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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINGARTENPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 31.08.2016 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 222/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

14.09.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

26.09.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 30. August 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan KLEINGARTENPARK und die hierzu erlassenen örtlichen
Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 30. August
2016 als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan von club L94
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Umweltbericht
- Schalltechnische Untersuchung
- Satzungen
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 222/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 30. Mai 2016 dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINGARTENPARK zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 16. Juni bis
zum 15. Juli 2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Sechs Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben.
Sie betreffen die Themen Versorgungsleitungen, Oberflächenentwässerung, Altlasten, Abstände zur Bundesstraße (Bepflanzung und Bebauung), Schutzplanken sowie die Kennzeichnung eines Biotops. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Vergleich zum Entwurf zur Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung vom 30. August
2016 nur geringfügige Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen:
In den planungsrechtlichen Festsetzungen wurden unter Punkt 5.1 sowie im zeichnerischen Teil die erforderlichen Sicherheitsabstände und Schutzstreifen von 3 m beidseits eine Erdgas-Hochdruckleitung und eine Wassertransportleitung als nicht überbaubare Fläche eingetragen.
Zusätzlich wurden unter Punkt 7.6 der Hinweis auf das gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Biotop im Geltungsbereich hinzugefügt.
Ebenfalls hinzugefügt wurde unter Punkt 7.9 der Hinweis vom Amt für Wasserwirtschaft
und Bodenschutz auf ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemmissionen bei Erdarbeiten im Hinblick auf Altlasten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan KLEINGARTENPARK zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Die parallele 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 20. Juli 2016 vom Regierungspräsidium genehmigt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.