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Beschlussvorlage (Anlage 9 - Pressemitteilung 22.08.19 - Info über die noch reichlich vorhandenen Fördermittel zur Katzenkastration)

                                    
                                        Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen

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Lahr, 22. August 2019

Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen und Katern
Es sind noch Mittel für die Zuschussgewährung vorhanden

Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr informiert darüber, dass von
den zu Jahresbeginn vom Gemeinderat bereitgestellten Mitteln in Höhe von
2.000,00 Euro für die Kastration von Katzen und Katern noch knapp
dreiviertel der Mittel zur Verfügung stehen.

Noch bis einschließlich 31.10.2019, können in Lahr lebende Personen einen
Antrag auf Zuschuss zur Kastration ihrer Katzen und Kater beantragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Katzen bzw. Kater im Jahr 2019 kastriert
wurden. Zur Antragstellung wird ein Bild des Tieres, die entsprechende
Tierarztrechnung und ein formloser Antrag benötigt, der Name und Anschrift
des

Halters

sowie

die

Bankverbindung

des

Halters

enthält.

Die

Zuschussanträge nimmt die jeweilige Ortsverwaltung bzw. das Rechts- und
Ordnungsamt der Stadt Lahr entgegen. Für Katzen wird ein Zuschuss zur
Kastration in Höhe von 40,00 Euro, für Kater ein Zuschuss von 20,00 Euro an
die Halter der Tiere ausbezahlt.

Das Rechts- und Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich
darauf hin, dass der Verfügungsrahmen für die Bezuschussung der
Kastrationen in Höhe von 2.000,00 Euro nicht überschritten werden kann. Es
wird daher empfohlen, die Kastrationen und die Übersendung der
Antragsunterlagen zeitnah durchzuführen.

Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen

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Ansprechpartner/in zum Inhalt dieser Pressemitteilung:
Stadt Lahr, Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Lucia Vogt, Tel.: 07821 / 910-0320, E-Mail: lucia.vogt@lahr.de