Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)

                                    
                                        Stadt Lahr

30.08.2016
AZ: Ha

Stadtplanungsamt

Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO i.V. m. § 9 (4) BauGB

Rechtsgrundlagen:
-

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20. Oktober 2015
Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. November 2014
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 31. August 2015

1.

Äußere Gestaltung baulicher Anlagen

1.1

Gartenlaube
In den Pachtverträgen werden zum einen die Art der Lauben und auch die
Materialen geregelt. Es sind nur Lauben erlaubt, die der Beschreibung im
Pachtvertrag entsprechen. Strom- und Wasseranschlüsse in der Laube sind
nicht erlaubt. Die Lauben haben nur eine der gärtnerischen Nutzung des
Grundstücks dienende Hilfsfunktion.

2.

Innerer Erschließung

2.1

Erschließungswege innerhalb des Rundweges sind, ebenso wie ihre
Tragschichten, versickerungsfähig auszubilden.

3.

Gestaltung von Freiflächen

3.1

Das Betonieren der Terrassen und Gartenwege innerhalb der Parzellen ist
untersagt. Die Befestigung der Gartenfläche einschließlich Aufbauten,
Terrasse und Wege darf 25 % der gesamten Parzellengröße nicht
überschreiten.

3.2

Bepflanzung Farbschema
Für die Bepflanzung des Kleingartenparks durch die Stadt ist das
übergeordnete Farbschema einzuhalten. Die Kleingartenparzellen sind durch
farbige Heckenpflanzungen gegliedert und in Blöcke zusammengefasst.
Diese Hecken dürfen eine maximale Höhe von 1,40 m nicht überschreiten.
Den Parzellenblöcken sind jeweils die Farbthemen Gelb und Rot sowie für die
Erweiterungsblöcke Blau und Grün zugeordnet. Durch ausgewählte

Heckenpflanzung soll das jeweilige Farbthema deutlich zu erkennen sein.
Mögliche Pflanze zum Farbthema Rot könnte die Blasenspiere (Physocarpus
opulifolius ‘Diabolo‘) und für das Farbthema Gelb der Goldliguster (Ligustrum
ovalifolium ‚Aureum‘) sein. Der Farbblock Blau könnte durch die ZwergPurpur-Weide (Salix purpurea ‚nana‘) verdeutlicht werden. Der grüne
Parzellenblock könnte durch den Portugiesischen Kirschlorbeer (Prunus
lusitanica) umrahmt werden.
3.4

Pflanzliste - Empfehlung zur Bepflanzung der Farbthemen
Block GELB
Ligustrum ovalifolium ‚Aureum‘
Goldliguster
Block ROT
Physocarpus opulifolius ‘Diabolo‘
Blasenspiere
Block BLAU
Salix purpurea ‚nana‘
Zwerg-Purpur-Weide
Block GRÜN
Prunus lusitanica
Portugiesischer Kirschlorbeer

3.4

Einfriedungen
Die Zäune sind ebenfalls passend zu dem jeweiligen Farbthema farbig
auszuführen. Sie laufen mit den Hecken um die Parzellenblöcke. Die Zäune
dürfen eine Höhe von 1,00 m nicht überschreiten.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin