Beschlussvorlage (Anlage 10 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - erneuter Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Vorlage: Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr
24. Januar 2022
Beschlussvorlage (Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Katzenschutzverordnung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 10 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - erneuter Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 11 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - Engagement vom Verein Gismo e.V. bzgl. Bezuschussung von Katzenkastrationen)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Antrag Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Katzenschutzverordnung der Gemeinde Berglen (Antragsanlage 1))
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vorschlag des Landes für die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Antragsanlage 2))
Beschlussvorlage (Anlage 5 - FAQ des Landes zur Katzenschutzverordnung (Antragsanlage 3))
Beschlussvorlage (Anlage 6 - Stellungnahme des Tierheims Lahr zur zeitnahen Erwirkung einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 7 - Stellungnahme des Veterinäramts Ortenaukreis zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 8 - Pressemitteilung vom 19.03.19 - Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 9 - Pressemitteilung 22.08.19 - Info über die noch reichlich vorhandenen Fördermittel zur Katzenkastration)
24. Januar 2022
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Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen Seite 1 von 2 Lahr, 20. August 2020 Zuschuss für die Kastration von Katzen auch im Jahr 2020 Unkontrollierte Vermehrung von Katzen soll eingedämmt werden In den vergangenen Jahren wurden dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr immer wieder Beschwerden zugetragen, wonach sich wild lebende Katzen unkontrolliert vermehren, Krankheiten übertragen und zum Teil auch eine Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer darstellen. Um dem Problem zu begegnen hat der Gemeinderat für das Jahr 2019 Mittel für die Kastration von Katzen und Katern der Lahrer Einwohnerschaft bereitgestellt. Aufgrund des großen Zuspruches aus der Lahrer Bevölkerung hat der Gemeinderat auch für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die Kastration von Katzen und Katern der Lahrer Einwohnerschaft bewilligt. Somit können auch im Jahr 2020 in Lahr lebende Personen einen Zuschuss für die Kastration Ihrer Katzen und Kater beantragen. Die Beantragung des Zuschusses ist möglich für Katzen und Kater, die in der Zeit zwischen dem 01.01.2020 und dem 15.11.2020 kastriert wurden bzw. werden. Zuschussanträge können bei der jeweiligen Ortsverwaltung bzw. dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr abgegeben werden. Für Katzen wird ein Zuschuss zur Kastration in Höhe von 40,00 Euro, für Kater ein Zuschuss von 20,00 Euro an die Halter der Tiere ausbezahlt. Um in den Genuss einer Zuschussgewährung zu kommen, ist ein schriftlicher Antrag des Tierhalters erforderlich. Des Weiteren müssen dem schriftlichen Antrag die Kastrationsrechnung, ein Bild der Katze bzw. des Katers sowie die Bankverbindung des Zuschussempfängers beigefügt werden. Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen Seite 2 von 2 Das Rechts- und Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Verfügungsrahmen für die Bezuschussung der Kastrationen in Höhe von 2.000,00 Euro nicht überschritten werden kann. Es wird daher empfohlen, die Kastrationen und die Übersendung der Antragsunterlagen zeitnah durchzuführen, da ansonsten u.U. die bereitgestellten Mittel bereits ausgeschöpft sind und eine Bezuschussung nicht mehr erfolgen kann. Ansprechpartner/in zum Inhalt dieser Pressemitteilung: Stadt Lahr, Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Lucia Vogt, Tel.: 07821 / 910-0320, E-Mail: lucia.vogt@lahr.de