Beschlussvorlage (Anlage 6 - Stellungnahme des Tierheims Lahr zur zeitnahen Erwirkung einer Katzenschutzverordnung)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
24. Januar 2022
Beschlussvorlage (Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Katzenschutzverordnung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 10 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - erneuter Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 11 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - Engagement vom Verein Gismo e.V. bzgl. Bezuschussung von Katzenkastrationen)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Antrag Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Katzenschutzverordnung der Gemeinde Berglen (Antragsanlage 1))
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vorschlag des Landes für die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Antragsanlage 2))
Beschlussvorlage (Anlage 5 - FAQ des Landes zur Katzenschutzverordnung (Antragsanlage 3))
Beschlussvorlage (Anlage 6 - Stellungnahme des Tierheims Lahr zur zeitnahen Erwirkung einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 7 - Stellungnahme des Veterinäramts Ortenaukreis zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 8 - Pressemitteilung vom 19.03.19 - Zuschuss für die Kastration von Katzen)
Beschlussvorlage (Anlage 9 - Pressemitteilung 22.08.19 - Info über die noch reichlich vorhandenen Fördermittel zur Katzenkastration)
24. Januar 2022
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemarkung der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 1 - Katzenschutzverordnung der Stadt Lahr)Beschlussvorlage (Anlage 2 - Antrag Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)Beschlussvorlage (Anlage 3 - Katzenschutzverordnung der Gemeinde Berglen (Antragsanlage 1))Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vorschlag des Landes für die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Antragsanlage 2))Beschlussvorlage (Anlage 5 - FAQ des Landes zur Katzenschutzverordnung (Antragsanlage 3))Beschlussvorlage (Anlage 6 - Stellungnahme des Tierheims Lahr zur zeitnahen Erwirkung einer Katzenschutzverordnung)Beschlussvorlage (Anlage 7 - Stellungnahme des Veterinäramts Ortenaukreis zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)Beschlussvorlage (Anlage 8 - Pressemitteilung vom 19.03.19 - Zuschuss für die Kastration von Katzen)Beschlussvorlage (Anlage 9 - Pressemitteilung 22.08.19 - Info über die noch reichlich vorhandenen Fördermittel zur Katzenkastration)Beschlussvorlage (Anlage 10 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - erneuter Zuschuss für die Kastration von Katzen)Beschlussvorlage (Anlage 11 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - Engagement vom Verein Gismo e.V. bzgl. Bezuschussung von Katzenkastrationen)
Tierheim & Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. Flugplatzstraße 111, 77933 Lahr Stadt Lahr Ordnungsamt Rathausplatz 4 77933 Lahr Stellungnahme zur Erwirkung einer Katzenschutzverordnung 06.09.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zur zeitnahen Erwirkung einer Katzenschutzverordnung im Einzugsgebiet der Stadt Lahr. Die Stellungnahme senden wir parallel nochmals als Email. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Martin Spirgatis Vorstand Tierschutzverein Lahr und Umgebung e. V. Anlage Situation der herrenlosen Katzen im Einzugsgebiet des Tierheim Lahr Stellungnahme des Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. als Betreiber des Tierheim Lahr zur zeitnahen Einführung einer Katzenschutzverordnung. Das Tierheim in der Flugplatzstr. in Lahr kümmert sich seit Jahrzehnten um die Fund- und auch herrenlosen Tiere der Stadt Lahr und elf weiterer Umlandgemeinden. Neben Hunden, Kaninchen, Vögeln oder sogar exotischen Haustieren, sind insbesondere Katzen die am