Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
16. November 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandspläne, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnisches Gutachten)
16. November 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Schalltechnisches Gutachten)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Bestandspläne, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 30.09.2015 Az.: -0687 Lö Drucksache Nr.: 260/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 21.10.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 16.11.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 30. September 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 30. September 2015 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Bestandspläne, Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Schalltechnisches Gutachten - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 260/2015 Seite - 2 - Begründung: In seiner Sitzung am 27. Juli 2015 fasste der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungs- und den Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan-Entwurf AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau und die moderate Erweiterung des bestehenden Penny-Lebensmittelmarktes in der Friedhofstraße. Für dieses Vorhaben liegt zwischenzeitlich ein Bauantrag vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Bebauungsplanänderung erfolgte vom 10. August bis 18. September 2015. Während dieser Zeit gingen aus der Bevölkerung keine Stellungnahmen ein. Von den xx angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben xx Anregungen oder Hinweise ab, die allesamt lediglich Planungs- oder Ausführungsdetails betreffen. Sie Diese sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Aus den Stellungnahmen ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen sowie den Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.