Beschlussvorlage (Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum…
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
19. März 2018
Beschlussvorlage (Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum…
Beschlussvorlage (Entgeltentwicklung ITEOS)
Beschlussvorlage (Fusionsvertrag)
Beschlussvorlage (Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes)
Beschlussvorlage (Satzung Gesamtzweckverband 4IT)
Beschlussvorlage (Satzung ITEOS (Anstalt öffentlichen Rechts))
Beschlussvorlage (Vermögensausgleich (aktueller Stand))
19. März 2018
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Beschlussvorlage (Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum…
Beschlussvorlage (Satzung Gesamtzweckverband 4IT)Beschlussvorlage (Vermögensausgleich (aktueller Stand))Beschlussvorlage (Entgeltentwicklung ITEOS)Beschlussvorlage (Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes)Beschlussvorlage (Fusionsvertrag)Beschlussvorlage (Satzung ITEOS (Anstalt öffentlichen Rechts))
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 01.02.2018 Az.: 922.5561 Drucksache Nr.: 32/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.03.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.03.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 10/102 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018 Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag s. Folgeseite Anlage(n): 1. Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes 2. Satzung ITEOS (Anstalt öffentlichen Rechts) 3. Vermögensausgleich (aktueller Stand) 4. Satzung Gesamtzweckverband 4IT 5. Fusionsvertrag 6. Entgeltentwicklung ITEOS Anm.: Bei den Anlagen (1), (2), (4) und (5) handelt es sich um Regelungsentwürfe. Anlage 1 umfasst insgesamt 68 Seiten. Daher ist nur die erste Seite beigefügt. Bei Bedarf kann der gesamte Gesetzestext bei der Stadtkämmerei eingesehen werden. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 32/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen. Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere): a. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg b. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich c. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale BadenWürttemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR) d. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale BadenWürttemberg e. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT Begründung: 1.) Allgemeines Der Zweckverband KIVBF (=Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken) ist ein IT-Systemhaus und Gesamtlösungsanbieter für die Städte, Gemeinden und Landkreise in der Region Baden-Franken. Sein Portfolio deckt das gesamte Datenmanagement für das Finanz- und Personal-, Ordnungs- und Meldewesen mit zeitgemäßen Lösungen und Services ab. Umfassende Beratungs- und Schulungsangebote für nahezu sämtliche kommunalen Verwaltungsgebiete vervollständigen neben den klassischen „Rechenzentrums-Dienstleistungen“ sein Angebot. Seine unternehmerische Leitlinie ist nicht an Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern entsprechend seiner Rechtsform als kommunaler Zweckverband geht es dem ZV KIVBF primär um die Unterstützung seiner kommunalen Kunden bei deren öffentlichen Aufgabenerfüllung mit Hilfe zeitgemäßer Informationstechnologien. Der ZV KIVBF ist demzufolge der kommunale IT-Dienstleister in der Region Baden- Franken mit mehr als 5,35 Mio. Einwohnern und hat einen Anteil am kommunalen IT-Markt von mehr als 95%. Von den 553 Kommunen (Städte, Gemeinden und 17 Landkreise) des Zweckverbandsgebiets Baden-Franken waren bis 2012, anders als in den Regionen MITTE (ehemaliges Verbandsgebiet Karlsruhe) und NORD (ehemaliges Verbandsgebiet FrankenUnterer Neckar), die 217 kreisangehörigen Gemeinden in der Region SÜD (historisch bedingt) lediglich „mittelbare“ Mitglieder im Zweckverband. … Drucksache 32/2018 Seite - 3 - In der Gründungszeit der Kommunale Datenverarbeitung Region Südlicher Oberrhein/Hochrhein (KDSO), Anfang der 70-Jahre, also vor der Kommunalreform, gab es in der Region SÜD nahezu 600 Gemeinden, was damals für Direktmitgliedschaften als wenig praktikabel erschien. Direktmitglieder in der Region SÜD waren deshalb nur der Stadtkreis Freiburg und die sechs Landkreise in Südbaden (Ortenaukreis, Landkreis Emmendingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Lörrach, Landkreis Waldshut, Landkreis Konstanz), welche die Interessenlagen ihrer kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Gremien des ZV der KDSO, und seit 2003 der KIVBF vertreten. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung und Tendenzen auf EU-Ebene, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vergaberecht, war diese Gleichbehandlung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern gefährdet. Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat am 17.09.2012 (Beschlussvorlage Nr. 87/2012) die direkte Mitgliedschaft im ZV KIVBF beschlossen. In einem nächsten Schritt sind zur Straffung der Prozesse und Bildung zukunftsfähiger Strukturen einerseits die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts durch Beitritt der bestehenden Zweckverbände (KIVBF, KDRS, KIRU) zur Datenzentrale Baden-Württemberg und anderseits die Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband beabsichtigt. 2) Ursachen für die Fusion Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds BadenWürttemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist. Die partnerschaftliche Potenzialanalyse („commercial due diligence“) kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern. Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in BadenWürttemberg bei. 3) Gesetzlicher Rahmen Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung bildet das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, über das der Landtag Ende Februar 2018 beschließen wird, s. hierzu Anlage 1. … Drucksache 32/2018 Seite - 4 - Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren Verbandsversammlungen der DZ BW beitreten. Dabei bringen sie jeweils ihr gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung (§§ 123ff UmwG) in die DZ BW ein, die damit per Gesetz zu ITEOS wird, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW und der Zweckverbände übernimmt, s. hierzu Anlage 2. Unmittelbar darauf schließen die Zweckverbände sich zum Gesamtzweckverband 4IT zusammen. Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass die bisherige Inhouse-Fähigkeit für eine Beauftragung seitens der künftigen Träger vergaberechtskonform gewährleistet bleibt. 4) Vermögensentwicklung Zum Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktivund Passivvermögen, sämtliche Arbeits-, Beamten- und sonstigen Dienstverhältnisse, alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die jeweiligen Tochtergesellschaften gezählt. Voraussetzung für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich. Die Fusionspartner haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44%. Die übrigen Anteile (12 %) werden vom Land Baden-Württemberg gehalten. Die Zuweisung der Stammkapitalanteile wurde auf Basis des vorläufigen Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen sind, s. hierzu Anlage 3. Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten erfolgt zum 30.06.2018 vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018. Wie hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.6.2018 noch nicht endgültig fest. Die Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben mit dem Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert. 5) Mitwirkungsmöglichkeiten Unmittelbar nach ihrem Beitritt zur DZ BW vereinigen sich die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum neuen Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit dem Land die Trägerschaft von ITEOS ausübt und dafür mit den erforderlichen Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet wird, s. hierzu Anlage 4. Weitere Einzelheiten regelt der Fusionsvertrag, s. hierzu Anlage 5. … Drucksache 32/2018 Seite - 5 - 21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder der ITEOS werden aus den heutigen Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils vier dieser kommunalen Verwaltungsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden fünf Mitgliedersegmenten, das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände). Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten sind und über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können. Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der fünf bekannten Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat einrichten, aus dem wiederum Vertreter in den Organisationsbeirat von ITEOS entsendet werden, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen. Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert sich über Umlagen, die nach einem von seiner Verbandsversammlung festgelegten Schlüssel erhoben werden. Zusammenfassung Ziel des Beitritts der Zweckverbände KIVBF, KDRS und KIRU zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden. Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird, s. hierzu Anlage 6. Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt. Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern. Die Verwaltung befürwortet den eingeschlagenen Weg der Fusion und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer