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Beschlussvorlage (Anlage 2: Vergleichende Darstellung der bisherigen und der neu vorgeschlagenen Gebührensätze)

                                    
                                        Anlage 2

Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Lahr/Schwarzwald
(Sondernutzungsgebührensatzung)
Vergleichende Darstellung der bisherigen und neu vorgeschlagenen Gebührensätze

neue Gebühren ab 01.05.2013
Lfd.
Nr.

Art der Sondernutzung

Sondernutzungsgebühren in Euro
Zone I

I

Zone II

Zone III

Bemessungszeitraum

Gebührenrahmen bzw.
einheitliche Gebühr für
alle Straßengruppen in
Euro

Bemessungszeitraum

Werbeanlagen
1. Dreieckständer und Plakatständer am Ort der Leistung, auch wenn für die
Aufstellfläche bereits eine andere Nutzungsart genehmigt ist

300,00

200,00

80,00

jährlich

100,00 - 400,00

jährlich

2. Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum (pro Veranstaltung maximal 20
Plakate)
a.) Gewerbetreibende
b.) sonstige

75,00
25,00

wöchentlich
wöchentlich

25,00 - 250,00

wöchentlich

3. Transparente
a.) Gewerbetreibende
b.) sonstige

45,00
20,00

wöchentlich
wöchentlich

15,00

wöchentlich

4. Werbestände
a.) Gewerbetreibende
b.) sonstige

50,00
25,00

täglich
täglich

25,00 - 50,00

täglich

wöchentlich

15,00 - 50,00

täglich

30,00 - 150,00

jährlich

10,00 - 50,00
30,00 - 150,00
75,00 - 250,00

täglich
wöchentlich
jährlich

5. sonstige kommerzielle Werbung
II

bisherige Gebühren (ab 01.01.2001)

Gebührenrahmen bzw.
einheitliche Gebühr für
alle Straßengruppen in
Euro

1. Aufstellung von Tischen und Warenständern am Ort der Leistung pro
angefangener qm
2. Verkaufsstände und Verkaufswagen pro angefangenem qm (neu)
Verkaufsstände und Verkaufswagen pauschal (bisher)

III Schaukästen, Vitrinen oder Warenautomaten mit einer Tiefe von mehr als
0,3 Metern, je angefangene 0,5 qm Ansichtsfläche (neu)
Automaten, je angefangene 0,2 qm Grundfläche (bisher)
Schaukästen, je angefangene 0,2 qm Grundfläche (bisher)
IV 1. Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten für einen
Gaststättenbetrieb u. ä. je angefangene 10 qm beanspruchter
Verkehrsfläche
2. Aufstellung von Stehtischen vor gastronomischen Betrieben und
Einzelhandelsgeschäften je angefangenem qm beanspruchter
Verkehrsfläche

5,00 - 100,00
80,00

60,00

20,00

jährlich

1,50

1,00

0,50

täglich

100,00

30,00

3,00

75,00

20,00

2,00

25,00

10,00

1,00

jährlich
7,50 - 50,00
5,00 - 15,00

jährlich
jährlich

150,00 - 400,00

jährlich

monatlich

monatlich
-

-

Ausstellungen oder Vorführungen. Je Veranstaltung

Sonstige Benutzung von Straßen zu gewerblichen Zwecken

V

Regelungen entfallen, da in den vergangenen Jahren keine Fälle bekannt sind. Ggf. kann die
Gebührenfestsetzung nach X.: "Sonstige über den Gemeingebrauch hinausgehende
Benutzung der Straße" erfolgen.

1. Gerüste

70,00

50,00

2. Baustelleneinrichtungen, Bauzäune, Bauhütten, Arbeitswagen,
Baumaschinen und Baugeräte einschl. Hilfseinrichtungen,
Baugrubenumschließungen und Ähnliches je angefangene 10 qm
beanspruchter Verkehrsfläche

5,00
3,00
25,00
15,00
Mindestgebühr: € 10,00

25,00-250,00
15.00 - 50,00

wöchentlich
täglich

5,00 - 25,00
15,00 - 75,00
30,00 - 150,00

täglich
wöchentlich
jährlich
wöchentlich

30,00

wöchentlich

25,00 - 100,00

1,00
5,00

täglich
wöchentlich

0,50 - 5,00 täglich
2,50 - 25,00 wöchentlich
12,50 - 125,00 jährlich
Mindestgebühr: 10,00

Lagerung von Gegenständen aller Art, je angefangene 10 qm beanspruchter
Regelung entfällt, wird über den Auffangtatbestand unter X. abgedeckt

0,50 - 5,00 täglich
2,50 - 25,00 wöchentlich
12,50 - 125,00 monatlich
Mindestgebühr: 10,00

VI Überbauung des öffentlichen Straßenraums
1. Vordächer, Auskragplatten, Erker und Balkone, einmalige Gebühr
a.) bis 2 m Ausladung je m Länge
b.) über 2 m Ausladung je m Länge

100,00 einmalig
150,00 einmalig

75,00 - 100,00
87,50 - 125,00

einmalig
einmalig

2. Stufen und Sockel je angefangene 30 cm Ausladung
einmalige Gebühr je m Länge

100,00 einmalig

75,00 - 150,00

einmalig

100,00 einmalig

75,00 - 150,00

einmalig

5,00 - 25,00
25,00 - 125,00

täglich
wöchentlich

3. Lichtschächte
einmalige Gebühr je qm beanspruchter Verkehrsfläche
VII Aufgrabungen je angefangene 10 qm beanspruchter Fläche

20,00
100,00

12,00
60,00

5,00
25,00

täglich
wöchentlich

2,50
3,00

2,00
2,50

1,00
1,50

wöchentlich
wöchentlich

50,00

30,00

20,00

VIII ortsfeste, bauliche Anlagen u. ä., je angefangene qm Verkehrsfläche
1. Büro- und Verkaufscontainer
2. sonstige bauliche Anlagen
XI Aufstellung eines Kraftfahrzeuges und/oder Kraftfahrzeuganhängers zu
Werbezwecken, je Kraftfahrzeug und/oder Kraftfahrzeuganhänger
X

Sonstige über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße

neuer Gebührentatbestand

täglich
1,00 - 200,00
25,00 - 500,00
100,00 - 1.500,00
200,00 - 2.500,00

täglich
monatlich
jährlich
einmalig

50,00 - 250,00
25,00 - 75,00
5,00 - 25,00

monatlich
wöchentlich
täglich