Beschlussvorlage (Anlage 9 - Pressemitteilung 22.08.19 - Info über die noch reichlich vorhandenen Fördermittel zur Katzenkastration)
Vorlage: Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr
24. Januar 2022
Beschlussvorlage (Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Katzenschutzverordnung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 10 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - erneuter Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 11 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - Engagement vom Verein Gismo e.V. bzgl. Bezuschussung von Katzenkastrationen)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Antrag Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Katzenschutzverordnung der Gemeinde Berglen (Antragsanlage 1))
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vorschlag des Landes für die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Antragsanlage 2))
Beschlussvorlage (Anlage 5 - FAQ des Landes zur Katzenschutzverordnung (Antragsanlage 3))
Beschlussvorlage (Anlage 6 - Stellungnahme des Tierheims Lahr zur zeitnahen Erwirkung einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 7 - Stellungnahme des Veterinäramts Ortenaukreis zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 8 - Pressemitteilung vom 19.03.19 - Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 9 - Pressemitteilung 22.08.19 - Info über die noch reichlich vorhandenen Fördermittel zur Katzenkastration)
24. Januar 2022
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Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen Seite 1 von 2 Lahr, 22. August 2019 Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen und Katern Es sind noch Mittel für die Zuschussgewährung vorhanden Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr informiert darüber, dass von den zu Jahresbeginn vom Gemeinderat bereitgestellten Mitteln in Höhe von 2.000,00 Euro für die Kastration von Katzen und Katern noch knapp dreiviertel der Mittel zur Verfügung stehen. Noch bis einschließlich 31.10.2019, können in Lahr lebende Personen einen Antrag auf Zuschuss zur Kastration ihrer Katzen und Kater beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Katzen bzw. Kater im Jahr 2019 kastriert wurden. Zur Antragstellung wird ein Bild des Tieres, die entsprechende Tierarztrechnung und ein formloser Antrag benötigt, der Name und Anschrift des Halters sowie die Bankverbindung des Halters enthält. Die Zuschussanträge nimmt die jeweilige Ortsverwaltung bzw. das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr entgegen. Für Katzen wird ein Zuschuss zur Kastration in Höhe von 40,00 Euro, für Kater ein Zuschuss von 20,00 Euro an die Halter der Tiere ausbezahlt. Das Rechts- und Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Verfügungsrahmen für die Bezuschussung der Kastrationen in Höhe von 2.000,00 Euro nicht überschritten werden kann. Es wird daher empfohlen, die Kastrationen und die Übersendung der Antragsunterlagen zeitnah durchzuführen. Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen Seite 2 von 2 Ansprechpartner/in zum Inhalt dieser Pressemitteilung: Stadt Lahr, Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Lucia Vogt, Tel.: 07821 / 910-0320, E-Mail: lucia.vogt@lahr.de