehen Zuweisungen und Zuschüsse und Beiträge in Höhe von 1.683.000,- € zur Verfügung. Zur Finanzierung der Investitionen sind einnahmeseitig Kredite in Höhe von 7.723.800,- € vorgesehen. Außerdem sind Verpflichtungsermächtigung für 2024 in Höhe von 4.020.000,- € vorgesehen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Investitionsmaßnahme Kanalmaßnahme Lilienthalstr./Flugplatzstr. Neues Quartier Lahr West/Gartenhöfe MK-Sammler Kläranlage bis Eisenbahnstr./Alte Rheinstr. Verpflichtungsermächtigungen gesamt: Betrag in Euro 1.320.000,00 1.100.000,00 1.600.000,00 4.020.000,00 4. Liquiditätsplanung Die Liquiditätsplanung liefert einen Überblick über die verfügbaren liquiden Mittel des Wirtschaftsjahres sowie für die drei Folgejahre. Dabei wird für die Berechnung des operativen Cashflows auf die indirekte Methode zurückgegriffen, da die Wertgrößen aus der Bilanz und GuV zu entnehmen sind. Die Cashflows aus Investitionsund Finanzierungstätigkeit werden mittels der direkten Methode ermittelt. Seite 4/6 Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Für 2024 ist ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 1.906.600,- € (Vorjahr Bedarf: 223.000,- €) geplant. Dabei werden zahlungsunwirksame Aufwendungen, z.B. Abschreibungen in Höhe von 1.513.300,- € (Vorjahr: 1.500.00,- €), Zinsaufwendungen (abzüglich der Zinserträge und Nebenforderungen) von 953.000,- € hinzuaddiert, zahlungsunwirksame Erträge, z.B. die Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen in Höhe von 560.000,- € davon subtrahiert. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit entspricht im Jahr 2024 dem Investitionsvolumen in Höhe von 3.108.000,- € (Vorjahr: 3.297.000,- €). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet mit insgesamt 9.406.800,- € (Vorjahr: 9.597.400,- €) die Verrechnung von Einzahlungen, die sich aus Beiträgen und Zuschüssen (1.683.000,- €) und der Aufnahme neuer Kredite in 2024 (7.723.800,- €) zusammensetzen, und den Auszahlungen, in Form von Tilgungen (7.252.100,-€) der Kredite und die geleisteten Zinszahlungen (962.000,- €) mit insgesamt 8.214.100,- € (Vorjahr: 7.865.000,- €). Damit ist in 2024 mit einem Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 1.192.700,- € zu rechnen. Die geplante Kreditaufnahme beinhaltet neben der Finanzierung der Investitionen auch die Umschuldung des gemeindlichen Darlehens, das in Höhe von 5.712.500,- € zum Jahresende zurückgeführt werden soll. Dieser Betrag findet sich aufgrund der Umschuldung auch in der Tilgung in 2024 wieder. Durch die vollständige Rückführung des gemeindlichen Darlehens entstehen dem Eigenbetrieb neue Tilgungslasten, die er nur schwer mit den laufenden Einnahmen decken kann. Dies hängt damit zusammen, dass das vorhandene Vermögen zunächst über Eigenkapital, welches später in ein tilgungsfreies gemeindliches Darlehen umgeschuldet wurde, voll durchfinanziert war. Mit den Abschreibungen wurden bisher die laufenden Tilgungen finanziert. Dadurch konnten sehr hohe Tilgungsraten vereinbart werden. Mit der Umwandlung in ein zu tilgendes Fremddarlehen entstehen neue Tilgungen, die über die Abschreibungen des bestehenden Anlagevermögens finanziert werden können. Das Ergebnis der Liquiditätsplanung ergibt sich aus der Addition der drei unterschiedlichen Cashflows und entspricht dem Bestand der liquiden Mittel am Ende eines Geschäftsjahres. Dabei geht man im Jahr 2024 von einem leicht negativen Endbestand in Höhe von -8.700,- € (Vorjahresbestand: -17.500,- €) aus, der durch einen Kassenkredit gedeckt wird. Die „Auflösung