Beschlussvorlage (Anlage 8 - Pressemitteilung vom 19.03.19 - Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Vorlage: Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr
24. Januar 2022
Beschlussvorlage (Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Katzenschutzverordnung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 10 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - erneuter Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 11 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - Engagement vom Verein Gismo e.V. bzgl. Bezuschussung von Katzenkastrationen)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Antrag Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Katzenschutzverordnung der Gemeinde Berglen (Antragsanlage 1))
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vorschlag des Landes für die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Antragsanlage 2))
Beschlussvorlage (Anlage 5 - FAQ des Landes zur Katzenschutzverordnung (Antragsanlage 3))
Beschlussvorlage (Anlage 6 - Stellungnahme des Tierheims Lahr zur zeitnahen Erwirkung einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 7 - Stellungnahme des Veterinäramts Ortenaukreis zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 8 - Pressemitteilung vom 19.03.19 - Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 9 - Pressemitteilung 22.08.19 - Info über die noch reichlich vorhandenen Fördermittel zur Katzenkastration)
24. Januar 2022
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Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen Seite 1 von 2 Lahr, 19. März 2019 Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen Unkontrollierte Vermehrung von Katzen soll eingedämmt werden In den vergangenen Jahren wurden dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr immer wieder Beschwerden zugetragen, wonach sich wild lebende Katzen unkontrolliert vermehren, Krankheiten übertragen und zum Teil auch eine Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer darstellen. Um dem Problem zu begegnen hat der Gemeinderat Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die Kastration von Katzen und Katern der Lahrer Einwohnerschaft bereitgestellt. Für ab dem 01.01.2019 bis einschließlich 31.10.2019 kastrierte Tiere, können in Lahr lebende Personen einen Zuschuss für die Kastration beantragen. Die Zuschussanträge nimmt die jeweilige Ortsverwaltung bzw. das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr entgegen. Für Katzen wird ein Zuschuss zur Kastration in Höhe von 40,00 Euro, für Kater ein Zuschuss von 20,00 Euro an die Halter der Tiere ausbezahlt. Für die Beantragung sind die Kastrationsrechnung, ein Bild des Tieres sowie die Bankverbindung des Zahlungsempfängers erforderlich. Das Rechts- und Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Verfügungsrahmen für die Bezuschussung der Kastrationen in Höhe von 2.000,00 Euro nicht überschritten werden kann. Es wird daher empfohlen, die Kastrationen und die Übersendung der Antragsunterlagen zeitnah durchzuführen, da ansonsten u.U. die Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen Seite 2 von 2 bereitgestellten Mittel bereits ausgeschöpft sind und eine Bezuschussung nicht mehr erfolgen kann. Ansprechpartner/in zum Inhalt dieser Pressemitteilung: Stadt Lahr, Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Lucia Vogt, Tel.: 07821 / 910-0320, E-Mail: lucia.vogt@lahr.de