Beschlussvorlage (Anlage 2: Vergleichende Darstellung der bisherigen und der neu vorgeschlagenen Gebührensätze)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
8. April 2013
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen in der Stadt Lahr/Schwarzwald
- Sondernutzungsgebührensatzung -)
Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Sondernutzungsgebührensatzung)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Vergleichende Darstellung der bisherigen und der neu vorgeschlagenen Gebührensätze)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Vergleich der vorgeschlagenen Gebührensätze mit den Sondernutzungsgebühren anderer Kommunen)
8. April 2013
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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen in der Stadt Lahr/Schwarzwald
- Sondernutzungsgebührensatzung -)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Vergleich der vorgeschlagenen Gebührensätze mit den Sondernutzungsgebühren anderer Kommunen)Beschlussvorlage (Anlage 2: Vergleichende Darstellung der bisherigen und der neu vorgeschlagenen Gebührensätze)Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Sondernutzungsgebührensatzung)
Anlage 2 Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung) Vergleichende Darstellung der bisherigen und neu vorgeschlagenen Gebührensätze neue Gebühren ab 01.05.2013 Lfd. Nr. Art der Sondernutzung Sondernutzungsgebühren in Euro Zone I I Zone II Zone III Bemessungszeitraum Gebührenrahmen bzw. einheitliche Gebühr für alle Straßengruppen in Euro Bemessungszeitraum Werbeanlagen 1. Dreieckständer und Plakatständer am Ort der Leistung, auch wenn für die Aufstellfläche bereits eine andere Nutzungsart genehmigt ist 300,00 200,00 80,00 jährlich 100,00 - 400,00 jährlich 2. Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum (pro Veranstaltung maximal 20 Plakate) a.) Gewerbetreibende b.) sonstige 75,00 25,00 wöchentlich wöchentlich 25,00 - 250,00 wöchentlich 3. Transparente a.) Gewerbetreibende b.) sonstige 45,00 20,00 wöchentlich wöchentlich 15,00 wöchentlich 4. Werbestände a.) Gewerbetreibende b.) sonstige 50,00 25,00 täglich täglich 25,00 - 50,00 täglich wöchentlich 15,00 - 50,00 täglich 30,00 - 150,00 jährlich 10,00 - 50,00 30,00 - 150,00 75,00 - 250,00 täglich wöchentlich jährlich 5. sonstige kommerzielle Werbung II bisherige Gebühren (ab 01.01.2001) Gebührenrahmen bzw. einheitliche Gebühr für alle Straßengruppen in Euro 1. Aufstellung von Tischen und Warenständern am Ort der Leistung pro angefangener qm 2. Verkaufsstände und Verkaufswagen pro angefangenem qm (neu) Verkaufsstände und Verkaufswagen pauschal (bisher) III Schaukästen, Vitrinen oder Warenautomaten mit einer Tiefe von mehr als 0,3 Metern, je angefangene 0,5 qm Ansichtsfläche (neu) Automaten, je angefangene 0,2 qm Grundfläche (bisher) Schaukästen, je angefangene 0,2 qm Grundfläche (bisher) IV 1. Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten für einen Gaststättenbetrieb u. ä. je angefangene 10 qm beanspruchter Verkehrsfläche 2. Aufstellung von Stehtischen vor gastronomischen Betrieben und Einzelhandelsgeschäften je angefangenem qm beanspruchter Verkehrsfläche 5,00 - 100,00 80,00 60,00 20,00 jährlich 1,50 1,00 0,50 täglich 100,00 30,00 3,00 75,00 20,00 2,00 25,00 10,00 1,00 jährlich 7,50 - 50,00 5,00 - 15,00 jährlich jährlich 150,00 - 400,00 jährlich monatlich monatlich - - Ausstellungen oder Vorführungen. Je Veranstaltung Sonstige Benutzung von Straßen zu gewerblichen Zwecken V Regelungen entfallen, da in den vergangenen Jahren keine Fälle bekannt sind. Ggf. kann die Gebührenfestsetzung nach X.: "Sonstige über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße" erfolgen. 1. Gerüste 70,00 50,00 2. Baustelleneinrichtungen, Bauzäune, Bauhütten, Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräte einschl. Hilfseinrichtungen, Baugrubenumschließungen und Ähnliches je angefangene 10 qm beanspruchter Verkehrsfläche 5,00 3,00 25,00 15,00 Mindestgebühr: € 10,00 25,00-250,00 15.00 - 50,00 wöchentlich täglich 5,00 - 25,00 15,00 - 75,00 30,00 - 150,00 täglich wöchentlich jährlich wöchentlich 30,00 wöchentlich 25,00 - 100,00 1,00 5,00 täglich wöchentlich 0,50 - 5,00 täglich 2,50 - 25,00 wöchentlich 12,50 - 125,00 jährlich Mindestgebühr: 10,00 Lagerung von Gegenständen aller Art, je angefangene 10 qm beanspruchter Regelung entfällt, wird über den Auffangtatbestand unter X. abgedeckt 0,50 - 5,00 täglich 2,50 - 25,00 wöchentlich 12,50 - 125,00 monatlich Mindestgebühr: 10,00 VI Überbauung des öffentlichen Straßenraums 1. Vordächer, Auskragplatten, Erker und Balkone, einmalige Gebühr a.) bis 2 m Ausladung je m Länge b.) über 2 m Ausladung je m Länge 100,00 einmalig 150,00 einmalig 75,00 - 100,00 87,50 - 125,00 einmalig einmalig 2. Stufen und Sockel je angefangene 30 cm Ausladung einmalige Gebühr je m Länge 100,00 einmalig 75,00 - 150,00 einmalig 100,00 einmalig 75,00 - 150,00 einmalig 5,00 - 25,00 25,00 - 125,00 täglich wöchentlich 3. Lichtschächte einmalige Gebühr je qm beanspruchter Verkehrsfläche VII Aufgrabungen je angefangene 10 qm beanspruchter Fläche 20,00 100,00 12,00 60,00 5,00 25,00 täglich wöchentlich 2,50 3,00 2,00 2,50 1,00 1,50 wöchentlich wöchentlich 50,00 30,00 20,00 VIII ortsfeste, bauliche Anlagen u. ä., je angefangene qm Verkehrsfläche 1. Büro- und Verkaufscontainer 2. sonstige bauliche Anlagen XI Aufstellung eines Kraftfahrzeuges und/oder Kraftfahrzeuganhängers zu Werbezwecken, je Kraftfahrzeug und/oder Kraftfahrzeuganhänger X Sonstige über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße neuer Gebührentatbestand täglich 1,00 - 200,00 25,00 - 500,00 100,00 - 1.500,00 200,00 - 2.500,00 täglich monatlich jährlich einmalig 50,00 - 250,00 25,00 - 75,00 5,00 - 25,00 monatlich wöchentlich täglich