von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen“ mit 560.000, - € (vgl. Erfolgsplan) ist ausgabeseitig bereitzustellen. Die „Tilgung von Kreditmarktdarlehen“ ist mit 1.539.600,- € veranschlagt. Bei den Neuaufnahmen wird von einer 30-jährigen Kreditlaufzeit (Tilgungsdauer) ausgegangen. Die für 2024 angesetzte Neuaufnahme von Krediten zur Finanzierung der Investitionen soll erst Ende 2024 erfolgen, sodass dafür keine zusätzliche Tilgung in 2024 erfolgt. Seite 5/6 Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr" 5. Finanzpianung Die Abwasserbeseitigung soll auch weiterhin kostendeckend geführt werden. Auf den bisherigen Planungen aufbauend, sind die Gebührenüberschüsse aus 2016/ 2017 und 2018/2019 in den Jahren 2022 und 2023 vollständig abgebaut worden. Die Jahresabschlüsse 2020 ff. stehen noch aus. Niederschlagswasserbeseitigung Die Kalkulation 2024 ergab eine Niederschlagswassergebühr von 0,32 €/m2. Schmutzwasserbeseitigung Die Gebührenkalkulation 2024 ergab eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,15 €/m3, dies entspricht der kostendeckenden Schmutzwassergebühr ohne Be rücksichtigung der Vorjahresergebnisse. Die kostendeckende Schmutzwasserge bühr, ohne den Gebührenausgleich der Vorjahre, hätte in 2022 bei 1,92 €/m3 und in 2023 bei 1,99 €/m3 gelegen. Der Investitionsbedarf für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 wird derzeit auf 18.640.000,- € geschätzt. Durch das rückläufige Beitragsvolumen (Einmaligkeitsgrundsatz) und die rückläu fige Bezuschussung von Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung werden künftige Investitionsmaßnahmen verstärkt über Kredite zu finanzieren sein. Zur anteiligen Finanzierung sind im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 Kreditaufnahmen von 29.126.200,- € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der im Planungszeitraum ver anschlagten Kredittilgung in Höhe von 19.506.600,- € entspricht dies einer Zunahme der langfristigen Verbindlichkeiten um 9.619.600,-€. Bei dieser Betrachtung ist der Betrag von 5.712.500 € im Jahr 2024, sowohl bei der Kreditaufnahme, als auch bei der Tilgung, entgegen der Ansätze abzuziehen, da sich die Rückführung des ge meindlichen Darlehens auf 2024 verschoben hat. Lahr/Schwarzwald im November 2023 Oberbürgermeister Stadtkämmerer Seite 6/6 Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung 2024 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ 8.072.600 8.843.600 8.102.800 8.102.800 18.800 5.700 79.700 1.500.000 643.600 14.000 630.500 -770.700 300 -771.000 5.989.500 60.900 1.086.700 8.058.600 Erfolgsplan Ansatz 2023 EUR 2 6.971.900 0 0 8.580.000 8.580.000 21.300 6.300 91.600 1.513.300 986.200 9.000 962.000 300 300 0 5.026.600 70.300 73.000 8.571.000 Ansatz 2024 EUR 3 8.498.000 0 0 8.661.500 8.661.500 21.900 6.500 93.000 1.550.000 990.000 11.500 965.000 0 0 0 5.063.500 71.000 0 8.650.000 Plan 2025 EUR 4 8.650.000 0 0 8.735.300 8.735.300 22.500 6.700 95.000 1.588.800 1.000.000 14.000 965.000 0 0 0 5.086.500 73.100 0 8.721.300 Finanzplan Plan 2026 EUR 5 8.721.300 0 0 *Die Nummerierung entspricht dem Muster der Anlage 1 EigBVO-HGB und Tabellenzeilen und -spalten ohne Wertangaben sind ausgeblendet (§ 17 Satz 2 EigBVO-HGB). Die Änderungen nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) gem. § 275 HGB n.F. vom 23.07.2015 i.V.m. § 9 Abs. 1 EigBVO wurden bei der Erstellung des Erfolgsplans beachtet. Summe der Erträge (Pos. 1-4, 11) Summe der Aufwendungen (Pos. 5-8, 10, 13, 16) 18.200 5.500 77.500 1.785.000 883.500 14.000 594.400 300 300 0 soziale Abgaben und Aufwendungen für 6.b) Altersversrogung und für Unterstützung davon Altersversorgung 6. Personalaufwand 7. Abschreibungen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit 16. Sonstige Steuern 17. Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) 880.400 8.088.800 4.762.100 59.300 Sonstige betriebliche Erträge+inkl. der Ausflösung der Gebührenrückstellung aus Vorjahren 4. Ansatz 2022 EUR 1 7.208.400 0 0 5. Materialaufwand 6.a) Löhne und Gehälter Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen 1. 2. 3. Nr.* Erfolgsplan Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich Finanzplanung 2025-2027 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr 8.814.000 8.814.000 22.500 6.900 97.000 1.602.000 1.050.000 14.000 965.000 0 0 0 5.100.000 75.000 0 8.800.000 Plan 2027 EUR 6 8.800.000 0 0 Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung 2024 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ -5.888.400 11.547.200 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 23 Nummern 9 und 22) 26 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten bei Dritten -630.500 17.500 0 8.700 8.700 -8.700 1.192.700 -8.214.100 -962.000 -1.539.600 -5.712.500 9.406.800 1.683.000 0 7.723.800 -1.201.400 -3.108.000 -3.108.000 0 1.906.600 -6.104.400 8.011.000 Planung 2024 EUR 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -4.020.000 -4.020.000 -4.020.000 0 0 0 0 Verpflichtungsermächtigungen 2024 EUR 5 0 8.700 0 -8.700 -8.700 0 6.426.500 -2.638.500 -965.000 -1.673.500 0 9.065.000 135.000 0 8.930.000 -6.426.500 -8.930.000 -8.930.000 0 2.503.500 -6.146.500 8.650.000 Planung 2025 EUR 6 0 0 0 58.200 58.200 -58.200 -1.543.000 -2.638.000 -965.000 -1.673.000 0 1.095.000 40.000 0 1.055.000 1.484.800 -1.055.000 -1.055.000 0 2.539.800 -6.181.500 8.721.300 Planung 2026 EUR 7 Finanzplanung * Die Nummerierung entspricht dem Muster der Anlage 2 EigBVO-HGB und Tabellenzeilen und -spalten ohne Wertangaben sind ausgeblendet (§ 17 Satz 2 EigBVO-HGB). 1.970.100 2.995.000 17.500 0 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Wirtschaftsjahres 48 (Saldo aus den Summen Nr. 46 & 47) nachrichtlich: 49 voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 50 voraussichtlicher Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 0 17.500 0 0 0 0 -1.987.600 -1.024.900 42 Einzahlung aus der Aufnahme von Kassenkrediten 44 Auszahlungen aus der Rückzahlung von Kassenkrediten Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlung und Auszahlungen 45 (Saldo aus Nr. 41 - 44) 1.732.400 4.863.500 -7.865.000 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftjahres 40 (Saldo aus Nummern 23 und 39) 1) (Summe aus Nummern 32 bis 37) -8.023.700 -1.522.000 -5.712.500 9.597.400 230.000 0 9.367.400 -3.720.000 -3.497.000 -3.497.000 0 -223.000 -6.712.800 6.490.100 Ansatz 2023 EUR 2 Liquiditätsplan Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeiten (Saldo 39 aus Nummern 30 und 38) 38 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten -594.400 -1.716.800 37 Gezahlte Zinsen -5.712.500 33 Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten gegenüber Dritten 12.887.200 1.340.000 32 Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten gegenüber der Gemeinde Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten 30 25 und 26) 29 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen Dritter (Summe aus Nummern -6.677.000 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Summe aus 22 Nummern 16 und 21) 0 -6.677.000 21 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Zugang von Anlagevermögen) 28 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen der Gemeinde 0 788.600 16 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Abgänge von Anlagevermögen) Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus Nummern 4 9 und 8) 6.725.500 -5.936.900 8 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit Ansatz 2022 EUR 1 4 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit Nr.* Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Lahr" Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung für 2024 - 2027 0 58.200 0 45.000 45.500 -45.500 -548.500 -2.638.500 -965.000 -1.673.500 0 2.090.000 40.000 0 2.050.000 503.000 -2.050.000 -2.050.000 0 2.553.000 -6.247.000 8.800.000 Planung 2027 EUR 8 Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität 2024 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ + + - - = - +/- = - = 2b 2c 3a 3b 4 5 6 7 8 9 0,00 Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde mittelübertragungsbedingter Liquiditätsbedarf (§ 2 Absatz 4 EigBVOHGB) veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 2 i. V. m. Anlage 2 Nummer 40 EigBVO-HGB) voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende davon für bestimmte Zwecke gebunden vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel * -17.500,00 0,00 -17.500,00 -1.987.600,00 0,00 1.970.100,00 0,00 Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 0,00 Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 0,00 0,00 1.970.100,00 2023 EUR 1 Liquiditätsplan -8.700,00 -8.700,00 -8.700,00 2024 EUR 2 * Fehlende liquide Mittel werden kurzfristig im Rahmen des Kassenkredits von bis zu 2.000.000 Mio. in der Einheitskasse finanziert + 2a Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 1 Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere Einzahlungs- und Auszahlungsarten Nr. Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität 0,00 0,00 0,00 0,00 2025 EUR 3 -58.200,00 0,00 -58.200,00 -58.200,00 Finanzplanung 2026 EUR 4 -45.500,00 0,00 -45.500,00 -45.500,00 2027 EUR 5 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2024 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Nr. 8 1 2 3 4 5 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 111.850 177.828 784.188 Kanalisation Dorfmitte Kuhbach 5.630.000 Sulz 24.847.346 0 0 145.000 24.992.346 1.600.000 Zwischensumme Baumaßnahmen sonstige Kanalmaßnahmen Inlinermaßnahmen jährlich neu veranschlagt RÜB Meßeinrichtungen Summe Baumaßnahmen gesamt 4.030.000 SK Lahrer Straße 46.655 215.000 Regenüberlaufbecken Sulz GEP Mietersheim Mietersheim 275.059 215.000 4.450.000 215.000 119.274 606.360 Reichenbach Sanierung Pumpwerk Dornschlag Kanalanschluss Industriegebiet Regenwasserbehandlungsanlage Langenwinkel Langenwinkel 61.430 0 57.844 7.209.284 0 0 0 7.209.284 3.026.042 338.375 2.687.667 46.655 0 275.059 0 0 0 231.124 4.063.967 128.516 300.000 177.844 0 0 574.065 352.348 39.900 0 2.735.327 62.463 0 0 0 299.864 0 0 bisher. Rechn. ergebnisse 2020 bis Stichtag 13.11.2023 Euro 2 18.180.986 1.820.000 1.104.854 1.459.106 3.277.652 274.278 85.000 5.385.134 972.463 2.490.000 60.000 780.000 302.500 130.000 40.000 Euro 1 Gesamtangaben zur Maßnahme -nachrichtlich-* GEP Reichenbach Kanalerneurung Burgstr. RW Kanal Wittumstr./Gereutertalstraße Lahr Lilienthalstr./Flugplatzstr. RÜB Rheinstr. Nord weiterer Feuerwehrstandort Neues Quartier Lahr West Kanal Altenberg GEP Flugplatz/Hugsweier Rheinstr. Nord GEP Kernstadt MW-Sammler Kläranlage bis Eisenbahnstr./Alte Rheinstr Kanalerneuerung Dinglinger Hauptstraße RW Kanal Johann-Sebastian-Bach Straße Kanalisation Hosenmatten II Kanalisation Carl-Benz-Straße Erschließung Albert-Förderer-Str Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Abgänge Sachvermögen Einzahlungen aus Veräußerung Finanzvermögen Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit Summe der Einzahlung aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Baumaßnahmen Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 6.525.000 50.000 100.000 0 6.675.000 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 0 0 0 300.000 300.000 0 4.625.000 150.000 450.000 700.000 1.000.000 0 75.000 1.900.000 50.000 250.000 50.000 0 0 0 0 0 1.340.000 0 0 0 1.340.000 Euro 4 2022 Ansatz 0 0 0 0 0 0 10.622.255 0 0 127.649 10.749.904 951.515 0 951.515 20.345 20.345 6.459 0 0 6.459 177.828 177.828 33.086 0 33.086 9.433.023 150.000 291.854 1.459.106 1.447.652 24.278 75.000 4.825.134 910.000 250.000 0 0 0 0 0 Euro 3 Mittelübertragungen aus 2022 2.679.000 50.000 0 0 2.729.000 0 0 0 0 0 215.000 0 215.000 0 0 454.000 34.000 300.000 120.000 2.010.000 210.000 0 140.000 60.000 120.000 300.000 130.000 0 150.000 650.000 0 0 250.000 0 230.000 0 0 0 230.000 Euro 5 2023 Ansatz Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr 2.758.000 50.000 300.000 0 3.108.000 0 0 0 0 0 0 535.000 0 535.000 0 0 0 0 0 2.223.000 0 40.000 200.000 163.000 0 300.000 0 10.000 350.000 0 500.000 0 660.000 0 1.683.000 0 0 0 1.683.000 Euro 6 2024 Ansatz 0 0 0 0 0 0 4.020.000 0 0 0 4.020.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.020.000 0 0 1.600.000 0 0 0 0 0 1.320.000 0 0 1.100.000 0 Euro 7 2024 VE 4.410.000 0 500.000 0 4.910.000 0 0 0 0 0 0 0 4.250.000 4.250.000 0 0 0 0 0 0 160.000 0 0 0 0 0 0 0 160.000 0 0 0 0 0 0 135.000 0 0 0 135.000 Euro 8 2025 Ansatz 555.000 0 500.000 0 1.055.000 125.000 0 125.000 2.000.000 0 50.000 0 2.050.000 2.000.000 0 2.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40.000 0 0 0 40.000 Euro 10 2027 Planung 0 0 0 0 0 0 0 0 430.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 430.000 0 0 40.000 0 0 0 40.000 Euro 9 2026 Planung 16 17 14 13 9 *nur bei mehrjährigen Maßnahmen Zwischensumme Investitionen Gesamt Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Gesamtkosten der Maßnahmen Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahmen entstehenden jährlichen Ergebnisbelastungen Abschreibungen und Zinsaufwand Summe Baumaßnahmen gesamt Allgemeiner Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung jährlich neu veranschlagt Kanalwagen Zwischensumme Allgemeiner Bereich 6.677.000 166.100 5.337.000 7.209.284 6.677.000 6.677.000 2.000 0 2.000 6.675.000 7.209.284 7.209.284 7.209.284 25.757.346 0 0 0 0 765.000 765.000 25.757.346 7.209.284 24.992.346 10.749.904 10.749.904 10.749.904 10.749.904 0 0 0 10.749.904 231.000 3.497.000 3.267.000 3.497.000 3.497.000 3.000 765.000 768.000 2.729.000 202.000 3.108.000 1.425.000 3.108.000 3.108.000 0 0 0 3.108.000 286.800 4.020.000 4.020.000 4.020.000 4.020.000 0 0 0 4.020.000 350.300 4.910.000 4.775.000 4.910.000 4.910.000 0 0 0 4.910.000 75.300 1.055.000 1.015.000 1.055.000 1.055.000 0 0 0 1.055.000 146.200 2.050.000 2.010.000 2.050.000 2.050.000 0 0 0 2.050.000 Stellenübersicht 2024 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Stellenübersicht 2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Stellenbezeichnung Bewertung Entgeltgruppe Zahl der Stellen / 2024 Beschäftigte nachrichtlich Zahl der Stellen 2023 tatsächlich besetzt am 30.06.2023 Verwaltungsfachangestellte/r 6 1 1 0,5 Verwaltungsfachangestellte/r 8 1 1 1 2 2 1,5 Insgesamt