häufigsten aufgenommene Tierart in der Einrichtung. Das Tierheim verzeichnet hierbei eine stetig steigende Zahl an Tieren, die aufgenommen werden. Neben der Anzahl ist auch vermehrt der teilweise desaströse Gesundheitszustand der Tiere ein großes Problem. Das Tierheim sieht sich hier neben der üblichen Versorgung mit stetig steigenden Tierarztkosten konfrontiert. Im Jahr 2020 musste für die tierärztliche Behandlung der Tiere rund 70.000 € aus Vereinsmitteln aufgewendet werden. Über 48.000 € davon allein für die Behandlung von Katzen. Durch den Klimawandel ändert sich ebenso das Aufkommen der freilebenden Katzen in der Region. Nicht nur das Wetter wird mediterran, sondern auch das Paarungsverhalten der Tiere. In früheren Jahrzehnten gab es pro Jahr zwei Wurfzeiten der freilebenden Katzen. Die erste im Frühjahr und die zweite, kürzere, im Spätsommer. So kam es im Tierheim kurzzeitig zu Kapazitätsengpässen, die aber in den folgenden Monaten ausliefen. Seit mehreren Jahren verzeichnet das Tierheim allerdings keine Unterscheidung mehr zwischen zwei Wurfzeiten pro Jahr, sondern einen andauernden Druck mit einer kleinen Verschnaufpause im Januar/Februar. Die restlichen Monate fährt das Tierheim fast ausnahmslos an seiner Kapazitätsgrenze. Bis zu 50 Katzenkinder gleichzeitig müssen neben den erwachsenen Katzen in der Einrichtung versorgt werden. Immer häufiger sind die Kapazitätsgrenzen der Einrichtung und auch des Personals erreicht. Als Folge müssen Finder/innen auf Wartelisten verwiesen werden. Dies ist sowohl für Finder/innen als auch das Tierheim ein unbefriedigender Zustand. Der große Aufnahmedruck entsteht durch die ungeregelte Vermehrung der freilebenden Katzen. Diese sind grundsätzlich in zwei Kategorien einzuteilen. Die erste Kategorie umfasst freilaufende Hauskatzen, die grundsätzlich ein Zuhause bzw. Halter haben, aber die viel Zeit unbeaufsichtigt als Freigänger verbringen. Die zweite Kategorie umfasst herrenlose oder verwilderte Hauskatzen, die entweder entlaufen oder ausgesetzt sind oder aber als Nachkommen von Freigängern oder herrenlosen Hauskatzen geboren wurden. Grundsätzlich muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass es sich bei den landläufig als herrenlosen Katzen bezeichneten Tieren rein rechtlich um Fundtiere handelt. Auch wenn diese bereits in zweiter, dritter oder höherer Generation von entlaufenen Tieren abstammen. Somit stehen diese Tiere in der Zuständigkeit der Gemeinden. Stellungnahme des Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. zur Einführung einer Katzenschutzverordnung im Einzugsbereich der Stadt Lahr 2021 Freilebende Katzen ohne menschlichen Anschluss sind oftmals in sogenannten Kolonien anzutreffen. Dies sind Orte, die für die Tiere eine rudimentäre Versorgung mit Futter versprechen. Entweder durch Abfälle oder aber auch fütternde Personen, die sich um die Tiere bemühen. Manche Personen kümmern sich neben dem Futter auch um die Gesundheit der Tiere. Die meisten Kolonien sind aber um reine Futterplätze zu finden, wo i.d.R. einzelne Personen durch das solitäre Aufstellen von Futterschalen die Problematik noch verstärken. Wo nur gefüttert wird, aber keine Populationsregulation durch rechtzeitige Kastration der adulten Tiere und Abfangen der Jungtiere stattfindet, dort nimmt die Anzahl und damit das Leid der Katzen schnell bedenkliche Ausmaße an. Wenn dieser Punkt erreicht ist und zumeist erst dann, wird der Ruf nach dem Tierheim laut. Das Tierheim soll dann das über Monate oder Jahre herangefütterte Problem möglichst sofort lösen. Das Einfangen solch verwilderter Hauskatzen, die keinen Bezug zum Menschen haben, stellt das Tierheim aber in der Masse vor nicht lösbare, logistische Probleme. Es ist finanziell nicht möglich über Wochen Personal aus einem gleichzeitig an der Kapazitätsgrenze arbeitendem Tierheim, abzustellen um in den Morgen- und Nachtstunden diese Tiere einzufangen. In Einzelfällen erklären sich die beschwerdeführenden Anwohner bereit mitzuhelfen, z.B. durch gezieltes Anfüttern und Stellen der Lebendfallen in Absprache mit dem Tierschutzverein. Zumeist bleibt es aber bei der Beschwerde und Erwartung, dass das Tierheim das Problem löst. Dies ist nicht die Aufgabe des Tierheims. Zumal das Tierheim inzwischen an einem Auslastungslevel angelangt ist, wo die Aufnahme jeder neuen Katze geplant werden muss. Die Katzen, die frei geboren werden und nicht rechtzeitig in den ersten Lebenswochen an den Menschen gewöhnt werden, zeigen sich als sehr scheu und für den Menschen nicht zugänglich. Diese Tiere können zwar auch eingefangen werden, haben aber kaum eine Chance auf Vermittlung. Menschen, die sich eine oder mehrere Katzen zulegen möchten, wollen i.d.R. Tiere, die zutraulich und verschmust sind. Dies trifft auf die frei geborenen Tiere oft nicht zu. Für zugängliche und somit vermittelbare Katzen stehen die Chancen wesentlich besser, da diese nur vorübergehend aufgenommen werden müssen und dann in ein neues Zuhause vergeben werden. Verwilderte Hauskatzen haben nur zwei Optionen. Entweder sie dürfen nach dem Einfangen und Kastrieren wieder an die alte Kolonie zurück und nehmen dort auch wieder ihren (Futter-)Platz ein. Oder das Personal versucht sie in unser Katzendorf am Tierheim anzusiedeln. Dieses Katzendorf ist aber bereits seit Jahren chronisch überbelegt und daher nur noch in Ausnahmefällen eine echte Option für solche Tiere. Noch aufwendiger ist die Aufnahme von tragenden Katzen oder Katzenmüttern mit ihren Kleinen. Das Tierheim hat erst 2017/2018 die Aufnahmekapazitäten in der Quarantäne verdoppelt um hier den andauernden Druck auf den Wartelisten rauszunehmen. Eine trächtige Katze bzw. eine Katze mit Nachwuchs belegt aber min. zwei Abteile in der Quarantäne. Und dies oftmals für 2-3 Monate. Wenn die Quarantäne abgelaufen bzw. die Mutter mit ihren Kleinen dann mehr Platz brauchen, dann müssen sie in das Katzenhaus umziehen. Dies ist jedoch durch den inzwischen andauernden Druck i.d.R. belegt. Daher versucht das Tierheim über die Stadt Lahr an dem Förderprogramm des Landes für Tierheime zu partizipieren und alsbald möglich ein zweites Katzenhaus auf dem vorhandenen Gelände zu erstellen. Der Antrag liegt der Stadt bereits vor, wurde aber auf min. 2022 verschoben. Neben den Plätzen im Tierheim sind auch die Plätze auf den Pflegestellen und Mitarbeiterinnen inzwischen über Gebühr beansprucht. In der Folge steht das Tierheim weiterhin dauerhaft am Rande seiner Kapazitätsgrenzen und wird womöglich in den nächsten Wochen bereits die Aufnahme weiterer Katzen die dauerhaft in unserer Kolonie am Tierheim verbleiben müssten, aus Platzgründen ablehnen müssen! Die Menge an Katzen, die das Tierheim aufnimmt, ist nicht nur eine arbeitstechnische Dauerbelastung der Mitarbeiter/innen. Auch die damit verbundenen Aufwendungen an tiermedizinischer Versorgung ist eine immer weiter zunehmende Last für den Tierschutzverein als Träger des Tierheims. Die tierärztliche Versorgung gerade der Jungtiere kostet jedes Jahr mehr. Da die Katzenmütter oftmals selbst in keinem guten Zustand sind, da sie vorher von niemandem fachlich korrekt versorgt wurden und sich allein durchschlagen mussten, sind die Kleinen oftmals unterversorgt und haben meist jede Menge Infektionskrankheiten bereits im Mutterleib übertragen bekommen. Der Ausbruch von Katzenschnupfen und auch der Parvovirose bringt das Tierheim deshalb noch zusätzlich in Schwierigkeiten. Diese für Katzen hoch ansteckenden Infektionskrankheiten führen dazu, dass eine Quarantäne, in der der Ausbruch stattgefunden hat, für Neuaufnahmen gesperrt werden muss. Jedes Jahr ist das Tierheim nah dran die Vertragsgemeinden anschreiben zu müssen und einen Aufnahmestopp für