Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
24. Januar 2022
Beschlussvorlage (Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Katzenschutzverordnung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 10 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - erneuter Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 11 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - Engagement vom Verein Gismo e.V. bzgl. Bezuschussung von Katzenkastrationen)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Antrag Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Katzenschutzverordnung der Gemeinde Berglen (Antragsanlage 1))
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vorschlag des Landes für die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Antragsanlage 2))
Beschlussvorlage (Anlage 5 - FAQ des Landes zur Katzenschutzverordnung (Antragsanlage 3))
Beschlussvorlage (Anlage 6 - Stellungnahme des Tierheims Lahr zur zeitnahen Erwirkung einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 7 - Stellungnahme des Veterinäramts Ortenaukreis zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 8 - Pressemitteilung vom 19.03.19 - Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 9 - Pressemitteilung 22.08.19 - Info über die noch reichlich vorhandenen Fördermittel zur Katzenkastration)
24. Januar 2022
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1 Stadt Lahr L _j Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Meyer Drucksache Nr.: 226/2021 Az.: 30/302-LM An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Umweltausschuss 09.12.2021 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat gibt dem Antrag der Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei vom 16.06.2021 statt und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Katzenschutzver ordnung. Zusammenfassende Begründung: Die immer größer werdenden Kolonien freilebender Katzen in Lahr tragen wesentlich dazu bei, dass das Tierheim Lahr bei der Aufnahme von Katzen an seine Grenzen stößt. Ohne gegensteuernde Maßnahmen wird sich die Anzahl freilebender Katzen im Einzugsgebiet Lahr wahrscheinlich immer weiter erhöhen. Gleichzeitig wird sich der gesundheitliche Zustand der wildlebenden Katzen aufgrund von Krankheiten und man gelnder Versorgung stetig verschlechtern. § 13 b des Tierschutzgesetzes ermächtigt die Kommunen, eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen einzuführen. Eine solche Verordnung erlaubt das Kastrieren eingefangener Katzen, sofern nach 48 Stun den keine verantwortliche Privatperson ermittelt werden konnte. Damit soll vor allem einer steigenden Vermehrung freilebender Katzen vorgebeugt werden. Sowohl durch das Tierheim Lahr als auch durch das Veterinäramt des Landratsamts Ortenaukreis wird der Erlass einer entsprechenden Katzenschutzverordnung befürwortet. M