Fundkatzen zu verhängen. Es ist nur der Einsatzbereitschaft des Personals und auch der Vertragstierärztin zu verdanken, dass das Tierheim bisher jedes Jahr irgendwie eine Lösung gefunden hat. Die Dauerbelastung durch die verwilderten Katzen wirkt sich auch auf die Abgabe von Haustieren durch ihre Halter aus. Eine Aufnahme von Hauskatzen, z.B. während der Urlaubszeit ist seit Jahren nicht mehr möglich, da einfach keine freien Plätze vorhanden sind. Aber auch die Aufnahme von Hauskatzen, die von ihren Haltern aus verschiedenen Gründen nicht mehr gehalten werden können, ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bietet aber das Tierheim keine Abgabemöglichkeit an, droht im schlimmsten Fall die Aussetzung der Tiere, mit allen verbundenen Konsequenzen. Sind diese Tiere womöglich auch noch unkastriert, ist damit die nächste Vermehrungsquelle gelegt. Doch nicht nur von ausgesetzten oder entlaufenen Tieren entsteht der Druck aus ungeregelter Vermehrung. Einen großen Anteil daran haben die Katzen, die zwar ein geregeltes Zuhause haben, aber unkastriert auf Freigang können. Es spielt dabei keine Rolle ob es sich bei dem Freigänger dabei um einen Kater oder eine Katze handelt. Die Tiere werden bereits mit ca. 6 Monaten geschlechtsreif. Treffen sie bei den Freigängen auf ebenfalls unkastrierte Fortpflanzungspartner, nimmt die nächste Welle ihren Lauf. Diese ist dann ebenfalls nach 6 Monaten soweit. So kann innerhalb von 2 Jahren aus einem unbedachten Freigänger eine komplette Kolonie mit 2-3 Dutzend Katzen entstehen. Interessant ist hierbei u.a. die Frage der Haftung. Wird eine unkastrierte Hündin vom Halter ungewollt von einem intakten Rüden gedeckt, dann müssen die Halter der beiden Elterntiere eine Lösung finden. Der Halter des Rüden steht genauso in der Haftung wie der Halter der Hündin. Der Halter eines intakten Katers auf Freigang bleibt unbehelligt. Die Gemeinde oder wohl eher der Tierschutzverein trägt die Folgen des verantwortungslosen Handelns des Tierhalters. Stellungnahme des Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. zur Einführung einer Katzenschutzverordnung im Einzugsbereich der Stadt Lahr 2021 Räumliche Begrenzung der Katzenschutzverordnung Eine räumliche Begrenzung der Kastrationsauflage ist nicht sinnvoll. Tiere halten sich nicht an menschliche Gemarkungen. Kater haben ein Einzugsgebiet von mehreren Kilometern. Sollte er in einem Stadtteil keine fortpflanzungswillige oder -fähige Katzendame finden, dann führt der Trieb ihn problemlos in den nächsten Vorort oder Nachbargemeinde. Ebenso sind Bedenken, dass die Einführung einer Katzenschutzverordnung zum Aussterben der Hauskatzen führen würde, unsinnig. Hunde sind viel deutlicher reguliert. Und obwohl es in Deutschland keine oder kaum Straßenhunde gibt, sind Hunde in unseren Breiten nicht vom Aussterben bedroht. Des Weiteren kann die Regulierung der freilaufenden Hauskatzen einen Beitrag dazu leisten, dass die unter Artenschutz stehende echte Wildkatze in unserer Region eine einfachere Verbreitung findet. Eine Katzenschutzverordnung hilft auch den herrenlosen Tieren, die sich über kurz oder lang nicht mehr dem ständig nachwachsenden Druck ihrer eigenen Nachkommen oder anderer Katzen ausgesetzt sehen und ihr Leben somit stressfreier und besser versorgt leben können. Kastrationsaktionen zeigen dann auch mehr Wirkung, da das unbedachte Füttern durch Privatpersonen nicht für weiteren Nachwuchs aufgrund der Futtersituation führt. In Gebieten, wo Kastrationsaktionen in Kolonien durchgeführt werden, hält bisher der Effekt für ca. 2 Jahre an. Dann wird der Druck durch zugewanderte Katzen wieder erhöht. Daher ist die regionale Begrenzung keine nachhaltige Option. Situation im Bereich der Stadt Lahr Die Stadt Lahr ist eine von 12 Vertragsgemeinden des Tierheims. Doch Lahr sorgt jedes Jahr allein für rund die Hälfte der Katzen, die im Tierheim versorgt werden müssen. Brennpunkte der Ansiedlung von verwilderten Katzen sind derzeit der Bereich Flugplatzareal, das Industriegebiet West, der Galgenberg und der Schutterlindenberg sowie die Otto-Hahn-Straße. Ebenso wird am Stadtpark und inzwischen auch in der Kernstadt vermehrt Katzennachwuchs eingefangen und in das Tierheim gebracht. Nach wie vor sticht aber Kippenheimweiler besonders heraus. Die Ortsverwaltung kann der Stadtverwaltung hier entsprechend berichten. Zahlen Jahr 2021: Bis einschließlich 31.08. hat das Tierheim insgesamt 254 Katzen als „zugelaufen/gefunden“ aufgenommen. Lediglich 15 davon konnten an Halter zurückgegeben werden Von den verbleibenden 239 Katzen sind 138 Tiere gemäß unserer Einschätzung herrenlose Tiere (feststellbar durch Zustand, Gegebenheiten, Alter etc). Bei den anderen Tieren lässt es sich nicht abschließend sagen. Von diesen 138 herrenlosen Tieren wurden 19 von einer Privatperson eingefangen u. werden von dieser weiter versorgt wurden bisher 33 Tiere in die Tierheimkolonie entlassen, weil nicht vermittelbar. Davon waren 8 Tiere noch keine 6 Monate alt durften nur zwei Tiere an ihren alten Platz zurück sind 51 Jungtiere, die wir mit viel Mühe vermittlungsfähig gemacht haben und hoffentlich vermitteln können und zum größten Teil noch im Bestand sind kamen 33 Tiere als Flaschenkinder oder wurden im Tierheim geboren (siehe Verweildauer) Zum Vergleich: Das Jahr 2020 wurde aufgrund der besonderen Umstände (Lockdown) nicht herangezogen. Aber auch 2020 hat das Tierheim insgesamt über 700 Tiere (Hunde, Katzen, Vögel usw.) betreut. 2019 hat das Tierheim im ganzen Jahr (!) insg. 315 zugelaufene/gefundene Katzen aufgenommen. Davon konnten 29 an ihre Halter zurückgegeben werden. Verbleiben 286 Tiere, die vom Tierheim vermittelt oder anderweitig versorgt werden mussten. 99 Tiere davon wurden kastriert und in ihrem alten Revier wieder rausgelassen. In diesem Jahr wurden außerdem in verschiedenen Gemeinden Kolonien mit jeweils 10 und mehr Tieren kastriert. Hier war Voraussetzung, dass diese Tiere nicht in den Tierheimbestand übergehen können. Trotzdem wurden auch in diesem Jahr 18 neue Tiere in die Tierheimkolonie aufgenommen. Verbleiben 169 Tiere, die vermittelt wurden. Verstorbene Tiere werden hierbei nicht gezählt. Insgesamt zeigt die Zahl der durch das Tierheim betreuten Tiere steil nach oben. An der Spitze der zu versorgenden Haustiere steht mit weitem Abstand die Hauskatze. Diese Entwicklung verstärkt sich Jahr um Jahr. Wenn die Stadt Lahr und auch die umliegenden Gemeinden nicht zeitnah und konsequent reagieren, dann wird das Tierheim Lahr sehr bald nicht mehr in der Lage sein diesen Tieren zu helfen. Die Lösung kann nur eine gebietsumfassende Katzenschutzverordnung sein. Diese muss schnell und lückenlos erfolgen. Alle alternativen Lösungsansätze, wie z.B. einzelne Kastrationsaktionen oder die Bezuschussung von freiwilligen Kastrationen durch Halter, haben keinen spürbaren Erfolg gebracht. Über 800 Städte und Gemeinden in Deutschland haben dies erkannt und bereits gehandelt. Wann wird dies in Lahr geschehen? Für den Vorstand des Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. Martin Spirgatis, 1. Vorstand Stellungnahme des Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. zur Einführung einer Katzenschutzverordnung im Einzugsbereich der Stadt Lahr 2021 Stellungnahme des Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. zur Einführung einer Katzenschutzverordnung im Einzugsbereich der Stadt Lahr 2021 Stellungnahme des Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. zur Einführung einer Katzenschutzverordnung im Einzugsbereich der Stadt Lahr 2021 Stellungnahme des Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. zur Einführung einer Katzenschutzverordnung im Einzugsbereich der Stadt Lahr 2021